Sklaverei in Mauretanien
- ShortId
-
13.3400
- Id
-
20133400
- Updated
-
28.07.2023 09:55
- Language
-
de
- Title
-
Sklaverei in Mauretanien
- AdditionalIndexing
-
08;Apartheid;Mauretanien;diplomatische Beziehungen;politische Verfolgung;ethnische Diskriminierung;Menschenrechte;Sklaverei
- 1
-
- L05K0304050203, Mauretanien
- L04K05020404, ethnische Diskriminierung
- L05K0502040102, Apartheid
- L04K05020511, Sklaverei
- L04K04030105, politische Verfolgung
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- L03K050202, Menschenrechte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mauretanien wurde im ersten Jahrtausend von arabischen Berbern erobert. Seither hat diese Minderheit Gesetze eingeführt, durch die die schwarze Mehrheit der Bevölkerung zur Sklaverei gezwungen wurde. Die Haratin, eine Bevölkerungsgruppe mit schwarzafrikanischen Vorfahren, machen mehr als 50 Prozent der mauretanischen Bevölkerung aus. 30 Prozent dieser ethnischen Gruppe wurden zwar aus der Sklaverei befreit, werden heute jedoch immer noch diskriminiert. So ist es ihnen beispielsweise verwehrt, Führungspositionen einzunehmen oder mit Angehörigen der berberischen Minderheit zu verkehren - eine Situation, die mit der Apartheid in Südafrika verglichen werden kann.</p><p>Die restlichen 20 Prozent der Bevölkerung sind Sklaven, die keine Rechte besitzen. In Mauretanien leben 500 000 bis 600 000 Menschen in Sklaverei; der Anteil von Sklaven an der Gesamtbevölkerung ist in Mauretanien der höchste der Welt. Die Sklaven leben ohne Rechte, arbeiten ohne Entschädigung, besitzen keine Ausweispapiere und haben keinen Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Das mauretanische Sklavereigesetz bestimmt das Schicksal der Rechtlosen, sie können gekauft und verkauft werden wie Konsumgüter. 2008 wurde die gewaltlos agierende Organisation IRA gegründet, um gegen die Weiterführung der Sklaverei zu protestieren. Deren Mitglieder kämpfen schon seit über 30 Jahren für die Abschaffung des Menschenhandels und die Reintegration ehemaliger Sklaven in die mauretanische Gesellschaft. Die Organisation IRA-Mauretanien wird von den mauretanischen Behörden nicht anerkannt, Mitglieder der Organisation wurden inhaftiert, und ihrem Gründer, Biram Dah Abeid, drohte die Todesstrafe, obwohl er als Kämpfer für die Menschenrechte namhafte Auszeichnungen erhalten hatte.</p>
- <p>1. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Mauretanien bestehen seit 1961 und können als gut, aber wenig intensiv bezeichnet werden. Die Schweiz unterhält keine ständige Vertretung in Nuakschott, die bilateralen Beziehungen werden von der Vertretung in Dakar betreut. Die Schweiz hat den politischen Transitionsprozess in Mauretanien beobachtet und im Jahr 2007 an Wahlbeobachtungsmissionen teilgenommen. Trotz bilateralen Abkommen über den Handelsverkehr, die Förderung und den Schutz von Investitionen sowie die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit sind die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen gering. Mauretanien ist kein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. In Bezug auf die Asylgesuche ist Mauretanien kein wichtiges Herkunftsland für die Schweiz. Im Zusammenhang mit der Krise in Mali - Mauretanien teilt mehr als 2000 Kilometer Grenze mit Mali - und in Bezug auf die grosse Instabilität im Sahel - der Menschen-, Drogen- und Waffenhandel sowie die Präsenz von dschihadistischen Gruppierungen in der Region bedrohen auch die innere Sicherheit Mauretaniens - ist Mauretanien ein wichtiger Akteur.</p><p>2. Menschenrechtsdialoge stellen für die Schweiz seit Beginn der Neunzigerjahre ein wichtiges aussenpolitisches Instrument dar. Diese finden sowohl auf diplomatischer als auch auf Experten- und auf Projektebene statt. Menschenrechtsdialoge werden jeweils nur nach fundierten Abklärungen lanciert. Unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden Menschenrechtsdialog sind ein explizit formuliertes Interesse seitens des Partners sowie die beidseitige Bereitschaft, sich kritisch und konstruktiv mit der jeweiligen Menschenrechtslage auseinanderzusetzen. Zudem sind dafür entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen sowie eine ständige Vertretung vor Ort notwendig, was etwa in Mauretanien nicht gegeben ist. Die Anzahl der Dialogländer ist limitiert, auf dem afrikanischen Kontinent sind dies zurzeit Senegal und Nigeria. Die Schweiz zieht es vor, die existierenden Dialoge zu vertiefen, statt diese zu multiplizieren.