Lex helvetica für den Schweizer Bürger
- ShortId
-
13.3590
- Id
-
20133590
- Updated
-
28.07.2023 13:15
- Language
-
de
- Title
-
Lex helvetica für den Schweizer Bürger
- AdditionalIndexing
-
24;12;Mäzenatentum;Bankgeheimnis;nationales Recht;Treuhandgesellschaft;Bankrecht;Recht des Einzelnen;Rechtsstaat;Staatssouveränität;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;USA;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11040209, Bankrecht
- L04K05030205, nationales Recht
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L04K08070109, Rechtsstaat
- L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
- L04K03050305, USA
- L04K11070312, Steuerrecht
- L05K0703060207, Treuhandgesellschaft
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L05K0106030702, Mäzenatentum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den Beziehungen eines Staates zum Ausland besteht naturgemäss oft ein Spannungsfeld zwischen der Wahrung der nationalen Souveränität und der Wahrung anderer Interessen des Landes. Es handelt sich um ein Geben und Nehmen, indem ein Staat gewisse Einschränkungen in seiner Souveränität akzeptiert, um auf der Gegenseite Vorteile zu erlangen, die ihm die andere Seite gewährt. Wie sich die Einschränkungen gegenüber den Vorteilen verhalten, hängt von zahlreichen Faktoren in der jeweiligen Beziehung der beiden Parteien ab. Klar ist aber, dass ein Staat - und erst recht ein Kleinstaat wie die Schweiz - in der heutigen, globalisierten Welt mit ihren vielschichtigen Abhängigkeiten seine Eigenständigkeit nicht in gleichem Masse bewahren kann, wie dies vielleicht früher noch der Fall war.</p><p>Für den Bundesrat ist in diesem Zusammenhang zentral, dass er dieses Spannungsfeld der Interessen und die Implikationen auf die Souveränität und auf die Pflichten und Rechte der Betroffenen im jeweiligen politischen Gesetzgebungsprozess klar aufzeigt, damit das Parlament, welches letztlich für die durch den Interpellanten genannten Anliegen zuständig ist, seine Folgerungen in Kenntnis der relevanten Umstände sachgerecht vornehmen kann. Diesem Prinzip ist der Bundesrat unter anderem auch im Fall der Lex USA gefolgt, wo das Parlament seinen Entscheid gestützt auf alle wesentlichen Elemente fällen konnte.</p>
- <p>Was spricht nach der Meinung des Bundesrates gegen:</p><p>1. die Hochhaltung und nachhaltige Förderung des spezifisch schweizerischen souveränen Bürgers, der seine Freiheiten, Rechte und Verantwortungen auch im Dienste des Gemeinwohls wahrnimmt - im Gegensatz zum gläsernen, angepassten und untertänigen Zudiener des Staates à la Lex americana und Lex Europae?</p><p>2. die Belebung des von Adolf Muschg inspirierten Verfassungsgrundsatzes, wonach frei nur bleibt, wer seine Freiheit gebraucht, und zwar auch bei der Festlegung von Standards in internationalen Gremien (z. B. OECD) gemäss bewährten Prinzipien, wie Souveränität und Rechtsstaatlichkeit, sowie auf allen Gesellschafts- und Verwaltungsstufen?</p><p>3. die Rückkehr zum Territorialprinzip sowie zum Grundsatz, wonach derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen hat, der aus ihr Rechte ableitet (Art. 8 ZGB), womit des Bürgers Freizügigkeiten bezüglich seiner Person, seines Vermögens und der Früchte seines Werkens durch keinen staatlichen Eigentumsanspruch beschränkt sein sollen (<a href="http://www.solami.com/rubikBG.htm">www.solami.com/rubikBG.htm#15</a>) und die auch im Steuerrecht erfolgte Umkehr der Beweislast (Lohnausweis) als systemwidrig rückgängig zu machen ist?</p><p>4. den Zugang des Bürgers zu Seelsorgern, Ärzten, Anwälten und Treuhändern seines Vermögens als dessen Vertrauenspersonen, welche dem Berufsgeheimnis unterstehen und dem Privatsphärenschutz verpflichtet sind, statt zu Befehlsempfängern sogar fremder Behörden degradiert zu sein?</p><p>5. die Entlastung von Schweizer Treuhändern von Pflichten, welche den hiesigen Traditionen und dem Schweizer Recht widersprechen oder nicht auf realer und umfassender Gegenseitigkeit beruhen?</p><p>6. die Ermächtigung der Treuhänder, in- und ausländischen Kunden Dienstleistungen anzubieten, welche deren Privatsphäre verlässlich schützen und Drittsteueransprüche pauschal abdecken sollen, z. B. mit einer freiwilligen und einmaligen Solidaritätsleistung von mindestens 10 Prozent ihres Vermögens sowie mit einer Abgabe von 10 Prozent ihrer Jahreseinkünfte (J.-D. Balet, "Et si nous osions une révolution fiscale?", Le Temps, 3.4.2013)?</p><p>7. die Stärkung und den Ausbau des Mäzenatentums in den von den Treuhändern gepflegten Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- und anderen gemeinnützigen Gebieten, unter Ausschluss von Retrozessionen, durch freiwillige Aufstockung der obigen Zehnten-Regeln?</p>
