Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit
- ShortId
-
13.3410
- Id
-
20133410
- Updated
-
25.06.2025 00:27
- Language
-
de
- Title
-
Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit
- AdditionalIndexing
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24;freie Schlagwörter: Lex USA;Kontrolle;Berufsverbot;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;Finanzmarkt;Bank;Führungskraft
- 1
-
- L05K0702020204, Führungskraft
- L04K11040101, Bank
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- L03K110601, Finanzmarkt
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0502040201, Berufsverbot
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 529</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Finma unter Respektierung deren Unabhängigkeit zu erreichen, dass diese ihre Enforcement Policy im Bereich der Gewährserfordernis verschärft, damit Bankmanager im zutreffenden Fall mit dem in Artikel 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorgesehenen Berufsverbot versehen werden. Die Finma soll in ihrem Jahresbericht darüber statistische Angaben liefern.</p>
- Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 529</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Finma unter Respektierung deren Unabhängigkeit zu erreichen, dass diese ihre Enforcement Policy im Bereich der Gewährserfordernis verschärft, damit Bankmanager im zutreffenden Fall mit dem in Artikel 33 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vorgesehenen Berufsverbot versehen werden. Die Finma soll in ihrem Jahresbericht darüber statistische Angaben liefern.</p>
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