Unternehmenssteuerreform. Wie die Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen?

ShortId
13.3532
Id
20133532
Updated
28.07.2023 09:07
Language
de
Title
Unternehmenssteuerreform. Wie die Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen?
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Beziehungen Schweiz-EU;Steuerausweichung;Rechtssicherheit;Gesetzgebungsverfahren;Steuerhinterziehung;OECD;Reform;Steuerrecht
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K08020310, Reform
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L03K150222, OECD
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Beim Bericht des Steuerungsorgans zur Unternehmenssteuerreform III vom 17. Mai 2013 handelt es sich um einen Zwischenbericht. Dieser Zwischenbericht wurde vom Bundesrat lediglich zur Kenntnis genommen. Inhaltlich hat sich der Bundesrat noch nicht zur Unternehmenssteuerreform III geäussert. Er hat jedoch das EFD beauftragt, die Massnahmen im Rahmen der bestehenden gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone weiter zu konkretisieren. Das sich ständig verändernde internationale steuerpolitische Umfeld stellt die Schweiz, wie viele andere Staaten auch, vor Herausforderungen. Zu Recht wird in der Interpellation auf ebendieses Umfeld hingewiesen. Mit den im Zwischenbericht angeführten Kriterien will das Steuerungsorgan dieser Dynamik Rechnung tragen. Dies bedingt jedoch, dass die internationalen Entwicklungen genau beobachtet werden und einzelne Steuerregelungen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam.</p><p>3. Einzelne schweizerische Steuerregelungen wirken sich präferenziell aus und sind infolge ihrer Charakteristika international nicht länger haltbar. Sechs von sieben durch die Europäische Union (EU) beanstandete Regelungen werden näher geprüft oder sind, wie die Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, aktuell Gegenstand von Evaluationen. Eine siebte Regelung (Ausgestaltung des Beteiligungsabzugs) weist in der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Abzug gewährt wird, einen Bezug zum Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" der OECD auf und wird wohl in diesem Zusammenhang betrachtet werden.</p><p>4.-6. Im Forum über schädliche Steuerpraktiken der OECD werden fünf schweizerische Steuerregelungen geprüft, die auch mit der EU zur Diskussion stehen. Der Ausgang dieser Prüfung wird die internationale Akzeptanz der Regelungen zusätzlich beeinflussen. Die Methodologie des Forums der OECD ist jener der EU unter dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung (Code of Conduct) ähnlich, nicht aber identisch. Der Code of Conduct ist ein EU-internes politisches Instrument, welches gemeinsame Prinzipien (wie z. B. zur Transparenz, das Verbot des Ring Fencing) festlegt. Eine spezielle Gruppe mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten überwacht die Einhaltung dieser Prinzipien und bestimmt im Rahmen eines politischen Prozesses, welche konkreten Regelungen als schädlich anzusehen sind. Die Schweiz ist nicht Mitglied dieser Gruppe und in diesen Prozess auch nicht eingebunden. Der Aktionsplan der EU-Kommission vom 6. Dezember 2012 zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung, ebenfalls ein EU-internes Instrument, greift weniger Steuerregelungen und mehr die konkrete Steuerhinterziehung an. </p><p>7. Zur Erhöhung der Planungs- und Rechtssicherheit in der Unternehmensbesteuerung sollen Regelungen, die mit international anerkannten Prinzipien in Konflikt stehen, vermieden werden. Der Weg dazu führt über geeignete Anpassungen der internen Steuerordnung und über die Verständigung mit Partnerstaaten auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie mit der EU. Dabei sind stets auch die Erhaltung der standortpolitischen Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherstellung der Finanzierung von Bund und Kantonen im Auge zu behalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Zwischenbericht des Steuerungsorgans zuhanden des EFD über "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)" vom 7. Mai 2013 macht deutlich, dass der Schweiz ein milliardenschwerer und äusserst komplexer Umbau der Unternehmensbesteuerung mit referendumsfähigen Beschlüssen beim Bund und bei manchen Kantonen bevorsteht. Der Zwischenbericht spricht von einem Zeitbedarf von fünf bis sieben Jahren.