Investitionen der Schweizer Pensionskassen in schweizerische Energieinfrastrukturen erleichtern
- ShortId
-
13.3484
- Id
-
20133484
- Updated
-
27.07.2023 19:05
- Language
-
de
- Title
-
Investitionen der Schweizer Pensionskassen in schweizerische Energieinfrastrukturen erleichtern
- AdditionalIndexing
-
66;28;elektrische Leitung;Investitionspolitik;Anlagevorschrift;Pensionskasse;Investitionsförderung;Kraftwerk;öffentliche Infrastruktur;Kapitalanlage
- 1
-
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L04K11090106, Investitionspolitik
- L03K170302, Kraftwerk
- L06K110602010101, Anlagevorschrift
- L05K1703030101, elektrische Leitung
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist unbestritten, dass in unserem Land in den nächsten Jahrzehnten mehrere Dutzend Milliarden Franken in energetische Erneuerungen investiert werden müssen. Ebenso sollten im Interesse der Versorgungssicherheit das Kapital und die direkten und indirekten Stimmrechte der betreffenden Gesellschaften mehrheitlich von Schweizerinnen und Schweizern gehalten werden. In einigen Bereichen wie der Verwaltung des Schweizer Elektrizitätsnetzes ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass das Kapital und die Stimmrechte mehrheitlich der öffentlichen Hand oder von dieser kontrollierten Unternehmen gehören.</p><p>Zudem haben die Pensionskassen seit einigen Jahren Mühe, ihr Kapital in sichere Investitionen mit höherer Rendite anzulegen. Dazu kommen die Anlagerichtlinien zur Liquidität der Aktien, in die die Pensionskassen ihre Vorsorgegelder investieren dürfen. Gemäss diesen Richtlinien können die Pensionskassen auch von bedeutenden Gesellschaften, die in der Erneuerung der schweizerischen Energieinfrastruktur tätig sind, keine Aktien halten, beispielsweise von der Swissgrid AG.</p><p>Eine Änderung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere der Verordnung über die Anlagestiftungen, hätte einen doppelten Vorteil: Erstens würde dadurch die Kapitalbasis von Gesellschaften gestärkt, die in der Erneuerung der schweizerischen Energieinfrastruktur tätig sind. Zweitens würde es den Pensionskassen ermöglicht, die Vorsorgegelder über mehrere Jahrzehnte hinweg mit einer sicheren und beachtlichen Rendite anzulegen. </p><p>Der Bundesrat ist laut seinen Antworten vom 27. Februar 2013 auf die Interpellation Girod 12.4232, "Unterstützung von Investitionen der Pensionskassen in die Energiewende", und auf das Postulat der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei (Sprecher Landolt) 12.4132, "Zusätzliche Anlagemöglichkeiten für Pensionskassen", bereit, die Einführung einer neuen Anlageklasse "Infrastruktur" für die Pensionskassen und für weitere institutionelle Anleger zu prüfen.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt, dass diese Bereitschaft nun konkretisiert wird. Dazu sollen verschiedene Bestimmungen über die Liquidität der Anlagen von Pensionskassen geändert werden.</p>
- <p>Vorsorgeeinrichtungen können bereits heute Aktien oder Obligationen von Firmen im Energiebereich erwerben. Selbst in direkte Beteiligungen an nichtkotierten Firmen kann investiert werden, sofern einerseits die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grundsätze für die Vermögensverwaltung wie Sicherheit, Ertrag, Diversifikation und Liquidität beachtet wird und andererseits die Titelauswahl unter Beachtung der allgemein anerkannten Sorgfaltsregeln erfolgt. Diese Anforderungen sind umso mehr gerechtfertigt, als solche Investitionen meist sehr langfristiger Natur und häufig auch illiquid sind oder bei Problemen rasch werden können. Sollte sich eine nichtkotierte Firma wie Swissgrid SA für Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen öffnen wollen, könnten solche Beteiligungen grundsätzlich von einer Vorsorgeeinrichtung vorgenommen werden. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Investition in einen derartigen Titel im Anlagereglement der Vorsorgeeinrichtung nicht ausgeschlossen ist.</p><p>Die heutigen Anlagevorschriften sind relativ liberal und orientieren sich an der Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen und am Prinzip des umsichtigen Investors (Prudent Investor). Bietet der schweizerische Energiesektor attraktive Investitionsmöglichkeiten, können und werden die Vorsorgeeinrichtungen zweifellos solche vornehmen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge bestehen jedoch keine Spielräume, mit den Geldern der beruflichen Vorsorge Industriepolitik zu betreiben.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen des überwiesenen Postulates der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei 12.4132, "Zusätzliche Anlagemöglichkeiten für Pensionskassen", bei der Überprüfung der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge die Notwendigkeit einer separaten Anlageklasse für Infrastruktur zu prüfen. Dies umfasst auch die in dieser Motion angesprochene Infrastruktur im schweizerischen Energiebereich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der derzeitigen Gesetzgebung zu unterbreiten. Damit sollen die Schweizer Pensionskassen einfacher in Gesellschaften, die in der Erneuerung der schweizerischen Energieinfrastrukturen tätig sind, investieren und deren Aktionäre werden können.</p>
