Schweizer Finanzplatz unter Druck
- ShortId
-
13.3391
- Id
-
20133391
- Updated
-
28.07.2023 11:28
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Finanzplatz unter Druck
- AdditionalIndexing
-
24;Doppelbesteuerung;Finanzplatz Schweiz;OECD;Finanzrecht;Steuerübereinkommen
- 1
-
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L03K150222, OECD
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11060115, Finanzrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-5. Die Schweiz hat die Phase 1 des Peer Review im Jahr 2011 absolviert. Der Bericht attestiert der Schweiz bedeutende Fortschritte bei der Amtshilfe, doch werden nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt. Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) kommt insbesondere zum Schluss, dass wesentliche Kriterien für den Informationsaustausch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, indem:</p><p>i. die Anforderungen zur Identifizierung der betroffenen Steuerpflichtigen und Informationsinhaber (z. B. eine Bank), die im Auskunftsgesuch aufgeführt sein müssen, sich als zu restriktiv erwiesen haben;</p><p>ii. die Schweiz noch nicht mit allen wichtigen Partnern Steuerinformationen gemäss internationalem Standard austauschen kann;</p><p>iii. die schweizerische Gesetzgebung noch keine adäquaten Mechanismen enthält, mit denen die Identität von Inhaberaktionären in allen Fällen festgestellt werden kann; und</p><p>iv. das interne Recht keine Möglichkeit vorsieht, in aussergewöhnlichen Fällen dem ersuchenden Staat ohne vorgängige Notifikation der betroffenen Person Auskünfte zu erteilen.</p><p>Um in die Phase 2 des Peer Review zu gelangen, wird die Schweiz mindestens eines der wesentlichen Elemente, die noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, umsetzen müssen.</p><p>Im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist der Standard umgesetzt, wenn die Schweiz mit den wichtigen Wirtschaftspartnern standardkonforme Amtshilfeklauseln abgeschlossen hat und das Abkommensnetz zu einem grossen Teil angepasst ist, wobei der Prüfrahmen diesbezüglich keine Zahlen festlegt.</p><p>Die Schweiz muss einen Grossteil der über 90 DBA revidieren und ausweiten, bis sämtliche wichtigen Partner erfasst sind. Zurzeit hat die Schweiz 39 Abkommen unterzeichnet, die den Standard (demzufolge Punkt i) vollständig erfüllen; 30 davon sind in Kraft. Die Schweiz ist ausserdem dabei, mit Jurisdiktionen, mit denen kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ins Auge gefasst wird, standardkonforme und DBA-äquivalente Steuerinformationsabkommen (TIEA) abzuschliessen.</p><p>Die übrigen Staaten werden nach denselben Kriterien beurteilt. Es trifft zu, dass andere Staaten wie beispielsweise Österreich und Luxemburg in die Phase 2 des Peer Review übertreten konnten, obwohl sie zu dieser Zeit weniger standardkonforme Abkommen abgeschlossen hatten, da sie andere Standards genügend erfüllt hatten.</p><p>Der Mangel an Transparenz bei den Inhaberaktien wird im Rahmen der Beratungen über den Entwurf für ein Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (vgl. Punkt iii weiter oben) behandelt, den der Bundesrat am 27. Februar 2013 in die Vernehmlassung geschickt hat.</p><p>Die Umsetzung des Notifikationsvorbehalts (vgl. den obengenannten Punkt iv) ist durch eine Revision des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen vorzunehmen.</p><p>Die Schweiz wird den Übertritt in die Phase 2 des Peer Review demnach erst nach der vollständigen Umsetzung einer der obengenannten Massnahmen tun können. Bis dann wird die Schweiz weiterhin zu den Jurisdiktionen gehören, die die Phase 2 des Peer Review noch nicht absolvieren können. Es ist davon auszugehen, dass das Global Forum längerfristig nicht akzeptieren wird, dass ein Staat nicht hinreichend Anstrengungen unternimmt, um in die Phase 2 zu kommen, und sich so der Gesamtbenotung entzieht. Es ist damit zu rechnen, dass auch die G-20 Gegenmassnahmen vorschlagen könnte, wenn ein Land nicht in die Phase 2 kommt.</p><p>6.