Besuchen Schweizer Inspektoren chinesische Schlachtbetriebe?
- ShortId
-
13.3407
- Id
-
20133407
- Updated
-
14.11.2025 08:18
- Language
-
de
- Title
-
Besuchen Schweizer Inspektoren chinesische Schlachtbetriebe?
- AdditionalIndexing
-
15;2841;Schweinefleisch;Fleischindustrie;Fleischerzeugnis;China;Ausfuhrbeschränkung;Lebensmittelkontrolle
- 1
-
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
- L05K1402030306, Fleischerzeugnis
- L05K1402050111, Schweinefleisch
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L04K03030501, China
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Kritikpunkte der chinesischen Inspektoren betreffen Infrastruktur und interne Abläufe der lebensmittelverarbeitenden Betriebe sowie einzelne Aspekte der Kontrollen solcher Betriebe durch die zuständigen kantonalen Behörden. Die festgestellten Mängel waren nicht gravierend, werden aber selbstverständlich behoben, um eine kontinuierliche Verbesserung der Produktionsqualität sicherzustellen. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Feststellungen die Sicherheit der in der Schweiz hergestellten Lebensmittel in keinem Fall gefährden.</p><p>Die chinesischen Behörden haben im Rahmen der Inspektion vor allem überprüft, ob die staatliche Kontrolle und die Produktionsbetriebe für Schweinefleisch den internationalen Normen entsprechen. Diese Normen, an deren Ausarbeitung die Schweiz mitwirkt, gelten gemäss WTO-Recht als anerkannte und unabdingbare Grundlage für ein hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit.</p><p>Einige chinesische Forderungen beruhen jedoch auf kulturellen Unterschieden und auf unterschiedlichen Kontrollkonzepten. Dazu zwei Beispiele:</p><p>- Die chinesischen Behörden verlangen, dass die Produktionslinien für Rind- und Schweinefleisch vollständig voneinander getrennt werden. In der Schweiz ist dies nur im Schlachthof obligatorisch, nicht aber in den verarbeitenden Betrieben.</p><p>- Bei den Kontrollen misst die Schweiz der Eigenverantwortung der Betriebe einen hohen Stellenwert bei, während die Volksrepublik China eine staatliche Kontrolle in den Betrieben vorzieht.</p><p>Es handelt sich dabei somit um spezifische Anforderungen der Volksrepublik China, die keinen Einfluss auf den Hygienestandard in den Schweizer Schlachthöfen haben, die aber von Betrieben, die in die Volksrepublik China exportieren wollen, erfüllt werden müssen.</p><p>2. Die veterinärhygienischen Aspekte des Imports von Tierprodukten aus Staaten ausserhalb der EU sind namentlich in Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens mit der EU (SR 0.916.026.81) geregelt. In der Schweiz gelten in diesem Bereich die gleichen Vorschriften wie in der EU. Die Schweiz und die EU lassen ausschliesslich die Einfuhr von Tierprodukten zu, die keine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Es wird eine Liste der für solche Einfuhren zugelassenen Länder und Lieferbetriebe geführt (Anhang 1 der Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten; SR 916.443.106). Die Volksrepublik China kann aktuell, mit Ausnahme von Kaninchenfleisch und von hitzebehandeltem Geflügelfleisch aus einer geografisch begrenzten Region, weder Fleisch noch Milch (und Milchprodukte) in die EU und in die Schweiz exportieren. Die Produktionsbedingungen der zum Export zugelassenen Lebensmittel werden durch das europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) im Rahmen von Inspektionen im Herkunftsland regelmässig überprüft. Die für 2013 geplanten Inspektionen in der Volksrepublik China und die entsprechenden Berichte sind auf der Webseite <a href="http://ec.europa.eu/food/fvo/ir_search_en.cfm">http://ec.europa.eu/food/fvo/ir_search_en.cfm</a> einsehbar. Bei Beanstandungen können das Land oder einzelne Betriebe von der Liste der für den Export in die Schweiz und in die EU zugelassenen Länder und Betriebe gestrichen werden. Die Bedürfnisse der Schweiz in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit werden durch die Inspektionen der FVO vollständig abgedeckt, weshalb die Schweiz keine eigenständigen Inspektionen durchführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz darf keine Schlachterzeugnisse, Därme und Schweinefüsse nach China exportieren. Eine chinesische Delegation hielt denn auch die hygienischen Bedingungen in Schweizer Schlachtbetrieben für ungenügend. Diese Information hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am 2. Juni 2013 veröffentlicht. Die chinesischen Inspektoren hielten in ihrem Bericht fest, zahlreiche Hygienemängel in Schweizer Schlachtbetrieben festgestellt zu haben, und zwar "auf allen Stufen", wie die Mediensprecherin des BVET anmerkte. Sie fügte hinzu, dass durch die chinesische Inspektion mehrere Schwachstellen sichtbar geworden sind.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Worum handelt es sich bei den festgestellten Schwachstellen? Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, zu erfahren, was chinesische Inspektoren im Rahmen eines einzigen Besuchs feststellen konnten.</p><p>2. Regelmässigen Medienberichten zufolge sind die hygienischen Bedingungen in China alles andere als einwandfrei, und dies nicht nur in Schlachtbetrieben. Wann besuchten Schweizer Inspektorinnen und Inspektoren chinesische Zuchtbetriebe und andere Fleischproduktionsbetriebe, und zu welchen Erkenntnissen kamen sie? Oder sind solche Besuche der Schweiz (durch Bund oder Kantone) geplant?</p>
