Güterverkehr als Kernaufgabe der Bahn mit konkreten Verlagerungszielen

ShortId
13.3586
Id
20133586
Updated
28.07.2023 10:06
Language
de
Title
Güterverkehr als Kernaufgabe der Bahn mit konkreten Verlagerungszielen
AdditionalIndexing
48;Durchführung eines Projektes;Verkehrsverlagerung;nationaler Verkehr;Güterverkehr auf der Schiene;Gesetz
1
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L04K18010106, nationaler Verkehr
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion der KVF-S 10.3881, "Zukunft des Schienengüterverkehrs in der Fläche", verlangte "eine Gesamtkonzeption" mit "Massnahmen, wie der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs ... vergrössert werden kann". Die vorgelegte Vernehmlassung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes beinhaltet weder ein klares Verlagerungsziel noch messbare Massnahmen, wie der Schienenanteil konkret vergrössert werden könnte. Weder im Bericht noch in der Antwort des Bundesrates auf die Frage 13.5209 ist erkennbar, welche Szenarien zur konkreten Verlagerung effektiv geprüft wurden. Szenarien mit konkreten Zielen, Instrumenten, Kostenberechnungen und Finanzierungsvorschlägen scheinen nicht ausgearbeitet worden zu sein. Eher summarisch wird dargelegt, weshalb solche Szenarien nicht infrage kämen. Angebliche Unvereinbarkeit zwischen Verlagerungsauftrag und Leistungsvereinbarung könnte durch Rahmenbedingungen in der Leistungsvereinbarung beseitigt werden, die für die Leistungserbringer auch wirtschaftlich erfolgreiche Erfüllung ermöglichen.</p><p>Nur mit der Ausarbeitung konkreter, realistischer und praxistauglicher Szenarien wird der Motion 10.3881 Genüge getan und dem Parlament eine konkrete Auseinandersetzung mit Gestaltungsmöglichkeiten geboten, wie der Gütertransport mit dem prognostizierten Wachstum auch in Zukunft überhaupt bewältigt werden kann, ohne dass unser komplexes und komplementär ausgerichtetes Verkehrssystem kollabiert.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet weder die Festlegung einer Transportpflicht für Güterverkehr auf der Schiene noch die Festlegung von konkreten messbaren Verlagerungszielen als geeignete Mittel, den schweizerischen Schienengüterverkehr in der Fläche nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten. Er beurteilt es als zielführend, den Akteuren des Schienengüterverkehrs möglichst grossen unternehmerischen Freiraum bei der Ausgestaltung ihrer Angebote einzuräumen und auf eine Detailsteuerung zu verzichten. Wie er in der laufenden Vernehmlassung zur "Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche" aufzeigt, ist der Bundesrat der Überzeugung, mit der Konzentration auf die Ausgestaltung der allgemeinen Rahmenbedingungen und auf die finanzielle Unterstützung von Güterverkehrsanlagen die nötigen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Schienengüterverkehr in der Fläche schaffen zu können. Zentrale Rahmenbedingungen zum Schutz der Umwelt sind hierbei die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Internalisierung der externen Kosten des Schwerverkehrs und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot auf der Strasse zur Gewährleistung der Nacht- und Sonntagsruhe für die Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen werden durch den Bund zusätzlich verbessert durch die finanzielle Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche. Diese betrifft neben den Beiträgen an die allgemeine Eisenbahninfrastruktur (u. a. Rangierbahnhöfe) primär Investitionsbeiträge an den Bau von Terminals und Anschlussgleisen, Beiträge an technologische Innovationen sowie die Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sollen die Güterverkehrsunternehmen ihre Leistungen grundsätzlich eigenwirtschaftlich erbringen und auf diesem Weg die Arbeitsteilung zwischen Schiene und Strasse vornehmen.</p><p>Dieses Vorgehen ist sowohl unter ordnungspolitischen Aspekten als auch unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Transport- und Logistikwirtschaft geboten. Die Preisbildung und das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage werden über den Markt gesteuert. Die Entscheidung, welche Transportleistungen auf der Schiene und welche auf der Strasse erbracht werden, bleibt den Marktakteuren überlassen. Die Festlegung einer Transportpflicht und von Verlagerungszielen würde einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit der einzelnen Akteure darstellen. Zudem besteht die Gefahr, an den tatsächlichen Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft vorbeizugehen. Auch mit einem Verlagerungsziel bleibt letztlich unklar, ob die durch besondere Verlagerungsinstrumente oder finanzielle Fördermassnahmen herbeigeführten Bahnangebote unter Umwelt- und Energieaspekten die beste Lösung darstellen, insbesondere in der Feinverteilung in der Fläche. Die strikte Verfolgung von Verlagerungszielen könnte so das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft letztlich hintertreiben.</p><p>Deshalb kommt der Bundesrat zum Schluss, dass auf eine Transportpflicht für den Schienengüterverkehr und die Festlegung von Verlagerungszielen und die Definition von speziellen Instrumenten zur Umsetzung solcher Verlagerungsziele zu verzichten ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der bevorstehenden Revision des Gütertransportgesetzes folgende Anliegen aufzunehmen:</p><p>1. eine Transportpflicht für Güterverkehr auf der Schiene;</p><p>2. mögliche Verlagerungsziele des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene;</p><p>3. konkrete Instrumente, wie der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs vergrössert werden kann;</p><p>4. konkrete Massnahmen (allenfalls zusätzliche Kreditvorlage), wie diese durch die Leistungserbringer mit neuen Rahmenbedingungen kostendeckend erbracht werden können.</p>
