Wird die Klimapolitik ihre Ziele verfehlen und die Zerstörung der Schweizer Industriestruktur beschleunigen?
- ShortId
-
13.3477
- Id
-
20133477
- Updated
-
28.07.2023 08:03
- Language
-
de
- Title
-
Wird die Klimapolitik ihre Ziele verfehlen und die Zerstörung der Schweizer Industriestruktur beschleunigen?
- AdditionalIndexing
-
15;52;Kohlendioxid;Emissionszertifikat;Industriepolitik;Klimapolitik;wirtschaftliche Auswirkung;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K06010310, Klimapolitik
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0601040401, Emissionszertifikat
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L04K07050701, Industriepolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit diesem Jahr sieht das CO2-Gesetz die obligatorische Teilnahme einiger Unternehmen am Emissionshandelssystem vor. Diese Unternehmen erhalten kostenlos Emissionsrechte, soweit sie für den treibhausgaseffizienten Betrieb notwendig sind. Sie müssen dem Bund jährlich Emissionsrechte im Umfang der von ihnen verursachten Emissionen abgeben. Wenn die Emissionen der Unternehmen die kostenlos erhaltenen Emissionsrechte überschreiten, müssen Emissionsrechte im entsprechenden Umfang auf dem Markt zugekauft werden.</p><p>Die Berechnung der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte wird vom Bafu vorgenommen, und dessen vorläufige Schätzungen haben Bestürzung ausgelöst: Die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte liegen weit unter den derzeitigen Emissionen. Die Unternehmen werden also zahlreiche Emissionsrechte zusätzlich kaufen müssen. Diese Berechnung trifft vor allem Unternehmen, die bereits stark in einen energieeffizienten Betrieb investiert haben. Es scheint schliesslich, dass sich das Bafu auf falsche Annahmen stützt, wie beispielsweise die Verwendung eines Wärmebenchmarks für die Beseitigung von stark wässrigen Sonderabfällen, deren Brennwert gleich null ist.</p><p>Bleibt das Bafu bei seiner Strategie, so ist das Risiko gross, dass die betroffenen Unternehmen ihren Standort verlegen. Dies wird noch verstärkt dadurch, dass sich diese Strategie deutlich von jener der EU unterscheidet. Natürlich verringern Standortverlegungen die nationalen Emissionen, sie haben jedoch keinen Einfluss auf die weltweit verursachten Emissionen.</p>
- <p>Das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Instrument des CO2-Gesetzes zur Emissionsreduktion in der energieintensiven Industrie. Unternehmen, die am EHS teilnehmen, sind von der CO2-Abgabe befreit. Das EHS ist kompatibel zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS). Dadurch und durch die angestrebte Verknüpfung mit dem EU-EHS wird gewährleistet, dass die Schweizer Unternehmen gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ihre Konkurrenten in der EU unterliegen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Zum CO2-Gesetz wurden im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft sowie der Begleitung der parlamentarischen Beratungen umfassende volkswirtschaftliche Analysen durchgeführt. Diese zeigen, dass die Auswirkungen der Klimapolitik nach 2012 auf die Wirtschaft sehr moderat und verkraftbar sind. Bei der Erarbeitung der CO2-Verordnung wurde auf eine nochmalige umfassende ökonomische Analyse verzichtet, da die wichtigen Eckpunkte sämtlicher klimapolitischer Instrumente auf Gesetzesebene geregelt sind.</p><p>2. Zu den ökonomischen Auswirkungen des Emissionshandels wurden spezifische Studien in Auftrag gegeben. Sie zeigen, dass die Struktureffekte in den EHS-Sektoren moderat ausfallen werden. Die geplante Verknüpfung mit dem EU-EHS würde zudem die Struktureffekte verringern. Ein Grossteil der Emissionsrechte im EHS wird den Unternehmen kostenlos zugeteilt. Diese kostenlose Zuteilung wird, wie in CO2-Gesetz und CO2-Verordnung festgelegt, nach derselben Systematik und denselben Benchmarks wie im EU-EHS hergeleitet. Die Umsetzungsspielräume des Bundesamtes für Umwelt als vollziehende Behörde sind dabei gering. Vor der Erarbeitung der CO2-Verordnung wurden erfolgreich Testzuteilungen bei zahlreichen Unternehmen durchgeführt, um die Anwendbarkeit des Benchmarkansatzes auf die Schweizer Verhältnisse zu prüfen.