Effizienter Straf- und Massnahmenvollzug

ShortId
13.3508
Id
20133508
Updated
28.07.2023 11:35
Language
de
Title
Effizienter Straf- und Massnahmenvollzug
AdditionalIndexing
12;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Strafe;Strafvollzugsrecht
1
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K050101, Strafe
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund trägt aufgrund von Artikel 123 Absatz 3 BV, welcher ihm die Kompetenz gibt, selber Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug zu erlassen, in diesem Bereich eine erhebliche Mitverantwortung, auch wenn grundsätzlich die Kantone zuständig sind.</p><p>Beim Straf- und Massnahmenvollzug ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Fehlern gekommen, welche auf mangelnde Koordination oder Verständigung zurückzuführen sind (vgl. Bericht von alt Bundesrichter Claude Rouiller zur Flucht eines gefährlichen Straftäters im Jahre 2011 in Neuenburg). Um solche für die Bevölkerung des ganzen Landes gefährliche Situationen künftig soweit irgendwie möglich zu vermeiden, drängen sich einheitliche Regeln auf Bundesebene auf.</p>
  • <p>2014 wird der Bundesrat einen Bericht in Beantwortung des Postulates Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz", vorlegen. In diesem Bericht werden die gesetzlichen Vorgaben auf den Ebenen Bund und Kantone sowie die Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen dargestellt. Zudem werden die geplanten und die bereits erfolgten Harmonisierungsschritte seitens der Kantone aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen ausserordentlichen Vorfälle in den letzten Jahren wird in einer Gesamtschau die Frage nach zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene erörtert. Dabei werden insbesondere die Bereiche Risikoorientierung, stationäre Massnahmen, die Verwahrung sowie generell Vollzugsöffnungen ausführlich dargelegt werden. Es werden ebenfalls die Resultate der Untersuchungen einzelner Vorfälle der letzten Jahre und die dabei festgestellten Mängel beim Vollzug berücksichtigt.</p><p>Es soll nun zunächst der Bericht abgewartet und erst im Lichte der Ergebnisse eine Auslegeordnung vorgenommen werden, wie weiter vorzugehen ist. Dem Bericht soll nicht vorgegriffen werden, weshalb die Motion abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einheitlich gesetzliche Regeln für den Straf- und Massnahmenvollzug zu erlassen.</p>
  • Effizienter Straf- und Massnahmenvollzug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund trägt aufgrund von Artikel 123 Absatz 3 BV, welcher ihm die Kompetenz gibt, selber Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug zu erlassen, in diesem Bereich eine erhebliche Mitverantwortung, auch wenn grundsätzlich die Kantone zuständig sind.</p><p>Beim Straf- und Massnahmenvollzug ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Fehlern gekommen, welche auf mangelnde Koordination oder Verständigung zurückzuführen sind (vgl. Bericht von alt Bundesrichter Claude Rouiller zur Flucht eines gefährlichen Straftäters im Jahre 2011 in Neuenburg). Um solche für die Bevölkerung des ganzen Landes gefährliche Situationen künftig soweit irgendwie möglich zu vermeiden, drängen sich einheitliche Regeln auf Bundesebene auf.</p>
    • <p>2014 wird der Bundesrat einen Bericht in Beantwortung des Postulates Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz", vorlegen. In diesem Bericht werden die gesetzlichen Vorgaben auf den Ebenen Bund und Kantone sowie die Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen dargestellt. Zudem werden die geplanten und die bereits erfolgten Harmonisierungsschritte seitens der Kantone aufgezeigt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen ausserordentlichen Vorfälle in den letzten Jahren wird in einer Gesamtschau die Frage nach zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene erörtert. Dabei werden insbesondere die Bereiche Risikoorientierung, stationäre Massnahmen, die Verwahrung sowie generell Vollzugsöffnungen ausführlich dargelegt werden. Es werden ebenfalls die Resultate der Untersuchungen einzelner Vorfälle der letzten Jahre und die dabei festgestellten Mängel beim Vollzug berücksichtigt.</p><p>Es soll nun zunächst der Bericht abgewartet und erst im Lichte der Ergebnisse eine Auslegeordnung vorgenommen werden, wie weiter vorzugehen ist. Dem Bericht soll nicht vorgegriffen werden, weshalb die Motion abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einheitlich gesetzliche Regeln für den Straf- und Massnahmenvollzug zu erlassen.</p>
    • Effizienter Straf- und Massnahmenvollzug

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