Wohin mit dem Schweizer Plutonium?
- ShortId
-
13.3563
- Id
-
20133563
- Updated
-
28.07.2023 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Wohin mit dem Schweizer Plutonium?
- AdditionalIndexing
-
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Atomrecht;nukleare Sicherheit;Kernbrennstoff;Plutonium;Kernwaffe;Wiederaufbereitung des Brennstoffs;Ausfuhrbeschränkung;Statistik
- 1
-
- L05K1703010402, Plutonium
- L03K020218, Statistik
- L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
- L05K1703010401, Kernbrennstoff
- L05K1701010201, Atomrecht
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K0402040101, Kernwaffe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Beim Betrieb von Kernreaktoren entsteht neben radioaktiven Spaltprodukten auch Plutonium. Ein Teil des erzeugten Plutoniums wird im Reaktor wieder gespalten und trägt zur Energieerzeugung bei.</p><p>Abgebrannte Brennelemente können der Wiederaufarbeitung zugeführt oder in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden. Im ersten Fall werden das verbliebene Uran und Plutonium separiert und können für die Herstellung von Mischoxid-Brennelementen (sogenannte MOX-Brennelemente, bestehend aus Uran und Plutonium) wieder verwendet werden. Die Wiederaufarbeitung bewirkt eine Reduzierung des Volumens von radioaktiven Abfällen. Im zweiten Fall verbleiben das Plutonium, das noch vorhandene Uran sowie die Spaltprodukte im Brennelement, welches als Ganzes in ein geologisches Tiefenlager verbracht wird.</p><p>1./2./4. Im Ausland befindet sich seit Frühjahr 2013 noch rund ein Kilogramm Plutonium, welches in Schweizer Besitz ist. Das übrige bisher im Ausland gemeldete Plutonium war zwar physisch bereits früher für die Produktion von MOX-Brennelementen für Schweizer Anlagen verwendet worden, stellte jedoch immer noch einen buchhalterischen Bestand in der Wiederaufarbeitung dar, der entsprechend dem Kernenergiegesetz zu melden war. Der endgültige Abschluss dieser Geschäfte konnte kürzlich vollzogen werden, weshalb der Bestand auch buchhalterisch auf rund ein Kilogramm Plutonium herabgesetzt werden konnte.</p><p>Im Inland befinden sich rund 20 Kilogramm Plutonium aus Forschungsreaktoren sowie rund 17 Tonnen Plutonium innerhalb abgebrannter Uran- und MOX-Brennelemente. Diese Brennelemente werden in den Kernkraftwerken und im Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG) gelagert. Das aus der Wiederaufarbeitung gewonnene Plutonium wurde in MOX-Brennelementen wieder verwertet. So konnte es in den Schweizer Reaktoren teilweise "verbrannt" werden bzw. befindet sich als Reststoff in abgebrannten MOX-Brennelementen. Da die Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung seit dem 1. Juli 2006 verboten ist, entfällt seither die Herstellung und Verwendung von neuen MOX-Brennelementen.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich im Rahmen der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zur Zukunft der Wiederaufarbeitung äussern.</p><p>5. Das Plutonium steht, wie anderes spaltbares Kernmaterial, unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA), dies im Ausland, in der Schweiz und auch beim Import und Export. Die Sicherungsmassnahmen für Transporte und Lagerstätten entsprechen den internationalen Standards und werden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überwacht. Kernbrennstoffe müssen in gesicherten Bereichen der Kernanlagen aufbewahrt werden. Über das Inventar wird Buch geführt. Radioaktive Abfälle einschliesslich plutoniumhaltiger Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) verlangt deshalb die Entsorgung in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz. Bezüglich nuklearer Sicherheit und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Kernbrennstoffen (Nonproliferation) gelten strenge Vorschriften. Der Missbrauch wird durch die Kontrollen der IAEA ausgeschlossen, sofern sich ein Staat nicht den Kontrollen entzieht.