Validierung von Bildungsleistungen. Worin bestehen die Hindernisse?
- ShortId
-
13.3432
- Id
-
20133432
- Updated
-
28.07.2023 10:02
- Language
-
de
- Title
-
Validierung von Bildungsleistungen. Worin bestehen die Hindernisse?
- AdditionalIndexing
-
32;Ausbildung am Arbeitsplatz;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Attest-Lehre;Erwachsenenbildung
- 1
-
- L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
- L04K13020206, Attest-Lehre
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L06K080701020108, Kanton
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K13030202, Erwachsenenbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss aktuellsten Angaben ist die Validierung von durch Erfahrung erworbenen Bildungsleistungen lediglich in acht Kantonen (Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis, Zürich) und bei der Konferenz der Berufsbildungsämter in sechs Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) möglich. Im Kanton Waadt wird zurzeit ein Pilotversuch durchgeführt. Zwischen den Kantonen, die eine solche Validierung von Bildungsleistungen anbieten und den Erwerb eines offiziellen Titels dafür in Aussicht stellen, gibt es erhebliche Unterschiede. So wird in Genf für sieben Berufe eine Validierung angeboten, im Jura hingegen nur für einen. Das sind sehr wenige Berufe, und auch die gesamtschweizerische Verteilung ist sehr ungleich. Es ist wichtig zu wissen, weshalb das Validierungssystem nicht grossflächiger angewendet wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel in Schweizer Unternehmen.</p><p>Durch die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorgeschlagene Validierung von Bildungsleistungen kann lediglich eine berufliche Grundbildung formal bestätigt werden. Viele Personen müssen sich jedoch aus verschiedenen Gründen beruflich neu orientieren. Die Mehrheit tut dies in der Praxis je nach sich bietenden Möglichkeiten und nicht auf dem formalen Bildungsweg. Die Kosten zur Validierung von Wissen und Kompetenzen, die durch Zweitbildung erworben wurden, werden von den Kantonen nicht übernommen. Dies widerspricht den Empfehlungen der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz in Bezug auf die berufliche Grundbildung. Dabei wird echtes Potenzial vergeudet: Ohne finanzielle Unterstützung verzichten die betroffenen Personen auf eine formale Bestätigung ihrer Zweitbildung, sodass ihre Kompetenzen am Ende weder anerkannt noch entlöhnt werden. Um dies zu verhindern, muss solchen Personen zumindest die Möglichkeit eines rückzahlbaren Darlehens angeboten werden.</p>
- <p>Erwachsene mit entsprechender Berufserfahrung können ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsverfahren nachweisen und so - ohne Absolvieren eines Bildungsganges beziehungsweise einer Lehrabschlussprüfung - einen formalen Abschluss erlangen. Die Validierung von Bildungsleistungen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Heim 13.3278, "Die Validierung von Bildungsleistungen ist auch auf der Tertiärstufe erforderlich", eingereicht am 22. März 2013, festgehalten hat, erachtet er solche Verfahren angesichts der demografischen Entwicklung und eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels als zukunftsweisend.</p><p>Auf die einzelnen Fragen des Interpellanten kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Die Validierungsverfahren basieren auf dem 2004 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) und sind seither im Auf- und Ausbau. Sämtliche Kantone verfügen über ein Eingangsportal, das die Interessentinnen und Interessenten informiert und an die zuständige Stelle verweist, die auch in einem anderen Kanton sein kann. Wie bei der Organisation des Berufsfachschulunterrichts sind auch bei der Etablierung der Validierungsverfahren interkantonale Absprachen sinnvoll und notwendig. Das bedeutet, dass in stark gefragten Berufen viele Kantone Validierungsverfahren durchführen und in weniger gefragten Berufen wenige. Die Zusammenarbeit stellt ein effizientes Angebot sicher und sorgt auch bei geringen Abschlusszahlen für ein qualitativ hochstehendes, professionelles Verfahren.