</p><p>3. Die Schweiz kennt verschiedene aussenpolitische Instrumente, welche sie in zahlreichen Fällen einsetzt. So kann sie beispielsweise bei besonders schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eine Demarche in Erwägung ziehen, sie kann Menschenrechtsthemen systematisch in politischen Konsultationen aufnehmen, sie kann diplomatische Initiativen lancieren oder im Rahmen der Universellen Menschenrechtsüberprüfung (UPR) im Uno-Menschenrechtsrat entsprechende Themen ansprechen. Die Schweizer Botschaft in Dakar beobachtet die Menschenrechtslage in Mauretanien aufmerksam und informiert die Zentrale entsprechend. Dabei fokussiert die Botschaft insbesondere auf die neugeschaffene Agence nationale de la lutte contre les séquelles de l'esclavage und prüft regelmässig Möglichkeiten einer konkreten Intervention.</p><p>4. Anlässlich des ersten UPR Mauretaniens im Jahr 2010 hat die Schweiz u. a. die Folter (Empfehlung 90.35) und die Sklaverei (Empfehlung 90.45) in Mauretanien kritisiert und empfohlen, dass Opfer von Sklaverei voll entschädigt und die Täter juristisch zur Verantwortung gezogen würden. Mauretanien hat diese Empfehlungen angenommen. Ein kohärentes Follow-up dieser Empfehlungen auf bi- und multilateraler Ebene ist für das EDA von zentraler Bedeutung. In diesem Sinne gilt es, die Umsetzung im Rahmen bilateraler Treffen mit diesem Staat zu thematisieren und gegebenenfalls während dem zweiten UPR Mauretaniens im Jahr 2015 darauf zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Welche bilaterale Politik führt die Schweiz mit Mauretanien?</p><p>2. Will der Bundesrat angesichts der besonders dramatischen Lage in Mauretanien einen regelmässigen Dialog über die Menschenrechte lancieren, so, wie er es mit Mauretaniens Nachbarstaat Senegal getan hat?</p><p>3. Kann die Schweizer Regierung für den Fall, dass Mitglieder der Organisation "Initiative pour la Résurgence du Mouvement Abolitionniste en Mauritanie" (IRA) willkürlich inhaftiert werden, für die Schweizer Botschaft in Dakar ein Vorgehen definieren, um gegenüber der mauretanischen Regierung offiziell Protest einzulegen? Dies wird von anderen westlichen Ländern bereits so gehandhabt.</p><p>4. Wie geht unsere Delegation bei den Vereinten Nationen in Genf im Hinblick auf die Menschenrechte gegen Mauretanien vor?</p>
- Sklaverei in Mauretanien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mauretanien wurde im ersten Jahrtausend von arabischen Berbern erobert. Seither hat diese Minderheit Gesetze eingeführt, durch die die schwarze Mehrheit der Bevölkerung zur Sklaverei gezwungen wurde. Die Haratin, eine Bevölkerungsgruppe mit schwarzafrikanischen Vorfahren, machen mehr als 50 Prozent der mauretanischen Bevölkerung aus. 30 Prozent dieser ethnischen Gruppe wurden zwar aus der Sklaverei befreit, werden heute jedoch immer noch diskriminiert. So ist es ihnen beispielsweise verwehrt, Führungspositionen einzunehmen oder mit Angehörigen der berberischen Minderheit zu verkehren - eine Situation, die mit der Apartheid in Südafrika verglichen werden kann.</p><p>Die restlichen 20 Prozent der Bevölkerung sind Sklaven, die keine Rechte besitzen. In Mauretanien leben 500 000 bis 600 000 Menschen in Sklaverei; der Anteil von Sklaven an der Gesamtbevölkerung ist in Mauretanien der höchste der Welt. Die Sklaven leben ohne Rechte, arbeiten ohne Entschädigung, besitzen keine Ausweispapiere und haben keinen Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Das mauretanische Sklavereigesetz bestimmt das Schicksal der Rechtlosen, sie können gekauft und verkauft werden wie Konsumgüter. 2008 wurde die gewaltlos agierende Organisation IRA gegründet, um gegen die Weiterführung der Sklaverei zu protestieren. Deren Mitglieder kämpfen schon seit über 30 Jahren für die Abschaffung des Menschenhandels und die Reintegration ehemaliger Sklaven in die mauretanische Gesellschaft. Die Organisation IRA-Mauretanien wird von den mauretanischen Behörden nicht anerkannt, Mitglieder der Organisation wurden inhaftiert, und ihrem Gründer, Biram Dah Abeid, drohte die Todesstrafe, obwohl er als Kämpfer für die Menschenrechte namhafte Auszeichnungen erhalten hatte.</p>
