Unilaterales Programm zur Legalisierung unversteuerter Vermögen

ShortId
13.3575
Id
20133575
Updated
28.07.2023 12:56
Language
de
Title
Unilaterales Programm zur Legalisierung unversteuerter Vermögen
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Ausländer/in;Vermögensverwaltung;Bankgeschäft;Legalität;Bankeinlage;Steuerhinterziehung;OECD;Informationsaustausch
1
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L06K110602010103, Vermögensverwaltung
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K08020502, Legalität
  • L03K150222, OECD
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K12010103, Informationsaustausch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Problem der Regularisierung der Vergangenheit im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft ist nach wie vor ungelöst. Dies schafft Rechtsunsicherheit, Angriffsfläche und destabilisiert den Schweizer Finanzplatz und damit auch die ganze Volkswirtschaft. Die mangelnde internationale Akzeptanz des IQA-Ansatzes zur Regularisierung der Vergangenheit im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft verlangt nach einem aktiven und unilateralen Handeln der Schweiz. Die bisherigen Schritte in der Anpassung der schweizerischen Finanzplatzstrategie zeigen, dass die Schweiz kurzfristig die internationalen Standards bei der Amtshilfe einhalten will und dass sie sich einem internationalen Standard beim Informationsaustausch in Steuerfragen anschliessen könnte. Bei der Amtshilfe geht der Motionär davon aus, dass der Bundesrat demnächst die OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet (Amtshilfekonvention). Als wichtigste Prämisse gilt bei Informationen mittels Amtshilfe oder AIA, dass die Schweiz die noch bestehenden nichtversteuerten Vermögen von ausländischen Bankkunden möglichst umfassend regularisiert. Mit einem einmaligen unilateralen Offenlegungs-Programm kann dies im Zeitfenster zwischen Unterzeichnung und Ratifikation der OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen stattfinden. Im Hinblick auf die Umsetzung dieses Offenlegungs-Programms kann der Bundesrat darauf hinwirken, dass einzelne Staaten zur gleichen Zeit ebenfalls Programme für die Nachbesteuerung aufsetzen. Mit der Ratifikation der OECD-Konvention beginnt in der Schweiz definitiv das Zeitalter der international anerkannten Amtshilfe zwecks einer korrekten Besteuerung ausländischer Vermögenswerte und zwecks Bekämpfung der Steuerhinterziehung.</p>
  • <p>Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 14. Juni 2013 Kenntnis vom Bericht der unabhängigen Expertengruppe unter der Leitung von Prof. Aymo Brunetti für die Erarbeitung der Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie und erläuterte zugleich das weitere Vorgehen. Der Bundesrat erklärte sich dabei namentlich bereit, im Rahmen der OECD an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) zur Sicherstellung der Steuerkonformität ausländischer Vermögensverwaltungskunden mitzuarbeiten. Er forderte jedoch auch, dass vor Einführung des AIA mit den jeweiligen Partnerstaaten eine annehmbare Lösung zur Regelung der Vergangenheit bzw. der bestehenden unversteuerten Vermögen zur Verfügung steht und der Marktzugang für Schweizer Finanzinstitute sichergestellt beziehungsweise verbessert wird.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung der Vergangenheitsproblematik sieht demgegenüber eine unilaterale Offenlegungspflicht als Voraussetzung für einen künftigen Informationsaustausch vor. Dieser Vorschlag hat aber den Nachteil, dass es der Schweiz verunmöglicht wird, auch Gegenforderungen an die ausländischen Staaten zu stellen. Weiter wird damit ausser Acht gelassen, dass zahlreiche Staaten keine Regularisierungsprogramme kennen und hohe Sanktionen inklusive langer Gefängnisstrafen für Steuerhinterzieher vorsehen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit einer Lösung für die Vergangenheit. Die in der Motion vorgeschlagene unilaterale Lösung erachtet er jedoch als ungeeignet, um den Besonderheiten der jeweiligen Situation im Partnerstaat gerecht zu werden. Es wäre überdies verfrüht, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf ein bestimmtes Vorgehen festzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Gesetzesvorlage für die Durchführung eines einmalig verpflichtenden unilateralen Programms für alle Banken mit einer Geschäftstätigkeit in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. In diesem Programm werden die betroffenen Banken von der Finma verpflichtet, ihre ausländischen Kundinnen und Kunden einmalig zur Offenlegung der Vermögen vor der Ratifikation der OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen aufzufordern.</p>