</p><p>6. Die Schweiz setzt sich stark für die Nuklearabrüstung ein. Sie unterstützt seit Jahren die Bestrebungen, in der Genfer Abrüstungskonferenz ein Abkommen über die Einstellung der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke auszuhandeln. Ein solches Abkommen würde die weitere Zunahme der Bestände an Waffenplutonium verhindern. Im Rahmen der Gipfelkonferenzen über nukleare Sicherheit (Washington 2010, Seoul 2012, Den Haag 2014) setzte respektive setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die bestehenden Normen über den Umgang mit zivilem Plutonium auch für das militärische Plutonium gelten.</p><p>7. Ein generelles Verbot der Wiederaufarbeitung steht international nicht zur Diskussion. Die Wiederaufarbeitung ist ein Aspekt des Rechts auf friedliche Nutzung der Kernenergie, das durch Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (SR 0.515.03) garantiert wird. Plutonium ist für Staaten mit einem Nuklearprogramm eine Ressource. Ob die Kernenergie und die Wiederaufarbeitung genutzt werden, entscheidet jeder Staat unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen in eigener Souveränität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Plutonium kommt natürlich fast nicht vor, wurde aber mittels Reaktoren für militärische Zwecke massenhaft produziert und fällt auch beim Betrieb von zivilen Reaktoren unvermeidlich an. Plutonium ist wie alle Schwermetalle sehr giftig. Noch viel gefährlicher sind seine starke radioaktive Strahlung und - in separierter Form - seine direkte Verwendbarkeit zur Herstellung von Atomwaffen. Die Separierung erfolgt mittels Wiederaufarbeitung. Laut Bundesamt für Energie befanden sich per 31. Dezember 2012 im Ausland 1344 Kilogramm Schweizer Plutonium "zum überwiegenden Teil in den abgebrannten Brennelementen in den Wiederaufarbeitungsanlagen, das übrige Plutonium befindet sich in der Brennelementfertigung". Ich frage den Bundesrat: </p><p>1. Wie viel Plutonium hat die Schweiz in den fünf Atomkraftwerken und den übrigen Reaktoren (Forschung, Medizin) seit Inbetriebnahme produziert? Wo befindet sich dieses Plutonium heute (wie viel in den Wiederaufarbeitungsanlagen, wie viel in der Brennelementfertigung, wie viel in der Schweiz) und in welcher Form? Wie viel Plutonium kommt jedes Jahr hinzu? </p><p>2. Wie gross ist der Bestand an separiertem Plutonium a) im Ausland, b) in der Schweiz? Wie viel wurde seit je bzw. seit 2006 separiert?</p><p>3. Die Schweiz hat die Ausfuhr von Brennelementen zur Wiederaufarbeitung seit dem 1. Juli 2006 während zehn Jahren verboten (Art. 106 Abs. 4 des Kernenergiegesetzes; SR 732.1). Plant der Bundesrat, dieses Verbot nach 2016 zu verlängern? </p><p>4. In seiner Stellungnahme zur Motion 11.3457 betonte der Bundesrat, Plutonium solle mittels Einsatz von Plutonium-Mischoxid-Brennelementen in Schweizer Atomkraftwerken "verbrannt" werden, sodass pro Betriebsjahr "der Reaktorkern etwa 60 Kilogramm weniger Plutonium als zu Beginn" enthalte. Dennoch nehmen die Schweizer Plutoniumbestände im Ausland seit Jahren kaum ab. Wie viel Plutonium hat die Schweiz auf diesem Weg in den letzten Jahren "verbrannt"? Warum nicht mehr? </p><p>5. Es gibt letztlich keinen gangbaren Weg, um Plutonium wirklich loszuwerden. Es bleibt daher das Problem, Plutonium sicher vor jeglichem unbefugten Zugriff zu lagern. Ist das eher im Ausland oder in der Schweiz gewährleistet? In einem Endlager oder in anderer Form? Wie genau? </p><p>6. Was schlägt die Schweiz aussenpolitisch vor, wie mit Plutonium umzugehen sei? </p><p>7. Setzt sich die Schweiz für ein Verbot der Wiederaufarbeitung ein, weil das Missbrauchrisiko bei separiertem Plutonium viel höher ist?</p>
