Welche Zukunft für den Hotelkredit?
- ShortId
-
13.3434
- Id
-
20133434
- Updated
-
28.07.2023 13:27
- Language
-
de
- Title
-
Welche Zukunft für den Hotelkredit?
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmensbeihilfe;Darlehen;Unternehmensfinanzierung;Hotellerie;Kredit
- 1
-
- L05K0101010308, Hotellerie
- L03K110403, Kredit
- L05K1104030101, Darlehen
- L05K1109020105, Unternehmensfinanzierung
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der grundsätzlichen Herausforderungen in Bezug auf die Finanzierung von Beherbergungsbetrieben bewusst. Insbesondere die alpine Ferienhotellerie steht vor der Herausforderung, dass die Anlagekosten regelmässig über dem Ertragswert liegen. Da die Investitionen somit häufig nicht vollständig rentabilisierbar sind und teilweise abgeschrieben werden müssen, kommt es zu Finanzierungslücken. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft unterstützt der Bund über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) insbesondere jene Beherbergungsbetriebe, deren Ertragslage gesund ist, die aber eine Eigenkapitallücke aufweisen. Damit soll in den geförderten Betrieben eine gesunde Finanzierungsbasis geschaffen werden sowie ein Beitrag zur Schliessung der regelmässig bestehenden Finanzierungslücke geleistet werden.</p><p>2./3. Das Seco hat die strategischen Optionen der SGH in den letzten Jahren vertieft geprüft. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfarbeiten kommt der Bundesrat im Tourismusbericht vom 26. Juni 2013 zum Schluss, dass eine Optimierung der Beherbergungsförderung notwendig ist. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Massnahmenpaket vor. Im Vordergrund steht die Modernisierung der Vollzugsbestimmungen der SGH. Dabei geht es in erster Linie um die Modernisierung des Beherbergungsbegriffs, um eine Aktualisierung des Förderperimeters sowie um eine Erneuerung des Geschäftsreglements. Als weitere Massnahmen sieht der Bundesrat eine Vergrösserung des finanziellen Spielraums der SGH (vgl. Antwort auf Frage 4) sowie eine Verbesserung der Abstimmung zwischen der SGH und der neuen Regionalpolitik vor. Eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft ist zur Umsetzung dieser Massnahmen nicht notwendig, jedoch eine Revision der dazugehörigen Verordnung. Zusätzliche Massnahmen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p><p>4. Die Analysen des WBF zu den Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative zeigen, dass die Zweitwohnungs-Initiative einerseits zu einem beschleunigten Strukturwandel, andererseits zu einer erhöhten Unsicherheit insbesondere während einer Transformationsphase bis etwa Ende dieses Jahrzehnts führen wird. Damit die SGH die Beherbergungswirtschaft während dieser Transformationsphase optimal unterstützen kann, soll der finanzielle Spielraum der SGH vorsorglich und befristet erhöht werden. Der Bundesrat beabsichtigt, das ursprünglich auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Millionen Schweizerfranken an die SGH um eine Legislaturperiode bis Ende 2019 zu verlängern. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die SGH bis Ende 2019 im Jahr 2015 im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vorzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Folgen der Lex Weber sind nun bekannt, und die Tourismusaktivitäten werden sich künftig vorrangig auf Hotelinfrastrukturen konzentrieren.</p><p>Die Bedingungen, die gegenwärtig für ein Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erfüllt werden müssen, werden den Bedürfnissen der Branche aber nicht mehr vollumfänglich gerecht.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der Finanzierungsschwierigkeiten für Hotelbetriebe bewusst?</p><p>2. Ist er bereit, die gesetzlichen Grundlagen der SGH zu ändern, um den derzeitigen und künftigen Bedürfnissen der Branche zu entsprechen?</p><p>3. Ist er bereit, andere Massnahmen zur Optimierung der SGH zu erwägen?</p><p>4. Ist er bereit, die finanziellen Mittel, die der SGH zur Verfügung stehen, bei Bedarf zu erhöhen?</p>
- Welche Zukunft für den Hotelkredit?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist sich der grundsätzlichen Herausforderungen in Bezug auf die Finanzierung von Beherbergungsbetrieben bewusst. Insbesondere die alpine Ferienhotellerie steht vor der Herausforderung, dass die Anlagekosten regelmässig über dem Ertragswert liegen. Da die Investitionen somit häufig nicht vollständig rentabilisierbar sind und teilweise abgeschrieben werden müssen, kommt es zu Finanzierungslücken. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft unterstützt der Bund über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) insbesondere jene Beherbergungsbetriebe, deren Ertragslage gesund ist, die aber eine Eigenkapitallücke aufweisen. Damit soll in den geförderten Betrieben eine gesunde Finanzierungsbasis geschaffen werden sowie ein Beitrag zur Schliessung der regelmässig bestehenden Finanzierungslücke geleistet werden.</p><p>2./3. Das Seco hat die strategischen Optionen der SGH in den letzten Jahren vertieft geprüft. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfarbeiten kommt der Bundesrat im Tourismusbericht vom 26. Juni 2013 zum Schluss, dass eine Optimierung der Beherbergungsförderung notwendig ist. Der Bundesrat schlägt hierfür ein Massnahmenpaket vor. Im Vordergrund steht die Modernisierung der Vollzugsbestimmungen der SGH. Dabei geht es in erster Linie um die Modernisierung des Beherbergungsbegriffs, um eine Aktualisierung des Förderperimeters sowie um eine Erneuerung des Geschäftsreglements. Als weitere Massnahmen sieht der Bundesrat eine Vergrösserung des finanziellen Spielraums der SGH (vgl. Antwort auf Frage 4) sowie eine Verbesserung der Abstimmung zwischen der SGH und der neuen Regionalpolitik vor. Eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft ist zur Umsetzung dieser Massnahmen nicht notwendig, jedoch eine Revision der dazugehörigen Verordnung. Zusätzliche Massnahmen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p><p>4. Die Analysen des WBF zu den Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative zeigen, dass die Zweitwohnungs-Initiative einerseits zu einem beschleunigten Strukturwandel, andererseits zu einer erhöhten Unsicherheit insbesondere während einer Transformationsphase bis etwa Ende dieses Jahrzehnts führen wird. Damit die SGH die Beherbergungswirtschaft während dieser Transformationsphase optimal unterstützen kann, soll der finanzielle Spielraum der SGH vorsorglich und befristet erhöht werden. Der Bundesrat beabsichtigt, das ursprünglich auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Millionen Schweizerfranken an die SGH um eine Legislaturperiode bis Ende 2019 zu verlängern. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die SGH bis Ende 2019 im Jahr 2015 im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 vorzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Folgen der Lex Weber sind nun bekannt, und die Tourismusaktivitäten werden sich künftig vorrangig auf Hotelinfrastrukturen konzentrieren.</p><p>Die Bedingungen, die gegenwärtig für ein Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erfüllt werden müssen, werden den Bedürfnissen der Branche aber nicht mehr vollumfänglich gerecht.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der Finanzierungsschwierigkeiten für Hotelbetriebe bewusst?</p><p>2. Ist er bereit, die gesetzlichen Grundlagen der SGH zu ändern, um den derzeitigen und künftigen Bedürfnissen der Branche zu entsprechen?</p><p>3. Ist er bereit, andere Massnahmen zur Optimierung der SGH zu erwägen?</p><p>4. Ist er bereit, die finanziellen Mittel, die der SGH zur Verfügung stehen, bei Bedarf zu erhöhen?</p>
- Welche Zukunft für den Hotelkredit?
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