Ein Bildungsfonds für Gebiete mit erhöhtem Lohndumping-Risiko

ShortId
13.3446
Id
20133446
Updated
28.07.2023 08:56
Language
de
Title
Ein Bildungsfonds für Gebiete mit erhöhtem Lohndumping-Risiko
AdditionalIndexing
15;32;berufliche Umschulung;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Lehrstelle;Grenzgänger/in;Weiterbildung;Schweizer/in;berufliche Bildung;Fonds;Grenzgebiet
1
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0506010605, Schweizer/in
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Grenzgebieten lässt sich eine fortschreitende Zunahme von Grenzgängern und Grenzgängerinnen beobachten, was eine Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte und damit Lohndumping zur Folge hat. Die Arbeitgeber, die ausländisches Personal rekrutieren, sollen einen Beitrag an Massnahmen leisten, die die berufliche Bildung und Umschulung sowie die Schaffung von mehr Lehrstellen fördern.</p>
  • <p>Die Motion schlägt die Förderung der Bildung und der Beschäftigung in den Regionen mit dem höchsten Risiko für Lohnunterbietungen vor. Der Schweiz stehen in dieser Hinsicht bereits heute Instrumente zur Verfügung. Nebst den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit geht eine ganze Reihe von Massnahmen in die Stossrichtung der Bildungsförderung.</p><p>Die Arbeitslosenversicherung setzt die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) für die schnelle und dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt um. Die Kantone sind zuständig für die Schaffung von effizienten und den lokalen Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechenden AMM. Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt aufgrund der jeweiligen Arbeitslosenquote und der Anzahl stellensuchender Personen. Die Bildungsmassnahmen spielen bei den AMM eine wichtige Rolle. Mehr als die Hälfte der Kosten betreffend AMM fliesst in Bildungsmassnahmen, insbesondere in den Randregionen.</p><p>Um sich einen genügend grossen Bestand an qualifizierten Arbeitskräften zu sichern, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zudem eine Fachkräfteinitiative lanciert. Sie zielt darauf ab, die Nachfrage nach qualifiziertem Personal bis 2020 abzudecken, indem das Potenzial an inländischen Fachkräften verstärkt ausgeschöpft wird. Im Bericht, der am 21. Mai 2013 veröffentlicht wurde, legen das WBF und die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) vier Prioritäten fest: Höherqualifizierung, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung der Berufstätigkeit älterer Arbeitnehmender und Förderung der Innovation. Nach der Analyse der vier Handlungsfelder zeigt sich, dass Bund und Kantone in diesem Bereich bereits über eine ganze Palette von Massnahmen verfügen. Auf diesem Gebiet sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig. Es wurde deshalb entschieden, das Vorgehen mit den Sozialpartnern zu koordinieren, insbesondere um die Berufsbildung zu stärken mit dem Ziel der Talentförderung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass Bildung dazu beiträgt, das Risiko für Lohnunterbietungen einzuschränken. Der von der Motion gemachte Vorschlag, bei den Betrieben für jede Einstellung einer ausländischen Arbeitskraft einen Beitrag zu erheben, verstösst jedoch gegen Artikel 7 Buchstabe a des Freizügigkeitsabkommens (FZA). Das FZA schreibt bei der Einstellung eine Gleichbehandlung mit den inländischen Arbeitnehmenden vor. Die vorgeschlagene Massnahme würde eine indirekte Diskriminierung darstellen und wäre mit dem FZA nicht vereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Gebieten, die der Gefahr des Lohndumpings besonders ausgesetzt sind, die rechtlichen Grundlagen für einen Beschäftigungs- und Bildungsfonds zu schaffen. Die Arbeitgeber sollen für jede aus dem Ausland rekrutierte Arbeitskraft einen Beitrag einzahlen. Aus diesem Fonds sollen entweder Massnahmen zur Umschulung und zur beruflichen Bildung oder Kontrollen durch die tripartiten Kommissionen finanziert werden.</p>
  • Ein Bildungsfonds für Gebiete mit erhöhtem Lohndumping-Risiko
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Grenzgebieten lässt sich eine fortschreitende Zunahme von Grenzgängern und Grenzgängerinnen beobachten, was eine Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte und damit Lohndumping zur Folge hat. Die Arbeitgeber, die ausländisches Personal rekrutieren, sollen einen Beitrag an Massnahmen leisten, die die berufliche Bildung und Umschulung sowie die Schaffung von mehr Lehrstellen fördern.</p>
    • <p>Die Motion schlägt die Förderung der Bildung und der Beschäftigung in den Regionen mit dem höchsten Risiko für Lohnunterbietungen vor. Der Schweiz stehen in dieser Hinsicht bereits heute Instrumente zur Verfügung. Nebst den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit geht eine ganze Reihe von Massnahmen in die Stossrichtung der Bildungsförderung.</p><p>Die Arbeitslosenversicherung setzt die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) für die schnelle und dauerhafte Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt um. Die Kantone sind zuständig für die Schaffung von effizienten und den lokalen Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entsprechenden AMM. Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt aufgrund der jeweiligen Arbeitslosenquote und der Anzahl stellensuchender Personen. Die Bildungsmassnahmen spielen bei den AMM eine wichtige Rolle. Mehr als die Hälfte der Kosten betreffend AMM fliesst in Bildungsmassnahmen, insbesondere in den Randregionen.</p><p>Um sich einen genügend grossen Bestand an qualifizierten Arbeitskräften zu sichern, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zudem eine Fachkräfteinitiative lanciert. Sie zielt darauf ab, die Nachfrage nach qualifiziertem Personal bis 2020 abzudecken, indem das Potenzial an inländischen Fachkräften verstärkt ausgeschöpft wird. Im Bericht, der am 21. Mai 2013 veröffentlicht wurde, legen das WBF und die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) vier Prioritäten fest: Höherqualifizierung, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung der Berufstätigkeit älterer Arbeitnehmender und Förderung der Innovation. Nach der Analyse der vier Handlungsfelder zeigt sich, dass Bund und Kantone in diesem Bereich bereits über eine ganze Palette von Massnahmen verfügen. Auf diesem Gebiet sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig. Es wurde deshalb entschieden, das Vorgehen mit den Sozialpartnern zu koordinieren, insbesondere um die Berufsbildung zu stärken mit dem Ziel der Talentförderung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass Bildung dazu beiträgt, das Risiko für Lohnunterbietungen einzuschränken. Der von der Motion gemachte Vorschlag, bei den Betrieben für jede Einstellung einer ausländischen Arbeitskraft einen Beitrag zu erheben, verstösst jedoch gegen Artikel 7 Buchstabe a des Freizügigkeitsabkommens (FZA). Das FZA schreibt bei der Einstellung eine Gleichbehandlung mit den inländischen Arbeitnehmenden vor. Die vorgeschlagene Massnahme würde eine indirekte Diskriminierung darstellen und wäre mit dem FZA nicht vereinbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Gebieten, die der Gefahr des Lohndumpings besonders ausgesetzt sind, die rechtlichen Grundlagen für einen Beschäftigungs- und Bildungsfonds zu schaffen. Die Arbeitgeber sollen für jede aus dem Ausland rekrutierte Arbeitskraft einen Beitrag einzahlen. Aus diesem Fonds sollen entweder Massnahmen zur Umschulung und zur beruflichen Bildung oder Kontrollen durch die tripartiten Kommissionen finanziert werden.</p>
    • Ein Bildungsfonds für Gebiete mit erhöhtem Lohndumping-Risiko

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