Selbstherrliche Massnahmen Italiens im Strassenverkehrsbereich

ShortId
13.3580
Id
20133580
Updated
14.11.2025 06:49
Language
de
Title
Selbstherrliche Massnahmen Italiens im Strassenverkehrsbereich
AdditionalIndexing
48;Verhältnismässigkeit;Nutzfahrzeug;Schweiz;diplomatisches Verhandeln;Beschlagnahme;Strassenverkehrsordnung;strafbare Handlung;Gleichbehandlung;Italien;Retorsionsmassnahme
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L04K03010503, Italien
  • L04K05010103, Beschlagnahme
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K1002010204, diplomatisches Verhandeln
  • L04K03010101, Schweiz
  • L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
  • L04K08020237, Verhältnismässigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gegen ungerechtfertigte oder unverhältnismässige Bussen oder Beschlagnahmungen können die betroffenen Fahrzeuglenkenden bzw. Fuhrunternehmer in Italien den Rechtsweg beschreiten. Wird der Rechtsweg jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht beschritten, kommt dies einer Anerkennung der Amtshandlung bzw. der Busse gleich. Der Bundesrat ist nicht beschwerdeberechtigt und hat zudem keine Befugnis, auf die Handlungen von Behörden oder Gerichten anderer Staaten Einfluss zu nehmen.</p><p>2./3. Die Schweiz bemüht sich seit längerer Zeit, mit Italien zwei Abkommen auszuhandeln: einerseits zur gegenseitigen Anerkennung der Führerausweise mit prüfungsfreiem Umtausch, andererseits zur gegenseitigen Anerkennung des Schweizer Kollektivausweises mit U-Kontrollschild bzw. der italienischen "Targa di Prova". Während sich die Arbeiten zur Führerausweisanerkennung seit 2012 positiv entwickeln und operative Arbeiten anlaufen, ist bei den Kontrollschildern kein Fortschritt erkennbar.</p><p>Da über die gegenseitige Anerkennung der U-Kontrollschilder bzw. der "Targa di Prova" kein bilaterales Abkommen besteht, obliegt es den kantonalen Polizeien, wie sie mit entsprechenden italienischen Fahrzeugen umgehen.</p><p>Um die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien aufrechtzuerhalten, lehnt der Bundesrat Retorsionsmassnahmen ab und setzt weiterhin auf den bilateralen Verhandlungsweg.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. In Italien werden Nutzfahrzeuge bei geringfügigen Vergehen im Strassenverkehr beschlagnahmt, obwohl die Bussen sofort bezahlt werden. Was unternimmt der Bundesrat gegen diese einseitigen und unverhältnismässigen Verfügungen?</p><p>2. Inhaber einer italienischen Überführungsnummer (Garagennummer) dürfen Fahrzeuge in und durch die Schweiz fahren. Italien verfolgt Fahrzeuge mit Schweizer U-Schildern (Händlernummern, Garagennummern und Überführungsnummern) und belegt die Fahrzeughalter mit unverhältnismässigen Bussen und hält die Fahrzeuge unter Verschluss, obwohl die Bussen bezahlt wurden.</p><p>3. Ist er bereit, mit Italien gegenseitig gleiche Bedingungen auszuhandeln oder allenfalls entsprechende Retorsionsmassnahmen einzuleiten?</p>
  • Selbstherrliche Massnahmen Italiens im Strassenverkehrsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gegen ungerechtfertigte oder unverhältnismässige Bussen oder Beschlagnahmungen können die betroffenen Fahrzeuglenkenden bzw. Fuhrunternehmer in Italien den Rechtsweg beschreiten. Wird der Rechtsweg jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht beschritten, kommt dies einer Anerkennung der Amtshandlung bzw. der Busse gleich. Der Bundesrat ist nicht beschwerdeberechtigt und hat zudem keine Befugnis, auf die Handlungen von Behörden oder Gerichten anderer Staaten Einfluss zu nehmen.</p><p>2./3. Die Schweiz bemüht sich seit längerer Zeit, mit Italien zwei Abkommen auszuhandeln: einerseits zur gegenseitigen Anerkennung der Führerausweise mit prüfungsfreiem Umtausch, andererseits zur gegenseitigen Anerkennung des Schweizer Kollektivausweises mit U-Kontrollschild bzw. der italienischen "Targa di Prova". Während sich die Arbeiten zur Führerausweisanerkennung seit 2012 positiv entwickeln und operative Arbeiten anlaufen, ist bei den Kontrollschildern kein Fortschritt erkennbar.</p><p>Da über die gegenseitige Anerkennung der U-Kontrollschilder bzw. der "Targa di Prova" kein bilaterales Abkommen besteht, obliegt es den kantonalen Polizeien, wie sie mit entsprechenden italienischen Fahrzeugen umgehen.</p><p>Um die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien aufrechtzuerhalten, lehnt der Bundesrat Retorsionsmassnahmen ab und setzt weiterhin auf den bilateralen Verhandlungsweg.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. In Italien werden Nutzfahrzeuge bei geringfügigen Vergehen im Strassenverkehr beschlagnahmt, obwohl die Bussen sofort bezahlt werden. Was unternimmt der Bundesrat gegen diese einseitigen und unverhältnismässigen Verfügungen?</p><p>2. Inhaber einer italienischen Überführungsnummer (Garagennummer) dürfen Fahrzeuge in und durch die Schweiz fahren. Italien verfolgt Fahrzeuge mit Schweizer U-Schildern (Händlernummern, Garagennummern und Überführungsnummern) und belegt die Fahrzeughalter mit unverhältnismässigen Bussen und hält die Fahrzeuge unter Verschluss, obwohl die Bussen bezahlt wurden.</p><p>3. Ist er bereit, mit Italien gegenseitig gleiche Bedingungen auszuhandeln oder allenfalls entsprechende Retorsionsmassnahmen einzuleiten?</p>
    • Selbstherrliche Massnahmen Italiens im Strassenverkehrsbereich

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