Auftrag an die SBB. Verlagerung von der Strasse auf die Schiene begünstigen

ShortId
13.3399
Id
20133399
Updated
28.07.2023 07:56
Language
de
Title
Auftrag an die SBB. Verlagerung von der Strasse auf die Schiene begünstigen
AdditionalIndexing
48;Personentarif;öffentlicher Verkehr;Individualverkehr;SBB;Verkehrsverlagerung;Personenverkehr
1
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L04K18010201, Personenverkehr
  • L05K1802010106, Personentarif
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L04K18010210, Individualverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit sieht das Personenbeförderungsgesetz vor, dass die Tarife der Transportunternehmen dazu dienen, angemessene Einnahmen zu erzielen. Das ist nicht mehr ausreichend. Im Rahmen der Ziele des Bundes, eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene anzustreben, ist es wichtig, dass die Tarifpolitik ebenfalls diesem Ziel dient. Personen und Fahrstrecken, für die der öffentliche Verkehr im Vergleich zum Privatverkehr nicht genügend leistungsfähig ist, müssen stärker berücksichtigt und die Tarife folglich angepasst werden.</p>
  • <p>Nach Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (PBG; SR 745.1) stellen die Unternehmen für ihre Leistungen Tarife auf. Absatz 2 von Artikel 15 PBG sieht vor, dass sich die Tarife nach dem Umfang und der Qualität der Leistung und nach den Kosten des Angebots richten. Sie dienen der Erzielung angemessener Erträge. Bereits heute gibt es Bestrebungen der Transportunternehmen, mit vergünstigten Angeboten die Nebenverkehrszeiten besser auszulasten.</p><p>Die Tarifhoheit liegt grundsätzlich bei den Unternehmen respektive dem Verband öffentlicher Verkehr und den Tarifverbünden. Der Entscheid, ob die Tarife erhöht, nicht erhöht oder allenfalls gesenkt werden, liegt folglich bei den Unternehmen bzw. beim Verband öffentlicher Verkehr für die Tarife des direkten Verkehrs sowie bei den regionalen Tarifverbünden. Bei der Tarifgestaltung sind die entsprechenden Wirkungen bei den Einnahmen sowohl im Fernverkehr wie auch im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr zu beachten. Die Tarifgestaltung hat auch Auswirkungen auf die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass die Transportunternehmen attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen für Menschen und Güter entwickeln und erbringen. Eine Tarifpolitik beim öffentlichen Verkehr, die nur auf tiefe Tarife setzt, würde diesem Anspruch nicht genügen. Zwar würde es wohl zu einer gewissen Verlagerung vom Privatverkehr zum öffentlichen Verkehr kommen. Unter dem Strich würde aber vor allem die Mobilität insgesamt gefördert, was unerwünscht ist. Das heisst, es würde zu einer noch grösseren Nachfrage auf den bereits heute zum Teil überlasteten Strecken führen, ohne entsprechende Einnahmen zu generieren. Diese sind aber zwingend, um die dafür notwendig werdenden Angebotsausbauten und Beschaffungen von Rollmaterial finanzieren zu können.</p><p>Nur wenn auch die Benutzer des öffentlichen Verkehrs einen angemessenen Teil der Leistungen zahlen, kann dem Verursacherprinzip entsprochen werden und können volkswirtschaftlich und ökologisch unerwünschte Fahrten minimiert werden. Eine Änderung von Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes ist somit nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 15 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes zu unterbreiten. Damit sollen Transportunternehmen beauftragt werden, im Rahmen ihrer Tarifpolitik die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu begünstigen.</p>
  • Auftrag an die SBB. Verlagerung von der Strasse auf die Schiene begünstigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit sieht das Personenbeförderungsgesetz vor, dass die Tarife der Transportunternehmen dazu dienen, angemessene Einnahmen zu erzielen. Das ist nicht mehr ausreichend. Im Rahmen der Ziele des Bundes, eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene anzustreben, ist es wichtig, dass die Tarifpolitik ebenfalls diesem Ziel dient. Personen und Fahrstrecken, für die der öffentliche Verkehr im Vergleich zum Privatverkehr nicht genügend leistungsfähig ist, müssen stärker berücksichtigt und die Tarife folglich angepasst werden.</p>
    • <p>Nach Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (PBG; SR 745.1) stellen die Unternehmen für ihre Leistungen Tarife auf. Absatz 2 von Artikel 15 PBG sieht vor, dass sich die Tarife nach dem Umfang und der Qualität der Leistung und nach den Kosten des Angebots richten. Sie dienen der Erzielung angemessener Erträge. Bereits heute gibt es Bestrebungen der Transportunternehmen, mit vergünstigten Angeboten die Nebenverkehrszeiten besser auszulasten.</p><p>Die Tarifhoheit liegt grundsätzlich bei den Unternehmen respektive dem Verband öffentlicher Verkehr und den Tarifverbünden. Der Entscheid, ob die Tarife erhöht, nicht erhöht oder allenfalls gesenkt werden, liegt folglich bei den Unternehmen bzw. beim Verband öffentlicher Verkehr für die Tarife des direkten Verkehrs sowie bei den regionalen Tarifverbünden. Bei der Tarifgestaltung sind die entsprechenden Wirkungen bei den Einnahmen sowohl im Fernverkehr wie auch im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr zu beachten. Die Tarifgestaltung hat auch Auswirkungen auf die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass die Transportunternehmen attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen für Menschen und Güter entwickeln und erbringen. Eine Tarifpolitik beim öffentlichen Verkehr, die nur auf tiefe Tarife setzt, würde diesem Anspruch nicht genügen. Zwar würde es wohl zu einer gewissen Verlagerung vom Privatverkehr zum öffentlichen Verkehr kommen. Unter dem Strich würde aber vor allem die Mobilität insgesamt gefördert, was unerwünscht ist. Das heisst, es würde zu einer noch grösseren Nachfrage auf den bereits heute zum Teil überlasteten Strecken führen, ohne entsprechende Einnahmen zu generieren. Diese sind aber zwingend, um die dafür notwendig werdenden Angebotsausbauten und Beschaffungen von Rollmaterial finanzieren zu können.</p><p>Nur wenn auch die Benutzer des öffentlichen Verkehrs einen angemessenen Teil der Leistungen zahlen, kann dem Verursacherprinzip entsprochen werden und können volkswirtschaftlich und ökologisch unerwünschte Fahrten minimiert werden. Eine Änderung von Artikel 15 des Personenbeförderungsgesetzes ist somit nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 15 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes zu unterbreiten. Damit sollen Transportunternehmen beauftragt werden, im Rahmen ihrer Tarifpolitik die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu begünstigen.</p>
    • Auftrag an die SBB. Verlagerung von der Strasse auf die Schiene begünstigen

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