Stationierungskonzept der Armee im Interesse von Stadt und Land

ShortId
13.3495
Id
20133495
Updated
25.06.2025 00:34
Language
de
Title
Stationierungskonzept der Armee im Interesse von Stadt und Land
AdditionalIndexing
09;Randregion;militärische Anlage;Armee;Raumplanung;regionale Wirtschaftspolitik;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Abbau der Streitkräfte;Stadt
1
  • L03K040203, Armee
  • L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L05K0102020102, Stadt
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L03K010204, Raumplanung
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der laufenden Überarbeitung des Stationierungskonzeptes der Armee, die in der Immobilienbotschaft 2011 angekündigt wurde, soll der langfristig notwendige Immobilienkernbestand von Armasuisse von einem Wert von heute 20 Milliarden Franken (Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom November 2010) dank der Bereinigung bzw. der Aufgabe "überzähliger Standorte" auf einen künftigen Bestandeswert von 10 Milliarden Franken reduziert werden. Dies entspricht einer Halbierung des entsprechenden Bestandes und damit massiven Auswirkungen sowohl auf den militärischen Betrieb wie auf die jeweiligen regionalen Wirtschaften.</p><p>Von regionalpolitischer Bedeutung sind dabei vor allem die nach wie vor genutzten Standorte der Armee wie Waffenplätze, Flugplätze, Rekrutierungszentren, Logistikzentren, Militärspitäler und weitere Anlagen, deren Anzahl laut dem Bericht zur Weiterentwicklung der Armee zum Teil massiv reduziert werden soll. In peripheren Regionen sind Arbeitsplätze nach Aufgabe militärischer Aktivitäten meist schwer zu ersetzen, und auch die Umnutzung bestehender Gebäude oder Liegenschaften für zivile Zwecke wie beispielsweise Wohnraum oder touristische Zwecke ist oft nicht bedarfsgerecht und damit wenig realistisch. Umgekehrt stehen in zahlreichen Städten und Agglomerationen militärische Anlagen, die heute weder aus militärischer noch aus raumplanerischer Sicht noch dort gebaut würden und deren Umnutzung in den meisten Fällen den raumplanerischen Zielen der Verdichtung entspräche (z. B. für Wohnraum, Gewerbe, Bildungs- und Forschungszentren usw.).</p>
  • <p>Als militärische Ziele des Stationierungskonzepts im Sinne der Motion versteht der Bundesrat insbesondere, dass die militärischen Bedürfnisse abgedeckt sind und die betriebswirtschaftliche Effizienz der Armee gegeben ist. Vorausgesetzt, diese Bedingungen sind erfüllt, ist es wirtschaftlich vorteilhaft, vornehmlich die Armeeliegenschaften in städtischen Zentren aufzugeben, wo eher Wohnraum und Arbeitsplätze geschaffen werden können. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, die Motion umzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausarbeitung des künftigen Stationierungskonzeptes der Armee die regionalpolitischen Prioritäten - soweit die militärischen Ziele des Stationierungskonzeptes dabei nicht infrage gestellt werden - so zu legen, dass der vorgesehene Rückbau von militärischen Aktivitäten primär in städtischen Zentren stattfindet, wo Wohnraum und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, und dabei periphere Regionen verschont, wo Ersatz für den Abgang militärischer Aktivitäten meist schwer zu organisieren ist.</p>
  • Stationierungskonzept der Armee im Interesse von Stadt und Land
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der laufenden Überarbeitung des Stationierungskonzeptes der Armee, die in der Immobilienbotschaft 2011 angekündigt wurde, soll der langfristig notwendige Immobilienkernbestand von Armasuisse von einem Wert von heute 20 Milliarden Franken (Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom November 2010) dank der Bereinigung bzw. der Aufgabe "überzähliger Standorte" auf einen künftigen Bestandeswert von 10 Milliarden Franken reduziert werden. Dies entspricht einer Halbierung des entsprechenden Bestandes und damit massiven Auswirkungen sowohl auf den militärischen Betrieb wie auf die jeweiligen regionalen Wirtschaften.</p><p>Von regionalpolitischer Bedeutung sind dabei vor allem die nach wie vor genutzten Standorte der Armee wie Waffenplätze, Flugplätze, Rekrutierungszentren, Logistikzentren, Militärspitäler und weitere Anlagen, deren Anzahl laut dem Bericht zur Weiterentwicklung der Armee zum Teil massiv reduziert werden soll. In peripheren Regionen sind Arbeitsplätze nach Aufgabe militärischer Aktivitäten meist schwer zu ersetzen, und auch die Umnutzung bestehender Gebäude oder Liegenschaften für zivile Zwecke wie beispielsweise Wohnraum oder touristische Zwecke ist oft nicht bedarfsgerecht und damit wenig realistisch. Umgekehrt stehen in zahlreichen Städten und Agglomerationen militärische Anlagen, die heute weder aus militärischer noch aus raumplanerischer Sicht noch dort gebaut würden und deren Umnutzung in den meisten Fällen den raumplanerischen Zielen der Verdichtung entspräche (z. B. für Wohnraum, Gewerbe, Bildungs- und Forschungszentren usw.).</p>
    • <p>Als militärische Ziele des Stationierungskonzepts im Sinne der Motion versteht der Bundesrat insbesondere, dass die militärischen Bedürfnisse abgedeckt sind und die betriebswirtschaftliche Effizienz der Armee gegeben ist. Vorausgesetzt, diese Bedingungen sind erfüllt, ist es wirtschaftlich vorteilhaft, vornehmlich die Armeeliegenschaften in städtischen Zentren aufzugeben, wo eher Wohnraum und Arbeitsplätze geschaffen werden können. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, die Motion umzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausarbeitung des künftigen Stationierungskonzeptes der Armee die regionalpolitischen Prioritäten - soweit die militärischen Ziele des Stationierungskonzeptes dabei nicht infrage gestellt werden - so zu legen, dass der vorgesehene Rückbau von militärischen Aktivitäten primär in städtischen Zentren stattfindet, wo Wohnraum und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, und dabei periphere Regionen verschont, wo Ersatz für den Abgang militärischer Aktivitäten meist schwer zu organisieren ist.</p>
    • Stationierungskonzept der Armee im Interesse von Stadt und Land

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