Breite Anerkennung von Berufs- und Fachmaturität im Ausland

ShortId
13.3452
Id
20133452
Updated
27.07.2023 19:40
Language
de
Title
Breite Anerkennung von Berufs- und Fachmaturität im Ausland
AdditionalIndexing
32;Mittelschule;Anerkennung der Zeugnisse;Berufsmaturität;Fachhochschule;Maturität;Zugang zur Bildung;Ausland
1
  • L06K130101010101, Berufsmaturität
  • L04K13020502, Mittelschule
  • L05K1301010101, Maturität
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L03K100103, Ausland
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L05K1302050102, Fachhochschule
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Als Vertreterin des grenznahen Standes Basel-Stadt bin ich auf den Umstand hingewiesen worden, dass in den öffentlich zugänglichen Datenbanken der für die Vergleichbarkeit ausländischer Abschlüsse in Deutschland zuständigen Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz die heutigen schweizerischen Fachmittelabschlüsse fehlen. Als Folge werden beispielsweise Fachmaturandinnen und Fachmaturanden, die in Deutschland ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen wollen, mangels Anerkennung ihres Abschlusses abgewiesen. Nach entsprechender Anregung im Februar 2013 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die Koordination in dieser Frage gesucht, während sich der deutsche Botschafter in der Schweiz bei der ZAB ebenfalls für eine Aufnahme der entsprechenden Abschlüsse in der Anerkennungsliste eingesetzt hat.</p><p>Die möglichst barrierefreie Anerkennung der entsprechenden Schweizer Abschlüsse in Deutschland scheint, nach fast zehn Jahren, also auf gutem Weg zu sein, wirft aber die Frage auf, wie es um die Anerkennung in anderen Ländern steht und wie der Zugang von Inhaberinnen und Inhabern schweizerischer Berufs- und Fachmaturitätszeugnisse zu ausländischen Hochschulen verbessert und verbreitert werden kann.</p>
  • <p>In seiner internationalen Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation vom 30. Juni 2010 hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die internationale Mobilität sowie die Anerkennung der Abschlüsse zu fördern. In diesem Sinne teilt der Bundesrat das Anliegen der Interpellantin, die internationale Bildungsmobilität zu erleichtern.</p><p>Der Zugang zum Hochschulbereich wird in Europa grundsätzlich über das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Konvention; SR 0.414.8) geregelt. Praktisch alle europäischen Staaten inklusive der Schweiz sind der Lissabonner Konvention beigetreten. Grundidee des Übereinkommens ist es, Personen mit einem Abschluss, der im Herkunftsland den Zugang zu definierten Hochschulen eröffnet, auch den Zugang zu den entsprechenden Hochschulen jener Staaten zu ermöglichen, welche die Lissabonner Konvention ratifiziert haben. Über die konkrete Zulassung und die Anrechnung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden jeweils die aufnehmenden Hochschulen autonom. Dabei sind die nationalen Zugangsbestimmungen für Hochschulen ausschlaggebend. In der Schweiz ermöglicht ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis (BMZ) den prüfungsfreien Zugang zu allen Fachhochschulen. Inhaberinnen und Inhaber eines BMZ können ebenfalls an einer universitären Hochschule studieren, sofern sie die Ergänzungsprüfung (Passerelle) bestanden haben. Ein durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Fachmaturitätszeugnis (FMZ) ermöglicht in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Pädagogik, Kommunikation und Information (angewandte Linguistik), Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie angewandte Psychologie in der Regel den prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellantin wie folgt:</p><p>1. Was die Anerkennung des eidgenössischen BMZ und des durch die EDK anerkannten FMZ betrifft, sieht der Bundesrat einen gewissen Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Information gegenüber dem Ausland.</p><p>2./3. Bei Staaten, die der Lissabonner Konvention beigetreten sind, kann die Schweiz im Rahmen bilateraler Gespräche mit den nationalen Behörden auf die Umsetzung der Konvention hinwirken und beispielsweise verlangen, dass Schweizer Abschlüsse in den entsprechenden Datenbanken aufgenommen werden. In diesem Sinn hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zusammen mit der EDK die Diskussion mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen; Ziel ist es, den Zugang zu deutschen Hochschulen zu verbessern und generell eine breitere Anerkennung der obengenannten Abschlüsse zu erreichen. Das SBFI prüft derzeit, ob ähnliche Schritte in weiteren Staaten unternommen werden müssten.</p><p>Um in anderen Ländern das Verständnis für unsere Abschlüsse zu erhöhen, informieren Bund und Kantone ferner im Rahmen ihrer zahlreichen Kontakte auf allen Ebenen über das schweizerische Bildungssystem, über dessen hohe Durchlässigkeit sowie über die Vielfalt der existierenden Angebote.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die nationale und internationale Mobilität während und nach der Ausbildung als wichtigen Beitrag zur Erweiterung nicht nur der fachlichen und sozialen, sondern auch der interkulturellen Kompetenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit fast zehn Jahren kennt die Schweiz Fachmittel- und Fachmaturitätsschulen, die an die Stelle der früheren Diplommittelschulen getreten sind. Neu geregelt wurde auch die Berufsmaturität.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hält er die seither erreichte Anerkennung dieser Abschlüsse im Ausland, insbesondere in den umliegenden Staaten, für ausreichend?</p><p>2. Welche Möglichkeiten hat er, um im Ausland auf eine breitere Anerkennung insbesondere von Berufs- und Fachmaturitätsabschlüssen hinzuwirken? Wie nimmt er diese wahr?</p><p>3. Benötigt es nach seiner Meinung zusätzliche Massnahmen für eine breitere oder auch nur raschere Anerkennung von solchen Abschlüssen für einen idealerweise barrierefreien Zugang zu ausländischen Fachhochschulen?</p><p>4. Welche Bedeutung misst er der Erfahrung zu, die Absolventinnen und Absolventen solcher Abschlüsse an ausländischen Fachhochschulen gewinnen können?</p>