- Investitionen der Schweizer Pensionskassen in schweizerische Energieinfrastrukturen erleichtern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist unbestritten, dass in unserem Land in den nächsten Jahrzehnten mehrere Dutzend Milliarden Franken in energetische Erneuerungen investiert werden müssen. Ebenso sollten im Interesse der Versorgungssicherheit das Kapital und die direkten und indirekten Stimmrechte der betreffenden Gesellschaften mehrheitlich von Schweizerinnen und Schweizern gehalten werden. In einigen Bereichen wie der Verwaltung des Schweizer Elektrizitätsnetzes ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass das Kapital und die Stimmrechte mehrheitlich der öffentlichen Hand oder von dieser kontrollierten Unternehmen gehören.</p><p>Zudem haben die Pensionskassen seit einigen Jahren Mühe, ihr Kapital in sichere Investitionen mit höherer Rendite anzulegen. Dazu kommen die Anlagerichtlinien zur Liquidität der Aktien, in die die Pensionskassen ihre Vorsorgegelder investieren dürfen. Gemäss diesen Richtlinien können die Pensionskassen auch von bedeutenden Gesellschaften, die in der Erneuerung der schweizerischen Energieinfrastruktur tätig sind, keine Aktien halten, beispielsweise von der Swissgrid AG.</p><p>Eine Änderung der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere der Verordnung über die Anlagestiftungen, hätte einen doppelten Vorteil: Erstens würde dadurch die Kapitalbasis von Gesellschaften gestärkt, die in der Erneuerung der schweizerischen Energieinfrastruktur tätig sind. Zweitens würde es den Pensionskassen ermöglicht, die Vorsorgegelder über mehrere Jahrzehnte hinweg mit einer sicheren und beachtlichen Rendite anzulegen. </p><p>Der Bundesrat ist laut seinen Antworten vom 27. Februar 2013 auf die Interpellation Girod 12.4232, "Unterstützung von Investitionen der Pensionskassen in die Energiewende", und auf das Postulat der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei (Sprecher Landolt) 12.4132, "Zusätzliche Anlagemöglichkeiten für Pensionskassen", bereit, die Einführung einer neuen Anlageklasse "Infrastruktur" für die Pensionskassen und für weitere institutionelle Anleger zu prüfen.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt, dass diese Bereitschaft nun konkretisiert wird. Dazu sollen verschiedene Bestimmungen über die Liquidität der Anlagen von Pensionskassen geändert werden.</p>
- <p>Vorsorgeeinrichtungen können bereits heute Aktien oder Obligationen von Firmen im Energiebereich erwerben. Selbst in direkte Beteiligungen an nichtkotierten Firmen kann investiert werden, sofern einerseits die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grundsätze für die Vermögensverwaltung wie Sicherheit, Ertrag, Diversifikation und Liquidität beachtet wird und andererseits die Titelauswahl unter Beachtung der allgemein anerkannten Sorgfaltsregeln erfolgt. Diese Anforderungen sind umso mehr gerechtfertigt, als solche Investitionen meist sehr langfristiger Natur und häufig auch illiquid sind oder bei Problemen rasch werden können. Sollte sich eine nichtkotierte Firma wie Swissgrid SA für Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen öffnen wollen, könnten solche Beteiligungen grundsätzlich von einer Vorsorgeeinrichtung vorgenommen werden. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Investition in einen derartigen Titel im Anlagereglement der Vorsorgeeinrichtung nicht ausgeschlossen ist.</p><p>Die heutigen Anlagevorschriften sind relativ liberal und orientieren sich an der Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen und am Prinzip des umsichtigen Investors (Prudent Investor). Bietet der schweizerische Energiesektor attraktive Investitionsmöglichkeiten, können und werden die Vorsorgeeinrichtungen zweifellos solche vornehmen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge bestehen jedoch keine Spielräume, mit den Geldern der beruflichen Vorsorge Industriepolitik zu betreiben.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen des überwiesenen Postulates der Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei 12.4132, "Zusätzliche Anlagemöglichkeiten für Pensionskassen", bei der Überprüfung der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge die Notwendigkeit einer separaten Anlageklasse für Infrastruktur zu prüfen. Dies umfasst auch die in dieser Motion angesprochene Infrastruktur im schweizerischen Energiebereich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der derzeitigen Gesetzgebung zu unterbreiten. Damit sollen die Schweizer Pensionskassen einfacher in Gesellschaften, die in der Erneuerung der schweizerischen Energieinfrastrukturen tätig sind, investieren und deren Aktionäre werden können.</p>
- Investitionen der Schweizer Pensionskassen in schweizerische Energieinfrastrukturen erleichtern
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