Das Wolfsproblem ernst nehmen
- ShortId
-
13.3436
- Id
-
20133436
- Updated
-
28.07.2023 09:19
- Language
-
de
- Title
-
Das Wolfsproblem ernst nehmen
- AdditionalIndexing
-
55;52;Landwirtschaft in Berggebieten;Sicherheit;Tierhaltung;Wolf;Ländervergleich;Jagdvorschrift;Frankreich;Schutz der Tierwelt;Schaden
- 1
-
- L05K0603030702, Wolf
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K0601040801, Jagdvorschrift
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- L04K14010102, Tierhaltung
- L04K08020225, Sicherheit
- L05K0507020204, Schaden
- L04K02022201, Ländervergleich
- L04K03010106, Frankreich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wölfe in Mitteleuropa ernähren sich hauptsächlich von den natürlichen Beutetieren Rothirsch, Reh, Gämse und Wildschwein. Dabei passen sie ihr natürliches Raumnutzungsverhalten demjenigen der Beutetiere an. In einem Hochtal wie dem Goms konzentrieren sich die Rothirsche und Rehe im Frühjahr in den zuerst ausapernden Tallagen. Dass sich die Wölfe zu dieser Zeit deshalb wie Rothirsche und Rehe häufiger in der Nähe von Siedlungen des Menschen bewegen, ist nichts Aussergewöhnliches. Sollte sich ein Wolf zu sehr an Menschen gewöhnen und seine natürliche Scheu verlieren, bieten sowohl die Berner Konvention als auch die nationale Rechtsetzung und das Konzept Wolf Schweiz genügend Spielraum, um einen solchen Wolf abzuschiessen. Es wird an den interkantonalen Kommissionen für das Grossraubtiermanagement sein, die konkreten Fälle zu beurteilen.</p><p>2. Wenn auf einer Alp keine technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden können, wendet das jetzige Konzept für eine Wolfsabschussbewilligung auf diesen Alpen bereits heute ein reduziertes Kriterium von 15 gerissenen Schafen an. Eine Änderung dieses Kriteriums ist zurzeit nicht angezeigt. Zuerst müssen Erfahrungen mit den neuen Alpplänen gemacht werden.</p><p>3. Die eidgenössischen Gesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) und über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) gehen davon aus, dass einheimische Tierarten im Grundsatz dort leben können sollen, wo sie geeigneten Lebensraum finden. Bei Wildschadenproblemen sind deren Bestände anzupassen. Dies gilt insbesondere auch für die grösseren und Konflikte verursachenden Tierarten wie den Rothirsch, das Wildschwein oder den Wolf. Die Ausscheidung von wolfsfreien Zonen ist deshalb keine Konzeption, welche das Bundesrecht vorsieht und der Bundesrat dadurch unterstützen kann.</p><p>4. Die Berner Konvention enthält keine Vorgaben betreffend die notwendigen Länderbestände von einzelnen Arten. Das internationale Vertragswerk will den Schutz von langfristig überlebensfähigen Populationen gewährleisten und verpflichtet die Vertragsstaaten solidarisch zum Schutz von deren Lebensräumen. Wie gross der Wolfsbestand in der Schweiz werden soll, kann im Rahmen des Konzepts Wolf Schweiz diskutiert werden. In diese Diskussionen werden selbstverständlich auch die Kantone integriert.</p><p>5. In Erfüllung der Motion Hassler 10.3242 erarbeitet das Bafu zurzeit einen Bericht über die Überwachung der Herdenschutzhunde, die Regelung von Haftpflichtfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden sowie die langfristige Finanzierung des Herdenschutzes in der Schweiz. Nach der Verabschiedung dieses Berichtes durch den Bundesrat stehen diese Informationen allen interessierten Personen zur Verfügung. Im Rahmen der laufenden Revision der Jagdverordnung wird der Bundesrat zudem prüfen, inwieweit die Beratung sowie die Zucht, die Ausbildung und der Einsatz von Herdenschutzhunden als wirksamste Elemente im Herdenschutz unterstützt werden sollen. Ebenfalls ist zu erwähnen, dass das BLW die Behirtung von Schafen im Sömmerungsgebiet und die Umtriebsweide aus Gründen einer ökologisch ausgerichteten Weideführung bereits heute finanziell unterstützt.</p><p>6. Der Bundesrat wird den Bericht zum Herdenschutz und die Revisionsvorlage des Konzepts Wolf Schweiz gemeinsam evaluieren. Es ist heute schon klar, dass ein effizienter und effektiver Herdenschutz nicht nur eine Frage der finanziellen Mittel ist, sondern auch von der Bereitschaft der Betroffenen und der zuständigen Kantone abhängt. Die Abschüsse von Wölfen richten sich gemäss dem eidgenössischen Jagdrecht an der Höhe der verursachten Schäden aus, die trotz Herdenschutzmassnahmen entstehen.