Schweizweit gratis briefliche Stimmabgabe?

ShortId
13.3444
Id
20133444
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Schweizweit gratis briefliche Stimmabgabe?
AdditionalIndexing
04
1
  • L04K08010104, erleichterte Stimmabgabe
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L03K020219, Kantonsvergleich
  • L03K080104, Stimm- und Wahlbeteiligung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die briefliche Stimmabgabe ist bei den Schweizerinnen und Schweizern beliebt: Gemäss Angaben der Schweizerischen Post bevorzugen rund 90 Prozent der Stimmenden in der Schweiz für die Stimmabgabe den Postweg, was je nach Stimmbeteiligung über zwei Millionen Personen entspricht. Die Handhabung der brieflichen Stimmabgabe variiert jedoch von Kanton zu Kanton und je nachdem von Gemeinde zu Gemeinde. So bestehen nicht nur Differenzen in Bezug auf die Anwendung des generellen (oder vereinfachten) Systems und des Systems der brieflichen Stimmabgabe auf Gesuch, sondern auch in Bezug auf die Antwortsendung: Ist diese mancherorts gratis bzw. zulasten der Gemeinde oder des Kantons, geht das Porto andernorts zulasten des Absenders.</p>
  • <p>1. Die flächendeckende portofreie briefliche Stimmabgabe kennen die Kantone Zürich, Obwalden, Glarus, Zug, Basel-Stadt, St. Gallen, Aargau, Genf und Appenzell Innerrhoden. Eine Umfrage bei den Kantonen hat ergeben, dass die Auswirkungen der Einführung der portofreien Stimmabgabe auf die Stimmbeteiligung nicht systematisch untersucht worden sind. Gestützt auf Umfragen bei verschiedenen Gemeinden und stichprobeweisen Vergleichen der Stimmbeteiligung vor und nach Einführung der portofreien Stimmabgabe, wird von den befragten Kantonen kein positiver Zusammenhang festgestellt.</p><p>2. Bis auf den Kanton Tessin haben alle Kantone das System der vereinfachten brieflichen Stimmabgabe für eidgenössische und kantonale Urnengänge eingeführt. Im Kanton Tessin steht eine entsprechende Gesetzesänderung kurz vor der Inkraftsetzung. Es besteht deshalb kein Handlungsbedarf.</p><p>3. Nach Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten. Es ist damit grundsätzlich möglich, für Wahlen und Abstimmungen des Bundes eine portofreie briefliche Stimmabgabe vorzuschreiben. Eine Gesetzesänderung wäre allerdings erforderlich. Ohne eine Kostenübernahme durch den Bund würde die Regelung in die kantonale bzw. kommunale (Finanz-)Autonomie eingreifen und den finanziellen Gestaltungsspielraum insbesondere der Gemeinden einschränken. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, lässt sich lediglich schätzen. Bei einer mittleren Stimmbeteiligung von 43 Prozent kann bei einem Anteil an brieflichen Stimmabgaben von 80 Prozent - wovon zwischen einem Drittel und der Hälfte der Stimmcouverts bei der Gemeinde eingeworfen werden -, mit Gesamtkosten für Rücksendeporti von etwas über einer Million Schweizerfranken zulasten der öffentlichen Hand gerechnet werden (Gemeinwesen, die die Portokosten bereits übernehmen, eingerechnet). Obwohl der Bund die portofreie Stimmabgabe einzig für Bundesvorlagen vorschreiben kann, würde er Kantone und Gemeinden mit dieser Massnahme dazu drängen, die Portofreiheit auch für die anderen Urnengänge anzubieten.</p><p>Nach der Strategie des Bundesrates, die im Juni 2013 verabschiedet wurde (BBl 2013 5069ff.), soll die elektronische Stimmabgabe (Vote électronique) zu einem dritten, komplementären Stimmkanal ausgebaut werden. Diese Entwicklung trägt der zunehmenden Mobilität der Stimmberechtigten sowie der Digitalisierung der Kommunikation Rechnung. Mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe wird den Stimmberechtigten ein moderner Stimmkanal bereitgestellt, mit dem diese ihre Stimme ohne Zusatzkosten abgeben können.</p><p>4. Wissenschaftliche Untersuchungen betreffend den Zusammenhang zwischen der Portofreiheit und der Stimmbeteiligung sind weder dem Bundesrat noch den Kantonen bekannt. Eine Erhöhung der Stimmbeteiligung wurde wie ausgeführt in Kantonen, die die portofreie briefliche Stimmabgabe eingeführt haben, nicht festgestellt und ist folglich auch in Zukunft nicht zu erwarten. Dieses Ergebnis korrespondiert mit Studien, wonach massgeblichen Einfluss auf die Stimmbeteiligung primär das Thema einer Vorlage sowie die mediale Begleitung haben.</p>
  • <p>1. Welche Kantone haben bereits das System der kostenlosen brieflichen Stimmabgabe eingeführt, und wie hat sich dies auf die durchschnittliche Stimmbeteiligung ausgewirkt?</p><p>2. Besteht die Möglichkeit, sämtliche Kantone zur Einführung des vereinfachten Systems der brieflichen Stimmabgabe anzuhalten?</p><p>3. Besteht die Möglichkeit, bei eidgenössischen Vorlagen für die gesamte Schweiz die Handhabe der kostenlosen Antwortsendung einzuführen? Falls ja, auf welchen Betrag würden sich die gesamten dadurch generierten Kosten je Abstimmung schätzungsweise belaufen (inklusive Differenz zwischen A-Post und B-Post)?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der Möglichkeit, flächendeckend gratis brieflich abzustimmen, der Stimmendenanteil erhöht werden könnte? Wie dürfte die Veränderung der Stimmbeteiligung gesamtschweizerisch ausfallen?</p>