- <p>1. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Mauretanien bestehen seit 1961 und können als gut, aber wenig intensiv bezeichnet werden. Die Schweiz unterhält keine ständige Vertretung in Nuakschott, die bilateralen Beziehungen werden von der Vertretung in Dakar betreut. Die Schweiz hat den politischen Transitionsprozess in Mauretanien beobachtet und im Jahr 2007 an Wahlbeobachtungsmissionen teilgenommen. Trotz bilateralen Abkommen über den Handelsverkehr, die Förderung und den Schutz von Investitionen sowie die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit sind die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen gering. Mauretanien ist kein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. In Bezug auf die Asylgesuche ist Mauretanien kein wichtiges Herkunftsland für die Schweiz. Im Zusammenhang mit der Krise in Mali - Mauretanien teilt mehr als 2000 Kilometer Grenze mit Mali - und in Bezug auf die grosse Instabilität im Sahel - der Menschen-, Drogen- und Waffenhandel sowie die Präsenz von dschihadistischen Gruppierungen in der Region bedrohen auch die innere Sicherheit Mauretaniens - ist Mauretanien ein wichtiger Akteur.</p><p>2. Menschenrechtsdialoge stellen für die Schweiz seit Beginn der Neunzigerjahre ein wichtiges aussenpolitisches Instrument dar. Diese finden sowohl auf diplomatischer als auch auf Experten- und auf Projektebene statt. Menschenrechtsdialoge werden jeweils nur nach fundierten Abklärungen lanciert. Unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden Menschenrechtsdialog sind ein explizit formuliertes Interesse seitens des Partners sowie die beidseitige Bereitschaft, sich kritisch und konstruktiv mit der jeweiligen Menschenrechtslage auseinanderzusetzen. Zudem sind dafür entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen sowie eine ständige Vertretung vor Ort notwendig, was etwa in Mauretanien nicht gegeben ist. Die Anzahl der Dialogländer ist limitiert, auf dem afrikanischen Kontinent sind dies zurzeit Senegal und Nigeria. Die Schweiz zieht es vor, die existierenden Dialoge zu vertiefen, statt diese zu multiplizieren.</p><p>3. Die Schweiz kennt verschiedene aussenpolitische Instrumente, welche sie in zahlreichen Fällen einsetzt. So kann sie beispielsweise bei besonders schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eine Demarche in Erwägung ziehen, sie kann Menschenrechtsthemen systematisch in politischen Konsultationen aufnehmen, sie kann diplomatische Initiativen lancieren oder im Rahmen der Universellen Menschenrechtsüberprüfung (UPR) im Uno-Menschenrechtsrat entsprechende Themen ansprechen. Die Schweizer Botschaft in Dakar beobachtet die Menschenrechtslage in Mauretanien aufmerksam und informiert die Zentrale entsprechend. Dabei fokussiert die Botschaft insbesondere auf die neugeschaffene Agence nationale de la lutte contre les séquelles de l'esclavage und prüft regelmässig Möglichkeiten einer konkreten Intervention.</p><p>4. Anlässlich des ersten UPR Mauretaniens im Jahr 2010 hat die Schweiz u. a. die Folter (Empfehlung 90.35) und die Sklaverei (Empfehlung 90.45) in Mauretanien kritisiert und empfohlen, dass Opfer von Sklaverei voll entschädigt und die Täter juristisch zur Verantwortung gezogen würden. Mauretanien hat diese Empfehlungen angenommen. Ein kohärentes Follow-up dieser Empfehlungen auf bi- und multilateraler Ebene ist für das EDA von zentraler Bedeutung. In diesem Sinne gilt es, die Umsetzung im Rahmen bilateraler Treffen mit diesem Staat zu thematisieren und gegebenenfalls während dem zweiten UPR Mauretaniens im Jahr 2015 darauf zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Welche bilaterale Politik führt die Schweiz mit Mauretanien?</p><p>2. Will der Bundesrat angesichts der besonders dramatischen Lage in Mauretanien einen regelmässigen Dialog über die Menschenrechte lancieren, so, wie er es mit Mauretaniens Nachbarstaat Senegal getan hat?</p><p>3. Kann die Schweizer Regierung für den Fall, dass Mitglieder der Organisation "Initiative pour la Résurgence du Mouvement Abolitionniste en Mauritanie" (IRA) willkürlich inhaftiert werden, für die Schweizer Botschaft in Dakar ein Vorgehen definieren, um gegenüber der mauretanischen Regierung offiziell Protest einzulegen? Dies wird von anderen westlichen Ländern bereits so gehandhabt.</p><p>4. Wie geht unsere Delegation bei den Vereinten Nationen in Genf im Hinblick auf die Menschenrechte gegen Mauretanien vor?</p>
- Sklaverei in Mauretanien
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