Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werk- und Finanzplatzes erhalten
- ShortId
-
13.3390
- Id
-
20133390
- Updated
-
27.07.2023 21:56
- Language
-
de
- Title
-
Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werk- und Finanzplatzes erhalten
- AdditionalIndexing
-
24;10;Unternehmenssteuer;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Steuerveranlagung;Reform;internationales Steuerrecht;bilaterale Verhandlungen;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Freihandelsabkommen;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L04K08020310, Reform
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K11070303, internationales Steuerrecht
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4. Der Bundesrat fördert eine Steuerpolitik, die der Erhaltung und, soweit möglich, Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz dient. Die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung trägt wesentlich zur steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei. Ohne internationale Akzeptanz könnten einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union (hiernach: EU) unilaterale Retorsionsmassnahmen ergreifen, die die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz möglicherweise stark beeinträchtigen würden.</p><p>Am 4. Juli 2012 hat der Bundesrat ein Mandat für den Dialog mit der EU über die Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Ziel des Dialogs ist es, eine Lösung zu finden, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz bewahrt und dem Haushalt des Bundes Rechnung trägt, aber auch die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung fördert. Gesprächsgegenstand sind steuerliche Massnahmen mit möglichen wirtschaftlichen Verzerrungswirkungen, insbesondere Regelungen, die für Einkünfte aus in- und ausländischer Quelle unterschiedliche Besteuerungen vorsehen (Ring Fencing), sowie Retorsionsmassnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegen die Schweiz. Eine integrale Übernahme des EU Code of Conduct durch die Schweiz ist hingegen nicht Thema. Ausserdem sollen die Souveränität der Schweiz und die Kompetenzen der Kantone in Steuerfragen respektiert werden. Der Dialog soll der Schweiz erlauben, mit der EU eine Verständigung zu kontroversen Steuerfragen zu finden.</p><p>Der Dialog über die Unternehmensbesteuerung und, vorausgesetzt, der Bundesrat verabschiedet ein entsprechendes Verhandlungsmandat, Verhandlungen über die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens finden parallel zu den Verhandlungen über die sektoriellen Dossiers zum Marktzugang statt, in deren Rahmen auch institutionelle Fragen zur Sprache kommen. Diese Dossiers sind zwar nicht formell miteinander verbunden, werden jedoch im Rahmen der Gesamtstrategie für die Europapolitik der Schweiz behandelt. Es besteht derzeit kein Mandat für Verhandlungen mit der EU über die Frage des Zugangs der schweizerischen Dienstleistungsanbieter zum EU-Markt. Der Bundesrat setzt jedoch alles daran, um den Zugang der Schweizer Finanzdienstleister zum EU-Markt aufrechtzuerhalten.</p><p>5./6. Parallel zum EU-Dialog hat der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Unternehmenssteuerreform III in Angriff genommen. Geprüft wird ein breites Spektrum an Optionen, mit denen die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gesteigert werden kann; dazu gehören insbesondere Massnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung (zum Beispiel Lizenzboxen) sowie Massnahmen zur Wiederherstellung der steuerlichen Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital bei der Unternehmensfinanzierung. In diesem Kontext werden auch die Steuerpraktiken von anderen steuerlich wettbewerbsfähigen Standorten eingehend analysiert und berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat hat vom Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III, der von der gemeinsamen Projektleitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der Kantone verfasst wurde, Kenntnis genommen. Im Bericht, der am 17. Mai 2013 publiziert wurde, werden die möglichen Stossrichtungen weiterer Massnahmen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung sowie die finanziellen Auswirkungen solcher Reformen dargelegt. Der Bundesrat wird gestützt auf den für Herbst/Winter 2013 geplanten Schlussbericht über die grundsätzliche Stossrichtung der Reform befinden. Deren wichtigstes Ziel wird es sein, die Anforderungen von Wettbewerb, Finanzierung der Staatsausgaben und internationaler Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung optimal zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundesrat und Finanzdirektoren haben am 17. Mai 2013 einen Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Dazu stellen sich folgende dringlichen Fragen:</p><p>1. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, hat den EU Code of Conduct nicht übernommen, und kantonale Steuerregimes fallen nicht in den Anwendungsbereich des FHA von 1972. Weshalb soll die Schweiz ihre Steuerregimes anpassen? Aufgrund der Androhung von schwarzen Listen ohne rechtliche Grundlage? Oder der Androhung der Kündigung des FHA, was auch massive Konsequenzen für die EU hätte?</p><p>2. Im Rahmen der Diskussion um die institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU hat die EU alle laufenden bilateralen Verhandlungen blockiert, bis es zu einer Einigung mit der Schweiz käme. Ist der Bundesrat bereit, aufgrund dieses Arguments den Steuerdialog mit der EU bis auf Weiteres zu sistieren?</p><p>3. Heute wird die Aufhebung des sogenannten Ring Fencing in den Raum gestellt. Der nächste Angriff der OECD und der EU auf das Schweizer Steuersystem ist jedoch nur eine Frage der Zeit (Minimalbesteuerung, Steuerharmonisierung, Abschaffung staatlicher Beihilfen usw.). Plant der Bundesrat im Zusammenhang mit dem laufenden Steuerdialog konkrete Zugeständnisse an die EU? In welcher Form kommuniziert er die Ergebnisse des Zwischenberichtes bis Mitte 2013 an die EU?</p><p>4. Würde die Schweiz das sogenannte Ring Fencing aufheben, käme dies einer enormen Konzession gegenüber der EU gleich. Was fordert der Bundesrat im Gegenzug von der EU? Könnte er sich vorstellen, den unbeschränkten Marktzugang Schweizer Dienstleister zum EU-Binnenmarkt als Gegenleistung zu fordern?</p><p>5. Zahlreiche EU-Länder haben heute tiefere Steuern als die Schweiz. Andere offerieren einzelnen Firmen Tiefststeuersätze (2 Prozent für Apple in Irland). Weshalb scheut sich die Schweiz, diese in der EU angewandten Sonderregelungen ebenfalls anzuwenden?</p><p>6. Das Alternativregime in der nun vorliegenden (wenig konkreten) Form wird nicht den erwünschten Effekt haben. Die verschlagene Lizenzbox hilft einzig Firmen mit hohem intellektuellem Kapital. Alle anderen Firmen, wie z. B. Handelsfirmen, profitieren davon jedoch nicht. Zudem können die allgemeinen Gewinnsteuersätze durch die Kantone aufgrund mangelnder Gegenfinanzierungsmöglichkeiten kaum so tief abgesenkt werden, dass Firmen nicht wegziehen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerliche Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz sicherzustellen? Welche Übergangsfristen sind dafür geplant?</p>
- Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werk- und Finanzplatzes erhalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-4. Der Bundesrat fördert eine Steuerpolitik, die der Erhaltung und, soweit möglich, Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz dient. Die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmensbesteuerung trägt wesentlich zur steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei. Ohne internationale Akzeptanz könnten einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union (hiernach: EU) unilaterale Retorsionsmassnahmen ergreifen, die die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz möglicherweise stark beeinträchtigen würden.</p><p>Am 4. Juli 2012 hat der Bundesrat ein Mandat für den Dialog mit der EU über die Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Ziel des Dialogs ist es, eine Lösung zu finden, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz bewahrt und dem Haushalt des Bundes Rechnung trägt, aber auch die internationale Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung fördert. Gesprächsgegenstand sind steuerliche Massnahmen mit möglichen wirtschaftlichen Verzerrungswirkungen, insbesondere Regelungen, die für Einkünfte aus in- und ausländischer Quelle unterschiedliche Besteuerungen vorsehen (Ring Fencing), sowie Retorsionsmassnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten gegen die Schweiz. Eine integrale Übernahme des EU Code of Conduct durch die Schweiz ist hingegen nicht Thema. Ausserdem sollen die Souveränität der Schweiz und die Kompetenzen der Kantone in Steuerfragen respektiert werden. Der Dialog soll der Schweiz erlauben, mit der EU eine Verständigung zu kontroversen Steuerfragen zu finden.