</p><p>7. Dem Bafu liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine offiziellen Zahlen vor. Das Bafu trifft sich jedoch demnächst mit der zuständigen französischen Behörde. Das Treffen hat im Rahmen der Umsetzung der Motion Hassler 10.3605 zum Ziel, Erfahrungen mit dem französischen System des Managements des Wolfes zu diskutieren. Dabei werden auch Fragen zur Effizienz der Herdenschutzmassnahmen zur Sprache kommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird angesichts der jüngsten Ereignisse im Goms, welche eine klare Verschärfung der Situation darstellen, gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sieht er bei der Umsetzung der Berner Konvention einen Interpretationsspielraum, der den Erhalt einer Abschussbewilligung erlaubt, wenn sich ein Wolf nachweislich in die unmittelbare Nähe von Siedlungen begibt, und ist er bereit, diesen zu nutzen?</p><p>2. Ist er bereit, die für eine Abschussbewilligung notwendige Mindestzahl gerissener Nutztiere drastisch zu reduzieren, wenn ein Wolf in Gebieten auftaucht, welche nach anerkannten Schafalpplänen nicht schützbar sind? (Ein entsprechender Alpplan wird zurzeit im Wallis in Zusammenarbeit mit dem Bund erstellt und wird 2014 abgeschlossen.)</p><p>3. Ist er bereit, solche nichtschützbare Gebiete zu wolfsfreien Zonen zu erklären?</p><p>4. Was ist zahlenmässig, gemessen an der alpinen Wolfspopulation, der Bestand, der nach Ansicht des Bundesrates in der Schweiz anwesend sein muss, damit eine Regulation im Sinne der Berner Konvention möglich ist? Wie wird die Verteilung dieser Wölfe innerhalb der Schweiz bestimmt, und inwieweit können die Kantone bei diesen Entscheiden mitreden?</p><p>5. Ist er bereit, die notwendigen finanziellen Mittel für eine umfassende Wolfsprävention, also auch für Hirten, Hilfshirten und Zäune, zur Verfügung zu stellen sowie die Bevölkerung über diese Kosten zu informieren?</p><p>6. Ist er bereit, falls die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können, eine restriktive Wolfspolitik, welche ein rasches Anwachsen der Wolfspopulation verhindert, einzuführen und anzuwenden?</p><p>7. Kennt er die Risszahlen der Nutztiere in Frankreich, welche trotz dem Einsatz von über 1500 Herdenschutzhunden jährlich entstehen?</p>
- Das Wolfsproblem ernst nehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Wölfe in Mitteleuropa ernähren sich hauptsächlich von den natürlichen Beutetieren Rothirsch, Reh, Gämse und Wildschwein. Dabei passen sie ihr natürliches Raumnutzungsverhalten demjenigen der Beutetiere an. In einem Hochtal wie dem Goms konzentrieren sich die Rothirsche und Rehe im Frühjahr in den zuerst ausapernden Tallagen. Dass sich die Wölfe zu dieser Zeit deshalb wie Rothirsche und Rehe häufiger in der Nähe von Siedlungen des Menschen bewegen, ist nichts Aussergewöhnliches. Sollte sich ein Wolf zu sehr an Menschen gewöhnen und seine natürliche Scheu verlieren, bieten sowohl die Berner Konvention als auch die nationale Rechtsetzung und das Konzept Wolf Schweiz genügend Spielraum, um einen solchen Wolf abzuschiessen. Es wird an den interkantonalen Kommissionen für das Grossraubtiermanagement sein, die konkreten Fälle zu beurteilen.</p><p>2. Wenn auf einer Alp keine technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden können, wendet das jetzige Konzept für eine Wolfsabschussbewilligung auf diesen Alpen bereits heute ein reduziertes Kriterium von 15 gerissenen Schafen an. Eine Änderung dieses Kriteriums ist zurzeit nicht angezeigt. Zuerst müssen Erfahrungen mit den neuen Alpplänen gemacht werden.</p><p>3. Die eidgenössischen Gesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) und über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) gehen davon aus, dass einheimische Tierarten im Grundsatz dort leben können sollen, wo sie geeigneten Lebensraum finden. Bei Wildschadenproblemen sind deren Bestände anzupassen. Dies gilt insbesondere auch für die grösseren und Konflikte verursachenden Tierarten wie den Rothirsch, das Wildschwein oder den Wolf. Die Ausscheidung von wolfsfreien Zonen ist deshalb keine Konzeption, welche das Bundesrecht vorsieht und der Bundesrat dadurch unterstützen kann.