Baskenland. Rechte der baskischen Gefangenen respektieren

ShortId
13.3463
Id
20133463
Updated
27.07.2023 21:56
Language
de
Title
Baskenland. Rechte der baskischen Gefangenen respektieren
AdditionalIndexing
12;08;diplomatische Beziehungen;Strafvollzugsrecht;Häftling;Baskenland;Frankreich;Menschenrechte;Spanien
1
  • L04K03010507, Spanien
  • L04K03020507, Baskenland
  • L04K05010301, Häftling
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L04K03010106, Frankreich
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2011 wurden zahlreiche Fortschritte zur Lösung des Baskenkonflikts erzielt, dies insbesondere dank der Erklärung von Aiete. Die Situation der Gefangenen bleibt jedoch besorgniserregend und ruft Menschenrechtskämpfer und -organisationen auf den Plan. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam zum Schluss, dass Spanien die Rechte der Gefangenen verletzt.</p>
  • <p>Grundsätzlich begrüsst der Bundesrat die von beiden Seiten unternommenen Schritte zur Lösung der Lage im Baskenland.</p><p>1. EU-Staaten bzw. Staaten mit einer vergleichbaren Menschenrechtslage wie die Schweiz befinden sich nicht im Fokus der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Der Bundesrat hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr in spanischen Fällen betreffend Haftbedingungen von ETA-Mitgliedern eine Verletzung der Konvention festgestellt hat.</p><p>2. Das spanische Strafgesetzbuch erlaubt die Freilassung von Häftlingen, die an unheilbaren Krankheiten leiden (Art. 92, "Bedingte Entlassung wegen sehr schweren und unheilbaren Krankheiten"). Jeder Fall wird von einem Richter geprüft, wobei er sich auf ärztliche Gutachten stützt. Sein Entscheid ist gerichtlich anfechtbar. Es gab kürzlich Präzedenzfälle mit Häftlingen in einer solchen Situation, die aus humanitären Gründen freigelassen wurden.</p><p>3. Spanien muss sich als Mitglied des Europarates an die Regeln und Verfahren dieser Organisation halten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass den spanischen Häftlingen alle Möglichkeiten offenstehen, ihre Rechte in dieser Hinsicht geltend zu machen. Weiter hat Spanien die europäische Konvention gegen Folter ratifiziert. 2011 und 2012 hat die für diese Konvention zuständige Kommission Spanien besucht und Berichte zu diesen Besuchen veröffentlicht.</p><p>4. Die Mitgliedstaaten der EU und des Europarates müssen die Menschenrechte einhalten. In der EU werden die Grundrechte in der Verfassung jedes Landes, also auf Länderebene, garantiert. Auf europäischer Ebene sind sie in der Charta der Grundrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Wenn alle nationalen Rechtswege ausgeschöpft sind, können sich Einzelpersonen in letzter Instanz an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, der die Einhaltung dieser Grundrechte in den 47 Mitgliedstaten des Europarates - darunter auch Frankreich und Spanien - überwacht. Jede Einzelperson, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, kann direkt an den Gerichtshof für Menschenrechte gelangen. Es steht ihr also ein effizientes und weltweit einzigartiges System zum Schutz der Grundrechte zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat betrachtet zudem Frankreich und Spanien in menschenrechtspolitischer Hinsicht als gleichgesinnte Staaten und sieht keinen Anlass, in diesen Ländern wegen des Strafrechts- oder des Strafvollzugssystems zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Weiss der Bundesrat, dass die Rechte der baskischen Gefangenen verletzt werden?</p><p>2. Weiss er, dass Spanien sich weigert, fünfzehn unheilbar kranke Gefangene freizulassen?</p><p>3. Weiss er, dass das spanische Innenministerium sich im Umgang mit gewissen Anliegen der Gefangenen nicht an die europäischen Vorschriften im Sinne des Europarates halten will?</p><p>4. Gedenkt er, in dieser Angelegenheit einzuschreiten und Spanien und Frankreich aufzufordern, den baskischen Gefangenen eine menschenrechtskonforme Behandlung zukommen zu lassen? Wenn ja, bis wann?</p>
