Verschleppt das Bazl die Überprüfung der Gebirgslandeplätze?

ShortId
13.3476
Id
20133476
Updated
27.07.2023 20:50
Language
de
Title
Verschleppt das Bazl die Überprüfung der Gebirgslandeplätze?
AdditionalIndexing
52;48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Flughafen;Lärmbelästigung;Kompetenzregelung;touristisches Gebiet;Berggebiet;Evaluation;Hubschrauber;Zivilluftfahrt;Tourismus;Landschaftsschutz
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1804010302, Hubschrauber
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K0704030109, touristisches Gebiet
  • L04K18040105, Zivilluftfahrt
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>42 Gebirgslandeplätze (GLP) sind heute für touristische Zwecke freigegeben und genutzt. 22 der GLP liegen in oder am unmittelbaren Rand von national geschützten Landschaften. Einige dieser Landeplätze ermöglichen Heliskiing in zumeist abgeschiedenen, unberührten Gebieten.</p><p>Das Thema Heliskiing wurde auf politischer Ebene seit Jahren als Konfliktpotenzial angesprochen. So wurde vor über 20 Jahren angeregt, zum Schutz der alpinen und hochalpinen Landschaften und deren Tierwelt Helikopterflüge zu rein touristischen Zwecken einzuschränken bzw. zu verbieten. Seit der Interpellation Nabholz 94.3099 hat der Bundesrat stets auf die Überprüfung der GLP im Rahmen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hingewiesen. Nun sind 20 Jahre vergangen, und Ergebnisse liegen kaum vor.</p><p>Zwar hatte der Bundesrat 2000 beschlossen, alle GLP im Rahmen des SIL einer Prüfung zu unterziehen. Dabei sollten auch Aspekte des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt werden. Mit der Überprüfung wurde das Bazl beauftragt. 2010 wurde die Überprüfung der ersten Region (Wallis-Südost) ohne Konsens abgeschlossen. Eine Aufhebung der Landeplätze im BLN-Gebiet stand nicht zur Diskussion. Daraufhin gingen Beschwerden ein. Mittlerweile hat sich der Konflikt in Zermatt stark zugespitzt.</p><p>Der Konflikt um die Nutzung der Hochgebirgslandschaften bedarf einer dringlichen Klärung. Seit 2000 kann das Bazl immer noch keine greifbaren Resultate vorlegen. Im Gegenteil, die Situation ist verfahren und droht, wie die Situation in Zermatt zeigt, zu eskalieren. Es ist dringend nötig, das Vorgehen zu ändern. Es scheint, dass das Bazl offensichtlich mit der Konfliktsituation überfordert ist. Es stellt sich die Frage, ob nicht ein anderes Bundesamt mit dem Auftrag der Überprüfung der GLP betraut werden müsste.</p>
  • <p>In Bezug auf die Nutzung von Gebirgslandeplätzen, insbesondere was das Heliskiing anbelangt, stossen die Interessen der vom Tourismus lebenden Regionen, des Bergrettungswesens und der Helikopterunternehmen auf der einen und des Natur- und Umweltschutzes auf der anderen Seite hart aufeinander. Der Bundesrat erteilte dem Bazl im Herbst 2000 den Auftrag, das bestehende Netz der Gebirgslandeplätze zu überprüfen und eine allfällige Neuordnung im Rahmen eines sogenannten Sachplanverfahrens (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, SIL) vorzunehmen. Dieses ist auf die Beteiligung aller interessierten Kreise und auf Konsens ausgerichtet und sieht zu diesem Zweck umfassende Konsultationen vor.</p><p>Die Überprüfung der Gebirgslandeplätze wurde nach Regionen gestaffelt an die Hand genommen. Als erste Region wurde das Gebiet rund um die Gemeinde Zermatt (Wallis-Südost) überprüft, in welchem sich mehrere Gebirgslandeplätze befinden. Etwas später wurden die SIL-Koordinationsverfahren für die Regionen Aletsch/Susten und Wallis-Südwest eingeleitet.</p><p>Es hat sich in der Folge gezeigt, dass es kaum möglich ist, in Bezug auf die Nutzung der Gebirgslandeplätze einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Koordinationsgespräche haben sich sehr schwierig und zeitraubend gestaltet. Als das UVEK schliesslich im November 2010 eine Verfügung betreffend die sechs Gebirgslandeplätze im Gebiet Wallis-Südost erliess, wurde dagegen sowohl vonseiten des Naturschutzes wie auch vonseiten der betroffenen Gemeinde und der Helikopterunternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt. Das Gericht hat die Einholung eines Gutachtens bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission verlangt, welches nun vorliegt. Das UVEK wird im Lichte dieses Gutachtens seinen Entscheid noch einmal überprüfen und dabei eine neuerliche Abwägung zwischen aviatischen, ökonomischen und ökologischen Interessen vornehmen.</p><p>Nach Abschluss des Verfahrens betreffend das Gebiet Wallis-Südost wird der Bundesrat entscheiden, ob die Überprüfung der Gebirgslandeplätze weitergeführt und, wenn ja, ob das Verfahren allenfalls geändert werden soll. Eine Änderung der Dossierzuständigkeit erachtet der Bundesrat als nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Die touristische Gebirgsfliegerei steht seit je in Konflikt mit der Ruhe und Stille sowie den Schutzbestimmungen geschützter Landschaften. Welche Konsequenzen zieht er aus der Tatsache, dass das Bazl seit 20 Jahren die versprochene Überprüfung der Landeplätze nicht bewältigt und keine Lösungen findet?</p><p>2. Das Bazl scheint offensichtlich mit diesem Sachverhalt überfordert. Müsste das Geschäft nicht an ein anderes Bundesamt übertragen werden?</p>
