Bei der Ausführung von Aufträgen des Parlamentes kohärent handeln
- ShortId
-
13.3529
- Id
-
20133529
- Updated
-
28.07.2023 07:25
- Language
-
de
- Title
-
Bei der Ausführung von Aufträgen des Parlamentes kohärent handeln
- AdditionalIndexing
-
09;Sparmassnahme;Vollzug von Beschlüssen;Haushaltsausgabe;Beziehung Legislative-Exekutive;Verteidigungsausgaben;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L04K04020109, Verteidigungsausgaben
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Nach Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) besteht für den Bundesrat die Möglichkeit, von Grundsatz- und Planungsbeschlüssen des Parlamentes abzuweichen. Er hat die Abweichungen jedoch zu begründen.</p><p>Entgegen der Ansicht des Interpellanten hat der Bundesrat nicht nur bezüglich Ausgabenplafond der Armee, sondern auch bei der Entwicklungshilfe Planungsaufträge des Parlamentes in einem ersten Schritt nicht vollumfänglich umgesetzt: In den Beschlüssen vom 8. Dezember 2008 zu den Rahmenkrediten zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern und zur Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen zusätzlichen Rahmenkredit zu unterbreiten, um die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Der Bundesrat legte in einem Bericht vom 21. Oktober 2009 dar, dass es zwar Gründe für eine Erhöhung der APD-Quote auf 0,5 Prozent gebe, er aber angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Situation keine Aufstockungen beantrage. Der Ständerat wies am 17. Juni 2010 den Bericht mit dem erneuten Auftrag zurück, einen Kreditbeschluss zu unterbreiten. Der Bundesrat setzte diesen Auftrag mit der Botschaft vom 17. September 2010 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zwar um, sprach sich dabei aber im Sinne eines Mittelwegs für eine APD-Quote von 0,45 Prozent aus. Das Parlament blieb bei seiner Haltung und beschloss am 28. Februar 2011 eine Aufstockung der Rahmenkredite für die Entwicklungszusammenarbeit. In der Botschaft vom 15. Februar 2012 über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 ging der Bundesrat diesen Weg weiter und sah die notwendigen Mittel vor, um die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) bis ins Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Am 11. September 2012 stimmte das Parlament den entsprechenden Finanzbeschlüssen zu.</p><p>2. Das Parlament hat mit Beschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 den Bundesrat beauftragt, ihm bis spätestens Ende 2013 eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vorzulegen und den Ausgabenplafond ab 2014 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Am 25. April 2012 beschloss der Bundesrat, den Ausgabenplafond der Armee ab 2015 auf 4,7 Milliarden anzuheben. Gegenüber dem damals gültigen Finanzplan entspricht dies einer Erhöhung um rund 200 Millionen. Das Unterschreiten der Planungsvorgaben des Parlamentes ist nach Ansicht des Bundesrates gerechtfertigt, weil gegenüber der ursprünglichen Konzeption einerseits der Tiger-Teilersatz rund 1 Milliarde weniger kostet und andererseits die Beschaffung des Gripen sich verzögert. Dennoch verlangt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates in einer Motion (12.3983) die Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden. Sie wurde am 21. März 2013 im Nationalrat angenommen. Der Ständerat hat sich dazu noch nicht geäussert. Inzwischen hat aber dessen Sicherheitspolitische Kommission einen Abänderungsantrag gutgeheissen, der eine Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden erst ab 2016 vorsieht. Parallel dazu hat der Bundesrat am 26. Juni 2013 die Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) eröffnet. Darin wird aufgezeigt, welche Leistungen mit einem Plafond von 4,7 Milliarden erbracht werden können. Im Lichte der Beratungen zur obgenannten Motion, der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur WEA sowie der finanziellen Lage des Bundes wird der Bundesrat im Voranschlag- und Finanzplanungsprozess des nächsten Jahres über die künftige finanzielle Ausstattung der Armee beschliessen. Dabei wird er auch die Entscheide des Parlamentes zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im September 2011 haben National- und Ständerat die Regierung beauftragt, das Armeebudget ab 2014 von 4,4 Milliarden Franken auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. </p><p>Die Regierung ist von diesem Fahrplan jedoch abgewichen. Sie schlägt vor, die Armeeausgaben ab 2015 bei 4,7 Milliarden Franken zu plafonieren. Von diesem Betrag sollen pro Jahr 300 Millionen Franken abgezogen werden, um einen Fonds für den Kauf neuer Flugzeuge zu speisen. </p><p>Die von der Regierung vorgesehenen Mittel werden nicht ausreichen, um den Unterhalt einer modernen und glaubwürdigen Armee zu gewährleisten. Dieser Entscheid der Regierung missachtet den Beschluss des Parlamentes.</p><p>Im Bereich der Entwicklungshilfe wird der Entscheid des Parlamentes, die zur Verfügung zu stellenden Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu steigern, seit 2012 strikt eingehalten. </p><p>1. Warum respektiert der Bundesrat im einen Fall den Entscheid des Parlamentes, im anderen Fall hingegen nicht? </p><p>2. Wird der Bundesrat, wie vom Parlament beschlossen, zur Wahrung der Kohärenz der Armee in Zukunft ein Budget von 5 Milliarden Franken zugestehen?</p>