  • Unilaterales Programm zur Legalisierung unversteuerter Vermögen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Problem der Regularisierung der Vergangenheit im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft ist nach wie vor ungelöst. Dies schafft Rechtsunsicherheit, Angriffsfläche und destabilisiert den Schweizer Finanzplatz und damit auch die ganze Volkswirtschaft. Die mangelnde internationale Akzeptanz des IQA-Ansatzes zur Regularisierung der Vergangenheit im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft verlangt nach einem aktiven und unilateralen Handeln der Schweiz. Die bisherigen Schritte in der Anpassung der schweizerischen Finanzplatzstrategie zeigen, dass die Schweiz kurzfristig die internationalen Standards bei der Amtshilfe einhalten will und dass sie sich einem internationalen Standard beim Informationsaustausch in Steuerfragen anschliessen könnte. Bei der Amtshilfe geht der Motionär davon aus, dass der Bundesrat demnächst die OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet (Amtshilfekonvention). Als wichtigste Prämisse gilt bei Informationen mittels Amtshilfe oder AIA, dass die Schweiz die noch bestehenden nichtversteuerten Vermögen von ausländischen Bankkunden möglichst umfassend regularisiert. Mit einem einmaligen unilateralen Offenlegungs-Programm kann dies im Zeitfenster zwischen Unterzeichnung und Ratifikation der OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen stattfinden. Im Hinblick auf die Umsetzung dieses Offenlegungs-Programms kann der Bundesrat darauf hinwirken, dass einzelne Staaten zur gleichen Zeit ebenfalls Programme für die Nachbesteuerung aufsetzen. Mit der Ratifikation der OECD-Konvention beginnt in der Schweiz definitiv das Zeitalter der international anerkannten Amtshilfe zwecks einer korrekten Besteuerung ausländischer Vermögenswerte und zwecks Bekämpfung der Steuerhinterziehung.</p>
    • <p>Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 14. Juni 2013 Kenntnis vom Bericht der unabhängigen Expertengruppe unter der Leitung von Prof. Aymo Brunetti für die Erarbeitung der Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie und erläuterte zugleich das weitere Vorgehen. Der Bundesrat erklärte sich dabei namentlich bereit, im Rahmen der OECD an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) zur Sicherstellung der Steuerkonformität ausländischer Vermögensverwaltungskunden mitzuarbeiten. Er forderte jedoch auch, dass vor Einführung des AIA mit den jeweiligen Partnerstaaten eine annehmbare Lösung zur Regelung der Vergangenheit bzw. der bestehenden unversteuerten Vermögen zur Verfügung steht und der Marktzugang für Schweizer Finanzinstitute sichergestellt beziehungsweise verbessert wird.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung der Vergangenheitsproblematik sieht demgegenüber eine unilaterale Offenlegungspflicht als Voraussetzung für einen künftigen Informationsaustausch vor. Dieser Vorschlag hat aber den Nachteil, dass es der Schweiz verunmöglicht wird, auch Gegenforderungen an die ausländischen Staaten zu stellen. Weiter wird damit ausser Acht gelassen, dass zahlreiche Staaten keine Regularisierungsprogramme kennen und hohe Sanktionen inklusive langer Gefängnisstrafen für Steuerhinterzieher vorsehen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit einer Lösung für die Vergangenheit. Die in der Motion vorgeschlagene unilaterale Lösung erachtet er jedoch als ungeeignet, um den Besonderheiten der jeweiligen Situation im Partnerstaat gerecht zu werden. Es wäre überdies verfrüht, sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf ein bestimmtes Vorgehen festzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Gesetzesvorlage für die Durchführung eines einmalig verpflichtenden unilateralen Programms für alle Banken mit einer Geschäftstätigkeit in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. In diesem Programm werden die betroffenen Banken von der Finma verpflichtet, ihre ausländischen Kundinnen und Kunden einmalig zur Offenlegung der Vermögen vor der Ratifikation der OECD-Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen aufzufordern.</p>
    • Unilaterales Programm zur Legalisierung unversteuerter Vermögen

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