</p><p>3. Das EHS führt weitgehend zu gleichen Wettbewerbsbedingungen wie in der EU. Der Gefahr von Produktionsverlagerungen ins Ausland (Carbon Leakage) wird dadurch Rechnung getragen, dass Emissionsrechte bis zum Benchmark zu 100 Prozent kostenlos zugeteilt werden. Es ist richtig, dass einige Unternehmen weniger Emissionsrechte kostenlos zugeteilt erhalten, als sie zur Deckung ihrer Emissionen benötigen. Die Erfahrungen aus den Testzuteilungen sowie den derzeit stattfindenden Zuteilungsberechnungen zeigen aber auch, dass diverse Unternehmen auch in Zukunft über freie Emissionsrechte verfügen werden.</p><p>4. Der Benchmarkansatz sorgt dafür, dass energieeffiziente Unternehmen eine vergleichsweise hohe kostenlose Zuteilung erhalten. Die Zuteilung erfolgt falls möglich nach Produktbenchmarks und basierend auf der Produktionsmenge. Unternehmen, die bereits viele Einsparmassnahmen realisiert haben, werden durch diesen Mechanismus belohnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er eine prospektive Evaluation der wirtschaftlichen Wirksamkeit und Effizienz der CO2-Verordnung vorgenommen?</p><p>2. Hat er eine Schätzung der Kosten durchgeführt, die den Unternehmen, die zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind, entstehen? Das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das über die Menge der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte entscheidet, hat einen grossen Einfluss auf die den Unternehmen auferlegten Kosten.</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die derzeitige Strategie des Bafu das Risiko für die Schweizer Industrie von Standortverlegungen und Produktionsverlagerungen ins Ausland (Carbon Leakage) erhöht?</p><p>4. Ist er bereit, darauf zu achten, dass das Bafu bei der Berechnung der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte die teilweise bedeutenden Investitionen im Bereich Energiesparen und Emissionsverminderungen berücksichtigt, die vor dem 1. Januar 2013 unternommen wurden?</p>
- Wird die Klimapolitik ihre Ziele verfehlen und die Zerstörung der Schweizer Industriestruktur beschleunigen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit diesem Jahr sieht das CO2-Gesetz die obligatorische Teilnahme einiger Unternehmen am Emissionshandelssystem vor. Diese Unternehmen erhalten kostenlos Emissionsrechte, soweit sie für den treibhausgaseffizienten Betrieb notwendig sind. Sie müssen dem Bund jährlich Emissionsrechte im Umfang der von ihnen verursachten Emissionen abgeben. Wenn die Emissionen der Unternehmen die kostenlos erhaltenen Emissionsrechte überschreiten, müssen Emissionsrechte im entsprechenden Umfang auf dem Markt zugekauft werden.</p><p>Die Berechnung der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte wird vom Bafu vorgenommen, und dessen vorläufige Schätzungen haben Bestürzung ausgelöst: Die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte liegen weit unter den derzeitigen Emissionen. Die Unternehmen werden also zahlreiche Emissionsrechte zusätzlich kaufen müssen. Diese Berechnung trifft vor allem Unternehmen, die bereits stark in einen energieeffizienten Betrieb investiert haben. Es scheint schliesslich, dass sich das Bafu auf falsche Annahmen stützt, wie beispielsweise die Verwendung eines Wärmebenchmarks für die Beseitigung von stark wässrigen Sonderabfällen, deren Brennwert gleich null ist.</p><p>Bleibt das Bafu bei seiner Strategie, so ist das Risiko gross, dass die betroffenen Unternehmen ihren Standort verlegen. Dies wird noch verstärkt dadurch, dass sich diese Strategie deutlich von jener der EU unterscheidet. Natürlich verringern Standortverlegungen die nationalen Emissionen, sie haben jedoch keinen Einfluss auf die weltweit verursachten Emissionen.</p>
