Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne". Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

ShortId
13.3515
Id
20133515
Updated
14.11.2025 08:16
Language
de
Title
Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne". Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
AdditionalIndexing
15;28;Lohn;Lohnpolitik;finanzieller Verlust;Volksinitiative;Evaluation;Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung;Lohnfestsetzung;Unfallversicherung;SUVA;wirtschaftliche Auswirkung;Invalidenversicherung;Lohnkürzung;Lohnskala;AHV;Sozialversicherung
1
  • L05K0702010304, Lohnfestsetzung
  • L05K0702010306, Lohnkürzung
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L05K0702010103, Lohn
  • L06K070201030401, Lohnskala
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K0104010101, AHV
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L05K0104011602, SUVA
  • L04K01040116, Unfallversicherung
  • L06K070302010205, finanzieller Verlust
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" fordert, dass der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Wenn der tiefste Lohn in einem Unternehmen 3500 Franken pro Monat beträgt, darf der höchste Lohn 42 000 Franken pro Monat oder 504 000 Franken pro Jahr nicht übersteigen.</p><p>Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative wären in der Schweiz rund 12 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem AHV-beitragspflichtigen Jahreseinkommen von über 500 000 Franken davon betroffen. Wenn die Initiative angenommen würde, würden die betreffenden Löhne gesenkt werden. In diesem Fall hätte die Initiative erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge. Noch gravierendere Auswirkungen wären zu erwarten, wenn betroffene Unternehmen sich dazu entschliessen würden, die Schweiz zu verlassen.</p>
  • <p>Angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung.</p><p>Damit die Auswirkungen der Volksinitiative auf die Sozialversicherungen beurteilt werden können, bräuchte es zunächst eine genaue Vorstellung der Folgen für die ökonomischen Aggregate und im Besonderen für die Lohnmasse. In diesem Bereich überwiegen jedoch die Unsicherheitsfaktoren. Aus diesem Grund hat der Bundesrat darauf verzichtet, in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 ein bestimmtes Szenario vorzugeben und zu berechnen, allerdings nicht ohne seiner Besorgnis in Bezug auf die möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft Ausdruck zu verleihen.</p><p>Es ist unrealistisch anzunehmen, dass sich bei einer Annahme der Initiative alle Unternehmen gleich verhalten würden. Insofern ist die Hypothese einer generellen Lohnplafonierung in bestimmter Höhe nicht plausibel. Die grundsätzlich denkbaren Reaktionen reichen von einer Anpassung der Lohnverteilung innerhalb des Betriebs unter Beibehaltung der gleichen Lohnmasse - was in Bezug auf die Sozialversicherungen eine neutrale Massnahme wäre - über eine einfache Senkung der höchsten Löhne bis zum Wegzug oder zur Schliessung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen, was offenkundig nachteiligere Folgen hätte. In der erwähnten Botschaft schliesst der Bundesrat eine Teilverlagerung, insbesondere bei international ausgerichteten Unternehmen, nicht aus. Die Unsicherheit bezüglich der Reaktionen verunmöglicht es allerdings, die finanziellen Folgen für die AHV bei einer Annahme der Initiative im Voraus klar zu beziffern.</p><p>In der Suva und in der Unfallversicherung ganz allgemein wären grundsätzlich keine Auswirkungen zu erwarten, da der versicherte Verdienst in diesem Bereich bei maximal 126 000 Franken liegt. Die gleiche Feststellung gilt heute für die Arbeitslosenversicherung, bei der der versicherte Verdienst ebenfalls unter 500 000 Franken plafoniert ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Einbussen würde die Senkung der höchsten Löhne auf 500 000 Franken pro Jahr für die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) mit sich bringen?</p><p>2. Welche Folgen hätte die Annahme der Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" für die Suva?</p>
  • Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne". Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" fordert, dass der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Wenn der tiefste Lohn in einem Unternehmen 3500 Franken pro Monat beträgt, darf der höchste Lohn 42 000 Franken pro Monat oder 504 000 Franken pro Jahr nicht übersteigen.</p><p>Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative wären in der Schweiz rund 12 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem AHV-beitragspflichtigen Jahreseinkommen von über 500 000 Franken davon betroffen. Wenn die Initiative angenommen würde, würden die betreffenden Löhne gesenkt werden. In diesem Fall hätte die Initiative erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge. Noch gravierendere Auswirkungen wären zu erwarten, wenn betroffene Unternehmen sich dazu entschliessen würden, die Schweiz zu verlassen.</p>
    • <p>Angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung.</p><p>Damit die Auswirkungen der Volksinitiative auf die Sozialversicherungen beurteilt werden können, bräuchte es zunächst eine genaue Vorstellung der Folgen für die ökonomischen Aggregate und im Besonderen für die Lohnmasse. In diesem Bereich überwiegen jedoch die Unsicherheitsfaktoren. Aus diesem Grund hat der Bundesrat darauf verzichtet, in seiner Botschaft vom 18. Januar 2012 ein bestimmtes Szenario vorzugeben und zu berechnen, allerdings nicht ohne seiner Besorgnis in Bezug auf die möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft Ausdruck zu verleihen.</p><p>Es ist unrealistisch anzunehmen, dass sich bei einer Annahme der Initiative alle Unternehmen gleich verhalten würden. Insofern ist die Hypothese einer generellen Lohnplafonierung in bestimmter Höhe nicht plausibel. Die grundsätzlich denkbaren Reaktionen reichen von einer Anpassung der Lohnverteilung innerhalb des Betriebs unter Beibehaltung der gleichen Lohnmasse - was in Bezug auf die Sozialversicherungen eine neutrale Massnahme wäre - über eine einfache Senkung der höchsten Löhne bis zum Wegzug oder zur Schliessung von Unternehmen oder von Unternehmensteilen, was offenkundig nachteiligere Folgen hätte. In der erwähnten Botschaft schliesst der Bundesrat eine Teilverlagerung, insbesondere bei international ausgerichteten Unternehmen, nicht aus. Die Unsicherheit bezüglich der Reaktionen verunmöglicht es allerdings, die finanziellen Folgen für die AHV bei einer Annahme der Initiative im Voraus klar zu beziffern.</p><p>In der Suva und in der Unfallversicherung ganz allgemein wären grundsätzlich keine Auswirkungen zu erwarten, da der versicherte Verdienst in diesem Bereich bei maximal 126 000 Franken liegt. Die gleiche Feststellung gilt heute für die Arbeitslosenversicherung, bei der der versicherte Verdienst ebenfalls unter 500 000 Franken plafoniert ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Einbussen würde die Senkung der höchsten Löhne auf 500 000 Franken pro Jahr für die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) mit sich bringen?</p><p>2. Welche Folgen hätte die Annahme der Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" für die Suva?</p>
    • Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne". Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

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