Fristerstreckung für die Erhöhung der Entwicklungshilfe
- ShortId
-
13.3582
- Id
-
20133582
- Updated
-
28.07.2023 08:30
- Language
-
de
- Title
-
Fristerstreckung für die Erhöhung der Entwicklungshilfe
- AdditionalIndexing
-
08;Vollzug von Beschlüssen;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit;Frist
- 1
-
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0503020802, Frist
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat und die Finanzkommission haben im Dezember 2010 beantragt, die APD-Quote bei 0,45 Prozent zu belassen, das Parlament hat jedoch eine Quote von 0,5 Prozent bestimmt in den Bundesbeschlüssen vom 28. Februar 2011 (Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugunsten der Deza; Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugunsten des Seco). Das Wachstum der Schweizer Entwicklungshilfe ist mit 0,45 Prozent im Jahr 2012 im Vergleich zu den hauptsächlichen Geberländern (DAC) mit 0,29 Prozent überproportional. Die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungshilfe führte zur Verdrängung anderer wichtiger Aufgaben des Bundes. So stiegen zum Beispiel die Ausgaben für Bildung und Forschung weit weniger stark. In Zukunft droht eine allgemeine Mehrbelastung des Bundeshaushaltes, sodass es schwierig wird, den Finanzplan und die Schuldenbremse einhalten zu können. Das Ausgabenwachstum in der Entwicklungshilfe ist zu hoch und soll abgeschwächt werden. Eine Fristerstreckung auf 2020 drängt sich auf. </p><p>Mit der geforderten Fristerstreckung müssten keine Projekte vorzeitig abgebrochen werden. Der Verpflichtungskredit gewährt die Sicherheit, dass eingegangene Verpflichtungen erfüllt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 15. Februar 2012 über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 als Ziel angegeben, die schweizerische Entwicklungshilfe (APD) bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Diesem Antrag ist das Parlament mit klarer Mehrheit gefolgt.</p><p>Die Bewältigung der weltweiten Armut und der grenzüberschreitenden Risiken erfordert eine starke internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz misst dieser eine hohe Priorität zu: Sie handelt dabei aus Solidarität und als international stark vernetztes Land auch im wohlverstandenen Eigeninteresse. Die durchschnittlichen APD-Quoten der 24 OECD-Geberländer betragen 0,43 Prozent (2012) bzw. 0,47 Prozent (2011). Diejenige der Schweiz betrug 2011 und 2012 0,45 Prozent. Die Hilfe an Asylsuchende in der Schweiz im ersten Aufenthaltsjahr kann gemäss Richtlinien des Entwicklungsausschusses der OECD der APD angerechnet werden. Diese Ausgaben machen einen Viertel der APD-Quote der Schweiz aus.</p><p>Die Zielvorgabe der Uno liegt bei einer APD-Quote von 0,7 Prozent des BNE. Fünf mit der Schweiz vergleichbar globalisierte und wohlhabende Länder (Luxemburg, Schweden, Norwegen, Dänemark, Niederlande) haben dieses Uno-Ziel bereits überschritten. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise erfolgten 2012 insbesondere in den südeuropäischen Ländern (Spanien, Italien, Griechenland, Portugal) starke Kürzungen. Doch auch andere Länder (z. B. Belgien, Niederlande) haben die Mittel gekürzt. Angesichts dieser Ausgangslage wurde der Beschluss des Parlamentes, den Schweizer Beitrag zur Armutsbekämpfung zu erhöhen, international sehr positiv aufgenommen. Ein Rückkommen auf diesen Entscheid gemäss dem Anliegen des Motionärs würde die Position der Schweiz und ihren Ruf als verlässliche Partnerin in der internationalen Zusammenarbeit wesentlich schwächen.</p><p>Die Diskussion um die Erhöhung der Entwicklungshilfe hat eine längere Vorgeschichte: Das Parlament hatte am 8. Dezember 2008 den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe zu unterbreiten, um sie bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen. Im Bericht vom 21. Oktober 2009 legte der Bundesrat dar, dass es zwar Gründe für eine Erhöhung der APD-Quote auf 0,5 Prozent gebe, er aber angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Situation keine Aufstockungen beantrage. Das Parlament blieb bei seiner Haltung und entschied am 28. Februar 2011 - auf Basis der Botschaft vom 17. September 2010 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe -, die Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen. Im Legislaturfinanzplan 2013-2015 hat der Bundesrat sodann die notwendigen Mittel vorgesehen.</p><p>Eine verlangsamte Erhöhung der Mittel für die Entwicklungshilfe würde zu einer Kürzung der 2012 beschlossenen Rahmenkredite der internationalen Zusammenarbeit führen. Der lancierte Auf- und Ausbau der bilateralen Schwerpunktprogramme müsste abgebrochen oder könnte nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Die vorgesehenen Beiträge an multilaterale Organisationen und Fonds wie IKRK, Uno-Entwicklungsprogramm, Uno-Flüchtlingshochkommissariat, Unicef, WHO, Unaids, UN Women und internationale Finanzierungsinstitutionen (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken usw.) müssten stark nach unten revidiert werden. 2013 bis 2016 sind zudem vermehrt längerfristige Projekte namentlich im Infrastrukturbereich (Dauer: 5 bis 8 Jahre) vorgesehen, die bei Umsetzung der Motion infrage gestellt wären.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, den Zeithorizont für die Erhöhung der Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erstrecken. Er hat aber diesen Bereich im Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014, welches dem Parlament vorliegt, nicht ausgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das finanzpolitische, nachhaltige Wachstum der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und den Wachstumspfad der Ausgaben der internationalen Zusammenarbeit (IZA) so festzulegen, dass die APD-Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) von heute 2015 auf 2020 erstreckt wird.</p>