- Besuchen Schweizer Inspektoren chinesische Schlachtbetriebe?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Kritikpunkte der chinesischen Inspektoren betreffen Infrastruktur und interne Abläufe der lebensmittelverarbeitenden Betriebe sowie einzelne Aspekte der Kontrollen solcher Betriebe durch die zuständigen kantonalen Behörden. Die festgestellten Mängel waren nicht gravierend, werden aber selbstverständlich behoben, um eine kontinuierliche Verbesserung der Produktionsqualität sicherzustellen. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Feststellungen die Sicherheit der in der Schweiz hergestellten Lebensmittel in keinem Fall gefährden.</p><p>Die chinesischen Behörden haben im Rahmen der Inspektion vor allem überprüft, ob die staatliche Kontrolle und die Produktionsbetriebe für Schweinefleisch den internationalen Normen entsprechen. Diese Normen, an deren Ausarbeitung die Schweiz mitwirkt, gelten gemäss WTO-Recht als anerkannte und unabdingbare Grundlage für ein hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit.</p><p>Einige chinesische Forderungen beruhen jedoch auf kulturellen Unterschieden und auf unterschiedlichen Kontrollkonzepten. Dazu zwei Beispiele:</p><p>- Die chinesischen Behörden verlangen, dass die Produktionslinien für Rind- und Schweinefleisch vollständig voneinander getrennt werden. In der Schweiz ist dies nur im Schlachthof obligatorisch, nicht aber in den verarbeitenden Betrieben.</p><p>- Bei den Kontrollen misst die Schweiz der Eigenverantwortung der Betriebe einen hohen Stellenwert bei, während die Volksrepublik China eine staatliche Kontrolle in den Betrieben vorzieht.</p><p>Es handelt sich dabei somit um spezifische Anforderungen der Volksrepublik China, die keinen Einfluss auf den Hygienestandard in den Schweizer Schlachthöfen haben, die aber von Betrieben, die in die Volksrepublik China exportieren wollen, erfüllt werden müssen.</p><p>2. Die veterinärhygienischen Aspekte des Imports von Tierprodukten aus Staaten ausserhalb der EU sind namentlich in Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens mit der EU (SR 0.916.026.81) geregelt. In der Schweiz gelten in diesem Bereich die gleichen Vorschriften wie in der EU. Die Schweiz und die EU lassen ausschliesslich die Einfuhr von Tierprodukten zu, die keine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Es wird eine Liste der für solche Einfuhren zugelassenen Länder und Lieferbetriebe geführt (Anhang 1 der Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten; SR 916.443.106). Die Volksrepublik China kann aktuell, mit Ausnahme von Kaninchenfleisch und von hitzebehandeltem Geflügelfleisch aus einer geografisch begrenzten Region, weder Fleisch noch Milch (und Milchprodukte) in die EU und in die Schweiz exportieren. Die Produktionsbedingungen der zum Export zugelassenen Lebensmittel werden durch das europäische Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) im Rahmen von Inspektionen im Herkunftsland regelmässig überprüft. Die für 2013 geplanten Inspektionen in der Volksrepublik China und die entsprechenden Berichte sind auf der Webseite <a href="http://ec.europa.eu/food/fvo/ir_search_en.cfm">http://ec.europa.eu/food/fvo/ir_search_en.cfm</a> einsehbar. Bei Beanstandungen können das Land oder einzelne Betriebe von der Liste der für den Export in die Schweiz und in die EU zugelassenen Länder und Betriebe gestrichen werden. Die Bedürfnisse der Schweiz in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit werden durch die Inspektionen der FVO vollständig abgedeckt, weshalb die Schweiz keine eigenständigen Inspektionen durchführt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz darf keine Schlachterzeugnisse, Därme und Schweinefüsse nach China exportieren. Eine chinesische Delegation hielt denn auch die hygienischen Bedingungen in Schweizer Schlachtbetrieben für ungenügend. Diese Information hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am 2. Juni 2013 veröffentlicht. Die chinesischen Inspektoren hielten in ihrem Bericht fest, zahlreiche Hygienemängel in Schweizer Schlachtbetrieben festgestellt zu haben, und zwar "auf allen Stufen", wie die Mediensprecherin des BVET anmerkte. Sie fügte hinzu, dass durch die chinesische Inspektion mehrere Schwachstellen sichtbar geworden sind.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Worum handelt es sich bei den festgestellten Schwachstellen? Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, zu erfahren, was chinesische Inspektoren im Rahmen eines einzigen Besuchs feststellen konnten.</p><p>2. Regelmässigen Medienberichten zufolge sind die hygienischen Bedingungen in China alles andere als einwandfrei, und dies nicht nur in Schlachtbetrieben. Wann besuchten Schweizer Inspektorinnen und Inspektoren chinesische Zuchtbetriebe und andere Fleischproduktionsbetriebe, und zu welchen Erkenntnissen kamen sie? Oder sind solche Besuche der Schweiz (durch Bund oder Kantone) geplant?</p>
- Besuchen Schweizer Inspektoren chinesische Schlachtbetriebe?
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