-9. Es ist Aufgabe des Global Forum, im Rahmen eines umfassenden Peer-Review-Prozesses sicherzustellen, dass die internationalen Standards bezüglich Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen eingehalten werden. Im Rahmen ihrer aktiven Mitarbeit in der Peer Review Group und der Steering Group des Global Forum setzt sich die Schweiz seit September 2009 dafür ein zu verhindern, dass sich gewisse Länder einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie sich weigern, die internationalen Standards anzuwenden oder am Global Forum teilzunehmen. Das Global Forum trifft seine Entscheide nach dem Prinzip des "consensus minus one" (im Kontext der Verabschiedung eines Peer-Review-Berichtes bedeutet dies, dass die Verabschiedung des Berichtes nicht durch ein einziges Land blockiert werden kann). Das Global Forum hat ein Verfahren eingesetzt, in dem Jurisdiktionen mit nichterfüllten Standards ihre Fortschritte belegen können. Es erstattet den G-20-Staaten zudem regelmässig Bericht über die erzielten Fortschritte. Damit stellen die Peer Reviews die Einhaltung der internationalen Standards auf weltweiter Ebene sicher.</p><p>Die Blockierung der finanziellen Beiträge an das Global Forum ist grundsätzlich nicht möglich, da sich die Schweiz vertraglich zur Beitragszahlung verpflichtet hat. Eine Blockierung würde damit einem Austritt gleichkommen. Die Blockierung der finanziellen Beiträge an das Global Forum oder die OECD sollte für ausserordentliche Situationen vorbehalten bleiben, wie dies im Jahre 2010 der Fall war, als sich die Schweiz von der OECD nicht korrekt vertreten fühlte. Mit der Blockierung würde sich die Schweiz in einer schwierigen Zeit in eine Aussenseiterrolle begeben, was im heutigen Umfeld nicht empfehlenswert ist. Ausserdem würden dadurch die Stellung der Schweiz und die Verteidigung ihrer Interessen im Global Forum zusätzlich erschwert (z. B. Ausschluss aus gewissen leitenden Organen wie Peer Review Group oder Steering Group, in welchen die Schweiz einsitzt).</p><p>Im Global Forum besteht kein Vetorecht (vgl. oben). In Bezug auf das Vetorecht in der OECD ist festzuhalten, dass sich das Ausüben eines Vetorechts negativ auf die bilateralen Beziehungen mit anderen OECD-Staaten auswirken könnte. Die anderen OECD-Mitgliedstaaten würden ein Veto nicht einfach hinnehmen, sondern sie würden erfahrungsgemäss andere Mittel einsetzen, um das anvisierte Ziel zu erreichen. Mitgliedstaaten üben am Schluss von Debatten und Verhandlungen äusserst selten das Vetorecht aus, wobei dies für kleine und grössere Staaten gleichermassen gilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der internationale Druck auf den Schweizer Finanzplatz hat in den letzten Wochen und Monaten stark zugenommen. Insbesondere vonseiten der OECD werden immer neue Forderungen laut. Beim Peer-Review-Prozess des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes befindet sich die Schweiz immer noch in der Phase 1. Die OECD stellt gegenüber der Schweiz immer neue Forderungen auf, um überhaupt für die Phase 2 zugelassen zu werden, welche bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss. Es ist somit dringend notwendig, die Hürde zur Phase 2 zu schaffen, ansonsten droht der Schweiz erneut, auf einer schwarzen Liste geführt zu werden.</p><p>Wir fordern den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>Eine Möglichkeit, um in die Phase 2 zu gelangen, ist die Anpassung von genügend vielen bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nach revidiertem Standard.</p><p>1. Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen müssen von der Schweiz angepasst werden, um in die Phase 2 zu gelangen, und bis wann müssen diese angepasst sein, damit die Phase 2 noch termingerecht zum Abschluss gebracht werden kann?</p><p>2. Welche Anforderungen haben die anderen Staaten diesbezüglich erfüllt bzw. gelten für sie?</p><p>3. Welche Massnahmen müssen getroffen werden, um diese Bedingungen erfüllen zu können?</p><p>4. Wie kann dieser Prozess beschleunigt werden, sodass die Schweiz möglichst rasch in die Phase 2 gelangte?</p><p>5. Welche Folgen hätte es für die Schweiz, wenn sie nicht in die Phase 2 gelangt?</p><p>Der Druck vonseiten der OECD im Finanzbereich hat in den letzten Monaten auf verschiedenen Ebenen stark zugenommen. Die Schweiz wird besonders oft und nicht selten zu Unrecht kritisiert. Diverse OECD-Länder halten sich selbst nicht an die OECD-Regeln. Grossbritannien mit den karibischen Inseln und die USA mit Delaware sind nur zwei Beispiele. Selbst das Tax Justice Network hat beanstandet, dass die OECD die Länder mit ungleichen Ellen misst und kleinere Länder dadurch oft das Nachsehen haben.</p><p>6. Wie kann sich die Schweiz gegen diese Unrechtbehandlung wehren?</p><p>7. Mit welchen anderen Staaten gedenkt der Bundesrat gemeinsam vorzugehen?</p><p>8. Gibt es Möglichkeiten, die Zahlungen an die OECD auszusetzen oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren?</p><p>9. Welche Nachteile sind mit der Nutzung des Vetorechts in der OECD verbunden, und wieso benutzt die Schweiz dieses Vetorecht nie?</p>
