Stromverbrauch als Bewilligungskriterium für Heizsysteme

ShortId
13.3501
Id
20133501
Updated
28.07.2023 08:57
Language
de
Title
Stromverbrauch als Bewilligungskriterium für Heizsysteme
AdditionalIndexing
66;Bewilligung;Heizung;Elektroheizung;elektrische Energie;neue Technologie;Energieverbrauch
1
  • L05K0705030204, Heizung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L05K0705060203, Elektroheizung
  • L05K0706010508, neue Technologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Stromverbrauch für Gebäudeheizungen ist ein massgebliches Kriterium zur Optimierung des gesamtschweizerischen Stromkonsums. Neue Techniken bei den Elektroheizungen zeigen, dass bei entsprechender Typenwahl für Elektroheizungen (z. B. Infrarot-Technik) der Stromverbrauch nicht höher als bei Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt. Für Gebäude ohne eine bestehende Warmwasserzirkulation ist es nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, eine verbrauchsintensive Elektro-Einzelspeicherheizung zu ersetzen. Zahlreiche Ferienhausbesitzer oder Eigentümer von abgelegenen Liegenschaften, vor allem in den Bergregionen, würden durch ein Verbot zur Erneuerung ihrer bestehenden Elektroheizung vor grosse Probleme gestellt. Nur mit unverhältnismässigem Aufwand würde es möglich sein, ein anderes Heizsystem einzubauen. Fehlende Heizungsräumlichkeiten und Warmwasserzirkulationsleitungen, aber auch fehlende Gasinfrastruktur und ausgebaute Zufahrtsstrassen verhindern dort oft andere Heizsysteme als Elektroheizungen. Nachdem die Elektroheizung mit Infrarot-Technologie dank geschickter Konstruktion und z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen bezüglich Stromverbrauch vor allem in höheren Lagen absolut vergleichbar scheinen, ist es sinnvoll, die Datengrundlagen des Energieverbrauches als Entscheidungsgrundlagen für Systementscheide zu schaffen. Der Bundesrat wird aufgefordert, den Stromverbrauch der verschiedenen Heizsysteme (Luft-Wasser-Wärmepumpen, Infrarot-Elektroheizungen) zu untersuchen und dabei insbesondere auch die Infrarot-Technologie mit einzubeziehen, zumal es sich bei diesem System um eine umweltfreundliche, gesunde und kostensparende Lösung handelt.</p>
  • <p>Massnahmen im Gebäudebereich liegen nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern sind Sache der Kantone. Dies gilt auch für Beurteilungskriterien für die Bewilligungsfähigkeit von Heizungssystemen.</p><p>Ein Bericht, wie er im Postulat gefordert wird, liegt bereits vor. Es handelt sich um den Bericht der Hochschule Luzern mit dem Titel "Vergleich Energieeffizienz: Infrarot-Heizung vs. Wärmepumpen-Heizung" vom März 2011. Der Bericht wurde im Auftrag der Energiefachstellenkonferenz Ostschweiz erstellt. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) stellt diesen auf ihrer Website zur Verfügung: <a href="http://www.endk.ch">www.endk.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; MuKEn.</p><p>Auf der Grundlage dieses Berichtes hat das Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit den Kantonen den Ratgeber Elektroheizung "Effizient heizen mit Strom? nur mit Wärmepumpe!" publiziert. Er ist auf der Webseite <a href="http://www.energieschweiz.ch">www.energieschweiz.ch</a> &gt; Publikationen zu finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Stromverbrauch als Beurteilungskriterium für die Bewilligungsfähigkeit von Heizungssystemen (auch Infrarot-Elektroheizungen) hinzugezogen werden kann.</p>
  • Stromverbrauch als Bewilligungskriterium für Heizsysteme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Stromverbrauch für Gebäudeheizungen ist ein massgebliches Kriterium zur Optimierung des gesamtschweizerischen Stromkonsums. Neue Techniken bei den Elektroheizungen zeigen, dass bei entsprechender Typenwahl für Elektroheizungen (z. B. Infrarot-Technik) der Stromverbrauch nicht höher als bei Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt. Für Gebäude ohne eine bestehende Warmwasserzirkulation ist es nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, eine verbrauchsintensive Elektro-Einzelspeicherheizung zu ersetzen. Zahlreiche Ferienhausbesitzer oder Eigentümer von abgelegenen Liegenschaften, vor allem in den Bergregionen, würden durch ein Verbot zur Erneuerung ihrer bestehenden Elektroheizung vor grosse Probleme gestellt. Nur mit unverhältnismässigem Aufwand würde es möglich sein, ein anderes Heizsystem einzubauen. Fehlende Heizungsräumlichkeiten und Warmwasserzirkulationsleitungen, aber auch fehlende Gasinfrastruktur und ausgebaute Zufahrtsstrassen verhindern dort oft andere Heizsysteme als Elektroheizungen. Nachdem die Elektroheizung mit Infrarot-Technologie dank geschickter Konstruktion und z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen bezüglich Stromverbrauch vor allem in höheren Lagen absolut vergleichbar scheinen, ist es sinnvoll, die Datengrundlagen des Energieverbrauches als Entscheidungsgrundlagen für Systementscheide zu schaffen. Der Bundesrat wird aufgefordert, den Stromverbrauch der verschiedenen Heizsysteme (Luft-Wasser-Wärmepumpen, Infrarot-Elektroheizungen) zu untersuchen und dabei insbesondere auch die Infrarot-Technologie mit einzubeziehen, zumal es sich bei diesem System um eine umweltfreundliche, gesunde und kostensparende Lösung handelt.</p>
    • <p>Massnahmen im Gebäudebereich liegen nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern sind Sache der Kantone. Dies gilt auch für Beurteilungskriterien für die Bewilligungsfähigkeit von Heizungssystemen.</p><p>Ein Bericht, wie er im Postulat gefordert wird, liegt bereits vor. Es handelt sich um den Bericht der Hochschule Luzern mit dem Titel "Vergleich Energieeffizienz: Infrarot-Heizung vs. Wärmepumpen-Heizung" vom März 2011. Der Bericht wurde im Auftrag der Energiefachstellenkonferenz Ostschweiz erstellt. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) stellt diesen auf ihrer Website zur Verfügung: <a href="http://www.endk.ch">www.endk.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; MuKEn.</p><p>Auf der Grundlage dieses Berichtes hat das Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit den Kantonen den Ratgeber Elektroheizung "Effizient heizen mit Strom? nur mit Wärmepumpe!" publiziert. Er ist auf der Webseite <a href="http://www.energieschweiz.ch">www.energieschweiz.ch</a> &gt; Publikationen zu finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Stromverbrauch als Beurteilungskriterium für die Bewilligungsfähigkeit von Heizungssystemen (auch Infrarot-Elektroheizungen) hinzugezogen werden kann.</p>
    • Stromverbrauch als Bewilligungskriterium für Heizsysteme

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