Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern
- ShortId
-
13.3427
- Id
-
20133427
- Updated
-
27.07.2023 19:50
- Language
-
de
- Title
-
Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern
- AdditionalIndexing
-
12;Straftäter/in;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Strafe;Strafvollzugsrecht
- 1
-
- L03K050103, Strafvollzugsrecht
- L05K0501020106, Straftäter/in
- L04K08020314, Koordination
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L03K050101, Strafe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Strafvollzug ist grundsätzlich in der kantonalen Kompetenz. Es besteht jedoch ein landesweites Interesse am Strafvollzug bei gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern, da Mängel beim Vollzug eine landesweite Bedrohung darstellen können. Verschiedentlich hat sich gezeigt, dass beim Strafvollzug Fehler gemacht wurden, die zu teilweise fatalen Folgen geführt haben. Es ist daher zweckmässig, dass auf Bundesebene Grundsätze für das Regime des Vollzugs bei gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern geschaffen werden mit dem Ziel, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.</p>
- <p>2014 wird der Bundesrat einen Bericht in Beantwortung des Postulates Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz", vorlegen. In diesem Bericht werden die gesetzlichen Vorgaben auf den Ebenen Bund und Kantone sowie die Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen dargestellt. Zudem werden die geplanten und die bereits erfolgten Harmonisierungsschritte seitens der Kantone aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen ausserordentlichen Vorfälle in den letzten Jahren wird in einer Gesamtschau die Frage nach zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene bearbeitet. Dabei werden insbesondere die Bereiche Risikoorientierung, stationäre Massnahmen, die Verwahrung sowie generell Vollzugsöffnungen ausführlich dargelegt werden.</p><p>Es soll nun zunächst der Bericht abgewartet und erst im Lichte der Ergebnisse eine Auslegeordnung vorgenommen werden, wie weiter vorzugehen ist. Dem Bericht soll nicht vorgegriffen werden, weshalb die Motion abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur einheitlichen Regelung des Strafvollzugs bei gefährlichen Straftätern auszuarbeiten.</p>
- Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Strafvollzug ist grundsätzlich in der kantonalen Kompetenz. Es besteht jedoch ein landesweites Interesse am Strafvollzug bei gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern, da Mängel beim Vollzug eine landesweite Bedrohung darstellen können. Verschiedentlich hat sich gezeigt, dass beim Strafvollzug Fehler gemacht wurden, die zu teilweise fatalen Folgen geführt haben. Es ist daher zweckmässig, dass auf Bundesebene Grundsätze für das Regime des Vollzugs bei gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern geschaffen werden mit dem Ziel, die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.</p>
- <p>2014 wird der Bundesrat einen Bericht in Beantwortung des Postulates Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz", vorlegen. In diesem Bericht werden die gesetzlichen Vorgaben auf den Ebenen Bund und Kantone sowie die Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen dargestellt. Zudem werden die geplanten und die bereits erfolgten Harmonisierungsschritte seitens der Kantone aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen ausserordentlichen Vorfälle in den letzten Jahren wird in einer Gesamtschau die Frage nach zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene bearbeitet. Dabei werden insbesondere die Bereiche Risikoorientierung, stationäre Massnahmen, die Verwahrung sowie generell Vollzugsöffnungen ausführlich dargelegt werden.</p><p>Es soll nun zunächst der Bericht abgewartet und erst im Lichte der Ergebnisse eine Auslegeordnung vorgenommen werden, wie weiter vorzugehen ist. Dem Bericht soll nicht vorgegriffen werden, weshalb die Motion abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur einheitlichen Regelung des Strafvollzugs bei gefährlichen Straftätern auszuarbeiten.</p>
- Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern
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