Fachhochschuladäquate Forschungsförderung
- ShortId
-
13.3458
- Id
-
20133458
- Updated
-
28.07.2023 10:51
- Language
-
de
- Title
-
Fachhochschuladäquate Forschungsförderung
- AdditionalIndexing
-
36;Universität;Fachhochschule;Gleichbehandlung;Forschungsförderung;Finanzierung;Hochschulforschung
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K16020105, Hochschulforschung
- L03K110902, Finanzierung
- L05K1302050105, Universität
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Fachhochschulen (FH) und Universitäten (UH) haben heute und in Zukunft unterschiedliche Missionen und Aufgaben. Dies zeigt sich auch in Lehre und Forschung. So beträgt der Anteil Lehre gemessen an den Gesamtkosten an den UH weniger als 40 Prozent und jener der Forschung dafür über 50 Prozent, während bei den FH der Anteil Lehre rund 70 Prozent und jener der Forschung gut 20 Prozent beträgt. FH sind viel stärker anwendungs- und praxisorientiert als UH. Von 2005 bis 2011 haben sich die Erlöse an den öffentlich-rechtlichen FH der Schweiz für angewandte Forschung und Entwicklung mehr als verdoppelt (von 184 auf 389 Millionen Franken), was die hohe Dynamik der Forschungsentwicklung an den FH verdeutlicht. Allerdings bestehen zwischen den Fachbereichen erhebliche Unterschiede, einerseits bei der Grösse des Volumens und anderseits hinsichtlich des Anteils an Drittmitteln an den Erträgen aus angewandter Forschung und Entwicklung. Dieser Diversität muss die Forschungs- und Innovationsförderung auch nach Auffassung des Bundesrates Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat anerkennt die unterschiedlichen Ausgangslagen zwischen FH und UH. Dies berücksichtigt er auch bei deren Finanzierung. Bereits heute trägt der Bund im Rahmen seiner Grundfinanzierung über die Betriebsbeiträge bei den FH knapp 30 Prozent, bei den UH über die Grundbeiträge knapp 20 Prozent der Betriebskosten der Lehre und Forschung. Werden die gesamten Betriebskosten und die gesamten Bundesbeiträge (d. h. einschliesslich der Beiträge aus der Forschungsförderung) betrachtet, wird klar, dass der Bund bei beiden Hochschultypen damit ungefähr den gleichen Anteil deckt, nämlich etwa einen Viertel. Im Rahmen ihrer Strategien sind die Träger der FH wie auch der UH für eine adäquate Sockelfinanzierung der Forschung zuständig. Auch das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) sieht bei den von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegten Referenzkosten unterschiedliche Beitragssätze für FH (30 Prozent) und UH (20 Prozent) vor. Damit trägt es weiterhin dem Differenzierungsgebot Rechnung. Das HFKG ermöglicht die stärkere Gewichtung der Forschung in der Verteilung der Mittel, dies auch vor dem Hintergrund, einen Anreiz zur Schwerpunktbildung und höheren Sockelfinanzierung bei den Trägern zu schaffen. Zudem ermöglicht es neu auch die Ausrichtung von projektgebundenen Beiträgen für Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung (z. B. Profilschärfung in ausgewählten Forschungsbereichen).</p><p>2./3. Im öffentlichen Fördersystem kommt dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine tragende Rolle zu. Gemäss dem kürzlich totalrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) ist die Aufgabenzuteilung wie folgt geregelt: Der SNF ist für die Förderung von Projekten "ohne direkte kommerzielle Ziele" zuständig, er ist diesbezüglich das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftliche Forschung in allen an den Hochschulen vertretenen Disziplinen; die KTI ist das Förderorgan für die wissenschaftsbasierte Innovation in allen Disziplinen und fördert in ihren Kernaufgaben damit Projekte, denen direkt eine wirtschaftliche Nutzungsperspektive