Schutz vor den verheerenden Folgen des Tabakkonsums und Ratifikation des Rahmenübereinkommens der WHO
- ShortId
-
13.3387
- Id
-
20133387
- Updated
-
27.07.2023 20:02
- Language
-
de
- Title
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Schutz vor den verheerenden Folgen des Tabakkonsums und Ratifikation des Rahmenübereinkommens der WHO
- AdditionalIndexing
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2841;Werbeverbot;Tabakkonsum;Gesundheitsrisiko;Gastronomieberuf;WHO;Jugendschutz;Kind;Verkaufsverweigerung;Gesundheitspolitik;Tabak;Ratifizierung eines Abkommens
- 1
-
- L06K140202010401, Tabakkonsum
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L06K010101030701, Gastronomieberuf
- L05K1402020104, Tabak
- L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
- L05K0107010205, Kind
- L04K01040206, Jugendschutz
- L06K070101030205, Werbeverbot
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L04K15040313, WHO
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit dem Weltnichtrauchertag am 31. Mai soll einerseits die Bevölkerung auf die gesundheitlichen Gefahren des Tabakkonsums aufmerksam gemacht werden, andererseits sollen politische Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums bestärkt werden. Im Zentrum des diesjährigen Weltnichtrauchertags stand das Verbot der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings für Tabakwaren.</p><p>In der Schweiz wurde in den letzten Jahren hauptsächlich der Schutz vor Passivrauchen diskutiert. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 hat zwar Fortschritte gebracht, allerdings gibt es weder einen umfassenden noch einen schweizweit harmonisierten Schutz vor Passivrauchen.</p><p>Vor allem gibt es in der Schweiz kein Bundesgesetz, das den Verkauf von Tabak regelt. So unterscheidet sich das zum Tabakkauf erforderliche Mindestalter von Kanton zu Kanton. Dasselbe gilt auch für die Einschränkung der Tabakwerbung. Die Tabakindustrie kann für ihre Produkte werben und tut dies, vor allem im Hinblick auf das junge Zielpublikum, mit Smartphone-Apps, mit denen beispielsweise das Zigarettenrauchen nachgeahmt werden kann, oder mit Hinweisen wie "ohne Zusatzstoffe" oder "100 Prozent natürlich".</p><p>Am 9. Mai 2012 verlängerte der Bundesrat das Nationale Programm Tabak bis Ende 2016. Das Programm verfolgt die Mission, die Anzahl tabakbedingter Todes- und Krankheitsfälle zu reduzieren. Eines der Oberziele des Programms besteht darin, den Anteil der 14- bis 19-jährigen Raucherinnen und Raucher zu senken. Zu den weiteren Zielsetzungen gehört die Ratifikation der WHO-Tabakkonvention.</p><p>Die Schweiz unterzeichnete diese Konvention am 25. Juni 2004, hat sie jedoch noch nicht ratifiziert. Die Konvention umfasst eine Zusammenstellung aller Massnahmen, die sich zur Reduktion des Tabakwarenkonsums als wirksam erwiesen haben. Die teilnehmenden Staaten erhalten durch die Konvention zudem die Möglichkeit, sich bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen im Kampf gegen den Tabakkonsum vor der Einmischung der Tabakindustrie zu schützen.</p>
- <p>Die vorliegende Interpellation betrifft zwei Regelungen, jene zum Schutz vor Passivrauchen (Frage 1) und jene zu den Tabakprodukten (Fragen 2 bis 4). Die Reglementierung der Tabakwaren, die derzeit in das Lebensmittelgesetz eingebunden ist, wird in ein neues Gesetz über Tabakprodukte überführt.</p><p>1. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) wurde vom Parlament am 3. Oktober 2008 verabschiedet. Der Bundesrat stellt fest, dass es, wie auch die entsprechenden kantonalen Gesetze, eine beträchtliche Senkung der Passivrauchexposition in der Bevölkerung ermöglichte, insbesondere an den Arbeitsplätzen und an öffentlich zugänglichen Orten. Es bleibt jedoch möglich, in gewissen Gaststätten zu rauchen. Mit dem Nein zur Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" am 23. September 2012 lehnte es das Volk ab, den Schutz auf alle Gaststätten und alle Restaurationsangestellten auszudehnen. Unter Berücksichtigung der Parlaments- und Volksentscheide nimmt der Bundesrat weiterhin seine Aufgabe wahr, die Bevölkerung über die Gefahren, die unter anderem vom Passivrauchen ausgehen, zu informieren.