Früherer Sparbeginn in der zweiten Säule?

ShortId
13.3546
Id
20133546
Updated
27.07.2023 20:08
Language
de
Title
Früherer Sparbeginn in der zweiten Säule?
AdditionalIndexing
28;Zwangssparen;Rentenalter;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;junge/r Arbeitnehmer/in;Rente;Kapitaldeckungsverfahren
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0104011201, Kapitaldeckungsverfahren
  • L05K0704050211, Zwangssparen
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L06K070203010401, Rentenalter
  • L04K01040112, Rente
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Wie der Bundesrat in seinen am 21. Juni 2013 verabschiedeten Eckwerten der Reform Altersvorsorge 2020 angekündigt hat, ist er der Ansicht, dass der Sparprozess in der beruflichen Vorsorge verstärkt werden muss, damit die Leistungsversprechen garantiert werden können. Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre reicht dazu allerdings nicht aus. Diese Massnahme ist in Bezug auf die Vorsorge der Männer wirkungslos, und bei den Frauen sind die zusätzlichen Ersparnisse infolge der Erhöhung des Rentenalters nicht ausreichend. Deshalb sieht der Bundesrat weitere langfristige Kompensationsmassnahmen vor, namentlich eine neue Regelung beim Koordinationsabzug und die Erhöhung der Altersgutschriften. Früher mit dem Sparprozess zu beginnen ist ebenfalls ein Lösungsansatz, den der Bundesrat prüfen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Menschen in der Schweiz erfreuen sich einer stetig steigenden Lebenserwartung. Aufgrund der Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule führt diese demografische Entwicklung dazu, dass die Renten während immer längerer Zeit ausbezahlt und die individuellen Guthaben auf einen längeren Zeitraum verteilt werden müssen.</p><p>Die Renten aus der zweiten Säule sollen die Deckung der bisherigen Lebenshaltungskosten in angemessener Weise ermöglichen. Bereits heute reicht jedoch das angesparte Vorsorgevermögen beim aktuell geltenden Umwandlungssatz nicht, um die garantierten Altersrenten langfristig und generationengerecht zu finanzieren. Wir bitten den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen das angesparte Alterskapital nicht ausreichend erhöhen wird, um Renten in angemessener Höhe finanzieren zu können?</p><p>2. Wieweit macht sich der Bundesrat Gedanken darüber, die Dauer der Einzahlung in die zweite Säule zu verlängern, indem der Sparprozess bereits früher begonnen wird?</p>
  • Früherer Sparbeginn in der zweiten Säule?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Wie der Bundesrat in seinen am 21. Juni 2013 verabschiedeten Eckwerten der Reform Altersvorsorge 2020 angekündigt hat, ist er der Ansicht, dass der Sparprozess in der beruflichen Vorsorge verstärkt werden muss, damit die Leistungsversprechen garantiert werden können. Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre reicht dazu allerdings nicht aus. Diese Massnahme ist in Bezug auf die Vorsorge der Männer wirkungslos, und bei den Frauen sind die zusätzlichen Ersparnisse infolge der Erhöhung des Rentenalters nicht ausreichend. Deshalb sieht der Bundesrat weitere langfristige Kompensationsmassnahmen vor, namentlich eine neue Regelung beim Koordinationsabzug und die Erhöhung der Altersgutschriften. Früher mit dem Sparprozess zu beginnen ist ebenfalls ein Lösungsansatz, den der Bundesrat prüfen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Menschen in der Schweiz erfreuen sich einer stetig steigenden Lebenserwartung. Aufgrund der Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule führt diese demografische Entwicklung dazu, dass die Renten während immer längerer Zeit ausbezahlt und die individuellen Guthaben auf einen längeren Zeitraum verteilt werden müssen.</p><p>Die Renten aus der zweiten Säule sollen die Deckung der bisherigen Lebenshaltungskosten in angemessener Weise ermöglichen. Bereits heute reicht jedoch das angesparte Vorsorgevermögen beim aktuell geltenden Umwandlungssatz nicht, um die garantierten Altersrenten langfristig und generationengerecht zu finanzieren. Wir bitten den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen das angesparte Alterskapital nicht ausreichend erhöhen wird, um Renten in angemessener Höhe finanzieren zu können?</p><p>2. Wieweit macht sich der Bundesrat Gedanken darüber, die Dauer der Einzahlung in die zweite Säule zu verlängern, indem der Sparprozess bereits früher begonnen wird?</p>
    • Früherer Sparbeginn in der zweiten Säule?

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