Flankierende Massnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den von der Lex Weber betroffenen Regionen

ShortId
13.3540
Id
20133540
Updated
28.07.2023 07:21
Language
de
Title
Flankierende Massnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den von der Lex Weber betroffenen Regionen
AdditionalIndexing
04;15;Strukturpolitik;Ferienwohnung;Volksinitiative;touristisches Gebiet;regionale Wirtschaftspolitik;regionale Wirtschaft;Hotellerie;Alpen;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Änderung der Wirtschaftsstruktur;Regionalpolitik;nachhaltige Entwicklung
1
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L05K0603010201, Alpen
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L05K0704020101, Änderung der Wirtschaftsstruktur
  • L05K0704010213, Strukturpolitik
  • L05K0101010308, Hotellerie
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L05K0704060209, regionale Wirtschaft
  • L05K0704030109, touristisches Gebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgericht hat kürzlich einen Entscheid zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative gefällt. Dieser Entscheid hat in den betroffenen Regionen einmal mehr zu Besorgnis Anlass gegeben. Diese müssen nämlich rasch den Wandel von einem Wirtschaftsmodell, das stark vom Bau von Zweitwohnungen abhängig ist, hin zu einem neuen, diversifizierteren Entwicklungsmodell vollziehen. Dieser Wandel ist eine Herausforderung. Doch er müsste eigentlich positiv betrachtet werden als Chance für einen Aufbruch zu einer nachhaltigeren wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die auf Beherbergungsstrukturen mit hoher Wertschöpfung beruht. Es geht unter anderem darum, das Hotel- und Ferienwohnungsangebot (oder andere marktgerechte Beherbergungsformen) zu verbessern - dazu braucht es neue Finanzierungsmodelle - und das Baugewerbe stärker auf die Renovation und die energetische Sanierung von Gebäuden, insbesondere der touristischen Infrastruktur, zu fokussieren.</p><p>Der Bund muss eine aktive und konstruktive Rolle spielen. So muss er die Verhältnisse in den verschiedenen betroffenen Regionen und die Probleme, die ihnen in diesem Zusammenhang entstehen, beurteilen. Zudem sind flankierende Massnahmen vorzuschlagen, die diese Regionen bei dem Übergang zu einer nachhaltigeren wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung unterstützen. Diese Massnahmen sollten soweit möglich auf Instrumenten gründen, die bereits bestehen, insbesondere auf Instrumenten der Tourismusförderung, auf den Beiträgen zur energetischen Sanierung und auf der neuen Regionalpolitik. Der Bundesrat soll prüfen, ob diese Instrumente je nach Bedarf dieser Regionen ausgebaut, angepasst oder ergänzt werden müssen. Zu prüfen ist auch, wie der Bund die Rolle einer Austausch- und Informationsplattform wahrnehmen könnte, auf der die guten Vorgehensweisen der Regionen, die diesen Wandel vollziehen müssen, dokumentiert und unterstützt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative auf die hauptsächlich betroffenen Tourismus- und Bergregionen bewusst. Insbesondere dürfte es in den betroffenen Regionen während einer Unsicherheits- und Transformationsphase zu einem beschleunigten Strukturwandel in der Tourismuswirtschaft kommen. In seinem Tourismusbericht vom 26. Juni 2013 schlägt der Bundesrat ein Massnahmenpaket vor, mit dem der beschleunigte Strukturwandel in der Tourismuswirtschaft begleitet und abgefedert werden soll.</p><p>Dieses Massnahmenpaket besteht aus zwei Teilen: Der Bundesrat will erstens die Beherbergungsförderung optimieren. Die teilweise veralteten Vollzugsbestimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) sollen modernisiert und die Abstimmung zwischen der SGH und der neuen Regionalpolitik (NRP) soll verbessert werden. Zudem will der Bundesrat den finanziellen Spielraum der SGH vergrössern. Diese vorsorgliche Massnahme soll mithelfen, dass in der Beherbergungswirtschaft weiterhin genügend investiert wird.</p><p>Um den durch die Zweitwohnungs-Initiative beschleunigten Strukturwandel abzufedern, schlägt der Bundesrat zweitens ein auf den bestehenden Förderinstrumenten NRP und Innotour aufbauendes Impulsprogramm 2016-2019 vor. Dieses soll der Tourismusbranche insbesondere auch Anreize bieten, die Chancen der neuen Entwicklung zu nutzen und alternative Wachstumsmodelle anzustreben. Dabei geht es um nachhaltige Wachstumsmodelle, welche nicht wie bis anhin auf einer Siedlungsexpansion beruhen, sondern eine bessere Auslastung und Erneuerung der bestehenden touristischen Infrastruktur anstreben.</p><p>Bei der Umsetzung des Massnahmenpakets sollen, wie in der Tourismuspolitik des Bundes insgesamt, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket - dessen Umsetzung in Abstimmung zum laufenden Prozess für ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungs-Initiative erfolgt - zweckmässig ist, und erachtet die Anliegen des Postulates vor dem Hintergrund der diesbezüglich angelaufenen Umsetzungsarbeiten als bereits erfüllt.</p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang im Weiteren auch auf die in Erarbeitung befindliche Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume (Motion Maissen 11.3927). Im Rahmen dieser Strategie wird eine Gesamtschau zu den Herausforderungen im Berggebiet und im ländlichen Raum erstellt, und gegebenenfalls werden dementsprechende Handlungsempfehlungen im Bereich der sozioökonomischen Entwicklung abgeleitet und formuliert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, mit welchen Mitteln er in den von der Lex Weber betroffenen Regionen den Übergang zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung abfedern kann, und entsprechende Massnahmen zu prüfen.</p>