</p><p>2. Bezüglich Reglementierung der Tabakprodukte ist einleitend zu präzisieren, dass die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (LMG), die bereits im Nationalrat debattiert wurde, vom Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession 2013 behandelt wird. Der Revisionsentwurf sieht eine Auslagerung der Tabakprodukte aus dem Gesetz und eine Übergangsfrist von vier Jahren ab Inkrafttreten vor, damit ein spezifisches Gesetz über Tabak und Tabakprodukte ausgearbeitet werden kann. Inhaltlich wird das neue Gesetz die heute geltenden Bestimmungen des LMG bezüglich Tabak übernehmen. Hinzu kommen die für die Umsetzung der Motionen Humbel 11.3637, "Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte", und Tillmanns 00.3435, "Verbot der Tabakwerbung", erforderlichen Bestimmungen und allenfalls weitere Elemente. Die Einzelheiten zu diesem neuen Gesetz werden bis im Sommer 2014 in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>3. Bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über Tabakprodukte wird der Bundesrat die Frage prüfen, die Einschränkungen bezüglich Werbung, Promotion und Sponsoring von Tabakwaren zu verschärfen.</p><p>4. Ja, die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) bleibt ein Ziel des Bundesrates, und die Ausarbeitung der Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des FCTC gehört zu den Punkten der Legislaturplanung 2011-2015, die zur Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen beitragen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die gesamte Bevölkerung durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen effizient geschützt wird? Falls nein, welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, insbesondere zum Schutz von Personen, die im Hotel- und Restaurationsgewerbe tätig sind?</p><p>2. Gedenkt er, den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten?</p><p>3. Wird er ein umfassendes Verbot aller Formen von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabakwaren vorschlagen?</p><p>4. Ist er weiterhin bereit dazu, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO-Tabakkonvention) in der Schweiz umzusetzen? Wenn ja, wann gedenkt er dem Parlament einen Entwurf zur Ratifikation vorzulegen?</p>
- Schutz vor den verheerenden Folgen des Tabakkonsums und Ratifikation des Rahmenübereinkommens der WHO
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem Weltnichtrauchertag am 31. Mai soll einerseits die Bevölkerung auf die gesundheitlichen Gefahren des Tabakkonsums aufmerksam gemacht werden, andererseits sollen politische Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums bestärkt werden. Im Zentrum des diesjährigen Weltnichtrauchertags stand das Verbot der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings für Tabakwaren.</p><p>In der Schweiz wurde in den letzten Jahren hauptsächlich der Schutz vor Passivrauchen diskutiert. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen vom 3. Oktober 2008 hat zwar Fortschritte gebracht, allerdings gibt es weder einen umfassenden noch einen schweizweit harmonisierten Schutz vor Passivrauchen.</p><p>Vor allem gibt es in der Schweiz kein Bundesgesetz, das den Verkauf von Tabak regelt. So unterscheidet sich das zum Tabakkauf erforderliche Mindestalter von Kanton zu Kanton. Dasselbe gilt auch für die Einschränkung der Tabakwerbung. Die Tabakindustrie kann für ihre Produkte werben und tut dies, vor allem im Hinblick auf das junge Zielpublikum, mit Smartphone-Apps, mit denen beispielsweise das Zigarettenrauchen nachgeahmt werden kann, oder mit Hinweisen wie "ohne Zusatzstoffe" oder "100 Prozent natürlich".</p><p>Am 9. Mai 2012 verlängerte der Bundesrat das Nationale Programm Tabak bis Ende 2016. Das Programm verfolgt die Mission, die Anzahl tabakbedingter Todes- und Krankheitsfälle zu reduzieren. Eines der Oberziele des Programms besteht darin, den Anteil der 14- bis 19-jährigen Raucherinnen und Raucher zu senken. Zu den weiteren Zielsetzungen gehört die Ratifikation der WHO-Tabakkonvention.</p><p>Die Schweiz unterzeichnete diese Konvention am 25. Juni 2004, hat sie jedoch noch nicht ratifiziert. Die Konvention umfasst eine Zusammenstellung aller Massnahmen, die sich zur Reduktion des Tabakwarenkonsums als wirksam erwiesen haben. Die teilnehmenden Staaten erhalten durch die Konvention zudem die Möglichkeit, sich bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Massnahmen im Kampf gegen den Tabakkonsum vor der Einmischung der Tabakindustrie zu schützen.</p>