- Wohin mit dem Schweizer Plutonium?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Beim Betrieb von Kernreaktoren entsteht neben radioaktiven Spaltprodukten auch Plutonium. Ein Teil des erzeugten Plutoniums wird im Reaktor wieder gespalten und trägt zur Energieerzeugung bei.</p><p>Abgebrannte Brennelemente können der Wiederaufarbeitung zugeführt oder in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden. Im ersten Fall werden das verbliebene Uran und Plutonium separiert und können für die Herstellung von Mischoxid-Brennelementen (sogenannte MOX-Brennelemente, bestehend aus Uran und Plutonium) wieder verwendet werden. Die Wiederaufarbeitung bewirkt eine Reduzierung des Volumens von radioaktiven Abfällen. Im zweiten Fall verbleiben das Plutonium, das noch vorhandene Uran sowie die Spaltprodukte im Brennelement, welches als Ganzes in ein geologisches Tiefenlager verbracht wird.</p><p>1./2./4. Im Ausland befindet sich seit Frühjahr 2013 noch rund ein Kilogramm Plutonium, welches in Schweizer Besitz ist. Das übrige bisher im Ausland gemeldete Plutonium war zwar physisch bereits früher für die Produktion von MOX-Brennelementen für Schweizer Anlagen verwendet worden, stellte jedoch immer noch einen buchhalterischen Bestand in der Wiederaufarbeitung dar, der entsprechend dem Kernenergiegesetz zu melden war. Der endgültige Abschluss dieser Geschäfte konnte kürzlich vollzogen werden, weshalb der Bestand auch buchhalterisch auf rund ein Kilogramm Plutonium herabgesetzt werden konnte.</p><p>Im Inland befinden sich rund 20 Kilogramm Plutonium aus Forschungsreaktoren sowie rund 17 Tonnen Plutonium innerhalb abgebrannter Uran- und MOX-Brennelemente. Diese Brennelemente werden in den Kernkraftwerken und im Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG) gelagert. Das aus der Wiederaufarbeitung gewonnene Plutonium wurde in MOX-Brennelementen wieder verwertet. So konnte es in den Schweizer Reaktoren teilweise "verbrannt" werden bzw. befindet sich als Reststoff in abgebrannten MOX-Brennelementen. Da die Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung seit dem 1. Juli 2006 verboten ist, entfällt seither die Herstellung und Verwendung von neuen MOX-Brennelementen.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich im Rahmen der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zur Zukunft der Wiederaufarbeitung äussern.</p><p>5. Das Plutonium steht, wie anderes spaltbares Kernmaterial, unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA), dies im Ausland, in der Schweiz und auch beim Import und Export. Die Sicherungsmassnahmen für Transporte und Lagerstätten entsprechen den internationalen Standards und werden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überwacht. Kernbrennstoffe müssen in gesicherten Bereichen der Kernanlagen aufbewahrt werden. Über das Inventar wird Buch geführt. Radioaktive Abfälle einschliesslich plutoniumhaltiger Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) verlangt deshalb die Entsorgung in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz. Bezüglich nuklearer Sicherheit und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Kernbrennstoffen (Nonproliferation) gelten strenge Vorschriften. Der Missbrauch wird durch die Kontrollen der IAEA ausgeschlossen, sofern sich ein Staat nicht den Kontrollen entzieht.