  • Breite Anerkennung von Berufs- und Fachmaturität im Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Vertreterin des grenznahen Standes Basel-Stadt bin ich auf den Umstand hingewiesen worden, dass in den öffentlich zugänglichen Datenbanken der für die Vergleichbarkeit ausländischer Abschlüsse in Deutschland zuständigen Zentrale für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz die heutigen schweizerischen Fachmittelabschlüsse fehlen. Als Folge werden beispielsweise Fachmaturandinnen und Fachmaturanden, die in Deutschland ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen wollen, mangels Anerkennung ihres Abschlusses abgewiesen. Nach entsprechender Anregung im Februar 2013 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die Koordination in dieser Frage gesucht, während sich der deutsche Botschafter in der Schweiz bei der ZAB ebenfalls für eine Aufnahme der entsprechenden Abschlüsse in der Anerkennungsliste eingesetzt hat.</p><p>Die möglichst barrierefreie Anerkennung der entsprechenden Schweizer Abschlüsse in Deutschland scheint, nach fast zehn Jahren, also auf gutem Weg zu sein, wirft aber die Frage auf, wie es um die Anerkennung in anderen Ländern steht und wie der Zugang von Inhaberinnen und Inhabern schweizerischer Berufs- und Fachmaturitätszeugnisse zu ausländischen Hochschulen verbessert und verbreitert werden kann.</p>
    • <p>In seiner internationalen Strategie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation vom 30. Juni 2010 hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, die internationale Mobilität sowie die Anerkennung der Abschlüsse zu fördern. In diesem Sinne teilt der Bundesrat das Anliegen der Interpellantin, die internationale Bildungsmobilität zu erleichtern.</p><p>Der Zugang zum Hochschulbereich wird in Europa grundsätzlich über das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Konvention; SR 0.414.8) geregelt. Praktisch alle europäischen Staaten inklusive der Schweiz sind der Lissabonner Konvention beigetreten. Grundidee des Übereinkommens ist es, Personen mit einem Abschluss, der im Herkunftsland den Zugang zu definierten Hochschulen eröffnet, auch den Zugang zu den entsprechenden Hochschulen jener Staaten zu ermöglichen, welche die Lissabonner Konvention ratifiziert haben. Über die konkrete Zulassung und die Anrechnung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden jeweils die aufnehmenden Hochschulen autonom. Dabei sind die nationalen Zugangsbestimmungen für Hochschulen ausschlaggebend. In der Schweiz ermöglicht ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis (BMZ) den prüfungsfreien Zugang zu allen Fachhochschulen. Inhaberinnen und Inhaber eines BMZ können ebenfalls an einer universitären Hochschule studieren, sofern sie die Ergänzungsprüfung (Passerelle) bestanden haben. Ein durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Fachmaturitätszeugnis (FMZ) ermöglicht in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Pädagogik, Kommunikation und Information (angewandte Linguistik), Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie angewandte Psychologie in der Regel den prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen der Interpellantin wie folgt:</p><p>1. Was die Anerkennung des eidgenössischen BMZ und des durch die EDK anerkannten FMZ betrifft, sieht der Bundesrat einen gewissen Handlungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Information gegenüber dem Ausland.</p><p>2./3. Bei Staaten, die der Lissabonner Konvention beigetreten sind, kann die Schweiz im Rahmen bilateraler Gespräche mit den nationalen Behörden auf die Umsetzung der Konvention hinwirken und beispielsweise verlangen, dass Schweizer Abschlüsse in den entsprechenden Datenbanken aufgenommen werden. In diesem Sinn hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zusammen mit der EDK die Diskussion mit den zuständigen deutschen Behörden aufgenommen; Ziel ist es, den Zugang zu deutschen Hochschulen zu verbessern und generell eine breitere Anerkennung der obengenannten Abschlüsse zu erreichen. Das SBFI prüft derzeit, ob ähnliche Schritte in weiteren Staaten unternommen werden müssten.</p><p>Um in anderen Ländern das Verständnis für unsere Abschlüsse zu erhöhen, informieren Bund und Kantone ferner im Rahmen ihrer zahlreichen Kontakte auf allen Ebenen über das schweizerische Bildungssystem, über dessen hohe Durchlässigkeit sowie über die Vielfalt der existierenden Angebote.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die nationale und internationale Mobilität während und nach der Ausbildung als wichtigen Beitrag zur Erweiterung nicht nur der fachlichen und sozialen, sondern auch der interkulturellen Kompetenzen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit fast zehn Jahren kennt die Schweiz Fachmittel- und Fachmaturitätsschulen, die an die Stelle der früheren Diplommittelschulen getreten sind. Neu geregelt wurde auch die Berufsmaturität.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hält er die seither erreichte Anerkennung dieser Abschlüsse im Ausland, insbesondere in den umliegenden Staaten, für ausreichend?</p><p>2. Welche Möglichkeiten hat er, um im Ausland auf eine breitere Anerkennung insbesondere von Berufs- und Fachmaturitätsabschlüssen hinzuwirken? Wie nimmt er diese wahr?</p><p>3. Benötigt es nach seiner Meinung zusätzliche Massnahmen für eine breitere oder auch nur raschere Anerkennung von solchen Abschlüssen für einen idealerweise barrierefreien Zugang zu ausländischen Fachhochschulen?</p><p>4. Welche Bedeutung misst er der Erfahrung zu, die Absolventinnen und Absolventen solcher Abschlüsse an ausländischen Fachhochschulen gewinnen können?</p>
    • Breite Anerkennung von Berufs- und Fachmaturität im Ausland

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