Verankerung des wesensgerechten Güterverkehrs in der Verfassung
- ShortId
-
13.3579
- Id
-
20133579
- Updated
-
28.07.2023 11:08
- Language
-
de
- Title
-
Verankerung des wesensgerechten Güterverkehrs in der Verfassung
- AdditionalIndexing
-
48;Güterverkehr auf der Strasse;Güterverkehr;Frachtschiff;Güterverkehr auf der Schiene;Beförderung auf dem Luftweg
- 1
-
- L04K18010202, Güterverkehr
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
- L05K1805010102, Frachtschiff
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz gilt grundsätzlich das Prinzip der freien Verkehrsmittelwahl. Verankert ist es im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 1999 (Art. 32) sowie in der Bundesverfassung durch den Grundsatz des freien Wettbewerbs. Die einzige Ausnahme ist der alpenquerende Transitverkehr von Grenze und Grenze, der gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung (Alpenschutzartikel) auf der Schiene erfolgt.</p><p>Daraus ergibt sich der Grundsatz des "wesensgerechten Verkehrs". Über den Einsatz eines Verkehrsmittels im Güterverkehr in und aus der Schweiz (Binnenverkehr, Import, Export) entscheiden nicht rechtliche Vorgaben, sondern die Bedürfnisse und Ansprüche der Verkehrsbenützer. Ausschlaggebend sind dabei Grundsätze der modernen Logistik, d. h. insbesondere Qualitätsmerkmale und Vorteile der einzelnen Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, Wasser).</p><p>In der Praxis scheitert der "wesensgerechte" Güterverkehr jedoch häufig an fehlender bzw. zu knapp bemessener Infrastruktur, an betrieblichen Einschränkungen, an System- und Organisationsmängeln sowie an politischen, rechtlich aber (mit Ausnahme des Transitverkehrs) nicht fundierten Vorgaben.</p><p>Anstelle einer einseitigen Förderung nur des Schienengüterverkehrs in der Fläche, wie sie teilweise aufgrund der Motion 10.3881, "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche", angestrebt, vom Bundesrat in seinem entsprechenden Entwurf einer Vorlage jedoch abgelehnt wird, soll deshalb das Prinzip des "wesensgerechten Güterverkehrs" in der Verfassung verankert werden. </p><p>Ziel ist eine effiziente Nutzung der einzelnen Verkehrsträger oder ihrer Kombinationen aufgrund ihrer Qualitätseigenschaften und damit eine optimale und nachhaltige Nutzung der Ressourcen im Güterverkehr in und aus der Schweiz. Davon ausgeklammert bleiben soll weiterhin und ausdrücklich der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze.</p>
- <p>Die Verkehrsmittelwahl im Güterverkehr ist das Ergebnis des Zusammenspiels der Bedürfnisse und Anforderungen der Verlader sowie des Preises und der Qualität der von den Transporteuren angebotenen Dienstleistungen. Preis und Qualität leiten sich hierbei unter anderem aus den Zugangsbedingungen für die Infrastrukturen (z. B. Benutzungsgebühren, Gewichtslimiten, Sicherheits- und Umweltstandards), den verfügbaren Infrastrukturkapazitäten sowie der Ausbauqualität der Infrastruktur ab. Qualitätsmerkmale und Vorteile der verschiedenen Verkehrsträger sind somit nicht fix vorgegeben, sondern immer auch Ausfluss und Resultat des Zusammenspiels der jeweiligen Produktionsmöglichkeiten und der politisch gewollten Regelungen und Rahmenbedingungen.</p><p>Für die Weiterentwicklung der infrastrukturseitigen Rahmenbedingungen sind die vom Parlament verabschiedete Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) sowie die sich in Vorbereitung befindende Vorlage zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs massgeblich. Mit diesen Vorlagen werden die nötigen Massnahmen für die Bereitstellung einer ausreichenden Infrastruktur auf Schiene und Strasse für den schweizerischen Güterverkehr ergriffen.</p><p>Zugleich zeigt der Bundesrat mit der Vernehmlassungsvorlage "Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche" auf, dass der Bund die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken von Strasse und Schiene setzt. Die beiden Verkehrsträger sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Kapazitäten optimal genutzt werden und ihre jeweiligen Stärken zum Tragen kommen. Zugleich sollen die Transportdienstleistungen nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit angeboten werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt den Grundsatz der freien Verkehrsmittelwahl und der effizienten Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Die obenaufgeführten Vorlagen tragen diesem Grundsatz Rechnung. Die Zielsetzung der Motion ist deshalb für den Bundesrat in diesem Zusammenhang unklar: Der Begriff des "wesensgerechten Güterverkehrs" ist sowohl wissenschaftlich als auch verkehrspolitisch unbestimmt und lässt grosse Spielräume für vielfältige Interpretationen. Der Wortlaut der Motion lässt weitgehend offen, mit welcher Stossrichtung der Güterverkehr in der Schweiz in der Verfassung verankert werden soll und welchen Mehrwert dies bringen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Verfassungsartikel zum Güterverkehr in der Schweiz vorzulegen. Damit soll der "wesensgerechte Güterverkehr" auf Verfassungsstufe verankert werden und damit die freie Wahl des Verkehrsmittels weiter garantiert werden können.</p>