</p><p>2. Die zuständigen OdA bestimmen, ob in einem Beruf ein Validierungsverfahren aufgebaut wird. Der Bund orientiert sie vor der Revision der jeweiligen Bildungsverordnung über diese Möglichkeit und unterstützt sie bei der Erarbeitung der Unterlagen. Im Leitfaden "Validierung von Bildungsleistungen - Leitfaden für die berufliche Grundbildung" hat er die Rahmenbedingungen für die Kantone und die OdA geklärt. Zurzeit ist eine Validierung in 17 Berufen möglich.</p><p>3. Der Bund wird im Rahmen der Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Stärkung der höheren Berufsbildung zusammen mit den OdA und den Kantonen abklären, ob es einen Bedarf zur Ausweitung des Validierungsverfahrens auf Tertiärstufe gibt. Bei den eidgenössisch anerkannten Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen ist es bereits möglich, einen Abschluss der höheren Berufsbildung ohne Besuch eines Bildungsganges zu erwerben: Die Prüfung ist reglementiert, nicht aber die Vorbereitung. Aufgrund eines Beschlusses der letzten Lehrstellenkonferenz wird das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zudem zusammen mit den Kantonen und den OdA die Angebote für den Berufsabschluss und Berufswechsel von Erwachsenen erheben und Verbesserungsmöglichkeiten prüfen.</p><p>4. Die Umsetzung und finanzielle Regelung der Validierungsverfahren obliegt den Kantonen. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) empfiehlt ihnen gemäss Richtlinien vom 21. August 2007, die gesamten Kosten zu übernehmen, wenn es sich um eine erste Zertifizierung handelt. Wie bei anderen Ausgaben für die Berufsbildung können die Kantone ihre Aufwendungen in der Kostenrechnung geltend machen, die als Basis für die Berechnung der jährlichen Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone dient (Art. 53 BBG). Der Bund übernimmt gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG einen Richtwert von einem Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Warum ist die Validierung von Bildungsleistungen nur in vierzehn Kantonen möglich?</p><p>2. Warum ist die Validierung von Bildungsleistungen nur für neun Berufe möglich?</p><p>3. Warum kann das Validierungssystem nicht gesamtschweizerisch und auf mehr Berufe ausgeweitet werden, insbesondere auf der Tertiärstufe?</p><p>4. Warum wird die Validierung von Bildungsleistungen, die auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden, finanziell nicht gleich unterstützt wie eine solche der Erstausbildung?</p>
- Validierung von Bildungsleistungen. Worin bestehen die Hindernisse?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss aktuellsten Angaben ist die Validierung von durch Erfahrung erworbenen Bildungsleistungen lediglich in acht Kantonen (Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis, Zürich) und bei der Konferenz der Berufsbildungsämter in sechs Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) möglich. Im Kanton Waadt wird zurzeit ein Pilotversuch durchgeführt. Zwischen den Kantonen, die eine solche Validierung von Bildungsleistungen anbieten und den Erwerb eines offiziellen Titels dafür in Aussicht stellen, gibt es erhebliche Unterschiede. So wird in Genf für sieben Berufe eine Validierung angeboten, im Jura hingegen nur für einen. Das sind sehr wenige Berufe, und auch die gesamtschweizerische Verteilung ist sehr ungleich. Es ist wichtig zu wissen, weshalb das Validierungssystem nicht grossflächiger angewendet wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel in Schweizer Unternehmen.</p><p>Durch die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) vorgeschlagene Validierung von Bildungsleistungen kann lediglich eine berufliche Grundbildung formal bestätigt werden. Viele Personen müssen sich jedoch aus verschiedenen Gründen beruflich neu orientieren. Die Mehrheit tut dies in der Praxis je nach sich bietenden Möglichkeiten und nicht auf dem formalen Bildungsweg. Die Kosten zur Validierung von Wissen und Kompetenzen, die durch Zweitbildung erworben wurden, werden von den Kantonen nicht übernommen. Dies widerspricht den Empfehlungen der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz in Bezug auf die berufliche Grundbildung. Dabei wird echtes Potenzial vergeudet: Ohne finanzielle Unterstützung verzichten die betroffenen Personen auf eine formale Bestätigung ihrer Zweitbildung, sodass ihre Kompetenzen am Ende weder anerkannt noch entlöhnt werden. Um dies zu verhindern, muss solchen Personen zumindest die Möglichkeit eines rückzahlbaren Darlehens angeboten werden.</p>