</p><p>Der Dialog über die Unternehmensbesteuerung und, vorausgesetzt, der Bundesrat verabschiedet ein entsprechendes Verhandlungsmandat, Verhandlungen über die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens finden parallel zu den Verhandlungen über die sektoriellen Dossiers zum Marktzugang statt, in deren Rahmen auch institutionelle Fragen zur Sprache kommen. Diese Dossiers sind zwar nicht formell miteinander verbunden, werden jedoch im Rahmen der Gesamtstrategie für die Europapolitik der Schweiz behandelt. Es besteht derzeit kein Mandat für Verhandlungen mit der EU über die Frage des Zugangs der schweizerischen Dienstleistungsanbieter zum EU-Markt. Der Bundesrat setzt jedoch alles daran, um den Zugang der Schweizer Finanzdienstleister zum EU-Markt aufrechtzuerhalten.</p><p>5./6. Parallel zum EU-Dialog hat der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Unternehmenssteuerreform III in Angriff genommen. Geprüft wird ein breites Spektrum an Optionen, mit denen die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gesteigert werden kann; dazu gehören insbesondere Massnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung (zum Beispiel Lizenzboxen) sowie Massnahmen zur Wiederherstellung der steuerlichen Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital bei der Unternehmensfinanzierung. In diesem Kontext werden auch die Steuerpraktiken von anderen steuerlich wettbewerbsfähigen Standorten eingehend analysiert und berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat hat vom Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III, der von der gemeinsamen Projektleitung des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der Kantone verfasst wurde, Kenntnis genommen. Im Bericht, der am 17. Mai 2013 publiziert wurde, werden die möglichen Stossrichtungen weiterer Massnahmen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung sowie die finanziellen Auswirkungen solcher Reformen dargelegt. Der Bundesrat wird gestützt auf den für Herbst/Winter 2013 geplanten Schlussbericht über die grundsätzliche Stossrichtung der Reform befinden. Deren wichtigstes Ziel wird es sein, die Anforderungen von Wettbewerb, Finanzierung der Staatsausgaben und internationaler Akzeptanz der schweizerischen Unternehmenssteuerordnung optimal zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bundesrat und Finanzdirektoren haben am 17. Mai 2013 einen Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Dazu stellen sich folgende dringlichen Fragen:</p><p>1. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, hat den EU Code of Conduct nicht übernommen, und kantonale Steuerregimes fallen nicht in den Anwendungsbereich des FHA von 1972. Weshalb soll die Schweiz ihre Steuerregimes anpassen? Aufgrund der Androhung von schwarzen Listen ohne rechtliche Grundlage? Oder der Androhung der Kündigung des FHA, was auch massive Konsequenzen für die EU hätte?</p><p>2. Im Rahmen der Diskussion um die institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU hat die EU alle laufenden bilateralen Verhandlungen blockiert, bis es zu einer Einigung mit der Schweiz käme. Ist der Bundesrat bereit, aufgrund dieses Arguments den Steuerdialog mit der EU bis auf Weiteres zu sistieren?</p><p>3. Heute wird die Aufhebung des sogenannten Ring Fencing in den Raum gestellt. Der nächste Angriff der OECD und der EU auf das Schweizer Steuersystem ist jedoch nur eine Frage der Zeit (Minimalbesteuerung, Steuerharmonisierung, Abschaffung staatlicher Beihilfen usw.). Plant der Bundesrat im Zusammenhang mit dem laufenden Steuerdialog konkrete Zugeständnisse an die EU? In welcher Form kommuniziert er die Ergebnisse des Zwischenberichtes bis Mitte 2013 an die EU?</p><p>4. Würde die Schweiz das sogenannte Ring Fencing aufheben, käme dies einer enormen Konzession gegenüber der EU gleich. Was fordert der Bundesrat im Gegenzug von der EU? Könnte er sich vorstellen, den unbeschränkten Marktzugang Schweizer Dienstleister zum EU-Binnenmarkt als Gegenleistung zu fordern?</p><p>5. Zahlreiche EU-Länder haben heute tiefere Steuern als die Schweiz. Andere offerieren einzelnen Firmen Tiefststeuersätze (2 Prozent für Apple in Irland). Weshalb scheut sich die Schweiz, diese in der EU angewandten Sonderregelungen ebenfalls anzuwenden?</p><p>6. Das Alternativregime in der nun vorliegenden (wenig konkreten) Form wird nicht den erwünschten Effekt haben. Die verschlagene Lizenzbox hilft einzig Firmen mit hohem intellektuellem Kapital. Alle anderen Firmen, wie z. B. Handelsfirmen, profitieren davon jedoch nicht. Zudem können die allgemeinen Gewinnsteuersätze durch die Kantone aufgrund mangelnder Gegenfinanzierungsmöglichkeiten kaum so tief abgesenkt werden, dass Firmen nicht wegziehen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerliche Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz sicherzustellen? Welche Übergangsfristen sind dafür geplant?</p>
- Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werk- und Finanzplatzes erhalten
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