</p><p>4. Die Berner Konvention enthält keine Vorgaben betreffend die notwendigen Länderbestände von einzelnen Arten. Das internationale Vertragswerk will den Schutz von langfristig überlebensfähigen Populationen gewährleisten und verpflichtet die Vertragsstaaten solidarisch zum Schutz von deren Lebensräumen. Wie gross der Wolfsbestand in der Schweiz werden soll, kann im Rahmen des Konzepts Wolf Schweiz diskutiert werden. In diese Diskussionen werden selbstverständlich auch die Kantone integriert.</p><p>5. In Erfüllung der Motion Hassler 10.3242 erarbeitet das Bafu zurzeit einen Bericht über die Überwachung der Herdenschutzhunde, die Regelung von Haftpflichtfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Herdenschutzhunden sowie die langfristige Finanzierung des Herdenschutzes in der Schweiz. Nach der Verabschiedung dieses Berichtes durch den Bundesrat stehen diese Informationen allen interessierten Personen zur Verfügung. Im Rahmen der laufenden Revision der Jagdverordnung wird der Bundesrat zudem prüfen, inwieweit die Beratung sowie die Zucht, die Ausbildung und der Einsatz von Herdenschutzhunden als wirksamste Elemente im Herdenschutz unterstützt werden sollen. Ebenfalls ist zu erwähnen, dass das BLW die Behirtung von Schafen im Sömmerungsgebiet und die Umtriebsweide aus Gründen einer ökologisch ausgerichteten Weideführung bereits heute finanziell unterstützt.</p><p>6. Der Bundesrat wird den Bericht zum Herdenschutz und die Revisionsvorlage des Konzepts Wolf Schweiz gemeinsam evaluieren. Es ist heute schon klar, dass ein effizienter und effektiver Herdenschutz nicht nur eine Frage der finanziellen Mittel ist, sondern auch von der Bereitschaft der Betroffenen und der zuständigen Kantone abhängt. Die Abschüsse von Wölfen richten sich gemäss dem eidgenössischen Jagdrecht an der Höhe der verursachten Schäden aus, die trotz Herdenschutzmassnahmen entstehen.</p><p>7. Dem Bafu liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine offiziellen Zahlen vor. Das Bafu trifft sich jedoch demnächst mit der zuständigen französischen Behörde. Das Treffen hat im Rahmen der Umsetzung der Motion Hassler 10.3605 zum Ziel, Erfahrungen mit dem französischen System des Managements des Wolfes zu diskutieren. Dabei werden auch Fragen zur Effizienz der Herdenschutzmassnahmen zur Sprache kommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird angesichts der jüngsten Ereignisse im Goms, welche eine klare Verschärfung der Situation darstellen, gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sieht er bei der Umsetzung der Berner Konvention einen Interpretationsspielraum, der den Erhalt einer Abschussbewilligung erlaubt, wenn sich ein Wolf nachweislich in die unmittelbare Nähe von Siedlungen begibt, und ist er bereit, diesen zu nutzen?</p><p>2. Ist er bereit, die für eine Abschussbewilligung notwendige Mindestzahl gerissener Nutztiere drastisch zu reduzieren, wenn ein Wolf in Gebieten auftaucht, welche nach anerkannten Schafalpplänen nicht schützbar sind? (Ein entsprechender Alpplan wird zurzeit im Wallis in Zusammenarbeit mit dem Bund erstellt und wird 2014 abgeschlossen.)</p><p>3. Ist er bereit, solche nichtschützbare Gebiete zu wolfsfreien Zonen zu erklären?</p><p>4. Was ist zahlenmässig, gemessen an der alpinen Wolfspopulation, der Bestand, der nach Ansicht des Bundesrates in der Schweiz anwesend sein muss, damit eine Regulation im Sinne der Berner Konvention möglich ist? Wie wird die Verteilung dieser Wölfe innerhalb der Schweiz bestimmt, und inwieweit können die Kantone bei diesen Entscheiden mitreden?</p><p>5. Ist er bereit, die notwendigen finanziellen Mittel für eine umfassende Wolfsprävention, also auch für Hirten, Hilfshirten und Zäune, zur Verfügung zu stellen sowie die Bevölkerung über diese Kosten zu informieren?</p><p>6. Ist er bereit, falls die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können, eine restriktive Wolfspolitik, welche ein rasches Anwachsen der Wolfspopulation verhindert, einzuführen und anzuwenden?</p><p>7. Kennt er die Risszahlen der Nutztiere in Frankreich, welche trotz dem Einsatz von über 1500 Herdenschutzhunden jährlich entstehen?</p>
- Das Wolfsproblem ernst nehmen
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