  • Flankierende Massnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den von der Lex Weber betroffenen Regionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht hat kürzlich einen Entscheid zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative gefällt. Dieser Entscheid hat in den betroffenen Regionen einmal mehr zu Besorgnis Anlass gegeben. Diese müssen nämlich rasch den Wandel von einem Wirtschaftsmodell, das stark vom Bau von Zweitwohnungen abhängig ist, hin zu einem neuen, diversifizierteren Entwicklungsmodell vollziehen. Dieser Wandel ist eine Herausforderung. Doch er müsste eigentlich positiv betrachtet werden als Chance für einen Aufbruch zu einer nachhaltigeren wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die auf Beherbergungsstrukturen mit hoher Wertschöpfung beruht. Es geht unter anderem darum, das Hotel- und Ferienwohnungsangebot (oder andere marktgerechte Beherbergungsformen) zu verbessern - dazu braucht es neue Finanzierungsmodelle - und das Baugewerbe stärker auf die Renovation und die energetische Sanierung von Gebäuden, insbesondere der touristischen Infrastruktur, zu fokussieren.</p><p>Der Bund muss eine aktive und konstruktive Rolle spielen. So muss er die Verhältnisse in den verschiedenen betroffenen Regionen und die Probleme, die ihnen in diesem Zusammenhang entstehen, beurteilen. Zudem sind flankierende Massnahmen vorzuschlagen, die diese Regionen bei dem Übergang zu einer nachhaltigeren wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung unterstützen. Diese Massnahmen sollten soweit möglich auf Instrumenten gründen, die bereits bestehen, insbesondere auf Instrumenten der Tourismusförderung, auf den Beiträgen zur energetischen Sanierung und auf der neuen Regionalpolitik. Der Bundesrat soll prüfen, ob diese Instrumente je nach Bedarf dieser Regionen ausgebaut, angepasst oder ergänzt werden müssen. Zu prüfen ist auch, wie der Bund die Rolle einer Austausch- und Informationsplattform wahrnehmen könnte, auf der die guten Vorgehensweisen der Regionen, die diesen Wandel vollziehen müssen, dokumentiert und unterstützt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative auf die hauptsächlich betroffenen Tourismus- und Bergregionen bewusst. Insbesondere dürfte es in den betroffenen Regionen während einer Unsicherheits- und Transformationsphase zu einem beschleunigten Strukturwandel in der Tourismuswirtschaft kommen. In seinem Tourismusbericht vom 26. Juni 2013 schlägt der Bundesrat ein Massnahmenpaket vor, mit dem der beschleunigte Strukturwandel in der Tourismuswirtschaft begleitet und abgefedert werden soll.</p><p>Dieses Massnahmenpaket besteht aus zwei Teilen: Der Bundesrat will erstens die Beherbergungsförderung optimieren. Die teilweise veralteten Vollzugsbestimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) sollen modernisiert und die Abstimmung zwischen der SGH und der neuen Regionalpolitik (NRP) soll verbessert werden. Zudem will der Bundesrat den finanziellen Spielraum der SGH vergrössern. Diese vorsorgliche Massnahme soll mithelfen, dass in der Beherbergungswirtschaft weiterhin genügend investiert wird.</p><p>Um den durch die Zweitwohnungs-Initiative beschleunigten Strukturwandel abzufedern, schlägt der Bundesrat zweitens ein auf den bestehenden Förderinstrumenten NRP und Innotour aufbauendes Impulsprogramm 2016-2019 vor. Dieses soll der Tourismusbranche insbesondere auch Anreize bieten, die Chancen der neuen Entwicklung zu nutzen und alternative Wachstumsmodelle anzustreben. Dabei geht es um nachhaltige Wachstumsmodelle, welche nicht wie bis anhin auf einer Siedlungsexpansion beruhen, sondern eine bessere Auslastung und Erneuerung der bestehenden touristischen Infrastruktur anstreben.</p><p>Bei der Umsetzung des Massnahmenpakets sollen, wie in der Tourismuspolitik des Bundes insgesamt, die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket - dessen Umsetzung in Abstimmung zum laufenden Prozess für ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungs-Initiative erfolgt - zweckmässig ist, und erachtet die Anliegen des Postulates vor dem Hintergrund der diesbezüglich angelaufenen Umsetzungsarbeiten als bereits erfüllt.</p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang im Weiteren auch auf die in Erarbeitung befindliche Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume (Motion Maissen 11.3927). Im Rahmen dieser Strategie wird eine Gesamtschau zu den Herausforderungen im Berggebiet und im ländlichen Raum erstellt, und gegebenenfalls werden dementsprechende Handlungsempfehlungen im Bereich der sozioökonomischen Entwicklung abgeleitet und formuliert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, mit welchen Mitteln er in den von der Lex Weber betroffenen Regionen den Übergang zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung abfedern kann, und entsprechende Massnahmen zu prüfen.</p>
    • Flankierende Massnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den von der Lex Weber betroffenen Regionen

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