Güterverkehrskonzept Nord-Süd
- ShortId
-
13.3383
- Id
-
20133383
- Updated
-
28.07.2023 11:00
- Language
-
de
- Title
-
Güterverkehrskonzept Nord-Süd
- AdditionalIndexing
-
48;Alpentransitverkehr;Güterverkehr;Verkehrsverlagerung;Verkehrsplanung;Güterverkehr auf der Schiene
- 1
-
- L04K18010202, Güterverkehr
- L04K18020211, Verkehrsverlagerung
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Zur Verlagerungspolitik ist Artikel 84 der Bundesverfassung wegleitend. Zwischen Wirklichkeit und Verfassungsbestimmung besteht bekanntlich nach wie vor eine grosse Lücke.</p><p>Es ist vorgesehen, dass nach dem Lötschberg- in den nächsten Jahren der Gotthard- und der Ceneri-Basistunnel eröffnet, der 4-Meter-Korridor auf der Gotthardlinie erstellt, der Ausbau verschiedener SBB-Strecken wie jene entlang dem Zugersee durchgeführt und einige Jahre später erste Elemente aus dem Fabi-Beschluss umgesetzt sein werden.</p><p>Man wird sich in nächster Zeit mit den Ergebnissen und Folgerungen aus dem Interreg-Projekt zum Transportkorridor Rotterdam-Genua (Code 24) befassen, den Fortschritt im südlichen und im nördlichen Nachbarland hinsichtlich der Ausbaustrecken und Verladeterminals näher beurteilen, den Ausbau der schweizerischen Strecken für längere und schwerere Züge prüfen und den nationalen und internationalen Willen zur Umsetzung einer (Variante der) Alpentransitbörse in Erfahrung bringen können.</p><p>Weitere Themen werden der Umgang mit den Trassenpreisen bei der Neat und die Zukunft der Betriebssubventionen, der Ausbau der Kapazitäten und die Priorisierung des Güterverkehrs auf den Schweizer Bahn-Achsen, die Zukunft der Gotthard-Bergstrecke, der Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels oder der Zusammenhang mit den strassenseitigen Ausbauten sein.</p><p>Mit der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels werden sich verstärkt die Frage nach der Trassenverfügbarkeit für den Personen- bzw. Güterverkehr und jene nach der Kapazitätsgrenze der Zufahrtsstrecken stellen. Dazu gehört auch jene nach dem denkbaren Verdrängen des Regionalverkehrs von der Schiene auf die Strasse bzw. der örtlichen Trennung von Güter- und Personenverkehr oder die Reduktion der Geschwindigkeiten der Züge des Personenfernverkehrs in den Basistunnels aus Kapazitätsgründen.</p><p>Es ist angezeigt, dass der Bundesrat diese und weitere damit zusammenhängende Fragen für alle Achsen nicht im Einzelsprung, sondern konzeptionell angeht und im Lichte der Möglichkeiten bzw. der sich abzeichnenden Varianten beantwortet, dass er auch die daraus sich ableitenden Schlüsse zuhanden des Parlamentes zieht. Gefragt ist also nach der Definition der Ziele und der Kongruenz der eingeleiteten und vorgesehenen Mittel und Verfahren, allenfalls der verbleibenden Lücken.</p><p>Aus heutiger Sicht ist anzunehmen, dass die Sanierung der bestehenden Gotthard-Strassenröhre - die je nach Ausgestaltung längerfristig einen grossen Einfluss auf Art und Umfang des Güterverkehrs Nord-Süd haben kann - durch eine Volksabstimmung zu entscheiden sein wird. Die Umsetzung dieses Entscheids dürfte bis 2030 erfolgt sein. Mit dem Postulat wird erwartet, dass das geforderte Güterverkehrskonzept in einer ersten Fassung bis Ende 2014, also bereits vor dem allfälligen Datum der genannten Volksabstimmung, vorliegen wird. Denn die einzelnen Elemente der Verkehrspolitik sind möglichst aufeinander abzustimmen. Ein Güterverkehrssystem Nord-Süd muss schweizerische und europäische Vorstellungen, Schiene und Strasse, wirtschaftliche, verkehrliche und Schutzbedürfnisse umfassen, also nachhaltig sein.</p><p>Zurzeit liegt dem Parlament keine Übersicht vor, wie nach der Inbetriebnahme des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels die Transitkapazitäten im Sinne der Verlagerung gehandhabt werden, welche Randbedingungen und Hindernisse dabei zu berücksichtigen, welche Koordinationsaufgaben zu beachten sind und wie das Ganze kohärent auf einer Zeitachse abzubilden ist. Was fehlt, ist ein Etappenplan zum Güterverkehr Schiene-Strasse Nord-Süd.</p><p>Das Konzept soll dem Parlament und der Öffentlichkeit für das mittlerweile sehr komplexe Dossier als Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage dienen.</p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene (GVVG; SR 740.1), in Kraft seit dem 1. Januar 2010, legt die Zielsetzungen und Massnahmen der schweizerischen Verlagerungspolitik als Ausführungsgesetz zu Artikel 84 der Bundesverfassung fest.