Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Gotthard-Strassenröhre
- ShortId
-
13.3384
- Id
-
20133384
- Updated
-
28.07.2023 13:05
- Language
-
de
- Title
-
Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Gotthard-Strassenröhre
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Autobahn;Durchführung eines Projektes;Strassenunterhalt
- 1
-
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat sich der Bundesrat für die Variante mit dem Bau einer zweiten Röhre ausgesprochen. Die Vernehmlassungsantworten per Ende April 2013 zur Sanierung sind wie erwartet widersprüchlich ausgefallen. Falls er an seiner Haltung festhält und das Parlament dem bundesrätlichen Antrag zustimmen sollte, ist das Zustandekommen eines Referendums vorprogrammiert. Das zeigt u. a. die eindrücklich unterstützte Petition des Vereins Alpeninitiative aus dem laufenden Jahr.</p><p>Obwohl das Thema noch nicht entschieden ist, hat das UVEK bzw. das Astra mittlerweile mindestens drei namhafte Aktionen zugunsten der Variante mit dem Bau einer zweiten Röhre in Gang gesetzt:</p><p>1. die Ausschreibung des "Grossprojektleiters/in zweite Röhre Gotthard-Strassentunnel" (August 2012) und die Anstellung;</p><p>2. die Ausschreibung für und das Erstellen des Umweltverträglichkeitsberichtes in Bezug auf eine zweite Strassenröhre am Gotthard (April 2013);</p><p>3. die Ausschreibung der Erarbeitung eines generellen Projekts und des Ausführungsprojekts einer zweiten Gotthardröhre (April 2013).</p><p>Diese Aktionen haben grössere Ausgaben zur Folge und enthalten Potenzial, Realitäten zu schaffen, die den Ausgang einer Volksabstimmung beeinflussen.</p><p>Seit Juni 2011, dem vorläufigen Entscheid des Bundesrates zur Sanierung, ist von Vorbereitungsarbeiten zugunsten der Variante ohne Bau einer zweiten Röhre nichts öffentlich geworden. Bei dieser Variante dürfte die - nationale und internationale - Planung und rechtlich-technische Umsetzung von rollenden Landstrassen auf kurze und lange Distanz viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bau- und Rückbauarbeiten bei den Portalen des Gotthard-Basistunnels und die Planung des Schwerverkehrszentrums Monteforno gehen inzwischen weiter, schaffen damit neue Verhältnisse. Weder für die Rola-Terminals noch für die möglichen Autoverladestationen Göschenen und Airolo gibt es zurzeit eine raumplanerische Sicherung.</p>
- <p>1. Mit Beschluss vom 27. Juni 2012 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die umfassende Sanierung und Erneuerung des Gotthard-Strassentunnels mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) mit anschliessender Sanierung und Erneuerung der bestehenden Tunnelröhre vorzubereiten. Aufgrund dieses Bundesratsbeschlusses wird die Planung der Varianten ohne den Bau einer zweiten Röhre gegenwärtig nicht weitergeführt.</p><p>2. Seit dem Bundesratsbeschluss vom 27. Juni 2012 wurden die erforderlichen internen Ressourcen beschafft, wurde das Projekt in einem Projekthandbuch definiert und die Beschaffung der für den Projektierungsprozess erforderlichen externen Ressourcen ausgelöst. Es wird davon ausgegangen, dass die Projektierungsarbeiten nach erfolgtem Beschaffungsprozess im Herbst 2013 begonnen werden können. Dabei soll ein generelles Projekt nach Bundesgesetz vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) bzw. der entsprechenden Verordnung erarbeitet und im Rahmen von dessen Genehmigung die Umweltverträglichkeitsprüfung, zweite Stufe, gemäss Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) respektive der entsprechenden Verordnung durchgeführt werden.</p><p>3. Die Projektierung und Realisierung von Anlagen der Nationalstrasse richtet sich nach den Bestimmungen des NSG und der entsprechenden Verordnung. Darin sind die einzelnen Projektschritte und Kompetenzen definiert. In Kenntnis der notwendigen Zeitdauer für Projektierung und Realisierung war die Auslösung der Projektierung der zweiten Röhre erforderlich, um die rechtzeitige Umsetzung gewährleisten zu können. Der Bundesrat erachtet das gewählte Vorgehen rechtlich und politisch als korrekt.</p><p>4. Falls sich das Parlament oder das Volk für eine Sanierung ohne den Bau einer zweiten Röhre aussprechen würden, ergäben sich aus heutiger Sicht keine besonderen zeitlichen Engpässe. Der Bundesrat und das zuständige Bundesamt würden alles daransetzen, dass auch für diese Sanierungsvariante keine oder nur begrenzte Überbrückungsmassnahmen umgesetzt werden müssten. Allfällige Überbrückungsmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Tunnel wären - auch in diesem Fall - insbesondere abhängig vom Verlauf des Plangenehmigungsprozesses.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vorbereitungsarbeiten trifft er bzw. das UVEK zugunsten der Variante Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ohne den Bau einer zweiten Röhre seit dem Juni 2012 bis zum Parlamentsentscheid?</p><p>2. Welche Vorbereitungsarbeiten trifft er bzw. das UVEK zugunsten der Variante Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit dem Bau einer zweiten Röhre seit dem Juni 2011 bis zum Parlamentsentscheid?</p><p>3. Beurteilt er diese Vorbereitungsarbeiten als rechtlich und politisch richtig, gerade nachdem die vom Bundesrat in Aussicht genommene Art der Sanierung in der Öffentlichkeit sehr umstritten ist?</p><p>4. Welche zeitlichen Engpässe würden entstehen, falls in den Jahren 2014/15 das Parlament oder das Volk sich für eine Sanierung ohne den Bau einer zweiten Röhre entschiede?</p>
- Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Gotthard-Strassenröhre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat sich der Bundesrat für die Variante mit dem Bau einer zweiten Röhre ausgesprochen. Die Vernehmlassungsantworten per Ende April 2013 zur Sanierung sind wie erwartet widersprüchlich ausgefallen. Falls er an seiner Haltung festhält und das Parlament dem bundesrätlichen Antrag zustimmen sollte, ist das Zustandekommen eines Referendums vorprogrammiert. Das zeigt u. a. die eindrücklich unterstützte Petition des Vereins Alpeninitiative aus dem laufenden Jahr.</p><p>Obwohl das Thema noch nicht entschieden ist, hat das UVEK bzw. das Astra mittlerweile mindestens drei namhafte Aktionen zugunsten der Variante mit dem Bau einer zweiten Röhre in Gang gesetzt:</p><p>1. die Ausschreibung des "Grossprojektleiters/in zweite Röhre Gotthard-Strassentunnel" (August 2012) und die Anstellung;</p><p>2. die Ausschreibung für und das Erstellen des Umweltverträglichkeitsberichtes in Bezug auf eine zweite Strassenröhre am Gotthard (April 2013);</p><p>3. die Ausschreibung der Erarbeitung eines generellen Projekts und des Ausführungsprojekts einer zweiten Gotthardröhre (April 2013).</p><p>Diese Aktionen haben grössere Ausgaben zur Folge und enthalten Potenzial, Realitäten zu schaffen, die den Ausgang einer Volksabstimmung beeinflussen.</p><p>Seit Juni 2011, dem vorläufigen Entscheid des Bundesrates zur Sanierung, ist von Vorbereitungsarbeiten zugunsten der Variante ohne Bau einer zweiten Röhre nichts öffentlich geworden. Bei dieser Variante dürfte die - nationale und internationale - Planung und rechtlich-technische Umsetzung von rollenden Landstrassen auf kurze und lange Distanz viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bau- und Rückbauarbeiten bei den Portalen des Gotthard-Basistunnels und die Planung des Schwerverkehrszentrums Monteforno gehen inzwischen weiter, schaffen damit neue Verhältnisse. Weder für die Rola-Terminals noch für die möglichen Autoverladestationen Göschenen und Airolo gibt es zurzeit eine raumplanerische Sicherung.</p>
- <p>1. Mit Beschluss vom 27. Juni 2012 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die umfassende Sanierung und Erneuerung des Gotthard-Strassentunnels mit dem Bau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) mit anschliessender Sanierung und Erneuerung der bestehenden Tunnelröhre vorzubereiten. Aufgrund dieses Bundesratsbeschlusses wird die Planung der Varianten ohne den Bau einer zweiten Röhre gegenwärtig nicht weitergeführt.</p><p>2. Seit dem Bundesratsbeschluss vom 27. Juni 2012 wurden die erforderlichen internen Ressourcen beschafft, wurde das Projekt in einem Projekthandbuch definiert und die Beschaffung der für den Projektierungsprozess erforderlichen externen Ressourcen ausgelöst. Es wird davon ausgegangen, dass die Projektierungsarbeiten nach erfolgtem Beschaffungsprozess im Herbst 2013 begonnen werden können. Dabei soll ein generelles Projekt nach Bundesgesetz vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) bzw. der entsprechenden Verordnung erarbeitet und im Rahmen von dessen Genehmigung die Umweltverträglichkeitsprüfung, zweite Stufe, gemäss Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (SR 814.01) respektive der entsprechenden Verordnung durchgeführt werden.</p><p>3. Die Projektierung und Realisierung von Anlagen der Nationalstrasse richtet sich nach den Bestimmungen des NSG und der entsprechenden Verordnung. Darin sind die einzelnen Projektschritte und Kompetenzen definiert. In Kenntnis der notwendigen Zeitdauer für Projektierung und Realisierung war die Auslösung der Projektierung der zweiten Röhre erforderlich, um die rechtzeitige Umsetzung gewährleisten zu können. Der Bundesrat erachtet das gewählte Vorgehen rechtlich und politisch als korrekt.</p><p>4. Falls sich das Parlament oder das Volk für eine Sanierung ohne den Bau einer zweiten Röhre aussprechen würden, ergäben sich aus heutiger Sicht keine besonderen zeitlichen Engpässe. Der Bundesrat und das zuständige Bundesamt würden alles daransetzen, dass auch für diese Sanierungsvariante keine oder nur begrenzte Überbrückungsmassnahmen umgesetzt werden müssten. Allfällige Überbrückungsmassnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Tunnel wären - auch in diesem Fall - insbesondere abhängig vom Verlauf des Plangenehmigungsprozesses.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vorbereitungsarbeiten trifft er bzw. das UVEK zugunsten der Variante Sanierung des Gotthard-Strassentunnels ohne den Bau einer zweiten Röhre seit dem Juni 2012 bis zum Parlamentsentscheid?</p><p>2. Welche Vorbereitungsarbeiten trifft er bzw. das UVEK zugunsten der Variante Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit dem Bau einer zweiten Röhre seit dem Juni 2011 bis zum Parlamentsentscheid?</p><p>3. Beurteilt er diese Vorbereitungsarbeiten als rechtlich und politisch richtig, gerade nachdem die vom Bundesrat in Aussicht genommene Art der Sanierung in der Öffentlichkeit sehr umstritten ist?</p><p>4. Welche zeitlichen Engpässe würden entstehen, falls in den Jahren 2014/15 das Parlament oder das Volk sich für eine Sanierung ohne den Bau einer zweiten Röhre entschiede?</p>
- Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Gotthard-Strassenröhre
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