</p><p>6. Die Schweiz setzt sich stark für die Nuklearabrüstung ein. Sie unterstützt seit Jahren die Bestrebungen, in der Genfer Abrüstungskonferenz ein Abkommen über die Einstellung der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke auszuhandeln. Ein solches Abkommen würde die weitere Zunahme der Bestände an Waffenplutonium verhindern. Im Rahmen der Gipfelkonferenzen über nukleare Sicherheit (Washington 2010, Seoul 2012, Den Haag 2014) setzte respektive setzt sich die Schweiz dafür ein, dass die bestehenden Normen über den Umgang mit zivilem Plutonium auch für das militärische Plutonium gelten.</p><p>7. Ein generelles Verbot der Wiederaufarbeitung steht international nicht zur Diskussion. Die Wiederaufarbeitung ist ein Aspekt des Rechts auf friedliche Nutzung der Kernenergie, das durch Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (SR 0.515.03) garantiert wird. Plutonium ist für Staaten mit einem Nuklearprogramm eine Ressource. Ob die Kernenergie und die Wiederaufarbeitung genutzt werden, entscheidet jeder Staat unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen in eigener Souveränität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Plutonium kommt natürlich fast nicht vor, wurde aber mittels Reaktoren für militärische Zwecke massenhaft produziert und fällt auch beim Betrieb von zivilen Reaktoren unvermeidlich an. Plutonium ist wie alle Schwermetalle sehr giftig. Noch viel gefährlicher sind seine starke radioaktive Strahlung und - in separierter Form - seine direkte Verwendbarkeit zur Herstellung von Atomwaffen. Die Separierung erfolgt mittels Wiederaufarbeitung. Laut Bundesamt für Energie befanden sich per 31. Dezember 2012 im Ausland 1344 Kilogramm Schweizer Plutonium "zum überwiegenden Teil in den abgebrannten Brennelementen in den Wiederaufarbeitungsanlagen, das übrige Plutonium befindet sich in der Brennelementfertigung". Ich frage den Bundesrat: </p><p>1. Wie viel Plutonium hat die Schweiz in den fünf Atomkraftwerken und den übrigen Reaktoren (Forschung, Medizin) seit Inbetriebnahme produziert? Wo befindet sich dieses Plutonium heute (wie viel in den Wiederaufarbeitungsanlagen, wie viel in der Brennelementfertigung, wie viel in der Schweiz) und in welcher Form? Wie viel Plutonium kommt jedes Jahr hinzu? </p><p>2. Wie gross ist der Bestand an separiertem Plutonium a) im Ausland, b) in der Schweiz? Wie viel wurde seit je bzw. seit 2006 separiert?</p><p>3. Die Schweiz hat die Ausfuhr von Brennelementen zur Wiederaufarbeitung seit dem 1. Juli 2006 während zehn Jahren verboten (Art. 106 Abs. 4 des Kernenergiegesetzes; SR 732.1). Plant der Bundesrat, dieses Verbot nach 2016 zu verlängern? </p><p>4. In seiner Stellungnahme zur Motion 11.3457 betonte der Bundesrat, Plutonium solle mittels Einsatz von Plutonium-Mischoxid-Brennelementen in Schweizer Atomkraftwerken "verbrannt" werden, sodass pro Betriebsjahr "der Reaktorkern etwa 60 Kilogramm weniger Plutonium als zu Beginn" enthalte. Dennoch nehmen die Schweizer Plutoniumbestände im Ausland seit Jahren kaum ab. Wie viel Plutonium hat die Schweiz auf diesem Weg in den letzten Jahren "verbrannt"? Warum nicht mehr? </p><p>5. Es gibt letztlich keinen gangbaren Weg, um Plutonium wirklich loszuwerden. Es bleibt daher das Problem, Plutonium sicher vor jeglichem unbefugten Zugriff zu lagern. Ist das eher im Ausland oder in der Schweiz gewährleistet? In einem Endlager oder in anderer Form? Wie genau? </p><p>6. Was schlägt die Schweiz aussenpolitisch vor, wie mit Plutonium umzugehen sei? </p><p>7. Setzt sich die Schweiz für ein Verbot der Wiederaufarbeitung ein, weil das Missbrauchrisiko bei separiertem Plutonium viel höher ist?</p>
- Wohin mit dem Schweizer Plutonium?
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