</p><p>Gemäss Artikel 4 GVVG überprüft der Bundesrat regelmässig die Wirksamkeit dieses Gesetzes und hat rechtzeitig alle Massnahmen in seiner Zuständigkeit zu treffen, die für die Erfüllung des Zwecks und die Erreichung des Verlagerungsziels erforderlich sind. Ebenso erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung alle zwei Jahre Bericht und unterbreitet Vorschläge und Anträge zu Zwischenzielen und Massnahmen. Dieser gesetzlich festgelegte Evaluationsprozess hat den Charakter einer rollenden Planung. Er stellt sicher, dass bei der Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik der jeweilige aktuelle und zukünftig erwartete Zielerreichungsgrad sowie verkehrliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen im In- und Ausland angemessen berücksichtigt werden können. Ebenso ermöglicht er den eidgenössischen Räten, an der Weiterentwicklung mitwirken zu können.</p><p>Im Anschluss an den Verlagerungsbericht 2011 hat das Parlament mit den Motionen 12.3330 und 12.3401 dem Bundesrat weitreichende Aufträge zur Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik gegeben. Über die Umsetzung dieser Aufträge wird der Bundesrat im Verlagerungsbericht 2013 berichten und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen. Diese umfassen einen Grossteil der in der Begründung des Postulates genannten Themenbereiche, u. a. die Fragen der Kapazitätssicherung für den Schienengüterverkehr, der Fortführung der finanziellen Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs, der Schaffung zusätzlicher Terminalkapazitäten im kombinierten Verkehr sowie den aktuellen Stand der internationalen Diskussion zur Einführung von Schwerverkehrsmanagement-Instrumenten. Somit wird bereits mit dem Verlagerungsbericht 2013 eine Gesamtschau über die verschiedenen verlagerungspolitischen Massnahmen, die Einflussfaktoren im Verlagerungsprozess und den erwarteten Grad der Zielerreichung bis ins Jahr 2030 gegeben.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht zielführend, ein zusätzliches Konzept für den Güterverkehr auf den Nord-Süd-Achsen durch die Schweiz in Erwägung zu ziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein der Nachhaltigkeit verpflichtetes Güterverkehrskonzept Nord-Süd für den Zeitraum bis etwa 2030 vorzulegen, das die nationalen und internationalen rechtlichen und finanziellen bzw. baulichen und betrieblichen Voraussetzungen aufzeigt, um die verkehrspolitischen Ziele der Schweiz, mit eingeschlossen die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsverlagerung, umzusetzen und den verbleibenden Handlungsbedarf in den grossen Belangen abzuleiten.</p>
- Güterverkehrskonzept Nord-Süd
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zur Verlagerungspolitik ist Artikel 84 der Bundesverfassung wegleitend. Zwischen Wirklichkeit und Verfassungsbestimmung besteht bekanntlich nach wie vor eine grosse Lücke.</p><p>Es ist vorgesehen, dass nach dem Lötschberg- in den nächsten Jahren der Gotthard- und der Ceneri-Basistunnel eröffnet, der 4-Meter-Korridor auf der Gotthardlinie erstellt, der Ausbau verschiedener SBB-Strecken wie jene entlang dem Zugersee durchgeführt und einige Jahre später erste Elemente aus dem Fabi-Beschluss umgesetzt sein werden.</p><p>Man wird sich in nächster Zeit mit den Ergebnissen und Folgerungen aus dem Interreg-Projekt zum Transportkorridor Rotterdam-Genua (Code 24) befassen, den Fortschritt im südlichen und im nördlichen Nachbarland hinsichtlich der Ausbaustrecken und Verladeterminals näher beurteilen, den Ausbau der schweizerischen Strecken für längere und schwerere Züge prüfen und den nationalen und internationalen Willen zur Umsetzung einer (Variante der) Alpentransitbörse in Erfahrung bringen können.</p><p>Weitere Themen werden der Umgang mit den Trassenpreisen bei der Neat und die Zukunft der Betriebssubventionen, der Ausbau der Kapazitäten und die Priorisierung des Güterverkehrs auf den Schweizer Bahn-Achsen, die Zukunft der Gotthard-Bergstrecke, der Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels oder der Zusammenhang mit den strassenseitigen Ausbauten sein.</p><p>Mit der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels werden sich verstärkt die Frage nach der Trassenverfügbarkeit für den Personen- bzw. Güterverkehr und jene nach der Kapazitätsgrenze der Zufahrtsstrecken stellen. Dazu gehört auch jene nach dem denkbaren Verdrängen des Regionalverkehrs von der Schiene auf die Strasse bzw. der örtlichen Trennung von Güter- und Personenverkehr oder die Reduktion der Geschwindigkeiten der Züge des Personenfernverkehrs in den Basistunnels aus Kapazitätsgründen.