- Verankerung des wesensgerechten Güterverkehrs in der Verfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz gilt grundsätzlich das Prinzip der freien Verkehrsmittelwahl. Verankert ist es im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 1999 (Art. 32) sowie in der Bundesverfassung durch den Grundsatz des freien Wettbewerbs. Die einzige Ausnahme ist der alpenquerende Transitverkehr von Grenze und Grenze, der gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung (Alpenschutzartikel) auf der Schiene erfolgt.</p><p>Daraus ergibt sich der Grundsatz des "wesensgerechten Verkehrs". Über den Einsatz eines Verkehrsmittels im Güterverkehr in und aus der Schweiz (Binnenverkehr, Import, Export) entscheiden nicht rechtliche Vorgaben, sondern die Bedürfnisse und Ansprüche der Verkehrsbenützer. Ausschlaggebend sind dabei Grundsätze der modernen Logistik, d. h. insbesondere Qualitätsmerkmale und Vorteile der einzelnen Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Luft, Wasser).</p><p>In der Praxis scheitert der "wesensgerechte" Güterverkehr jedoch häufig an fehlender bzw. zu knapp bemessener Infrastruktur, an betrieblichen Einschränkungen, an System- und Organisationsmängeln sowie an politischen, rechtlich aber (mit Ausnahme des Transitverkehrs) nicht fundierten Vorgaben.</p><p>Anstelle einer einseitigen Förderung nur des Schienengüterverkehrs in der Fläche, wie sie teilweise aufgrund der Motion 10.3881, "Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche", angestrebt, vom Bundesrat in seinem entsprechenden Entwurf einer Vorlage jedoch abgelehnt wird, soll deshalb das Prinzip des "wesensgerechten Güterverkehrs" in der Verfassung verankert werden. </p><p>Ziel ist eine effiziente Nutzung der einzelnen Verkehrsträger oder ihrer Kombinationen aufgrund ihrer Qualitätseigenschaften und damit eine optimale und nachhaltige Nutzung der Ressourcen im Güterverkehr in und aus der Schweiz. Davon ausgeklammert bleiben soll weiterhin und ausdrücklich der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze.</p>
- <p>Die Verkehrsmittelwahl im Güterverkehr ist das Ergebnis des Zusammenspiels der Bedürfnisse und Anforderungen der Verlader sowie des Preises und der Qualität der von den Transporteuren angebotenen Dienstleistungen. Preis und Qualität leiten sich hierbei unter anderem aus den Zugangsbedingungen für die Infrastrukturen (z. B. Benutzungsgebühren, Gewichtslimiten, Sicherheits- und Umweltstandards), den verfügbaren Infrastrukturkapazitäten sowie der Ausbauqualität der Infrastruktur ab. Qualitätsmerkmale und Vorteile der verschiedenen Verkehrsträger sind somit nicht fix vorgegeben, sondern immer auch Ausfluss und Resultat des Zusammenspiels der jeweiligen Produktionsmöglichkeiten und der politisch gewollten Regelungen und Rahmenbedingungen.</p><p>Für die Weiterentwicklung der infrastrukturseitigen Rahmenbedingungen sind die vom Parlament verabschiedete Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi) sowie die sich in Vorbereitung befindende Vorlage zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs massgeblich. Mit diesen Vorlagen werden die nötigen Massnahmen für die Bereitstellung einer ausreichenden Infrastruktur auf Schiene und Strasse für den schweizerischen Güterverkehr ergriffen.</p><p>Zugleich zeigt der Bundesrat mit der Vernehmlassungsvorlage "Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche" auf, dass der Bund die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken von Strasse und Schiene setzt. Die beiden Verkehrsträger sollen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Kapazitäten optimal genutzt werden und ihre jeweiligen Stärken zum Tragen kommen. Zugleich sollen die Transportdienstleistungen nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit angeboten werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt den Grundsatz der freien Verkehrsmittelwahl und der effizienten Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger. Die obenaufgeführten Vorlagen tragen diesem Grundsatz Rechnung. Die Zielsetzung der Motion ist deshalb für den Bundesrat in diesem Zusammenhang unklar: Der Begriff des "wesensgerechten Güterverkehrs" ist sowohl wissenschaftlich als auch verkehrspolitisch unbestimmt und lässt grosse Spielräume für vielfältige Interpretationen. Der Wortlaut der Motion lässt weitgehend offen, mit welcher Stossrichtung der Güterverkehr in der Schweiz in der Verfassung verankert werden soll und welchen Mehrwert dies bringen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Verfassungsartikel zum Güterverkehr in der Schweiz vorzulegen. Damit soll der "wesensgerechte Güterverkehr" auf Verfassungsstufe verankert werden und damit die freie Wahl des Verkehrsmittels weiter garantiert werden können.</p>
- Verankerung des wesensgerechten Güterverkehrs in der Verfassung
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