Steuerstreit der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Flankierende Massnahmen

ShortId
13.3469
Id
20133469
Updated
28.07.2023 13:56
Language
de
Title
Steuerstreit der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Flankierende Massnahmen
AdditionalIndexing
24;freie Schlagwörter: Lex USA;Steuerabzug;Ausländer/in;Kontrolle;Bankberuf;Vermögensverwaltung;Bankgeschäft;Finanzberuf;Finanzinstitution;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Geldstrafe;Finanzmarkt
1
  • L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L03K110401, Finanzinstitution
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11060108, Finanzberuf
  • L04K11040204, Bankberuf
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 597</p> Die Motion wurde im Rahmen des Geschäftes 13.046 mündlich beantwortet (vgl. Amtliches Bulletin SR vom 19.06.2013).
  • <p>In das Bundesrecht ist Folgendes aufzunehmen:</p><p>a. Bestimmungen entsprechend der vom Ständerat am 12. Juni 2013 beschlossenen Änderungen zu Artikel 3a des Gesetzentwurfes (13.046);</p><p>b. die steuerrechtliche Nichtabzugsfähigkeit für juristische und natürliche Personen von Bussen - strafrechtlicher oder sonstiger Natur -, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weiteren im Ausland aufgrund von Verstössen gegen das dort geltende Steuerrecht verhängten Sanktionen, es sei denn, diese erscheinen nach schweizerischem Recht missbräuchlich.</p>
  • Steuerstreit der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Flankierende Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20130046
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe Amtliches Bulletin Ständerat, Sommersession 2013, S. 597</p> Die Motion wurde im Rahmen des Geschäftes 13.046 mündlich beantwortet (vgl. Amtliches Bulletin SR vom 19.06.2013).
    • <p>In das Bundesrecht ist Folgendes aufzunehmen:</p><p>a. Bestimmungen entsprechend der vom Ständerat am 12. Juni 2013 beschlossenen Änderungen zu Artikel 3a des Gesetzentwurfes (13.046);</p><p>b. die steuerrechtliche Nichtabzugsfähigkeit für juristische und natürliche Personen von Bussen - strafrechtlicher oder sonstiger Natur -, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weiteren im Ausland aufgrund von Verstössen gegen das dort geltende Steuerrecht verhängten Sanktionen, es sei denn, diese erscheinen nach schweizerischem Recht missbräuchlich.</p>
    • Steuerstreit der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten. Flankierende Massnahmen

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