- Bei der Ausführung von Aufträgen des Parlamentes kohärent handeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Nach Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) besteht für den Bundesrat die Möglichkeit, von Grundsatz- und Planungsbeschlüssen des Parlamentes abzuweichen. Er hat die Abweichungen jedoch zu begründen.</p><p>Entgegen der Ansicht des Interpellanten hat der Bundesrat nicht nur bezüglich Ausgabenplafond der Armee, sondern auch bei der Entwicklungshilfe Planungsaufträge des Parlamentes in einem ersten Schritt nicht vollumfänglich umgesetzt: In den Beschlüssen vom 8. Dezember 2008 zu den Rahmenkrediten zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern und zur Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen zusätzlichen Rahmenkredit zu unterbreiten, um die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Der Bundesrat legte in einem Bericht vom 21. Oktober 2009 dar, dass es zwar Gründe für eine Erhöhung der APD-Quote auf 0,5 Prozent gebe, er aber angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Situation keine Aufstockungen beantrage. Der Ständerat wies am 17. Juni 2010 den Bericht mit dem erneuten Auftrag zurück, einen Kreditbeschluss zu unterbreiten. Der Bundesrat setzte diesen Auftrag mit der Botschaft vom 17. September 2010 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zwar um, sprach sich dabei aber im Sinne eines Mittelwegs für eine APD-Quote von 0,45 Prozent aus. Das Parlament blieb bei seiner Haltung und beschloss am 28. Februar 2011 eine Aufstockung der Rahmenkredite für die Entwicklungszusammenarbeit. In der Botschaft vom 15. Februar 2012 über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 ging der Bundesrat diesen Weg weiter und sah die notwendigen Mittel vor, um die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) bis ins Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Am 11. September 2012 stimmte das Parlament den entsprechenden Finanzbeschlüssen zu.</p><p>2. Das Parlament hat mit Beschluss vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 den Bundesrat beauftragt, ihm bis spätestens Ende 2013 eine Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee vorzulegen und den Ausgabenplafond ab 2014 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Am 25. April 2012 beschloss der Bundesrat, den Ausgabenplafond der Armee ab 2015 auf 4,7 Milliarden anzuheben. Gegenüber dem damals gültigen Finanzplan entspricht dies einer Erhöhung um rund 200 Millionen. Das Unterschreiten der Planungsvorgaben des Parlamentes ist nach Ansicht des Bundesrates gerechtfertigt, weil gegenüber der ursprünglichen Konzeption einerseits der Tiger-Teilersatz rund 1 Milliarde weniger kostet und andererseits die Beschaffung des Gripen sich verzögert. Dennoch verlangt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates in einer Motion (12.3983) die Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden. Sie wurde am 21. März 2013 im Nationalrat angenommen. Der Ständerat hat sich dazu noch nicht geäussert. Inzwischen hat aber dessen Sicherheitspolitische Kommission einen Abänderungsantrag gutgeheissen, der eine Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden erst ab 2016 vorsieht. Parallel dazu hat der Bundesrat am 26. Juni 2013 die Vernehmlassung zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) eröffnet. Darin wird aufgezeigt, welche Leistungen mit einem Plafond von 4,7 Milliarden erbracht werden können. Im Lichte der Beratungen zur obgenannten Motion, der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur WEA sowie der finanziellen Lage des Bundes wird der Bundesrat im Voranschlag- und Finanzplanungsprozess des nächsten Jahres über die künftige finanzielle Ausstattung der Armee beschliessen. Dabei wird er auch die Entscheide des Parlamentes zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im September 2011 haben National- und Ständerat die Regierung beauftragt, das Armeebudget ab 2014 von 4,4 Milliarden Franken auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. </p><p>Die Regierung ist von diesem Fahrplan jedoch abgewichen. Sie schlägt vor, die Armeeausgaben ab 2015 bei 4,7 Milliarden Franken zu plafonieren. Von diesem Betrag sollen pro Jahr 300 Millionen Franken abgezogen werden, um einen Fonds für den Kauf neuer Flugzeuge zu speisen. </p><p>Die von der Regierung vorgesehenen Mittel werden nicht ausreichen, um den Unterhalt einer modernen und glaubwürdigen Armee zu gewährleisten. Dieser Entscheid der Regierung missachtet den Beschluss des Parlamentes.</p><p>Im Bereich der Entwicklungshilfe wird der Entscheid des Parlamentes, die zur Verfügung zu stellenden Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu steigern, seit 2012 strikt eingehalten. </p><p>1. Warum respektiert der Bundesrat im einen Fall den Entscheid des Parlamentes, im anderen Fall hingegen nicht? </p><p>2. Wird der Bundesrat, wie vom Parlament beschlossen, zur Wahrung der Kohärenz der Armee in Zukunft ein Budget von 5 Milliarden Franken zugestehen?</p>
- Bei der Ausführung von Aufträgen des Parlamentes kohärent handeln
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