- <p>Die vorliegende Interpellation betrifft zwei Regelungen, jene zum Schutz vor Passivrauchen (Frage 1) und jene zu den Tabakprodukten (Fragen 2 bis 4). Die Reglementierung der Tabakwaren, die derzeit in das Lebensmittelgesetz eingebunden ist, wird in ein neues Gesetz über Tabakprodukte überführt.</p><p>1. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (SR 818.31) wurde vom Parlament am 3. Oktober 2008 verabschiedet. Der Bundesrat stellt fest, dass es, wie auch die entsprechenden kantonalen Gesetze, eine beträchtliche Senkung der Passivrauchexposition in der Bevölkerung ermöglichte, insbesondere an den Arbeitsplätzen und an öffentlich zugänglichen Orten. Es bleibt jedoch möglich, in gewissen Gaststätten zu rauchen. Mit dem Nein zur Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" am 23. September 2012 lehnte es das Volk ab, den Schutz auf alle Gaststätten und alle Restaurationsangestellten auszudehnen. Unter Berücksichtigung der Parlaments- und Volksentscheide nimmt der Bundesrat weiterhin seine Aufgabe wahr, die Bevölkerung über die Gefahren, die unter anderem vom Passivrauchen ausgehen, zu informieren.</p><p>2. Bezüglich Reglementierung der Tabakprodukte ist einleitend zu präzisieren, dass die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (LMG), die bereits im Nationalrat debattiert wurde, vom Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession 2013 behandelt wird. Der Revisionsentwurf sieht eine Auslagerung der Tabakprodukte aus dem Gesetz und eine Übergangsfrist von vier Jahren ab Inkrafttreten vor, damit ein spezifisches Gesetz über Tabak und Tabakprodukte ausgearbeitet werden kann. Inhaltlich wird das neue Gesetz die heute geltenden Bestimmungen des LMG bezüglich Tabak übernehmen. Hinzu kommen die für die Umsetzung der Motionen Humbel 11.3637, "Gesamtschweizerisch einheitliches Abgabealter für Tabakprodukte", und Tillmanns 00.3435, "Verbot der Tabakwerbung", erforderlichen Bestimmungen und allenfalls weitere Elemente. Die Einzelheiten zu diesem neuen Gesetz werden bis im Sommer 2014 in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>3. Bei der Ausarbeitung des neuen Gesetzes über Tabakprodukte wird der Bundesrat die Frage prüfen, die Einschränkungen bezüglich Werbung, Promotion und Sponsoring von Tabakwaren zu verschärfen.</p><p>4. Ja, die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) bleibt ein Ziel des Bundesrates, und die Ausarbeitung der Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des FCTC gehört zu den Punkten der Legislaturplanung 2011-2015, die zur Kostenbegrenzung im Gesundheitswesen beitragen sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die gesamte Bevölkerung durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen effizient geschützt wird? Falls nein, welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, insbesondere zum Schutz von Personen, die im Hotel- und Restaurationsgewerbe tätig sind?</p><p>2. Gedenkt er, den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten?</p><p>3. Wird er ein umfassendes Verbot aller Formen von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von Tabakwaren vorschlagen?</p><p>4. Ist er weiterhin bereit dazu, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO-Tabakkonvention) in der Schweiz umzusetzen? Wenn ja, wann gedenkt er dem Parlament einen Entwurf zur Ratifikation vorzulegen?</p>
- Schutz vor den verheerenden Folgen des Tabakkonsums und Ratifikation des Rahmenübereinkommens der WHO
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