Bedrohte regionale Bahnlinien. Eine beunruhigende und widersprüchliche Botschaft

ShortId
13.3401
Id
20133401
Updated
28.07.2023 08:38
Language
de
Title
Bedrohte regionale Bahnlinien. Eine beunruhigende und widersprüchliche Botschaft
AdditionalIndexing
48;Randregion;Leistungsabbau;Schienenverkehr;internationaler Verkehr;Neuenburg (Kanton);regionaler Verkehr;Frankreich;Verkehrslinie
1
  • L04K18010107, regionaler Verkehr
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K0301010111, Neuenburg (Kanton)
  • L04K03010106, Frankreich
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Projekt "Aufgabenüberprüfung des Bundes (AÜP)" will der Bundesrat eine langfristig tragbare Finanzpolitik gewährleisten. Eine der beschlossenen Massnahmen betrifft Bahnlinien mit tiefer Rentabilität. Der Bundesrat erwartet, dass bei solchen Linien gezielt geprüft wird, ob eine Umstellung auf Busbetrieb eine effiziente und kundenfreundliche Alternative sein könnte oder nicht.</p><p>Der Bund gilt die Linien des regionalen Personenverkehrs jährlich mit gegen 900 Millionen Franken ab. Der Bedarf an Abgeltungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Grund dafür sind neben den Folgekosten von neuem Rollmaterial verschiedene Angebotsausbauten, welche wiederum Folgen des starken Nachfragewachstums sind. Es wird immer schwieriger, den Abgeltungsbedarf im regionalen Personenverkehr mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von Bund und Kantonen zu decken. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass es unabdingbar ist, eine möglichst hohe Effektivität der Abgeltungen sicherzustellen. Die verfügbaren Mittel sind so einzusetzen, dass sie den grössten Nutzen erbringen. Ein Instrument, um diese Effektivität sicherzustellen, ist die Prüfung der Umstellung von Bahnlinien mit tiefer Rentabilität auf Busbetrieb. Diese Massnahme dient nicht dem Abbau des Verkehrsangebotes, sondern sie führt zur Wahl des geeignetsten Verkehrsmittels.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Netzwirkung des öffentlichen Verkehrs und der Bahnen im Besonderen bewusst. Auch Linien mit schwacher Nachfrage können eine Daseinsberechtigung haben als Grunderschliessung der jeweiligen Region und als Zubringer zum restlichen Bahnnetz. Das nun beschlossene Vorgehen bei der Prüfung der Umstellung sieht daher auch keine automatischen Umstellungen vor. Ohne vorherige vertiefte Prüfung werden keine Linien umgestellt.</p><p>1./2. Bei der Prüfung sind neben den finanziellen Aspekten insbesondere eine angemessene Grunderschliessung sowie Anliegen der Raumordnungspolitik zu berücksichtigen. Spezifischen regionalen Bedürfnissen ist Rechnung zu tragen. Umstellungen werden nur vorgenommen, wenn sich insgesamt ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt. Dabei sind auch die Kosten der Infrastruktur der betreffenden Linie, die Auslastung der Linie zu den Hauptverkehrszeiten sowie die Auswirkung auf die Qualität der Erschliessung zu berücksichtigen. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass den teilweise berechtigten Einwänden gegen eine Umstellung Rechnung getragen werden kann. Dies trifft auch auf die angeführten Linien La Chaux-de-Fonds-Les Ponts-de-Martel und Morteau-Le Locle-La Chaux-de-Fonds zu.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt, mit einer massvollen Umsetzung der Prüfung der Umstellung von Bahnlinien auf Busbetrieb einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Finanzierbarkeit des regionalen Personenverkehrs und damit zur Sicherstellung der Grunderschliessung in der ganzen Schweiz zu leisten. So wird es ihm auch weiterhin möglich sein, als verlässlicher Partner seine Aufgabe im öffentlichen Verkehr wahrnehmen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, vor allem jener des Schienenverkehrs, ist ein grosser Erfolg, und die stark gestiegene Nachfrage seit dem Betriebsbeginn der Bahn 2000 hat sämtliche Prognosen übertroffen. Dies ist insbesondere der Dichte des Schienennetzes zu verdanken, das alle Regionen der Schweiz erschliesst.