</p><p>1. Der Zwischenbericht hält fest: Neue Sonderlösungen müssten "nachweislich in mindestens einem EU-Staat angewendet werden". Was passiert, wenn dieser eine einzige EU-Staat sein Steuerrecht bis in fünf oder sieben Jahren an die internationalen Standards anpasst?</p><p>2. Wie antizipiert der Bundesrat die Möglichkeit, dass sich das (aktuell sehr dynamische) internationale Umfeld bis in fünf oder sieben Jahren wieder verändert und bis dann Steuerregimes auf schwarze Listen gesetzt werden, die heute noch geduldet werden?</p><p>3. Die EU hat sieben Steuerregimes der Schweiz beanstandet. Auf welche geht der Bundesrat ein, auf welche nicht? Wie schätzt er die Lage in fünf oder sieben Jahren ein?</p><p>4. Im November 2012 beschloss das OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (FHTP), fünf Steuerregimes eingehend zu prüfen, die auch die EU gegenüber der Schweiz kritisiert, nämlich i) Domizilgesellschaften, ii) Gemischte Gesellschaften, iii) Holdinggesellschaften, iv) Prinzipalstrukturen und v) Steuerbefreiungen im Rahmen der Regionalpolitik. Wie beurteilt der Bundesrat den langfristigen Handlungsspielraum der Schweiz in der OECD?</p><p>5. Welche zusätzlichen konkreten Anpassungen müsste die Schweiz vornehmen, wenn sie den Code of Conduct der EU akzeptieren würde? Welche Schweizer Steuerregimes sind mit diesem zusätzlich zu den bisher diskutierten heute nicht vereinbar? Geht die OECD-Debatte weiter oder weniger weit?</p><p>6. Die Europäische Kommission hat am 6. Dezember 2012 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung verabschiedet. Wo geht dieser im Bereich der Unternehmensbesteuerung über den Code of Conduct hinaus?</p><p>7. Mit welchen aussenpolitischen Instrumenten kann die Schweiz ihre Planungs- und Rechtssicherheit in der Unternehmensbesteuerung erhöhen (Austausch diplomatischer Noten, Memorandum of Unterstanding, Institutionalisierung des Steuerdialogs mit der EU, staatsvertragliche Regelungen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten)?</p>
  • Unternehmenssteuerreform. Wie die Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Beim Bericht des Steuerungsorgans zur Unternehmenssteuerreform III vom 17. Mai 2013 handelt es sich um einen Zwischenbericht. Dieser Zwischenbericht wurde vom Bundesrat lediglich zur Kenntnis genommen. Inhaltlich hat sich der Bundesrat noch nicht zur Unternehmenssteuerreform III geäussert. Er hat jedoch das EFD beauftragt, die Massnahmen im Rahmen der bestehenden gemeinsamen Projektorganisation Bund/Kantone weiter zu konkretisieren. Das sich ständig verändernde internationale steuerpolitische Umfeld stellt die Schweiz, wie viele andere Staaten auch, vor Herausforderungen. Zu Recht wird in der Interpellation auf ebendieses Umfeld hingewiesen. Mit den im Zwischenbericht angeführten Kriterien will das Steuerungsorgan dieser Dynamik Rechnung tragen. Dies bedingt jedoch, dass die internationalen Entwicklungen genau beobachtet werden und einzelne Steuerregelungen regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen aufmerksam.</p><p>3. Einzelne schweizerische Steuerregelungen wirken sich präferenziell aus und sind infolge ihrer Charakteristika international nicht länger haltbar. Sechs von sieben durch die Europäische Union (EU) beanstandete Regelungen werden näher geprüft oder sind, wie die Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, aktuell Gegenstand von Evaluationen. Eine siebte Regelung (Ausgestaltung des Beteiligungsabzugs) weist in der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Abzug gewährt wird, einen Bezug zum Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" der OECD auf und wird wohl in diesem Zusammenhang betrachtet werden.</p><p>4.