- Schweizer Finanzplatz unter Druck
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-5. Die Schweiz hat die Phase 1 des Peer Review im Jahr 2011 absolviert. Der Bericht attestiert der Schweiz bedeutende Fortschritte bei der Amtshilfe, doch werden nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt. Das Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) kommt insbesondere zum Schluss, dass wesentliche Kriterien für den Informationsaustausch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, indem:</p><p>i. die Anforderungen zur Identifizierung der betroffenen Steuerpflichtigen und Informationsinhaber (z. B. eine Bank), die im Auskunftsgesuch aufgeführt sein müssen, sich als zu restriktiv erwiesen haben;</p><p>ii. die Schweiz noch nicht mit allen wichtigen Partnern Steuerinformationen gemäss internationalem Standard austauschen kann;</p><p>iii. die schweizerische Gesetzgebung noch keine adäquaten Mechanismen enthält, mit denen die Identität von Inhaberaktionären in allen Fällen festgestellt werden kann; und</p><p>iv. das interne Recht keine Möglichkeit vorsieht, in aussergewöhnlichen Fällen dem ersuchenden Staat ohne vorgängige Notifikation der betroffenen Person Auskünfte zu erteilen.</p><p>Um in die Phase 2 des Peer Review zu gelangen, wird die Schweiz mindestens eines der wesentlichen Elemente, die noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, umsetzen müssen.</p><p>Im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist der Standard umgesetzt, wenn die Schweiz mit den wichtigen Wirtschaftspartnern standardkonforme Amtshilfeklauseln abgeschlossen hat und das Abkommensnetz zu einem grossen Teil angepasst ist, wobei der Prüfrahmen diesbezüglich keine Zahlen festlegt.</p><p>Die Schweiz muss einen Grossteil der über 90 DBA revidieren und ausweiten, bis sämtliche wichtigen Partner erfasst sind. Zurzeit hat die Schweiz 39 Abkommen unterzeichnet, die den Standard (demzufolge Punkt i) vollständig erfüllen; 30 davon sind in Kraft. Die Schweiz ist ausserdem dabei, mit Jurisdiktionen, mit denen kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ins Auge gefasst wird, standardkonforme und DBA-äquivalente Steuerinformationsabkommen (TIEA) abzuschliessen.</p><p>Die übrigen Staaten werden nach denselben Kriterien beurteilt. Es trifft zu, dass andere Staaten wie beispielsweise Österreich und Luxemburg in die Phase 2 des Peer Review übertreten konnten, obwohl sie zu dieser Zeit weniger standardkonforme Abkommen abgeschlossen hatten, da sie andere Standards genügend erfüllt hatten.</p><p>Der Mangel an Transparenz bei den Inhaberaktien wird im Rahmen der Beratungen über den Entwurf für ein Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (vgl. Punkt iii weiter oben) behandelt, den der Bundesrat am 27. Februar 2013 in die Vernehmlassung geschickt hat.</p><p>Die Umsetzung des Notifikationsvorbehalts (vgl. den obengenannten Punkt iv) ist durch eine Revision des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen vorzunehmen.</p><p>Die Schweiz wird den Übertritt in die Phase 2 des Peer Review demnach erst nach der vollständigen Umsetzung einer der obengenannten Massnahmen tun können. Bis dann wird die Schweiz weiterhin zu den Jurisdiktionen gehören, die die Phase 2 des Peer Review noch nicht absolvieren können. Es ist davon auszugehen, dass das Global Forum längerfristig nicht akzeptieren wird, dass ein Staat nicht hinreichend Anstrengungen unternimmt, um in die Phase 2 zu kommen, und sich so der Gesamtbenotung entzieht. Es ist damit zu rechnen, dass auch die G-20 Gegenmassnahmen vorschlagen könnte, wenn ein Land nicht in die Phase 2 kommt.</p><p>6.-9. Es ist Aufgabe des Global Forum, im Rahmen eines umfassenden Peer-Review-Prozesses sicherzustellen, dass die internationalen Standards bezüglich Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen eingehalten werden. Im Rahmen ihrer aktiven Mitarbeit in der Peer Review Group und der Steering Group des Global Forum setzt sich die Schweiz seit September 2009 dafür ein zu verhindern, dass sich gewisse Länder einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie sich weigern, die internationalen Standards anzuwenden oder am Global Forum teilzunehmen. Das Global Forum trifft seine Entscheide nach dem Prinzip des "consensus minus one" (im Kontext der Verabschiedung eines Peer-Review-Berichtes bedeutet dies, dass die Verabschiedung des Berichtes nicht durch ein einziges Land blockiert werden kann). Das Global Forum hat ein Verfahren eingesetzt, in dem Jurisdiktionen mit nichterfüllten Standards ihre Fortschritte belegen können. Es erstattet den G-20-Staaten zudem regelmässig Bericht über die erzielten Fortschritte. Damit stellen die Peer Reviews die Einhaltung der internationalen Standards auf weltweiter Ebene sicher.