</p><p>Die Kehrseite der Medaille ist die ziemlich geringe Nachfrage auf gewissen Bahnlinien, die jedoch als Zubringer anderer Bahnlinien zu deren Auslastung beitragen. </p><p>Es scheint, dass in kleinen Schritten versucht wird, den Erhalt von regionalen Bahnlinien mit allen Mitteln zu gefährden oder stark zu erschweren. So zieht sich SBB Cargo aus vielen Regionen der Schweiz zurück, und der ansteigende Trassenpreis führt zu einer Verschlechterung des Kostendeckungsgrades.</p><p>Die Liste der Bahnlinien, die als Nächstes "geopfert" werden sollen, bietet Anlass zu Verwunderung. Betroffen sind beispielsweise Strecken, die nachweislich nicht nur von Regionalzügen befahren werden. Dies ist etwa der Fall bei der Linie Morteau-La Chaux-de-Fonds: Die Infrastruktur auf der Schweizer Seite der Grenze wird gleichzeitig durch die Linie Le Locle-Neuenburg genutzt, die einen ausgezeichneten Kostendeckungsgrad aufweist.</p><p>Ausserdem werden Projekte zur zukünftigen Entwicklung von S-Bahn-Netzen nicht berücksichtigt, in deren Rahmen bereits bestehende regionale Bahnlinien, beispielsweise jene zwischen Les Ponts-de-Martel und La Chaux-de-Fonds, zum wichtigen Bindeglied werden könnten.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie können die Gemeinden, die an einer bedrohten Bahnlinie liegen, davon überzeugt werden, eine Raumplanungspolitik zu führen, die sich auf eine Anbindung an das Schienennetz ausrichtet?</p><p>2. Wie soll das Zeichen, das die Schweiz gegenüber Frankreich in Bezug auf die Linie Morteau-La Chaux-de-Fonds setzt, gedeutet werden? Bleibt nicht zu befürchten, dass die Schweiz künftig nicht mehr als vertrauenswürdig angesehen wird, wenn von Schweizer Seite geplant wird, eine Bahnlinie zu streichen, deren Ausbau zum Agglomerationsprogramm gehört?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass durch die Streichung von regionalen Bahnlinien in den Nachbarländern vor allem die Kohärenz des Bahnsystems und jene Bahnlinien geschwächt werden, die mit den gestrichenen Bahnlinien verbunden waren? Ist er sich überdies bewusst, dass dies zu einem Anstieg des Strassenverkehrs mit all seinen verhängnisvollen Folgen führt?</p>
  • Bedrohte regionale Bahnlinien. Eine beunruhigende und widersprüchliche Botschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Projekt "Aufgabenüberprüfung des Bundes (AÜP)" will der Bundesrat eine langfristig tragbare Finanzpolitik gewährleisten. Eine der beschlossenen Massnahmen betrifft Bahnlinien mit tiefer Rentabilität. Der Bundesrat erwartet, dass bei solchen Linien gezielt geprüft wird, ob eine Umstellung auf Busbetrieb eine effiziente und kundenfreundliche Alternative sein könnte oder nicht.</p><p>Der Bund gilt die Linien des regionalen Personenverkehrs jährlich mit gegen 900 Millionen Franken ab. Der Bedarf an Abgeltungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Grund dafür sind neben den Folgekosten von neuem Rollmaterial verschiedene Angebotsausbauten, welche wiederum Folgen des starken Nachfragewachstums sind. Es wird immer schwieriger, den Abgeltungsbedarf im regionalen Personenverkehr mit den zur Verfügung stehenden Mitteln von Bund und Kantonen zu decken. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass es unabdingbar ist, eine möglichst hohe Effektivität der Abgeltungen sicherzustellen. Die verfügbaren Mittel sind so einzusetzen, dass sie den grössten Nutzen erbringen. Ein Instrument, um diese Effektivität sicherzustellen, ist die Prüfung der Umstellung von Bahnlinien mit tiefer Rentabilität auf Busbetrieb. Diese Massnahme dient nicht dem Abbau des Verkehrsangebotes, sondern sie führt zur Wahl des geeignetsten Verkehrsmittels.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Netzwirkung des öffentlichen Verkehrs und der Bahnen im Besonderen bewusst. Auch Linien mit schwacher Nachfrage können eine Daseinsberechtigung haben als Grunderschliessung der jeweiligen Region und als Zubringer zum restlichen Bahnnetz. Das nun beschlossene Vorgehen bei der Prüfung der Umstellung sieht daher auch keine automatischen Umstellungen vor. Ohne vorherige vertiefte Prüfung werden keine Linien umgestellt.