Kann die Armee ihren Verfassungsauftrag noch erfüllen?

ShortId
13.3459
Id
20133459
Updated
28.07.2023 10:53
Language
de
Title
Kann die Armee ihren Verfassungsauftrag noch erfüllen?
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;Bevölkerungsschutz;Armee;Verteidigungsausgaben;Abbau der Streitkräfte;Verteidigungspolitik
1
  • L03K040203, Armee
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K040201, Verteidigungspolitik
  • L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
  • L04K04020109, Verteidigungsausgaben
  • L03K040302, Bevölkerungsschutz
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 58 Absatz 2 unserer Bundesverfassung lautet: "Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen."</p><p>Damit hat die Armee den umfassenden Auftrag, die Bevölkerung zu schützen und im Notfall zu verteidigen. Auf diesem Schutz beruht letztlich unser Wohlstand und unsere gesamte Lebensqualität. Wir profitieren alle davon, besonders auch Frauen und Kinder, weil wir in Frieden und Sicherheit leben und aufwachsen dürfen.</p>
  • <p>Die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung im umfassenden Sinn hat für den Bundesrat höchste Priorität, und die Armee hat dazu einen wichtigen Beitrag zu leisten. Die Armeeaufgaben gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung sind für den Bundesrat verbindlich.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Armee auch mit dem künftig reduzierten Soll-Bestand von noch 100 000 Armeeangehörigen und einem Budgetrahmen von jährlich 4,7 Milliarden Franken allen in der Bundesverfassung (BV; SR 101) vorgegebenen Armeeaufgaben gerecht werden kann.</p><p>2. Die künftige Struktur der Wiederholungskurse (WK) nach 2016 ist ein Element der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Armee (WEA); politische Beschlüsse sind noch keine gefasst. Geplant ist, dass die WK weiterhin möglichst gleichmässig über das Jahr verteilt werden. Sie sollen von drei auf zwei Wochen verkürzt werden. Wenn längerfristig absehbare Armee-Einsätze wie zum Beispiel beim WEF anstehen, so werden diese wie bis anhin bereits in der Dienstleistungsplanung berücksichtigt. Zusätzlich soll künftig die Möglichkeit bestehen, in einem solchen Fall verlängerte bzw. dreiwöchige WK für die betroffenen Verbände anzuordnen. Die Reduktion des Armeebestandes und die neu grundsätzlich zweiwöchige WK-Dauer werden jedoch dazu führen, dass während bestimmter Perioden keine WK-Truppen im Dienst sind. Während dieser Zeit stehen der Armee Durchdiener, das Berufsmilitär sowie für gewisse Aufgaben Rekruten zur Verfügung. Die Fähigkeit der Armee, die zivilen Behörden zu unterstützen, würde dadurch gleichwohl gewisse Einschränkungen erfahren. Dies soll mit zwei Massnahmen verbessert werden: Erstens soll die Armee Truppen besser kurzfristig aufbieten können. Zweitens sollen Milizformationen mit hoher Bereitschaft bezeichnet werden. Dies sind Formationen, deren Angehörige innert vier bis acht Tagen einrücken und die ersten Einsatzkräfte gestaffelt ergänzen können. So soll die Bereitschaft der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden in Zukunft verbessert werden.</p><p>3. In der Strategischen Führungsübung 2013 (SFU 13) trainierten die strategischen Führungsorgane des Bundes. Die Kantone wurden als Ansprechpartner markiert, und einzelne Verwaltungsstellen nutzten die Gelegenheit, um während der SFU 13 ihre internen Abläufe zur Krisenbewältigung zu überprüfen. Der Übung lag das Szenario eines Cyberangriffs auf die Schweiz zugrunde. Der Dialog verschiedener Stellen führte zu einer Lage, in der das VBS den Truppenbedarf auf 9000 Armeeangehörige veranschlagte. Eigentliche Begehren der Kantone wurden durch die Übungsleitung nicht veranlasst. In der Realität wären zu diesem Zeitpunkt lediglich 2100 Armeeangehörige verfügbar gewesen. Infolge der Abschaffung des Mobilmachungssystems mit der Armee XXI ist das Aufgebot zusätzlicher WK-Verbände mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Diese Nachteile sollen mit der Weiterentwicklung der Armee behoben werden, indem für speziell bezeichnete Milizformationen mit hoher Bereitschaft wieder ein Mobilmachungssystem eingeführt wird.</p><p>4. Die Armeeaufgabe Verteidigung wird weder aufgegeben noch als zweitklassig angesehen. Die derzeitige und absehbare Lage in Europa lässt die Wahrscheinlichkeit eines militärischen Konflikts, in den die Schweiz verwickelt sein könnte, als eher gering erscheinen. Die Armeeaufgabe Verteidigung kann im Sinn des Kompetenzerhalts wahrgenommen werden, ohne dass die Sicherheit der Schweiz darunter leidet.