-6. Im Forum über schädliche Steuerpraktiken der OECD werden fünf schweizerische Steuerregelungen geprüft, die auch mit der EU zur Diskussion stehen. Der Ausgang dieser Prüfung wird die internationale Akzeptanz der Regelungen zusätzlich beeinflussen. Die Methodologie des Forums der OECD ist jener der EU unter dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung (Code of Conduct) ähnlich, nicht aber identisch. Der Code of Conduct ist ein EU-internes politisches Instrument, welches gemeinsame Prinzipien (wie z. B. zur Transparenz, das Verbot des Ring Fencing) festlegt. Eine spezielle Gruppe mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten überwacht die Einhaltung dieser Prinzipien und bestimmt im Rahmen eines politischen Prozesses, welche konkreten Regelungen als schädlich anzusehen sind. Die Schweiz ist nicht Mitglied dieser Gruppe und in diesen Prozess auch nicht eingebunden. Der Aktionsplan der EU-Kommission vom 6. Dezember 2012 zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung, ebenfalls ein EU-internes Instrument, greift weniger Steuerregelungen und mehr die konkrete Steuerhinterziehung an. </p><p>7. Zur Erhöhung der Planungs- und Rechtssicherheit in der Unternehmensbesteuerung sollen Regelungen, die mit international anerkannten Prinzipien in Konflikt stehen, vermieden werden. Der Weg dazu führt über geeignete Anpassungen der internen Steuerordnung und über die Verständigung mit Partnerstaaten auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie mit der EU. Dabei sind stets auch die Erhaltung der standortpolitischen Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherstellung der Finanzierung von Bund und Kantonen im Auge zu behalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Zwischenbericht des Steuerungsorgans zuhanden des EFD über "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)" vom 7. Mai 2013 macht deutlich, dass der Schweiz ein milliardenschwerer und äusserst komplexer Umbau der Unternehmensbesteuerung mit referendumsfähigen Beschlüssen beim Bund und bei manchen Kantonen bevorsteht. Der Zwischenbericht spricht von einem Zeitbedarf von fünf bis sieben Jahren.</p><p>1. Der Zwischenbericht hält fest: Neue Sonderlösungen müssten "nachweislich in mindestens einem EU-Staat angewendet werden". Was passiert, wenn dieser eine einzige EU-Staat sein Steuerrecht bis in fünf oder sieben Jahren an die internationalen Standards anpasst?</p><p>2. Wie antizipiert der Bundesrat die Möglichkeit, dass sich das (aktuell sehr dynamische) internationale Umfeld bis in fünf oder sieben Jahren wieder verändert und bis dann Steuerregimes auf schwarze Listen gesetzt werden, die heute noch geduldet werden?</p><p>3. Die EU hat sieben Steuerregimes der Schweiz beanstandet. Auf welche geht der Bundesrat ein, auf welche nicht? Wie schätzt er die Lage in fünf oder sieben Jahren ein?</p><p>4. Im November 2012 beschloss das OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (FHTP), fünf Steuerregimes eingehend zu prüfen, die auch die EU gegenüber der Schweiz kritisiert, nämlich i) Domizilgesellschaften, ii) Gemischte Gesellschaften, iii) Holdinggesellschaften, iv) Prinzipalstrukturen und v) Steuerbefreiungen im Rahmen der Regionalpolitik. Wie beurteilt der Bundesrat den langfristigen Handlungsspielraum der Schweiz in der OECD?</p><p>5. Welche zusätzlichen konkreten Anpassungen müsste die Schweiz vornehmen, wenn sie den Code of Conduct der EU akzeptieren würde? Welche Schweizer Steuerregimes sind mit diesem zusätzlich zu den bisher diskutierten heute nicht vereinbar? Geht die OECD-Debatte weiter oder weniger weit?</p><p>6. Die Europäische Kommission hat am 6. Dezember 2012 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung verabschiedet. Wo geht dieser im Bereich der Unternehmensbesteuerung über den Code of Conduct hinaus?</p><p>7. Mit welchen aussenpolitischen Instrumenten kann die Schweiz ihre Planungs- und Rechtssicherheit in der Unternehmensbesteuerung erhöhen (Austausch diplomatischer Noten, Memorandum of Unterstanding, Institutionalisierung des Steuerdialogs mit der EU, staatsvertragliche Regelungen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten)?</p>
    • Unternehmenssteuerreform. Wie die Planungs- und Rechtssicherheit erhöhen?

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