Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor
- ShortId
-
13.3365
- Id
-
20133365
- Updated
-
25.06.2025 00:16
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor
- AdditionalIndexing
-
15;transnationales Unternehmen;Rohstoffmarkt;Handelsgeschäft;Transparenz;Rohstoff
- 1
-
- L05K0701020407, Rohstoff
- L05K0701030705, Rohstoffmarkt
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L04K07010102, Handelsgeschäft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der EU legte die Europäische Kommission im Oktober 2011 dem Parlament und Ministerrat eine neue Rechnungslegungsrichtlinie und Änderungen in der Transparenzrichtlinie vor. Dabei ist auch die Einführung der länderbezogenen Offenlegung für börsenkotierte und grosse nichtbörsenkotierte Unternehmen der rohstofffördernden Industrie sowie für in Primärwäldern aktive forstwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Am 9. April 2013 gelangten die irische EU-Präsidentschaft, das EU-Parlament und die EU-Kommission zu einer informellen Einigung bezüglich der vorgeschlagenen EU-Rechnungslegungsrichtlinie. Diese sieht u. a. vor, dass in der Extraktion von Rohstoffen oder der Holzgewinnung tätige grosse nichtkotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse in einem jährlichen Bericht ihre Zahlungen an Regierungen offenlegen müssen, dies sowohl auf Länder- wie auch auf Projektbasis, sofern diese insgesamt die Schwelle von 100 000 Euro überschreiten. Der Rohstoffhandel wird von diesen Bestimmungen nicht erfasst werden. Diese Richtlinie muss nun vom EU-Parlament und von dem Rat der Europäischen Union noch verabschiedet werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben anschliessend zwei Jahre Zeit, diese in ihr nationales Recht umzusetzen. Zur vorgeschlagenen Änderung der Transparenzrichtlinie, die für börsenkotierte Unternehmen ähnliche Pflichten vorsehen würde, besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einigung. In den USA sieht Abschnitt 1504 des Dodd-Frank Act ähnliche Bestimmungen vor, die jedoch nur börsenkotierte Unternehmen erfassen sollen. Dessen Umsetzung ist allerdings weiterhin ungewiss, da eine Koalition von Branchenvertretern vor dem US-Bundesgericht dagegen prozessiert.</p><p>Wie der vom Bundesrat am 27. März 2013 veröffentlichte Grundlagenbericht Rohstoffe festhält (siehe Empfehlung 8), wird der Bundesrat die Auswirkungen einer Einführung von Transparenzvorschriften - analog zu jenen der USA und der EU - auf den Schweizer Rohstoffsektor abklären und die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage prüfen. Ebenso hält der Grundlagenbericht Rohstoffe fest, dass bei der Einführung von Regulierungen darauf zu achten ist, dass diese multilateral abgestimmt sind, damit für Schweizer Unternehmen keine nachteiligen Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen relevanten Standorten geschaffen werden (siehe Empfehlung 2). Die entsprechende Arbeitsgruppe wird - wie das Postulat fordert - die Frage des Geltungsbereichs neuer Transparenzvorschriften unter Beachtung verschiedener Aspekte einschliesslich des internationalen Umfelds analysieren und dem Bundesrat ihre Vorschläge unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Mit dem Grundlagenbericht Rohstoffe hat der Bundesrat angekündigt, eine Vernehmlassungsvorlage für Transparenzvorschriften für den Schweizer Rohstoffsektor zu prüfen, in Anlehnung an das internationale Transparenzrahmenwerk (USA Dodd-Frank 1504, EU Accounting and Transparency Directives, revidierte EITI-Regeln, diskutierte Vorschläge in Kanada, s. Empfehlung 8 des Berichtes).</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auch zu prüfen, ob der gesamte Schweizer Rohstoffsektor mit einbezogen werden kann, d. h. sowohl börsenkotierte als auch nichtkotierte Rohstofffirmen und sowohl Förder- als auch physische Handelsaktivitäten. Zudem wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie er sich erfolgreich für globale Transparenzstandards einsetzen kann.</p>
- Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der EU legte die Europäische Kommission im Oktober 2011 dem Parlament und Ministerrat eine neue Rechnungslegungsrichtlinie und Änderungen in der Transparenzrichtlinie vor. Dabei ist auch die Einführung der länderbezogenen Offenlegung für börsenkotierte und grosse nichtbörsenkotierte Unternehmen der rohstofffördernden Industrie sowie für in Primärwäldern aktive forstwirtschaftliche Betriebe vorgesehen. Am 9. April 2013 gelangten die irische EU-Präsidentschaft, das EU-Parlament und die EU-Kommission zu einer informellen Einigung bezüglich der vorgeschlagenen EU-Rechnungslegungsrichtlinie. Diese sieht u. a. vor, dass in der Extraktion von Rohstoffen oder der Holzgewinnung tätige grosse nichtkotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse in einem jährlichen Bericht ihre Zahlungen an Regierungen offenlegen müssen, dies sowohl auf Länder- wie auch auf Projektbasis, sofern diese insgesamt die Schwelle von 100 000 Euro überschreiten. Der Rohstoffhandel wird von diesen Bestimmungen nicht erfasst werden. Diese Richtlinie muss nun vom EU-Parlament und von dem Rat der Europäischen Union noch verabschiedet werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben anschliessend zwei Jahre Zeit, diese in ihr nationales Recht umzusetzen. Zur vorgeschlagenen Änderung der Transparenzrichtlinie, die für börsenkotierte Unternehmen ähnliche Pflichten vorsehen würde, besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einigung. In den USA sieht Abschnitt 1504 des Dodd-Frank Act ähnliche Bestimmungen vor, die jedoch nur börsenkotierte Unternehmen erfassen sollen. Dessen Umsetzung ist allerdings weiterhin ungewiss, da eine Koalition von Branchenvertretern vor dem US-Bundesgericht dagegen prozessiert.</p><p>Wie der vom Bundesrat am 27. März 2013 veröffentlichte Grundlagenbericht Rohstoffe festhält (siehe Empfehlung 8), wird der Bundesrat die Auswirkungen einer Einführung von Transparenzvorschriften - analog zu jenen der USA und der EU - auf den Schweizer Rohstoffsektor abklären und die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage prüfen. Ebenso hält der Grundlagenbericht Rohstoffe fest, dass bei der Einführung von Regulierungen darauf zu achten ist, dass diese multilateral abgestimmt sind, damit für Schweizer Unternehmen keine nachteiligen Rahmenbedingungen im Vergleich zu anderen relevanten Standorten geschaffen werden (siehe Empfehlung 2). Die entsprechende Arbeitsgruppe wird - wie das Postulat fordert - die Frage des Geltungsbereichs neuer Transparenzvorschriften unter Beachtung verschiedener Aspekte einschliesslich des internationalen Umfelds analysieren und dem Bundesrat ihre Vorschläge unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Mit dem Grundlagenbericht Rohstoffe hat der Bundesrat angekündigt, eine Vernehmlassungsvorlage für Transparenzvorschriften für den Schweizer Rohstoffsektor zu prüfen, in Anlehnung an das internationale Transparenzrahmenwerk (USA Dodd-Frank 1504, EU Accounting and Transparency Directives, revidierte EITI-Regeln, diskutierte Vorschläge in Kanada, s. Empfehlung 8 des Berichtes).</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang beauftragt, auch zu prüfen, ob der gesamte Schweizer Rohstoffsektor mit einbezogen werden kann, d. h. sowohl börsenkotierte als auch nichtkotierte Rohstofffirmen und sowohl Förder- als auch physische Handelsaktivitäten. Zudem wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie er sich erfolgreich für globale Transparenzstandards einsetzen kann.</p>
- Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor
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