  • Schweizweit gratis briefliche Stimmabgabe?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die briefliche Stimmabgabe ist bei den Schweizerinnen und Schweizern beliebt: Gemäss Angaben der Schweizerischen Post bevorzugen rund 90 Prozent der Stimmenden in der Schweiz für die Stimmabgabe den Postweg, was je nach Stimmbeteiligung über zwei Millionen Personen entspricht. Die Handhabung der brieflichen Stimmabgabe variiert jedoch von Kanton zu Kanton und je nachdem von Gemeinde zu Gemeinde. So bestehen nicht nur Differenzen in Bezug auf die Anwendung des generellen (oder vereinfachten) Systems und des Systems der brieflichen Stimmabgabe auf Gesuch, sondern auch in Bezug auf die Antwortsendung: Ist diese mancherorts gratis bzw. zulasten der Gemeinde oder des Kantons, geht das Porto andernorts zulasten des Absenders.</p>
    • <p>1. Die flächendeckende portofreie briefliche Stimmabgabe kennen die Kantone Zürich, Obwalden, Glarus, Zug, Basel-Stadt, St. Gallen, Aargau, Genf und Appenzell Innerrhoden. Eine Umfrage bei den Kantonen hat ergeben, dass die Auswirkungen der Einführung der portofreien Stimmabgabe auf die Stimmbeteiligung nicht systematisch untersucht worden sind. Gestützt auf Umfragen bei verschiedenen Gemeinden und stichprobeweisen Vergleichen der Stimmbeteiligung vor und nach Einführung der portofreien Stimmabgabe, wird von den befragten Kantonen kein positiver Zusammenhang festgestellt.</p><p>2. Bis auf den Kanton Tessin haben alle Kantone das System der vereinfachten brieflichen Stimmabgabe für eidgenössische und kantonale Urnengänge eingeführt. Im Kanton Tessin steht eine entsprechende Gesetzesänderung kurz vor der Inkraftsetzung. Es besteht deshalb kein Handlungsbedarf.</p><p>3. Nach Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten. Es ist damit grundsätzlich möglich, für Wahlen und Abstimmungen des Bundes eine portofreie briefliche Stimmabgabe vorzuschreiben. Eine Gesetzesänderung wäre allerdings erforderlich. Ohne eine Kostenübernahme durch den Bund würde die Regelung in die kantonale bzw. kommunale (Finanz-)Autonomie eingreifen und den finanziellen Gestaltungsspielraum insbesondere der Gemeinden einschränken. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, lässt sich lediglich schätzen. Bei einer mittleren Stimmbeteiligung von 43 Prozent kann bei einem Anteil an brieflichen Stimmabgaben von 80 Prozent - wovon zwischen einem Drittel und der Hälfte der Stimmcouverts bei der Gemeinde eingeworfen werden -, mit Gesamtkosten für Rücksendeporti von etwas über einer Million Schweizerfranken zulasten der öffentlichen Hand gerechnet werden (Gemeinwesen, die die Portokosten bereits übernehmen, eingerechnet). Obwohl der Bund die portofreie Stimmabgabe einzig für Bundesvorlagen vorschreiben kann, würde er Kantone und Gemeinden mit dieser Massnahme dazu drängen, die Portofreiheit auch für die anderen Urnengänge anzubieten.</p><p>Nach der Strategie des Bundesrates, die im Juni 2013 verabschiedet wurde (BBl 2013 5069ff.), soll die elektronische Stimmabgabe (Vote électronique) zu einem dritten, komplementären Stimmkanal ausgebaut werden. Diese Entwicklung trägt der zunehmenden Mobilität der Stimmberechtigten sowie der Digitalisierung der Kommunikation Rechnung. Mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe wird den Stimmberechtigten ein moderner Stimmkanal bereitgestellt, mit dem diese ihre Stimme ohne Zusatzkosten abgeben können.</p><p>4. Wissenschaftliche Untersuchungen betreffend den Zusammenhang zwischen der Portofreiheit und der Stimmbeteiligung sind weder dem Bundesrat noch den Kantonen bekannt. Eine Erhöhung der Stimmbeteiligung wurde wie ausgeführt in Kantonen, die die portofreie briefliche Stimmabgabe eingeführt haben, nicht festgestellt und ist folglich auch in Zukunft nicht zu erwarten. Dieses Ergebnis korrespondiert mit Studien, wonach massgeblichen Einfluss auf die Stimmbeteiligung primär das Thema einer Vorlage sowie die mediale Begleitung haben.</p>
    • <p>1. Welche Kantone haben bereits das System der kostenlosen brieflichen Stimmabgabe eingeführt, und wie hat sich dies auf die durchschnittliche Stimmbeteiligung ausgewirkt?</p><p>2. Besteht die Möglichkeit, sämtliche Kantone zur Einführung des vereinfachten Systems der brieflichen Stimmabgabe anzuhalten?</p><p>3. Besteht die Möglichkeit, bei eidgenössischen Vorlagen für die gesamte Schweiz die Handhabe der kostenlosen Antwortsendung einzuführen? Falls ja, auf welchen Betrag würden sich die gesamten dadurch generierten Kosten je Abstimmung schätzungsweise belaufen (inklusive Differenz zwischen A-Post und B-Post)?</p><p>4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der Möglichkeit, flächendeckend gratis brieflich abzustimmen, der Stimmendenanteil erhöht werden könnte? Wie dürfte die Veränderung der Stimmbeteiligung gesamtschweizerisch ausfallen?</p>
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