  • Verschleppt das Bazl die Überprüfung der Gebirgslandeplätze?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>42 Gebirgslandeplätze (GLP) sind heute für touristische Zwecke freigegeben und genutzt. 22 der GLP liegen in oder am unmittelbaren Rand von national geschützten Landschaften. Einige dieser Landeplätze ermöglichen Heliskiing in zumeist abgeschiedenen, unberührten Gebieten.</p><p>Das Thema Heliskiing wurde auf politischer Ebene seit Jahren als Konfliktpotenzial angesprochen. So wurde vor über 20 Jahren angeregt, zum Schutz der alpinen und hochalpinen Landschaften und deren Tierwelt Helikopterflüge zu rein touristischen Zwecken einzuschränken bzw. zu verbieten. Seit der Interpellation Nabholz 94.3099 hat der Bundesrat stets auf die Überprüfung der GLP im Rahmen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hingewiesen. Nun sind 20 Jahre vergangen, und Ergebnisse liegen kaum vor.</p><p>Zwar hatte der Bundesrat 2000 beschlossen, alle GLP im Rahmen des SIL einer Prüfung zu unterziehen. Dabei sollten auch Aspekte des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigt werden. Mit der Überprüfung wurde das Bazl beauftragt. 2010 wurde die Überprüfung der ersten Region (Wallis-Südost) ohne Konsens abgeschlossen. Eine Aufhebung der Landeplätze im BLN-Gebiet stand nicht zur Diskussion. Daraufhin gingen Beschwerden ein. Mittlerweile hat sich der Konflikt in Zermatt stark zugespitzt.</p><p>Der Konflikt um die Nutzung der Hochgebirgslandschaften bedarf einer dringlichen Klärung. Seit 2000 kann das Bazl immer noch keine greifbaren Resultate vorlegen. Im Gegenteil, die Situation ist verfahren und droht, wie die Situation in Zermatt zeigt, zu eskalieren. Es ist dringend nötig, das Vorgehen zu ändern. Es scheint, dass das Bazl offensichtlich mit der Konfliktsituation überfordert ist. Es stellt sich die Frage, ob nicht ein anderes Bundesamt mit dem Auftrag der Überprüfung der GLP betraut werden müsste.</p>
    • <p>In Bezug auf die Nutzung von Gebirgslandeplätzen, insbesondere was das Heliskiing anbelangt, stossen die Interessen der vom Tourismus lebenden Regionen, des Bergrettungswesens und der Helikopterunternehmen auf der einen und des Natur- und Umweltschutzes auf der anderen Seite hart aufeinander. Der Bundesrat erteilte dem Bazl im Herbst 2000 den Auftrag, das bestehende Netz der Gebirgslandeplätze zu überprüfen und eine allfällige Neuordnung im Rahmen eines sogenannten Sachplanverfahrens (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, SIL) vorzunehmen. Dieses ist auf die Beteiligung aller interessierten Kreise und auf Konsens ausgerichtet und sieht zu diesem Zweck umfassende Konsultationen vor.</p><p>Die Überprüfung der Gebirgslandeplätze wurde nach Regionen gestaffelt an die Hand genommen. Als erste Region wurde das Gebiet rund um die Gemeinde Zermatt (Wallis-Südost) überprüft, in welchem sich mehrere Gebirgslandeplätze befinden. Etwas später wurden die SIL-Koordinationsverfahren für die Regionen Aletsch/Susten und Wallis-Südwest eingeleitet.</p><p>Es hat sich in der Folge gezeigt, dass es kaum möglich ist, in Bezug auf die Nutzung der Gebirgslandeplätze einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Koordinationsgespräche haben sich sehr schwierig und zeitraubend gestaltet. Als das UVEK schliesslich im November 2010 eine Verfügung betreffend die sechs Gebirgslandeplätze im Gebiet Wallis-Südost erliess, wurde dagegen sowohl vonseiten des Naturschutzes wie auch vonseiten der betroffenen Gemeinde und der Helikopterunternehmen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt. Das Gericht hat die Einholung eines Gutachtens bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission verlangt, welches nun vorliegt. Das UVEK wird im Lichte dieses Gutachtens seinen Entscheid noch einmal überprüfen und dabei eine neuerliche Abwägung zwischen aviatischen, ökonomischen und ökologischen Interessen vornehmen.</p><p>Nach Abschluss des Verfahrens betreffend das Gebiet Wallis-Südost wird der Bundesrat entscheiden, ob die Überprüfung der Gebirgslandeplätze weitergeführt und, wenn ja, ob das Verfahren allenfalls geändert werden soll. Eine Änderung der Dossierzuständigkeit erachtet der Bundesrat als nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Die touristische Gebirgsfliegerei steht seit je in Konflikt mit der Ruhe und Stille sowie den Schutzbestimmungen geschützter Landschaften. Welche Konsequenzen zieht er aus der Tatsache, dass das Bazl seit 20 Jahren die versprochene Überprüfung der Landeplätze nicht bewältigt und keine Lösungen findet?</p><p>2. Das Bazl scheint offensichtlich mit diesem Sachverhalt überfordert. Müsste das Geschäft nicht an ein anderes Bundesamt übertragen werden?</p>
    • Verschleppt das Bazl die Überprüfung der Gebirgslandeplätze?

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