- Lex helvetica für den Schweizer Bürger
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den Beziehungen eines Staates zum Ausland besteht naturgemäss oft ein Spannungsfeld zwischen der Wahrung der nationalen Souveränität und der Wahrung anderer Interessen des Landes. Es handelt sich um ein Geben und Nehmen, indem ein Staat gewisse Einschränkungen in seiner Souveränität akzeptiert, um auf der Gegenseite Vorteile zu erlangen, die ihm die andere Seite gewährt. Wie sich die Einschränkungen gegenüber den Vorteilen verhalten, hängt von zahlreichen Faktoren in der jeweiligen Beziehung der beiden Parteien ab. Klar ist aber, dass ein Staat - und erst recht ein Kleinstaat wie die Schweiz - in der heutigen, globalisierten Welt mit ihren vielschichtigen Abhängigkeiten seine Eigenständigkeit nicht in gleichem Masse bewahren kann, wie dies vielleicht früher noch der Fall war.</p><p>Für den Bundesrat ist in diesem Zusammenhang zentral, dass er dieses Spannungsfeld der Interessen und die Implikationen auf die Souveränität und auf die Pflichten und Rechte der Betroffenen im jeweiligen politischen Gesetzgebungsprozess klar aufzeigt, damit das Parlament, welches letztlich für die durch den Interpellanten genannten Anliegen zuständig ist, seine Folgerungen in Kenntnis der relevanten Umstände sachgerecht vornehmen kann. Diesem Prinzip ist der Bundesrat unter anderem auch im Fall der Lex USA gefolgt, wo das Parlament seinen Entscheid gestützt auf alle wesentlichen Elemente fällen konnte.</p>
- <p>Was spricht nach der Meinung des Bundesrates gegen:</p><p>1. die Hochhaltung und nachhaltige Förderung des spezifisch schweizerischen souveränen Bürgers, der seine Freiheiten, Rechte und Verantwortungen auch im Dienste des Gemeinwohls wahrnimmt - im Gegensatz zum gläsernen, angepassten und untertänigen Zudiener des Staates à la Lex americana und Lex Europae?</p><p>2. die Belebung des von Adolf Muschg inspirierten Verfassungsgrundsatzes, wonach frei nur bleibt, wer seine Freiheit gebraucht, und zwar auch bei der Festlegung von Standards in internationalen Gremien (z. B. OECD) gemäss bewährten Prinzipien, wie Souveränität und Rechtsstaatlichkeit, sowie auf allen Gesellschafts- und Verwaltungsstufen?</p><p>3. die Rückkehr zum Territorialprinzip sowie zum Grundsatz, wonach derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen hat, der aus ihr Rechte ableitet (Art. 8 ZGB), womit des Bürgers Freizügigkeiten bezüglich seiner Person, seines Vermögens und der Früchte seines Werkens durch keinen staatlichen Eigentumsanspruch beschränkt sein sollen (<a href="http://www.solami.com/rubikBG.htm">www.solami.com/rubikBG.htm#15</a>) und die auch im Steuerrecht erfolgte Umkehr der Beweislast (Lohnausweis) als systemwidrig rückgängig zu machen ist?</p><p>4. den Zugang des Bürgers zu Seelsorgern, Ärzten, Anwälten und Treuhändern seines Vermögens als dessen Vertrauenspersonen, welche dem Berufsgeheimnis unterstehen und dem Privatsphärenschutz verpflichtet sind, statt zu Befehlsempfängern sogar fremder Behörden degradiert zu sein?</p><p>5. die Entlastung von Schweizer Treuhändern von Pflichten, welche den hiesigen Traditionen und dem Schweizer Recht widersprechen oder nicht auf realer und umfassender Gegenseitigkeit beruhen?</p><p>6. die Ermächtigung der Treuhänder, in- und ausländischen Kunden Dienstleistungen anzubieten, welche deren Privatsphäre verlässlich schützen und Drittsteueransprüche pauschal abdecken sollen, z. B. mit einer freiwilligen und einmaligen Solidaritätsleistung von mindestens 10 Prozent ihres Vermögens sowie mit einer Abgabe von 10 Prozent ihrer Jahreseinkünfte (J.-D. Balet, "Et si nous osions une révolution fiscale?", Le Temps, 3.4.2013)?</p><p>7. die Stärkung und den Ausbau des Mäzenatentums in den von den Treuhändern gepflegten Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- und anderen gemeinnützigen Gebieten, unter Ausschluss von Retrozessionen, durch freiwillige Aufstockung der obigen Zehnten-Regeln?</p>
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