- <p>Das Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) ist ein Instrument des CO2-Gesetzes zur Emissionsreduktion in der energieintensiven Industrie. Unternehmen, die am EHS teilnehmen, sind von der CO2-Abgabe befreit. Das EHS ist kompatibel zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS). Dadurch und durch die angestrebte Verknüpfung mit dem EU-EHS wird gewährleistet, dass die Schweizer Unternehmen gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ihre Konkurrenten in der EU unterliegen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Zum CO2-Gesetz wurden im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft sowie der Begleitung der parlamentarischen Beratungen umfassende volkswirtschaftliche Analysen durchgeführt. Diese zeigen, dass die Auswirkungen der Klimapolitik nach 2012 auf die Wirtschaft sehr moderat und verkraftbar sind. Bei der Erarbeitung der CO2-Verordnung wurde auf eine nochmalige umfassende ökonomische Analyse verzichtet, da die wichtigen Eckpunkte sämtlicher klimapolitischer Instrumente auf Gesetzesebene geregelt sind.</p><p>2. Zu den ökonomischen Auswirkungen des Emissionshandels wurden spezifische Studien in Auftrag gegeben. Sie zeigen, dass die Struktureffekte in den EHS-Sektoren moderat ausfallen werden. Die geplante Verknüpfung mit dem EU-EHS würde zudem die Struktureffekte verringern. Ein Grossteil der Emissionsrechte im EHS wird den Unternehmen kostenlos zugeteilt. Diese kostenlose Zuteilung wird, wie in CO2-Gesetz und CO2-Verordnung festgelegt, nach derselben Systematik und denselben Benchmarks wie im EU-EHS hergeleitet. Die Umsetzungsspielräume des Bundesamtes für Umwelt als vollziehende Behörde sind dabei gering. Vor der Erarbeitung der CO2-Verordnung wurden erfolgreich Testzuteilungen bei zahlreichen Unternehmen durchgeführt, um die Anwendbarkeit des Benchmarkansatzes auf die Schweizer Verhältnisse zu prüfen.</p><p>3. Das EHS führt weitgehend zu gleichen Wettbewerbsbedingungen wie in der EU. Der Gefahr von Produktionsverlagerungen ins Ausland (Carbon Leakage) wird dadurch Rechnung getragen, dass Emissionsrechte bis zum Benchmark zu 100 Prozent kostenlos zugeteilt werden. Es ist richtig, dass einige Unternehmen weniger Emissionsrechte kostenlos zugeteilt erhalten, als sie zur Deckung ihrer Emissionen benötigen. Die Erfahrungen aus den Testzuteilungen sowie den derzeit stattfindenden Zuteilungsberechnungen zeigen aber auch, dass diverse Unternehmen auch in Zukunft über freie Emissionsrechte verfügen werden.</p><p>4. Der Benchmarkansatz sorgt dafür, dass energieeffiziente Unternehmen eine vergleichsweise hohe kostenlose Zuteilung erhalten. Die Zuteilung erfolgt falls möglich nach Produktbenchmarks und basierend auf der Produktionsmenge. Unternehmen, die bereits viele Einsparmassnahmen realisiert haben, werden durch diesen Mechanismus belohnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er eine prospektive Evaluation der wirtschaftlichen Wirksamkeit und Effizienz der CO2-Verordnung vorgenommen?</p><p>2. Hat er eine Schätzung der Kosten durchgeführt, die den Unternehmen, die zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind, entstehen? Das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das über die Menge der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte entscheidet, hat einen grossen Einfluss auf die den Unternehmen auferlegten Kosten.</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die derzeitige Strategie des Bafu das Risiko für die Schweizer Industrie von Standortverlegungen und Produktionsverlagerungen ins Ausland (Carbon Leakage) erhöht?</p><p>4. Ist er bereit, darauf zu achten, dass das Bafu bei der Berechnung der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte die teilweise bedeutenden Investitionen im Bereich Energiesparen und Emissionsverminderungen berücksichtigt, die vor dem 1. Januar 2013 unternommen wurden?</p>
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