  • Baskenland. Rechte der baskischen Gefangenen respektieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2011 wurden zahlreiche Fortschritte zur Lösung des Baskenkonflikts erzielt, dies insbesondere dank der Erklärung von Aiete. Die Situation der Gefangenen bleibt jedoch besorgniserregend und ruft Menschenrechtskämpfer und -organisationen auf den Plan. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam zum Schluss, dass Spanien die Rechte der Gefangenen verletzt.</p>
    • <p>Grundsätzlich begrüsst der Bundesrat die von beiden Seiten unternommenen Schritte zur Lösung der Lage im Baskenland.</p><p>1. EU-Staaten bzw. Staaten mit einer vergleichbaren Menschenrechtslage wie die Schweiz befinden sich nicht im Fokus der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Der Bundesrat hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr in spanischen Fällen betreffend Haftbedingungen von ETA-Mitgliedern eine Verletzung der Konvention festgestellt hat.</p><p>2. Das spanische Strafgesetzbuch erlaubt die Freilassung von Häftlingen, die an unheilbaren Krankheiten leiden (Art. 92, "Bedingte Entlassung wegen sehr schweren und unheilbaren Krankheiten"). Jeder Fall wird von einem Richter geprüft, wobei er sich auf ärztliche Gutachten stützt. Sein Entscheid ist gerichtlich anfechtbar. Es gab kürzlich Präzedenzfälle mit Häftlingen in einer solchen Situation, die aus humanitären Gründen freigelassen wurden.</p><p>3. Spanien muss sich als Mitglied des Europarates an die Regeln und Verfahren dieser Organisation halten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass den spanischen Häftlingen alle Möglichkeiten offenstehen, ihre Rechte in dieser Hinsicht geltend zu machen. Weiter hat Spanien die europäische Konvention gegen Folter ratifiziert. 2011 und 2012 hat die für diese Konvention zuständige Kommission Spanien besucht und Berichte zu diesen Besuchen veröffentlicht.</p><p>4. Die Mitgliedstaaten der EU und des Europarates müssen die Menschenrechte einhalten. In der EU werden die Grundrechte in der Verfassung jedes Landes, also auf Länderebene, garantiert. Auf europäischer Ebene sind sie in der Charta der Grundrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Wenn alle nationalen Rechtswege ausgeschöpft sind, können sich Einzelpersonen in letzter Instanz an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, der die Einhaltung dieser Grundrechte in den 47 Mitgliedstaten des Europarates - darunter auch Frankreich und Spanien - überwacht. Jede Einzelperson, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, kann direkt an den Gerichtshof für Menschenrechte gelangen. Es steht ihr also ein effizientes und weltweit einzigartiges System zum Schutz der Grundrechte zur Verfügung.</p><p>Der Bundesrat betrachtet zudem Frankreich und Spanien in menschenrechtspolitischer Hinsicht als gleichgesinnte Staaten und sieht keinen Anlass, in diesen Ländern wegen des Strafrechts- oder des Strafvollzugssystems zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Weiss der Bundesrat, dass die Rechte der baskischen Gefangenen verletzt werden?</p><p>2. Weiss er, dass Spanien sich weigert, fünfzehn unheilbar kranke Gefangene freizulassen?</p><p>3. Weiss er, dass das spanische Innenministerium sich im Umgang mit gewissen Anliegen der Gefangenen nicht an die europäischen Vorschriften im Sinne des Europarates halten will?</p><p>4. Gedenkt er, in dieser Angelegenheit einzuschreiten und Spanien und Frankreich aufzufordern, den baskischen Gefangenen eine menschenrechtskonforme Behandlung zukommen zu lassen? Wenn ja, bis wann?</p>
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