- <p>Erwachsene mit entsprechender Berufserfahrung können ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsverfahren nachweisen und so - ohne Absolvieren eines Bildungsganges beziehungsweise einer Lehrabschlussprüfung - einen formalen Abschluss erlangen. Die Validierung von Bildungsleistungen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Heim 13.3278, "Die Validierung von Bildungsleistungen ist auch auf der Tertiärstufe erforderlich", eingereicht am 22. März 2013, festgehalten hat, erachtet er solche Verfahren angesichts der demografischen Entwicklung und eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels als zukunftsweisend.</p><p>Auf die einzelnen Fragen des Interpellanten kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Die Validierungsverfahren basieren auf dem 2004 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) und sind seither im Auf- und Ausbau. Sämtliche Kantone verfügen über ein Eingangsportal, das die Interessentinnen und Interessenten informiert und an die zuständige Stelle verweist, die auch in einem anderen Kanton sein kann. Wie bei der Organisation des Berufsfachschulunterrichts sind auch bei der Etablierung der Validierungsverfahren interkantonale Absprachen sinnvoll und notwendig. Das bedeutet, dass in stark gefragten Berufen viele Kantone Validierungsverfahren durchführen und in weniger gefragten Berufen wenige. Die Zusammenarbeit stellt ein effizientes Angebot sicher und sorgt auch bei geringen Abschlusszahlen für ein qualitativ hochstehendes, professionelles Verfahren.</p><p>2. Die zuständigen OdA bestimmen, ob in einem Beruf ein Validierungsverfahren aufgebaut wird. Der Bund orientiert sie vor der Revision der jeweiligen Bildungsverordnung über diese Möglichkeit und unterstützt sie bei der Erarbeitung der Unterlagen. Im Leitfaden "Validierung von Bildungsleistungen - Leitfaden für die berufliche Grundbildung" hat er die Rahmenbedingungen für die Kantone und die OdA geklärt. Zurzeit ist eine Validierung in 17 Berufen möglich.</p><p>3. Der Bund wird im Rahmen der Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Stärkung der höheren Berufsbildung zusammen mit den OdA und den Kantonen abklären, ob es einen Bedarf zur Ausweitung des Validierungsverfahrens auf Tertiärstufe gibt. Bei den eidgenössisch anerkannten Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen ist es bereits möglich, einen Abschluss der höheren Berufsbildung ohne Besuch eines Bildungsganges zu erwerben: Die Prüfung ist reglementiert, nicht aber die Vorbereitung. Aufgrund eines Beschlusses der letzten Lehrstellenkonferenz wird das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zudem zusammen mit den Kantonen und den OdA die Angebote für den Berufsabschluss und Berufswechsel von Erwachsenen erheben und Verbesserungsmöglichkeiten prüfen.</p><p>4. Die Umsetzung und finanzielle Regelung der Validierungsverfahren obliegt den Kantonen. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) empfiehlt ihnen gemäss Richtlinien vom 21. August 2007, die gesamten Kosten zu übernehmen, wenn es sich um eine erste Zertifizierung handelt. Wie bei anderen Ausgaben für die Berufsbildung können die Kantone ihre Aufwendungen in der Kostenrechnung geltend machen, die als Basis für die Berechnung der jährlichen Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone dient (Art. 53 BBG). Der Bund übernimmt gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG einen Richtwert von einem Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Warum ist die Validierung von Bildungsleistungen nur in vierzehn Kantonen möglich?</p><p>2. Warum ist die Validierung von Bildungsleistungen nur für neun Berufe möglich?</p><p>3. Warum kann das Validierungssystem nicht gesamtschweizerisch und auf mehr Berufe ausgeweitet werden, insbesondere auf der Tertiärstufe?</p><p>4. Warum wird die Validierung von Bildungsleistungen, die auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden, finanziell nicht gleich unterstützt wie eine solche der Erstausbildung?</p>
- Validierung von Bildungsleistungen. Worin bestehen die Hindernisse?
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