Sicherstellung der Trink- und Bewässerungswasserversorgung im Falle des Austrittes von radioaktiv kontaminiertem Wasser
- ShortId
-
13.3373
- Id
-
20133373
- Updated
-
28.07.2023 15:20
- Language
-
de
- Title
-
Sicherstellung der Trink- und Bewässerungswasserversorgung im Falle des Austrittes von radioaktiv kontaminiertem Wasser
- AdditionalIndexing
-
52;55;66;nuklearer Unfall;Wassernutzung;radioaktiver Ausstoss;Wasser;Wasserlauf;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;Trinkwasser;Wasserversorgung;Wasserverschmutzung;Wasserwirtschaft;radioaktive Verseuchung;Gewässerschutz
- 1
-
- L05K0102040703, Wasserversorgung
- L05K0705030107, Wasserwirtschaft
- L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
- L05K0603030210, Trinkwasser
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L04K06010504, Wassernutzung
- L04K06030302, Wasser
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06030110, Wasserlauf
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L04K06010110, radioaktiver Ausstoss
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den aktuellen Notfall- bzw. Referenzszenarien ist der Austritt von grossen Mengen an radioaktivem Wasser aus einem schweizerischen Kernkraftwerk nicht berücksichtigt.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität, die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit und die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz hielten im September 2012 fest, "dass zurzeit die Schweizer Bevölkerung bei solchen Extremereignissen (wie AKW-Unfällen) ungenügend geschützt ist und die zuständigen Einsatzorgane von Bund und Kantonen nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zielführend zu erfüllen. Es bestehen erhebliche Defizite und der Handlungsbedarf ist gross und dringlich."</p>
- <p>Das Postulat bezieht sich auf den Bericht des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) "Umgang mit lokaler Wasserknappheit in der Schweiz" vom 17. Oktober 2012, der aufgrund des Postulates 10.3533, "Wasser und Landwirtschaft. Zukünftige Herausforderungen", erstellt wurde.</p><p>Die Anliegen des vorliegenden Postulates werden im Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA) Nomex vom 22. Juni 2012 im Zusammenhang mit verschiedenen Massnahmen bereits thematisiert. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird voraussichtlich bis ins Jahr 2014 grösstenteils abgeschlossen sein. Der Bundesstab ABCN (BST ABCN), der die Massnahmen des Bundes bei der Bewältigung von Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität sowie bei biologischen, chemischen und Naturereignissen steuert, wird im Jahr 2014 einen Schlussbericht über die Umsetzung erstellen. Die weitere Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen in der Schweiz wird im Rahmen des BST ABCN weitergeführt.</p><p>Gemäss dem Konzept über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen der Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz vom 1. Januar 2006 werden Schutzmassnahmen bei Austritt radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad in direkter Absprache zwischen der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und den betroffenen Kantonen geregelt. In die Überprüfung der bestehenden Alarmdispositive zum Schutz der Flüsse und Seen bei Kontamination des Flusswassers sind die Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Solothurn, Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt involviert, ebenso das Bafu, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz/NAZ, das Bundesamt für Gesundheit und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Abklärungen, die mit den gestellten Fragen zusammenhängen, als bereits eingeleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zum Bericht des Bundesrates vom 17. Oktober 2012 zum Postulat 10.3533 folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Folgen hätte der Austritt von grossen Mengen kontaminierten Wassers infolge eines schweren Atomunfalls auf die Landwirtschaft und die Trinkwasserversorgung in der Schweiz?</p><p>2. Wie sollen die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Bewässerung in einem solchen Fall sichergestellt werden?</p><p>3. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) verlangt in Artikel 5 die Vorbereitung von Notfallschutzmassnahmen für den Fall, dass gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden. Der Bundesrat wird in Artikel 5 Absatz 4 verpflichtet, die erforderlichen Notfallschutzmassnahmen zu regeln. Welche Massnahmen sind für den Fall des Austrittes von kontaminiertem Wasser vorgesehen?</p>
- Sicherstellung der Trink- und Bewässerungswasserversorgung im Falle des Austrittes von radioaktiv kontaminiertem Wasser
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den aktuellen Notfall- bzw. Referenzszenarien ist der Austritt von grossen Mengen an radioaktivem Wasser aus einem schweizerischen Kernkraftwerk nicht berücksichtigt.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität, die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit und die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz hielten im September 2012 fest, "dass zurzeit die Schweizer Bevölkerung bei solchen Extremereignissen (wie AKW-Unfällen) ungenügend geschützt ist und die zuständigen Einsatzorgane von Bund und Kantonen nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zielführend zu erfüllen. Es bestehen erhebliche Defizite und der Handlungsbedarf ist gross und dringlich."</p>
- <p>Das Postulat bezieht sich auf den Bericht des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) "Umgang mit lokaler Wasserknappheit in der Schweiz" vom 17. Oktober 2012, der aufgrund des Postulates 10.3533, "Wasser und Landwirtschaft. Zukünftige Herausforderungen", erstellt wurde.</p><p>Die Anliegen des vorliegenden Postulates werden im Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA) Nomex vom 22. Juni 2012 im Zusammenhang mit verschiedenen Massnahmen bereits thematisiert. Die Umsetzung dieser Massnahmen wird voraussichtlich bis ins Jahr 2014 grösstenteils abgeschlossen sein. Der Bundesstab ABCN (BST ABCN), der die Massnahmen des Bundes bei der Bewältigung von Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität sowie bei biologischen, chemischen und Naturereignissen steuert, wird im Jahr 2014 einen Schlussbericht über die Umsetzung erstellen. Die weitere Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen in der Schweiz wird im Rahmen des BST ABCN weitergeführt.</p><p>Gemäss dem Konzept über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen der Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz vom 1. Januar 2006 werden Schutzmassnahmen bei Austritt radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad in direkter Absprache zwischen der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und den betroffenen Kantonen geregelt. In die Überprüfung der bestehenden Alarmdispositive zum Schutz der Flüsse und Seen bei Kontamination des Flusswassers sind die Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Solothurn, Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt involviert, ebenso das Bafu, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz/NAZ, das Bundesamt für Gesundheit und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Abklärungen, die mit den gestellten Fragen zusammenhängen, als bereits eingeleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zum Bericht des Bundesrates vom 17. Oktober 2012 zum Postulat 10.3533 folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Folgen hätte der Austritt von grossen Mengen kontaminierten Wassers infolge eines schweren Atomunfalls auf die Landwirtschaft und die Trinkwasserversorgung in der Schweiz?</p><p>2. Wie sollen die Trinkwasserversorgung und die landwirtschaftliche Bewässerung in einem solchen Fall sichergestellt werden?</p><p>3. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) verlangt in Artikel 5 die Vorbereitung von Notfallschutzmassnahmen für den Fall, dass gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden. Der Bundesrat wird in Artikel 5 Absatz 4 verpflichtet, die erforderlichen Notfallschutzmassnahmen zu regeln. Welche Massnahmen sind für den Fall des Austrittes von kontaminiertem Wasser vorgesehen?</p>
- Sicherstellung der Trink- und Bewässerungswasserversorgung im Falle des Austrittes von radioaktiv kontaminiertem Wasser
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