zugeordnet ist. Bei beiden Förderagenturen können demnach Forschungsgesuche aus allen wissenschaftlichen Disziplinen/Fachbereichen eingereicht werden, d. h., ausschlaggebendes Kriterium ist nicht (mehr) die institutionelle "Herkunft", sondern sind die Inhalte und die primären Ziele der jeweiligen Forschungsgesuche. Auf dieser Basis müssen die Förderorgane nicht nur allgemein die Zusammensetzung ihrer Expertengremien, sondern auch ihre Förderpraxis und -instrumente überprüfen. Dieser Prozess der Überprüfung ist im Gange und wurde beim SNF durch die Einführung der Kategorie der "anwendungsorientierten Grundlagenforschung" bereits wesentlich vorangetrieben. In weiteren Fällen (z. B. SNF-Förderprofessuren im Energiebereich) erfolgt im direkten Auftrag des Bundes zurzeit eine Überprüfung und eine Anpassung der Beurteilungskriterien spezifisch hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen für Nachwuchskräfte an den FH. Das SBFI wird die Entwicklung und die Resultate verfolgen und mit den Förderorganen besprechen.</p><p>4. Die vom SNF eingeführte Kategorie der "anwendungsorientierten Grundlagenforschung" (vormals "praxisorientierte Forschung") ist speziell für die GSK-Bereiche an FH von Bedeutung. Mit dieser Kategorie hat der SNF auch eine adäquate Evaluation der Gesuche zu gewährleisten, insbesondere auch aufgrund der 2011 erfolgten Integration des auf FH und pädagogische Hochschulen (PH) ausgerichteten Sonderprogramms Dore in die "normale" Projektförderung. So wird bei Gesuchen mit Anwendungsorientierung die ausserwissenschaftliche Bedeutung (broader impact) bereits heute formell in die Beurteilungskriterien integriert, und zur Beurteilung dieses Aspekts werden gezielt externe Gutachterinnen und Gutachter aus der Praxis hinzugezogen. Fachbereichsspezifische wissenschaftliche Standards müssen auch von anwendungsorientierten Projekten erfüllt werden (Qualitätssicherung), sie zählen hier aber nicht mehr als einzige bzw. ausschliessliche Referenzkriterien. Der SNF führt ein Monitoring über die Kategorie der anwendungsorientierten Grundlagenforschung und plant, die ersten Erkenntnisse und Erfahrungen noch dieses Jahr insbesondere mit den FH und PH zu besprechen. Das SBFI wird die Entwicklung und die Resultate dieses Förderinstruments verfolgen und mit den Förderorganen laufend besprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Schlussbericht "Forschung an Fachhochschulen 2012" zuhanden der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK) und des SBFI ist festgehalten, dass die Fachhochschulen wie auch die Forschungsförderungs-Institutionen KTI und SNF eine Verschärfung der Finanzierungsproblematik für Fachhochschulen konstatieren. Dies rührt namentlich von strukturellen Finanzierungsunterschieden zwischen Fachhochschulen und Universitäten her. Diese führen zu Verzerrungen gegenüber den universitären Hochschulen sowie zu defizitären Projektfinanzierungen. Die Haltung des SNF, dass die Bereitstellung einer adäquaten Sockelfinanzierung der Forschung Aufgabe der Träger sei, kann angesichts kantonaler Finanzlagen nicht überzeugen.</p><p>Sodann müssen Fachhochschulen für den wissenschaftlichen Mittelbau marktübliche Gehälter zahlen, während Universitäten mit eigenen Doktorandinnen und Doktoranden über hochqualifizierte Forschende verfügen, welche zu tiefen Ansätzen zu arbeiten bereit sind. Auch hierin liegt eine frappante Schlechterstellung der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten, welche trotz leicht angepassten Kostensätzen für die Fachhochschulen nicht ausgeglichen werden. </p><p>Und schliesslich wurde durch die Auflösung des Instruments der praxisorientierten Forschung Dore ein Paradigmenwechsel