</p><p>5. Eine prozentuale Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Armeeaufgaben wäre willkürlich, wie schon das Beispiel der Luftwaffe zeigt, deren Mittel sowohl zur Unterstützung ziviler Behörden als auch zur Verteidigung gegen einen militärischen Angriff zum Einsatz gelangen.</p><p>6. Selbstverständlich. Militärischer Schutz und Verteidigung von Land und Bevölkerung ist und bleibt die Kernaufgabe und die Raison d'être der Schweizer Armee. Das Leistungsprofil der Armee ist darauf angelegt, alle drei Armeeaufgaben bedrohungsgerecht und vollumfänglich zu erfüllen. Es ist absehbar, dass sich der Auftrag zur Verteidigung von Land und Bevölkerung zunehmend auch auf das Erbringen von Beiträgen zum umfassenden Schutz der kritischen Infrastruktur beziehen wird.</p><p>7. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aufgrund der derzeitigen Bedrohungslage ein Budgetrahmen von 4,7 Milliarden Franken ausreicht, um die gesamte Bevölkerung zu schützen. Sollte ein militärischer Verteidigungsfall durch eine veränderte Bedrohungslage wahrscheinlicher werden, würde sich die Frage der Mittel neu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der geplanten massiven Reduktion der Armee stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Kann die Armee nach dem Abbau des Bestandes auf nur noch 100 000 Soldaten ihren umfassenden Schutz- und Verteidigungsauftrag gemäss Verfassung überhaupt noch wahrnehmen?</p><p>2. Wie verteilen sich künftig die Wiederholungskurse aufs Jahr? Wie hoch ist demnach die verfügbare Truppenpräsenz bei subsidiären Einsätzen? </p><p>3. Dem Vernehmen nach wurde anlässlich der SFU 13 ein Truppenbegehren ausgelöst, das nicht erfüllt werden konnte. Wie sahen die konkreten Zahlen aus? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Verfügbarkeit zu erhöhen?</p><p>4. Wird der Verteidigungsauftrag nach der Weiterentwicklung der Armee, der Bestandesreduktion und in Anbetracht der hohen Personalbedürfnisse für subsidiäre Einsätze stillschweigend aufgegeben oder als "zweitklassig" angesehen?</p><p>5. Wie verteilt der Bundesrat die finanziellen Ressourcen auf die verschiedenen Aufträge der Armee?</p><p>6. Ist er auch der Ansicht, dass die Armee in Zukunft immer noch in der Lage sein muss, die gesamte Bevölkerung jederzeit notfalls mit militärischen Mitteln schützen und verteidigen zu können? </p><p>7. Geht er aus finanziellen Gründen möglicherweise das Risiko ein, dass Fälle eintreten, wo ein Teil der Bevölkerung bei einer Bedrohung nicht mehr darauf zählen kann, von unserer Armee geschützt oder verteidigt zu werden?</p>
  • Kann die Armee ihren Verfassungsauftrag noch erfüllen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 58 Absatz 2 unserer Bundesverfassung lautet: "Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen."</p><p>Damit hat die Armee den umfassenden Auftrag, die Bevölkerung zu schützen und im Notfall zu verteidigen. Auf diesem Schutz beruht letztlich unser Wohlstand und unsere gesamte Lebensqualität. Wir profitieren alle davon, besonders auch Frauen und Kinder, weil wir in Frieden und Sicherheit leben und aufwachsen dürfen.</p>
    • <p>Die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung im umfassenden Sinn hat für den Bundesrat höchste Priorität, und die Armee hat dazu einen wichtigen Beitrag zu leisten. Die Armeeaufgaben gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung sind für den Bundesrat verbindlich.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Armee auch mit dem künftig reduzierten Soll-Bestand von noch 100 000 Armeeangehörigen und einem Budgetrahmen von jährlich 4,7 Milliarden Franken allen in der Bundesverfassung (BV; SR 101) vorgegebenen Armeeaufgaben gerecht werden kann.</p><p>2. Die künftige Struktur der Wiederholungskurse (WK) nach 2016 ist ein Element der Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Armee (WEA); politische Beschlüsse sind noch keine gefasst. Geplant ist, dass die WK weiterhin möglichst gleichmässig über das Jahr verteilt werden. Sie sollen von drei auf zwei Wochen verkürzt werden. Wenn längerfristig absehbare Armee-Einsätze wie zum Beispiel beim WEF anstehen, so werden diese wie bis anhin bereits in der Dienstleistungsplanung berücksichtigt. Zusätzlich soll künftig die Möglichkeit bestehen, in einem solchen Fall verlängerte bzw. dreiwöchige WK für die betroffenen Verbände anzuordnen. Die Reduktion des Armeebestandes und die neu grundsätzlich zweiwöchige WK-Dauer werden jedoch dazu führen, dass während bestimmter Perioden keine WK-Truppen im Dienst sind. Während dieser Zeit stehen der Armee Durchdiener, das Berufsmilitär sowie für gewisse Aufgaben Rekruten zur Verfügung. Die Fähigkeit der Armee, die zivilen Behörden zu unterstützen, würde dadurch gleichwohl gewisse Einschränkungen erfahren. Dies soll mit zwei Massnahmen verbessert werden: Erstens soll die Armee Truppen besser kurzfristig aufbieten können. Zweitens sollen Milizformationen mit hoher Bereitschaft bezeichnet werden. Dies sind Formationen, deren Angehörige innert vier bis acht Tagen einrücken und die ersten Einsatzkräfte gestaffelt ergänzen können. So soll die Bereitschaft der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden in Zukunft verbessert werden.