Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit

ShortId
13.3410
Id
20133410
Updated
25.06.2025 00:27
Language
de
Title
Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit
AdditionalIndexing
24;freie Schlagwörter: Lex USA;Kontrolle;Berufsverbot;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;Finanzmarkt;Bank;Führungskraft
1
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L04K11040101, Bank
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0502040201, Berufsverbot
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 529</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Finma unter Respektierung deren Unabhängigkeit zu erreichen, dass diese ihre Enforcement Policy im Bereich der Gewährserfordernis verschärft, damit Bankmanager im zutreffenden Fall mit dem in Artikel 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorgesehenen Berufsverbot versehen werden. Die Finma soll in ihrem Jahresbericht darüber statistische Angaben liefern.</p>
  • Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20130046
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 529</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Finma unter Respektierung deren Unabhängigkeit zu erreichen, dass diese ihre Enforcement Policy im Bereich der Gewährserfordernis verschärft, damit Bankmanager im zutreffenden Fall mit dem in Artikel 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorgesehenen Berufsverbot versehen werden. Die Finma soll in ihrem Jahresbericht darüber statistische Angaben liefern.</p>
    • Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit

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