der Forschungsfinanzierung u. a. im GSK-Bereich eingeleitet, welcher zu unerwünschten Ergebnissen führt. Während die praxisorientierten Vergabekriterien des Dore-Programms auf den Auftrag der Fachhochschulen zugeschnitten waren, kommen bei den Vergabekriterien des SNF mehrheitlich Kriterien der universitären Forschung zum Zuge (z. B. Ausweis von Publikationslisten mit ausgeprägter Spezialisierungstiefe). Diese Vergabekriterien auch auf Fachhochschulen anzuwenden bedeutet, die praxisorientierten Fachhochschulen zunehmend an den Universitäten auszurichten, was nicht im volkswirtschaftlichen Interesse liegen kann. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat gewillt, die in der Praxis belegten unterschiedlichen Ausgangslagen bei der Forschungsfinanzierung zwischen Fachhochschulen und Universitäten anzuerkennen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, d. h., keine Benachteiligung der Fachhochschulen zu dulden?</p><p>2. Ist er gewillt, das betont praxisorientierte Profil der Fachhochschulen auch bei der Vergabepraxis für Forschungsmittel zu stützen und darauf hinzuwirken, dass Publikationsnachweise bei der Vergabe von Forschungsmitteln für Fachhochschulen eine nachgelagerte Bedeutung spielen?</p><p>3. Ist er bereit, die unterschiedlichen Ausgangslagen der einzelnen Fachdisziplinen bei der Fachhochschul-Forschungsförderung zu berücksichtigen und auf eine differenzierte Forschungsförderung hinzuwirken?</p><p>4. Ist er bereit, entweder:</p><p>i. neue, auf die spezifische Ausgangslage der Fachhochschul-Forschung der GSK-Bereiche ausgerichtete Förderinstrumente zu etablieren; oder</p><p>ii. innerhalb des SNF auf eine neue "Abteilung Fachhochschulen" mit spezifischen Vergabekriterien hinzuwirken; oder</p><p>iii. auf eine adäquate Kommissionszusammensetzung innerhalb des SNF und der KTI und eine geeignete Vergabepraxis für Forschungsmittel für den spezifischen Fachhochschulbereich GSK innerhalb der bestehenden Förderinstrumente (SNF und KTI) hinzuwirken?</p>
- Fachhochschuladäquate Forschungsförderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Fachhochschulen (FH) und Universitäten (UH) haben heute und in Zukunft unterschiedliche Missionen und Aufgaben. Dies zeigt sich auch in Lehre und Forschung. So beträgt der Anteil Lehre gemessen an den Gesamtkosten an den UH weniger als 40 Prozent und jener der Forschung dafür über 50 Prozent, während bei den FH der Anteil Lehre rund 70 Prozent und jener der Forschung gut 20 Prozent beträgt. FH sind viel stärker anwendungs- und praxisorientiert als UH. Von 2005 bis 2011 haben sich die Erlöse an den öffentlich-rechtlichen FH der Schweiz für angewandte Forschung und Entwicklung mehr als verdoppelt (von 184 auf 389 Millionen Franken), was die hohe Dynamik der Forschungsentwicklung an den FH verdeutlicht. Allerdings bestehen zwischen den Fachbereichen erhebliche Unterschiede, einerseits bei der Grösse des Volumens und anderseits hinsichtlich des Anteils an Drittmitteln an den Erträgen aus angewandter Forschung und Entwicklung. Dieser Diversität muss die Forschungs- und Innovationsförderung auch nach Auffassung des Bundesrates Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat anerkennt die unterschiedlichen Ausgangslagen zwischen FH und UH. Dies berücksichtigt er auch bei deren Finanzierung. Bereits heute trägt der Bund im Rahmen seiner Grundfinanzierung über die Betriebsbeiträge bei den FH knapp 30 Prozent, bei den UH über die Grundbeiträge knapp 20 Prozent der Betriebskosten der Lehre und Forschung. Werden die gesamten Betriebskosten und die gesamten Bundesbeiträge (d. h. einschliesslich der Beiträge aus der Forschungsförderung) betrachtet, wird klar, dass der Bund bei