</p><p>3. In der Strategischen Führungsübung 2013 (SFU 13) trainierten die strategischen Führungsorgane des Bundes. Die Kantone wurden als Ansprechpartner markiert, und einzelne Verwaltungsstellen nutzten die Gelegenheit, um während der SFU 13 ihre internen Abläufe zur Krisenbewältigung zu überprüfen. Der Übung lag das Szenario eines Cyberangriffs auf die Schweiz zugrunde. Der Dialog verschiedener Stellen führte zu einer Lage, in der das VBS den Truppenbedarf auf 9000 Armeeangehörige veranschlagte. Eigentliche Begehren der Kantone wurden durch die Übungsleitung nicht veranlasst. In der Realität wären zu diesem Zeitpunkt lediglich 2100 Armeeangehörige verfügbar gewesen. Infolge der Abschaffung des Mobilmachungssystems mit der Armee XXI ist das Aufgebot zusätzlicher WK-Verbände mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Diese Nachteile sollen mit der Weiterentwicklung der Armee behoben werden, indem für speziell bezeichnete Milizformationen mit hoher Bereitschaft wieder ein Mobilmachungssystem eingeführt wird.</p><p>4. Die Armeeaufgabe Verteidigung wird weder aufgegeben noch als zweitklassig angesehen. Die derzeitige und absehbare Lage in Europa lässt die Wahrscheinlichkeit eines militärischen Konflikts, in den die Schweiz verwickelt sein könnte, als eher gering erscheinen. Die Armeeaufgabe Verteidigung kann im Sinn des Kompetenzerhalts wahrgenommen werden, ohne dass die Sicherheit der Schweiz darunter leidet.</p><p>5. Eine prozentuale Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Armeeaufgaben wäre willkürlich, wie schon das Beispiel der Luftwaffe zeigt, deren Mittel sowohl zur Unterstützung ziviler Behörden als auch zur Verteidigung gegen einen militärischen Angriff zum Einsatz gelangen.</p><p>6. Selbstverständlich. Militärischer Schutz und Verteidigung von Land und Bevölkerung ist und bleibt die Kernaufgabe und die Raison d'être der Schweizer Armee. Das Leistungsprofil der Armee ist darauf angelegt, alle drei Armeeaufgaben bedrohungsgerecht und vollumfänglich zu erfüllen. Es ist absehbar, dass sich der Auftrag zur Verteidigung von Land und Bevölkerung zunehmend auch auf das Erbringen von Beiträgen zum umfassenden Schutz der kritischen Infrastruktur beziehen wird.</p><p>7. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aufgrund der derzeitigen Bedrohungslage ein Budgetrahmen von 4,7 Milliarden Franken ausreicht, um die gesamte Bevölkerung zu schützen. Sollte ein militärischer Verteidigungsfall durch eine veränderte Bedrohungslage wahrscheinlicher werden, würde sich die Frage der Mittel neu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der geplanten massiven Reduktion der Armee stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Kann die Armee nach dem Abbau des Bestandes auf nur noch 100 000 Soldaten ihren umfassenden Schutz- und Verteidigungsauftrag gemäss Verfassung überhaupt noch wahrnehmen?</p><p>2. Wie verteilen sich künftig die Wiederholungskurse aufs Jahr? Wie hoch ist demnach die verfügbare Truppenpräsenz bei subsidiären Einsätzen? </p><p>3. Dem Vernehmen nach wurde anlässlich der SFU 13 ein Truppenbegehren ausgelöst, das nicht erfüllt werden konnte. Wie sahen die konkreten Zahlen aus? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Verfügbarkeit zu erhöhen?</p><p>4. Wird der Verteidigungsauftrag nach der Weiterentwicklung der Armee, der Bestandesreduktion und in Anbetracht der hohen Personalbedürfnisse für subsidiäre Einsätze stillschweigend aufgegeben oder als "zweitklassig" angesehen?</p><p>5. Wie verteilt der Bundesrat die finanziellen Ressourcen auf die verschiedenen Aufträge der Armee?</p><p>6. Ist er auch der Ansicht, dass die Armee in Zukunft immer noch in der Lage sein muss, die gesamte Bevölkerung jederzeit notfalls mit militärischen Mitteln schützen und verteidigen zu können? </p><p>7. Geht er aus finanziellen Gründen möglicherweise das Risiko ein, dass Fälle eintreten, wo ein Teil der Bevölkerung bei einer Bedrohung nicht mehr darauf zählen kann, von unserer Armee geschützt oder verteidigt zu werden?</p>
    • Kann die Armee ihren Verfassungsauftrag noch erfüllen?

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