  • Güterverkehr als Kernaufgabe der Bahn mit konkreten Verlagerungszielen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion der KVF-S 10.3881, "Zukunft des Schienengüterverkehrs in der Fläche", verlangte "eine Gesamtkonzeption" mit "Massnahmen, wie der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs ... vergrössert werden kann". Die vorgelegte Vernehmlassung zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes beinhaltet weder ein klares Verlagerungsziel noch messbare Massnahmen, wie der Schienenanteil konkret vergrössert werden könnte. Weder im Bericht noch in der Antwort des Bundesrates auf die Frage 13.5209 ist erkennbar, welche Szenarien zur konkreten Verlagerung effektiv geprüft wurden. Szenarien mit konkreten Zielen, Instrumenten, Kostenberechnungen und Finanzierungsvorschlägen scheinen nicht ausgearbeitet worden zu sein. Eher summarisch wird dargelegt, weshalb solche Szenarien nicht infrage kämen. Angebliche Unvereinbarkeit zwischen Verlagerungsauftrag und Leistungsvereinbarung könnte durch Rahmenbedingungen in der Leistungsvereinbarung beseitigt werden, die für die Leistungserbringer auch wirtschaftlich erfolgreiche Erfüllung ermöglichen.</p><p>Nur mit der Ausarbeitung konkreter, realistischer und praxistauglicher Szenarien wird der Motion 10.3881 Genüge getan und dem Parlament eine konkrete Auseinandersetzung mit Gestaltungsmöglichkeiten geboten, wie der Gütertransport mit dem prognostizierten Wachstum auch in Zukunft überhaupt bewältigt werden kann, ohne dass unser komplexes und komplementär ausgerichtetes Verkehrssystem kollabiert.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet weder die Festlegung einer Transportpflicht für Güterverkehr auf der Schiene noch die Festlegung von konkreten messbaren Verlagerungszielen als geeignete Mittel, den schweizerischen Schienengüterverkehr in der Fläche nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten. Er beurteilt es als zielführend, den Akteuren des Schienengüterverkehrs möglichst grossen unternehmerischen Freiraum bei der Ausgestaltung ihrer Angebote einzuräumen und auf eine Detailsteuerung zu verzichten. Wie er in der laufenden Vernehmlassung zur "Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche" aufzeigt, ist der Bundesrat der Überzeugung, mit der Konzentration auf die Ausgestaltung der allgemeinen Rahmenbedingungen und auf die finanzielle Unterstützung von Güterverkehrsanlagen die nötigen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Schienengüterverkehr in der Fläche schaffen zu können. Zentrale Rahmenbedingungen zum Schutz der Umwelt sind hierbei die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Internalisierung der externen Kosten des Schwerverkehrs und das Nacht- und Sonntagsfahrverbot auf der Strasse zur Gewährleistung der Nacht- und Sonntagsruhe für die Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen werden durch den Bund zusätzlich verbessert durch die finanzielle Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche. Diese betrifft neben den Beiträgen an die allgemeine Eisenbahninfrastruktur (u. a. Rangierbahnhöfe) primär Investitionsbeiträge an den Bau von Terminals und Anschlussgleisen, Beiträge an technologische Innovationen sowie die Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sollen die Güterverkehrsunternehmen ihre Leistungen grundsätzlich eigenwirtschaftlich erbringen und auf diesem Weg die Arbeitsteilung zwischen Schiene und Strasse vornehmen.</p><p>Dieses Vorgehen ist sowohl unter ordnungspolitischen Aspekten als auch unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Transport- und Logistikwirtschaft geboten. Die Preisbildung und das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage werden über den Markt gesteuert. Die Entscheidung, welche Transportleistungen auf der Schiene und welche auf der Strasse erbracht werden, bleibt den Marktakteuren überlassen. Die Festlegung einer Transportpflicht und von Verlagerungszielen würde einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit der einzelnen Akteure darstellen. Zudem besteht die Gefahr, an den tatsächlichen Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft vorbeizugehen. Auch mit einem Verlagerungsziel bleibt letztlich unklar, ob die durch besondere Verlagerungsinstrumente oder finanzielle Fördermassnahmen herbeigeführten Bahnangebote unter Umwelt- und Energieaspekten die beste Lösung darstellen, insbesondere in der Feinverteilung in der Fläche. Die strikte Verfolgung von Verlagerungszielen könnte so das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft letztlich hintertreiben.</p><p>Deshalb kommt der Bundesrat zum Schluss, dass auf eine Transportpflicht für den Schienengüterverkehr und die Festlegung von Verlagerungszielen und die Definition von speziellen Instrumenten zur Umsetzung solcher Verlagerungsziele zu verzichten ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der bevorstehenden Revision des Gütertransportgesetzes folgende Anliegen aufzunehmen:</p><p>1. eine Transportpflicht für Güterverkehr auf der Schiene;</p><p>2. mögliche Verlagerungsziele des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene;</p><p>3. konkrete Instrumente, wie der Schienenanteil am Gesamtaufkommen des Güterverkehrs vergrössert werden kann;</p><p>4. konkrete Massnahmen (allenfalls zusätzliche Kreditvorlage), wie diese durch die Leistungserbringer mit neuen Rahmenbedingungen kostendeckend erbracht werden können.</p>
    • Güterverkehr als Kernaufgabe der Bahn mit konkreten Verlagerungszielen

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