beiden Hochschultypen damit ungefähr den gleichen Anteil deckt, nämlich etwa einen Viertel. Im Rahmen ihrer Strategien sind die Träger der FH wie auch der UH für eine adäquate Sockelfinanzierung der Forschung zuständig. Auch das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) sieht bei den von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegten Referenzkosten unterschiedliche Beitragssätze für FH (30 Prozent) und UH (20 Prozent) vor. Damit trägt es weiterhin dem Differenzierungsgebot Rechnung. Das HFKG ermöglicht die stärkere Gewichtung der Forschung in der Verteilung der Mittel, dies auch vor dem Hintergrund, einen Anreiz zur Schwerpunktbildung und höheren Sockelfinanzierung bei den Trägern zu schaffen. Zudem ermöglicht es neu auch die Ausrichtung von projektgebundenen Beiträgen für Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung (z. B. Profilschärfung in ausgewählten Forschungsbereichen).</p><p>2./3. Im öffentlichen Fördersystem kommt dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine tragende Rolle zu. Gemäss dem kürzlich totalrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) ist die Aufgabenzuteilung wie folgt geregelt: Der SNF ist für die Förderung von Projekten "ohne direkte kommerzielle Ziele" zuständig, er ist diesbezüglich das Förderorgan des Bundes für die wissenschaftliche Forschung in allen an den Hochschulen vertretenen Disziplinen; die KTI ist das Förderorgan für die wissenschaftsbasierte Innovation in allen Disziplinen und fördert in ihren Kernaufgaben damit Projekte, denen direkt eine wirtschaftliche Nutzungsperspektive zugeordnet ist. Bei beiden Förderagenturen können demnach Forschungsgesuche aus allen wissenschaftlichen Disziplinen/Fachbereichen eingereicht werden, d. h., ausschlaggebendes Kriterium ist nicht (mehr) die institutionelle "Herkunft", sondern sind die Inhalte und die primären Ziele der jeweiligen Forschungsgesuche. Auf dieser Basis müssen die Förderorgane nicht nur allgemein die Zusammensetzung ihrer Expertengremien, sondern auch ihre Förderpraxis und -instrumente überprüfen. Dieser Prozess der Überprüfung ist im Gange und wurde beim SNF durch die Einführung der Kategorie der "anwendungsorientierten Grundlagenforschung" bereits wesentlich vorangetrieben. In weiteren Fällen (z. B. SNF-Förderprofessuren im Energiebereich) erfolgt im direkten Auftrag des Bundes zurzeit eine Überprüfung und eine Anpassung der Beurteilungskriterien spezifisch hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen für Nachwuchskräfte an den FH. Das SBFI wird die Entwicklung und die Resultate verfolgen und mit den Förderorganen besprechen.</p><p>4. Die vom SNF eingeführte Kategorie der "anwendungsorientierten Grundlagenforschung" (vormals "praxisorientierte Forschung") ist speziell für die GSK-Bereiche an FH von Bedeutung. Mit dieser Kategorie hat der SNF auch eine adäquate Evaluation der Gesuche zu gewährleisten, insbesondere auch aufgrund der 2011 erfolgten Integration des auf FH und pädagogische Hochschulen (PH) ausgerichteten Sonderprogramms Dore in die "normale" Projektförderung. So wird bei Gesuchen mit Anwendungsorientierung die ausserwissenschaftliche Bedeutung (broader impact) bereits heute formell in die Beurteilungskriterien integriert, und zur Beurteilung dieses Aspekts werden gezielt externe Gutachterinnen und Gutachter aus der Praxis hinzugezogen. Fachbereichsspezifische wissenschaftliche Standards müssen auch von anwendungsorientierten Projekten erfüllt werden (Qualitätssicherung), sie zählen hier aber nicht mehr als einzige bzw. ausschliessliche Referenzkriterien. Der SNF führt ein Monitoring über die Kategorie der anwendungsorientierten Grundlagenforschung und plant, die