- Fristerstreckung für die Erhöhung der Entwicklungshilfe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat und die Finanzkommission haben im Dezember 2010 beantragt, die APD-Quote bei 0,45 Prozent zu belassen, das Parlament hat jedoch eine Quote von 0,5 Prozent bestimmt in den Bundesbeschlüssen vom 28. Februar 2011 (Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugunsten der Deza; Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugunsten des Seco). Das Wachstum der Schweizer Entwicklungshilfe ist mit 0,45 Prozent im Jahr 2012 im Vergleich zu den hauptsächlichen Geberländern (DAC) mit 0,29 Prozent überproportional. Die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungshilfe führte zur Verdrängung anderer wichtiger Aufgaben des Bundes. So stiegen zum Beispiel die Ausgaben für Bildung und Forschung weit weniger stark. In Zukunft droht eine allgemeine Mehrbelastung des Bundeshaushaltes, sodass es schwierig wird, den Finanzplan und die Schuldenbremse einhalten zu können. Das Ausgabenwachstum in der Entwicklungshilfe ist zu hoch und soll abgeschwächt werden. Eine Fristerstreckung auf 2020 drängt sich auf. </p><p>Mit der geforderten Fristerstreckung müssten keine Projekte vorzeitig abgebrochen werden. Der Verpflichtungskredit gewährt die Sicherheit, dass eingegangene Verpflichtungen erfüllt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in der Botschaft vom 15. Februar 2012 über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016 als Ziel angegeben, die schweizerische Entwicklungshilfe (APD) bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Diesem Antrag ist das Parlament mit klarer Mehrheit gefolgt.</p><p>Die Bewältigung der weltweiten Armut und der grenzüberschreitenden Risiken erfordert eine starke internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz misst dieser eine hohe Priorität zu: Sie handelt dabei aus Solidarität und als international stark vernetztes Land auch im wohlverstandenen Eigeninteresse. Die durchschnittlichen APD-Quoten der 24 OECD-Geberländer betragen 0,43 Prozent (2012) bzw. 0,47 Prozent (2011). Diejenige der Schweiz betrug 2011 und 2012 0,45 Prozent. Die Hilfe an Asylsuchende in der Schweiz im ersten Aufenthaltsjahr kann gemäss Richtlinien des Entwicklungsausschusses der OECD der APD angerechnet werden. Diese Ausgaben machen einen Viertel der APD-Quote der Schweiz aus.</p><p>Die Zielvorgabe der Uno liegt bei einer APD-Quote von 0,7 Prozent des BNE. Fünf mit der Schweiz vergleichbar globalisierte und wohlhabende Länder (Luxemburg, Schweden, Norwegen, Dänemark, Niederlande) haben dieses Uno-Ziel bereits überschritten. Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise erfolgten 2012 insbesondere in den südeuropäischen Ländern (Spanien, Italien, Griechenland, Portugal) starke Kürzungen. Doch auch andere Länder (z. B. Belgien, Niederlande) haben die Mittel gekürzt. Angesichts dieser Ausgangslage wurde der Beschluss des Parlamentes, den Schweizer Beitrag zur Armutsbekämpfung zu erhöhen, international sehr positiv aufgenommen. Ein Rückkommen auf diesen Entscheid gemäss dem Anliegen des Motionärs würde die Position der Schweiz und ihren Ruf als verlässliche Partnerin in der internationalen Zusammenarbeit wesentlich schwächen.</p><p>Die Diskussion um die Erhöhung der Entwicklungshilfe hat eine längere Vorgeschichte: Das Parlament hatte am 8. Dezember 2008 den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe zu unterbreiten, um sie bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen. Im Bericht vom 21. Oktober 2009 legte der Bundesrat dar, dass es zwar Gründe für eine Erhöhung der APD-Quote auf 0,5 Prozent gebe, er aber angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Situation keine Aufstockungen beantrage. Das Parlament blieb bei seiner Haltung und entschied am 28. Februar 2011 - auf Basis der Botschaft vom 17. September 2010 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe -, die Mittel bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE zu erhöhen. Im Legislaturfinanzplan 2013-2015 hat der Bundesrat sodann die notwendigen Mittel vorgesehen.</p><p>Eine verlangsamte Erhöhung der Mittel für die Entwicklungshilfe würde zu einer Kürzung der 2012 beschlossenen Rahmenkredite der internationalen Zusammenarbeit führen. Der lancierte Auf- und Ausbau der bilateralen Schwerpunktprogramme müsste abgebrochen oder könnte nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden. Die vorgesehenen Beiträge an multilaterale Organisationen und Fonds wie IKRK, Uno-Entwicklungsprogramm, Uno-Flüchtlingshochkommissariat, Unicef, WHO, Unaids, UN Women und internationale Finanzierungsinstitutionen (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken usw.) müssten stark nach unten revidiert werden. 2013 bis 2016 sind zudem vermehrt längerfristige Projekte namentlich im Infrastrukturbereich (Dauer: 5 bis 8 Jahre) vorgesehen, die bei Umsetzung der Motion infrage gestellt wären.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, den Zeithorizont für die Erhöhung der Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erstrecken. Er hat aber diesen Bereich im Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014, welches dem Parlament vorliegt, nicht ausgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das finanzpolitische, nachhaltige Wachstum der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und den Wachstumspfad der Ausgaben der internationalen Zusammenarbeit (IZA) so festzulegen, dass die APD-Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) von heute 2015 auf 2020 erstreckt wird.</p>
- Fristerstreckung für die Erhöhung der Entwicklungshilfe
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