</p><p>1./2. Bei der Prüfung sind neben den finanziellen Aspekten insbesondere eine angemessene Grunderschliessung sowie Anliegen der Raumordnungspolitik zu berücksichtigen. Spezifischen regionalen Bedürfnissen ist Rechnung zu tragen. Umstellungen werden nur vorgenommen, wenn sich insgesamt ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt. Dabei sind auch die Kosten der Infrastruktur der betreffenden Linie, die Auslastung der Linie zu den Hauptverkehrszeiten sowie die Auswirkung auf die Qualität der Erschliessung zu berücksichtigen. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass den teilweise berechtigten Einwänden gegen eine Umstellung Rechnung getragen werden kann. Dies trifft auch auf die angeführten Linien La Chaux-de-Fonds-Les Ponts-de-Martel und Morteau-Le Locle-La Chaux-de-Fonds zu.</p><p>3. Der Bundesrat ist überzeugt, mit einer massvollen Umsetzung der Prüfung der Umstellung von Bahnlinien auf Busbetrieb einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Finanzierbarkeit des regionalen Personenverkehrs und damit zur Sicherstellung der Grunderschliessung in der ganzen Schweiz zu leisten. So wird es ihm auch weiterhin möglich sein, als verlässlicher Partner seine Aufgabe im öffentlichen Verkehr wahrnehmen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, vor allem jener des Schienenverkehrs, ist ein grosser Erfolg, und die stark gestiegene Nachfrage seit dem Betriebsbeginn der Bahn 2000 hat sämtliche Prognosen übertroffen. Dies ist insbesondere der Dichte des Schienennetzes zu verdanken, das alle Regionen der Schweiz erschliesst.</p><p>Die Kehrseite der Medaille ist die ziemlich geringe Nachfrage auf gewissen Bahnlinien, die jedoch als Zubringer anderer Bahnlinien zu deren Auslastung beitragen. </p><p>Es scheint, dass in kleinen Schritten versucht wird, den Erhalt von regionalen Bahnlinien mit allen Mitteln zu gefährden oder stark zu erschweren. So zieht sich SBB Cargo aus vielen Regionen der Schweiz zurück, und der ansteigende Trassenpreis führt zu einer Verschlechterung des Kostendeckungsgrades.</p><p>Die Liste der Bahnlinien, die als Nächstes "geopfert" werden sollen, bietet Anlass zu Verwunderung. Betroffen sind beispielsweise Strecken, die nachweislich nicht nur von Regionalzügen befahren werden. Dies ist etwa der Fall bei der Linie Morteau-La Chaux-de-Fonds: Die Infrastruktur auf der Schweizer Seite der Grenze wird gleichzeitig durch die Linie Le Locle-Neuenburg genutzt, die einen ausgezeichneten Kostendeckungsgrad aufweist.</p><p>Ausserdem werden Projekte zur zukünftigen Entwicklung von S-Bahn-Netzen nicht berücksichtigt, in deren Rahmen bereits bestehende regionale Bahnlinien, beispielsweise jene zwischen Les Ponts-de-Martel und La Chaux-de-Fonds, zum wichtigen Bindeglied werden könnten.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie können die Gemeinden, die an einer bedrohten Bahnlinie liegen, davon überzeugt werden, eine Raumplanungspolitik zu führen, die sich auf eine Anbindung an das Schienennetz ausrichtet?</p><p>2. Wie soll das Zeichen, das die Schweiz gegenüber Frankreich in Bezug auf die Linie Morteau-La Chaux-de-Fonds setzt, gedeutet werden? Bleibt nicht zu befürchten, dass die Schweiz künftig nicht mehr als vertrauenswürdig angesehen wird, wenn von Schweizer Seite geplant wird, eine Bahnlinie zu streichen, deren Ausbau zum Agglomerationsprogramm gehört?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass durch die Streichung von regionalen Bahnlinien in den Nachbarländern vor allem die Kohärenz des Bahnsystems und jene Bahnlinien geschwächt werden, die mit den gestrichenen Bahnlinien verbunden waren? Ist er sich überdies bewusst, dass dies zu einem Anstieg des Strassenverkehrs mit all seinen verhängnisvollen Folgen führt?</p>
    • Bedrohte regionale Bahnlinien. Eine beunruhigende und widersprüchliche Botschaft

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