ersten Erkenntnisse und Erfahrungen noch dieses Jahr insbesondere mit den FH und PH zu besprechen. Das SBFI wird die Entwicklung und die Resultate dieses Förderinstruments verfolgen und mit den Förderorganen laufend besprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Schlussbericht "Forschung an Fachhochschulen 2012" zuhanden der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK) und des SBFI ist festgehalten, dass die Fachhochschulen wie auch die Forschungsförderungs-Institutionen KTI und SNF eine Verschärfung der Finanzierungsproblematik für Fachhochschulen konstatieren. Dies rührt namentlich von strukturellen Finanzierungsunterschieden zwischen Fachhochschulen und Universitäten her. Diese führen zu Verzerrungen gegenüber den universitären Hochschulen sowie zu defizitären Projektfinanzierungen. Die Haltung des SNF, dass die Bereitstellung einer adäquaten Sockelfinanzierung der Forschung Aufgabe der Träger sei, kann angesichts kantonaler Finanzlagen nicht überzeugen.</p><p>Sodann müssen Fachhochschulen für den wissenschaftlichen Mittelbau marktübliche Gehälter zahlen, während Universitäten mit eigenen Doktorandinnen und Doktoranden über hochqualifizierte Forschende verfügen, welche zu tiefen Ansätzen zu arbeiten bereit sind. Auch hierin liegt eine frappante Schlechterstellung der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten, welche trotz leicht angepassten Kostensätzen für die Fachhochschulen nicht ausgeglichen werden. </p><p>Und schliesslich wurde durch die Auflösung des Instruments der praxisorientierten Forschung Dore ein Paradigmenwechsel der Forschungsfinanzierung u. a. im GSK-Bereich eingeleitet, welcher zu unerwünschten Ergebnissen führt. Während die praxisorientierten Vergabekriterien des Dore-Programms auf den Auftrag der Fachhochschulen zugeschnitten waren, kommen bei den Vergabekriterien des SNF mehrheitlich Kriterien der universitären Forschung zum Zuge (z. B. Ausweis von Publikationslisten mit ausgeprägter Spezialisierungstiefe). Diese Vergabekriterien auch auf Fachhochschulen anzuwenden bedeutet, die praxisorientierten Fachhochschulen zunehmend an den Universitäten auszurichten, was nicht im volkswirtschaftlichen Interesse liegen kann. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat gewillt, die in der Praxis belegten unterschiedlichen Ausgangslagen bei der Forschungsfinanzierung zwischen Fachhochschulen und Universitäten anzuerkennen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, d. h., keine Benachteiligung der Fachhochschulen zu dulden?</p><p>2. Ist er gewillt, das betont praxisorientierte Profil der Fachhochschulen auch bei der Vergabepraxis für Forschungsmittel zu stützen und darauf hinzuwirken, dass Publikationsnachweise bei der Vergabe von Forschungsmitteln für Fachhochschulen eine nachgelagerte Bedeutung spielen?</p><p>3. Ist er bereit, die unterschiedlichen Ausgangslagen der einzelnen Fachdisziplinen bei der Fachhochschul-Forschungsförderung zu berücksichtigen und auf eine differenzierte Forschungsförderung hinzuwirken?</p><p>4. Ist er bereit, entweder:</p><p>i. neue, auf die spezifische Ausgangslage der Fachhochschul-Forschung der GSK-Bereiche ausgerichtete Förderinstrumente zu etablieren; oder</p><p>ii. innerhalb des SNF auf eine neue "Abteilung Fachhochschulen" mit spezifischen Vergabekriterien hinzuwirken; oder</p><p>iii. auf eine adäquate Kommissionszusammensetzung innerhalb des SNF und der KTI und eine geeignete Vergabepraxis für Forschungsmittel für den spezifischen Fachhochschulbereich GSK innerhalb der bestehenden Förderinstrumente (SNF und KTI) hinzuwirken?</p>
- Fachhochschuladäquate Forschungsförderung
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