</p><p>Die Blockierung der finanziellen Beiträge an das Global Forum ist grundsätzlich nicht möglich, da sich die Schweiz vertraglich zur Beitragszahlung verpflichtet hat. Eine Blockierung würde damit einem Austritt gleichkommen. Die Blockierung der finanziellen Beiträge an das Global Forum oder die OECD sollte für ausserordentliche Situationen vorbehalten bleiben, wie dies im Jahre 2010 der Fall war, als sich die Schweiz von der OECD nicht korrekt vertreten fühlte. Mit der Blockierung würde sich die Schweiz in einer schwierigen Zeit in eine Aussenseiterrolle begeben, was im heutigen Umfeld nicht empfehlenswert ist. Ausserdem würden dadurch die Stellung der Schweiz und die Verteidigung ihrer Interessen im Global Forum zusätzlich erschwert (z. B. Ausschluss aus gewissen leitenden Organen wie Peer Review Group oder Steering Group, in welchen die Schweiz einsitzt).</p><p>Im Global Forum besteht kein Vetorecht (vgl. oben). In Bezug auf das Vetorecht in der OECD ist festzuhalten, dass sich das Ausüben eines Vetorechts negativ auf die bilateralen Beziehungen mit anderen OECD-Staaten auswirken könnte. Die anderen OECD-Mitgliedstaaten würden ein Veto nicht einfach hinnehmen, sondern sie würden erfahrungsgemäss andere Mittel einsetzen, um das anvisierte Ziel zu erreichen. Mitgliedstaaten üben am Schluss von Debatten und Verhandlungen äusserst selten das Vetorecht aus, wobei dies für kleine und grössere Staaten gleichermassen gilt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der internationale Druck auf den Schweizer Finanzplatz hat in den letzten Wochen und Monaten stark zugenommen. Insbesondere vonseiten der OECD werden immer neue Forderungen laut. Beim Peer-Review-Prozess des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes befindet sich die Schweiz immer noch in der Phase 1. Die OECD stellt gegenüber der Schweiz immer neue Forderungen auf, um überhaupt für die Phase 2 zugelassen zu werden, welche bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss. Es ist somit dringend notwendig, die Hürde zur Phase 2 zu schaffen, ansonsten droht der Schweiz erneut, auf einer schwarzen Liste geführt zu werden.</p><p>Wir fordern den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten.</p><p>Eine Möglichkeit, um in die Phase 2 zu gelangen, ist die Anpassung von genügend vielen bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nach revidiertem Standard.</p><p>1. Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen müssen von der Schweiz angepasst werden, um in die Phase 2 zu gelangen, und bis wann müssen diese angepasst sein, damit die Phase 2 noch termingerecht zum Abschluss gebracht werden kann?</p><p>2. Welche Anforderungen haben die anderen Staaten diesbezüglich erfüllt bzw. gelten für sie?</p><p>3. Welche Massnahmen müssen getroffen werden, um diese Bedingungen erfüllen zu können?</p><p>4. Wie kann dieser Prozess beschleunigt werden, sodass die Schweiz möglichst rasch in die Phase 2 gelangte?</p><p>5. Welche Folgen hätte es für die Schweiz, wenn sie nicht in die Phase 2 gelangt?</p><p>Der Druck vonseiten der OECD im Finanzbereich hat in den letzten Monaten auf verschiedenen Ebenen stark zugenommen. Die Schweiz wird besonders oft und nicht selten zu Unrecht kritisiert. Diverse OECD-Länder halten sich selbst nicht an die OECD-Regeln. Grossbritannien mit den karibischen Inseln und die USA mit Delaware sind nur zwei Beispiele. Selbst das Tax Justice Network hat beanstandet, dass die OECD die Länder mit ungleichen Ellen misst und kleinere Länder dadurch oft das Nachsehen haben.</p><p>6. Wie kann sich die Schweiz gegen diese Unrechtbehandlung wehren?</p><p>7. Mit welchen anderen Staaten gedenkt der Bundesrat gemeinsam vorzugehen?</p><p>8. Gibt es Möglichkeiten, die Zahlungen an die OECD auszusetzen oder zumindest auf ein Minimum zu reduzieren?</p><p>9. Welche Nachteile sind mit der Nutzung des Vetorechts in der OECD verbunden, und wieso benutzt die Schweiz dieses Vetorecht nie?</p>
- Schweizer Finanzplatz unter Druck
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