</p><p>Es ist angezeigt, dass der Bundesrat diese und weitere damit zusammenhängende Fragen für alle Achsen nicht im Einzelsprung, sondern konzeptionell angeht und im Lichte der Möglichkeiten bzw. der sich abzeichnenden Varianten beantwortet, dass er auch die daraus sich ableitenden Schlüsse zuhanden des Parlamentes zieht. Gefragt ist also nach der Definition der Ziele und der Kongruenz der eingeleiteten und vorgesehenen Mittel und Verfahren, allenfalls der verbleibenden Lücken.</p><p>Aus heutiger Sicht ist anzunehmen, dass die Sanierung der bestehenden Gotthard-Strassenröhre - die je nach Ausgestaltung längerfristig einen grossen Einfluss auf Art und Umfang des Güterverkehrs Nord-Süd haben kann - durch eine Volksabstimmung zu entscheiden sein wird. Die Umsetzung dieses Entscheids dürfte bis 2030 erfolgt sein. Mit dem Postulat wird erwartet, dass das geforderte Güterverkehrskonzept in einer ersten Fassung bis Ende 2014, also bereits vor dem allfälligen Datum der genannten Volksabstimmung, vorliegen wird. Denn die einzelnen Elemente der Verkehrspolitik sind möglichst aufeinander abzustimmen. Ein Güterverkehrssystem Nord-Süd muss schweizerische und europäische Vorstellungen, Schiene und Strasse, wirtschaftliche, verkehrliche und Schutzbedürfnisse umfassen, also nachhaltig sein.</p><p>Zurzeit liegt dem Parlament keine Übersicht vor, wie nach der Inbetriebnahme des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels die Transitkapazitäten im Sinne der Verlagerung gehandhabt werden, welche Randbedingungen und Hindernisse dabei zu berücksichtigen, welche Koordinationsaufgaben zu beachten sind und wie das Ganze kohärent auf einer Zeitachse abzubilden ist. Was fehlt, ist ein Etappenplan zum Güterverkehr Schiene-Strasse Nord-Süd.</p><p>Das Konzept soll dem Parlament und der Öffentlichkeit für das mittlerweile sehr komplexe Dossier als Informationsquelle und Entscheidungsgrundlage dienen.</p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene (GVVG; SR 740.1), in Kraft seit dem 1. Januar 2010, legt die Zielsetzungen und Massnahmen der schweizerischen Verlagerungspolitik als Ausführungsgesetz zu Artikel 84 der Bundesverfassung fest.</p><p>Gemäss Artikel 4 GVVG überprüft der Bundesrat regelmässig die Wirksamkeit dieses Gesetzes und hat rechtzeitig alle Massnahmen in seiner Zuständigkeit zu treffen, die für die Erfüllung des Zwecks und die Erreichung des Verlagerungsziels erforderlich sind. Ebenso erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung alle zwei Jahre Bericht und unterbreitet Vorschläge und Anträge zu Zwischenzielen und Massnahmen. Dieser gesetzlich festgelegte Evaluationsprozess hat den Charakter einer rollenden Planung. Er stellt sicher, dass bei der Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik der jeweilige aktuelle und zukünftig erwartete Zielerreichungsgrad sowie verkehrliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen im In- und Ausland angemessen berücksichtigt werden können. Ebenso ermöglicht er den eidgenössischen Räten, an der Weiterentwicklung mitwirken zu können.</p><p>Im Anschluss an den Verlagerungsbericht 2011 hat das Parlament mit den Motionen 12.3330 und 12.3401 dem Bundesrat weitreichende Aufträge zur Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik gegeben. Über die Umsetzung dieser Aufträge wird der Bundesrat im Verlagerungsbericht 2013 berichten und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen. Diese umfassen einen Grossteil der in der Begründung des Postulates genannten Themenbereiche, u. a. die Fragen der Kapazitätssicherung für den Schienengüterverkehr, der Fortführung der finanziellen Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs, der Schaffung zusätzlicher Terminalkapazitäten im kombinierten Verkehr sowie den aktuellen Stand der internationalen Diskussion zur Einführung von Schwerverkehrsmanagement-Instrumenten. Somit wird bereits mit dem Verlagerungsbericht 2013 eine Gesamtschau über die verschiedenen verlagerungspolitischen Massnahmen, die Einflussfaktoren im Verlagerungsprozess und den erwarteten Grad der Zielerreichung bis ins Jahr 2030 gegeben.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht zielführend, ein zusätzliches Konzept für den Güterverkehr auf den Nord-Süd-Achsen durch die Schweiz in Erwägung zu ziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein der Nachhaltigkeit verpflichtetes Güterverkehrskonzept Nord-Süd für den Zeitraum bis etwa 2030 vorzulegen, das die nationalen und internationalen rechtlichen und finanziellen bzw. baulichen und betrieblichen Voraussetzungen aufzeigt, um die verkehrspolitischen Ziele der Schweiz, mit eingeschlossen die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsverlagerung, umzusetzen und den verbleibenden Handlungsbedarf in den grossen Belangen abzuleiten.</p>
- Güterverkehrskonzept Nord-Süd
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