Illegale Migration und Asyl. Erweiterung der Kompetenzen des Grenzwachtkorps

ShortId
13.3551
Id
20133551
Updated
28.07.2023 07:18
Language
de
Title
Illegale Migration und Asyl. Erweiterung der Kompetenzen des Grenzwachtkorps
AdditionalIndexing
09;2811;Kompetenzregelung;Asylbewerber/in;Straftäter/in;Ausschaffung;Grenzwachtkorps;Eindämmung der Kriminalität;Polizei;illegale Zuwanderung;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L05K0501020106, Straftäter/in
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K04030304, Polizei
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Angesichts der zunehmenden illegalen Einwanderung und der wachsenden Drogenkriminalität ist die Kantonspolizei in Grenzkantonen oftmals überlastet. Es fehlt häufig an der nötigen Kapazität, um gegen illegale Migranten sowie kriminelle Asylsuchende vorzugehen. Die Zusammenarbeit, geregelt durch kantonale Vereinbarungen, zwischen Kantonspolizei und GWK ist generell positiv und konstruktiv. Die jeweiligen Vereinbarungen sind aber sehr unterschiedlich und führen zu doppelspurigen Verfahrensabläufen. Zum Beispiel kann das GWK auffällige Personen zwar kontrollieren und für eine kurze Zeit festhalten, muss dann aber die einzelnen Fälle an die zuständige Kantonspolizei übergeben. Es kommt des Öftern vor, dass das GWK diese Personen an die Empfangsstellen des BFM verweist, wo diese ein Asylgesuch nur in der Absicht einreichen, ihren Aufenthalt vorläufig zu legalisieren. Dies führt zu unsäglich langen Verfahren und zu einer grossen Sogwirkung. Eine Erweiterung der Kompetenzen des GWK ist angesichts des anhaltend hohen Zustroms von illegalen Migranten und kriminellen Asylsuchenden notwendig. Die bessere Kompetenzzuteilung zielt auf eine Optimierung der Abläufe und auf effizientere Verfahren hin.</p>
  • <p>Der Bundesrat versteht die Bekämpfung der illegalen Migration und die Verhinderung von mit dem Grenzübertritt zusammenhängender Kriminalität als einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Grenzwachtkorps. Im Asylbereich unterstützt das Grenzwachtkorps das Bundesamt für Migration im Rahmen dessen, was Völker- und Landesrecht zulassen.</p><p>Kantonsvereinbarungen werden abgeschlossen, um Synergien zwischen den Kantonspolizeien und dem Grenzwachtkorps zu nutzen. Sie ermöglichen es den Kantonen, die Kompetenz zur Ahndung von einfachen Fällen, welche das Grenzwachtkorps von Gesetzes wegen feststellt, individuell zu delegieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die im Postulat angeregten Massnahmen, wie eine Optimierung der Verfahrensabläufe oder eine Unterstützung seitens des Grenzwachtkorps bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden, geprüft werden können, ohne die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit, wie sie zuletzt im Bericht in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045 ausgeführt wurde, infrage zu stellen. Das Projekt einer "integrierten Grenzverwaltung", das zurzeit von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet wird, kann dafür eine Plattform bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären, inwiefern die Kompetenzen des Grenzwachtkorps (GWK) erweitert werden können, um die jeweilige Kantonspolizei bei der Bekämpfung der illegalen Migration sowie von kriminellen Asylsuchenden zu unterstützen. Ferner sei abzuklären, inwiefern das GWK bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden die kantonale Polizei und das Bundesamt für Migration (BFM) unterstützen kann. Ziel ist eine Optimierung der Verfahrensabläufe sowie die Unterstützung der Kantonspolizeien.</p>
  • Illegale Migration und Asyl. Erweiterung der Kompetenzen des Grenzwachtkorps
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesichts der zunehmenden illegalen Einwanderung und der wachsenden Drogenkriminalität ist die Kantonspolizei in Grenzkantonen oftmals überlastet. Es fehlt häufig an der nötigen Kapazität, um gegen illegale Migranten sowie kriminelle Asylsuchende vorzugehen. Die Zusammenarbeit, geregelt durch kantonale Vereinbarungen, zwischen Kantonspolizei und GWK ist generell positiv und konstruktiv. Die jeweiligen Vereinbarungen sind aber sehr unterschiedlich und führen zu doppelspurigen Verfahrensabläufen. Zum Beispiel kann das GWK auffällige Personen zwar kontrollieren und für eine kurze Zeit festhalten, muss dann aber die einzelnen Fälle an die zuständige Kantonspolizei übergeben. Es kommt des Öftern vor, dass das GWK diese Personen an die Empfangsstellen des BFM verweist, wo diese ein Asylgesuch nur in der Absicht einreichen, ihren Aufenthalt vorläufig zu legalisieren. Dies führt zu unsäglich langen Verfahren und zu einer grossen Sogwirkung. Eine Erweiterung der Kompetenzen des GWK ist angesichts des anhaltend hohen Zustroms von illegalen Migranten und kriminellen Asylsuchenden notwendig. Die bessere Kompetenzzuteilung zielt auf eine Optimierung der Abläufe und auf effizientere Verfahren hin.</p>
    • <p>Der Bundesrat versteht die Bekämpfung der illegalen Migration und die Verhinderung von mit dem Grenzübertritt zusammenhängender Kriminalität als einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Grenzwachtkorps. Im Asylbereich unterstützt das Grenzwachtkorps das Bundesamt für Migration im Rahmen dessen, was Völker- und Landesrecht zulassen.</p><p>Kantonsvereinbarungen werden abgeschlossen, um Synergien zwischen den Kantonspolizeien und dem Grenzwachtkorps zu nutzen. Sie ermöglichen es den Kantonen, die Kompetenz zur Ahndung von einfachen Fällen, welche das Grenzwachtkorps von Gesetzes wegen feststellt, individuell zu delegieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die im Postulat angeregten Massnahmen, wie eine Optimierung der Verfahrensabläufe oder eine Unterstützung seitens des Grenzwachtkorps bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden, geprüft werden können, ohne die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit, wie sie zuletzt im Bericht in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045 ausgeführt wurde, infrage zu stellen. Das Projekt einer "integrierten Grenzverwaltung", das zurzeit von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet wird, kann dafür eine Plattform bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären, inwiefern die Kompetenzen des Grenzwachtkorps (GWK) erweitert werden können, um die jeweilige Kantonspolizei bei der Bekämpfung der illegalen Migration sowie von kriminellen Asylsuchenden zu unterstützen. Ferner sei abzuklären, inwiefern das GWK bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden die kantonale Polizei und das Bundesamt für Migration (BFM) unterstützen kann. Ziel ist eine Optimierung der Verfahrensabläufe sowie die Unterstützung der Kantonspolizeien.</p>
    • Illegale Migration und Asyl. Erweiterung der Kompetenzen des Grenzwachtkorps

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