Personenfreizügigkeit. Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht
- ShortId
-
13.3597
- Id
-
20133597
- Updated
-
25.06.2025 00:22
- Language
-
de
- Title
-
Personenfreizügigkeit. Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht
- AdditionalIndexing
-
15;Dumping;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;freier Personenverkehr;Missbrauch;Monitoring;Fremdarbeiter/in;Sozialversicherung;Sozialhilfe;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L05K0703010102, Dumping
- L04K01010219, Missbrauch
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0802030209, Monitoring
- L03K010401, Sozialversicherung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 24. Februar 2010 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Vollzugs des Freizügigkeitsabkommens (FZA) beschlossen. Zur Umsetzung dieses Massnahmenpakets hat das Bundesamt für Migration am 4. März 2011 ein Rundschreiben erlassen. Um einen besseren Überblick über die Situation zu erhalten und als Weiterführung der Interpellation Schilliger 13.3312 ist es angebracht, einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen zu erstellen. Damit könnte der jährliche Bericht des Seco über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den erwähnten Bereichen (vgl. 9. Bericht vom 11. Juni 2013, S. 88f.) ergänzt werden. </p><p>Ein solcher Bericht ist umso nötiger, als der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Massnahmenpaket auch ein Monitoring in Aussicht stellte.</p><p>Missbrauchsfälle im Bereich Sozialleistungen, vor allem bei der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe, und im Bereich Aufenthaltsrecht sind offensichtlich selten (vgl. den Fall Kanton Zürich). Aber die wenigen Fälle heizen dennoch die öffentliche Debatte an. Naturgemäss tragen sie dazu bei, das Vertrauen in die Behörden und in das kantonale System der sozialen Sicherheit stark zu erschüttern. Deshalb muss unbedingt verhindert werden, dass durch die Missbrauchsfälle die Personenfreizügigkeit Schaden nimmt und die bilateralen Beziehungen mit der EU sowie unsere soziale Sicherheit gefährdet werden. Die Grundsätze und Kriterien, mit denen die Personenfreizügigkeit gehandhabt wird, müssen transparent, sachgerecht und den Gegebenheiten der Schweiz angemessen sein, insbesondere den kantonalen und interkantonalen Gegebenheiten. Schliesslich muss - um jede Möglichkeit eines Missbrauchs im Bereich Sozialhilfe zu verhindern und im Bewusstsein, dass die Richtlinie 2004/38 in diesem Bereich nicht anwendbar ist (vgl. Ziff. 10 und 16) - klar sein, welchen Spielraum der Bund und die Kantone haben, um Personen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnen, vom Bezug der Sozialhilfe auszuschliessen (Vermeidung einer unverhältnismässigen Belastung der Sozialhilfe während der ersten Aufenthaltsperiode).</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über das Monitoring und die Evaluation der Massnahmen, die er am 24. Februar 2010 beschlossen hat, insbesondere der folgenden Massnahmen:</p><p>1. die Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping, insbesondere ein Vergleich der Praxis und ihrer Auswirkungen sowie der Massnahmen in den Kantonen; </p><p>2. die Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge, insbesondere im Bereich der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe, mit einer genauen juristischen Definition der Begriffe "unberechtigt" und "missbräuchlich"; </p><p>3. die Massnahmen im Bereich Aufenthaltsrecht.</p>
- Personenfreizügigkeit. Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 24. Februar 2010 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Vollzugs des Freizügigkeitsabkommens (FZA) beschlossen. Zur Umsetzung dieses Massnahmenpakets hat das Bundesamt für Migration am 4. März 2011 ein Rundschreiben erlassen. Um einen besseren Überblick über die Situation zu erhalten und als Weiterführung der Interpellation Schilliger 13.3312 ist es angebracht, einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen zu erstellen. Damit könnte der jährliche Bericht des Seco über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den erwähnten Bereichen (vgl. 9. Bericht vom 11. Juni 2013, S. 88f.) ergänzt werden. </p><p>Ein solcher Bericht ist umso nötiger, als der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Massnahmenpaket auch ein Monitoring in Aussicht stellte.</p><p>Missbrauchsfälle im Bereich Sozialleistungen, vor allem bei der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe, und im Bereich Aufenthaltsrecht sind offensichtlich selten (vgl. den Fall Kanton Zürich). Aber die wenigen Fälle heizen dennoch die öffentliche Debatte an. Naturgemäss tragen sie dazu bei, das Vertrauen in die Behörden und in das kantonale System der sozialen Sicherheit stark zu erschüttern. Deshalb muss unbedingt verhindert werden, dass durch die Missbrauchsfälle die Personenfreizügigkeit Schaden nimmt und die bilateralen Beziehungen mit der EU sowie unsere soziale Sicherheit gefährdet werden. Die Grundsätze und Kriterien, mit denen die Personenfreizügigkeit gehandhabt wird, müssen transparent, sachgerecht und den Gegebenheiten der Schweiz angemessen sein, insbesondere den kantonalen und interkantonalen Gegebenheiten. Schliesslich muss - um jede Möglichkeit eines Missbrauchs im Bereich Sozialhilfe zu verhindern und im Bewusstsein, dass die Richtlinie 2004/38 in diesem Bereich nicht anwendbar ist (vgl. Ziff. 10 und 16) - klar sein, welchen Spielraum der Bund und die Kantone haben, um Personen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnen, vom Bezug der Sozialhilfe auszuschliessen (Vermeidung einer unverhältnismässigen Belastung der Sozialhilfe während der ersten Aufenthaltsperiode).</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über das Monitoring und die Evaluation der Massnahmen, die er am 24. Februar 2010 beschlossen hat, insbesondere der folgenden Massnahmen:</p><p>1. die Schutzmassnahmen gegen Sozialdumping, insbesondere ein Vergleich der Praxis und ihrer Auswirkungen sowie der Massnahmen in den Kantonen; </p><p>2. die Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge, insbesondere im Bereich der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe, mit einer genauen juristischen Definition der Begriffe "unberechtigt" und "missbräuchlich"; </p><p>3. die Massnahmen im Bereich Aufenthaltsrecht.</p>
- Personenfreizügigkeit. Monitoring und Evaluation der Massnahmen zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens in den Bereichen Sozialleistungen und Aufenthaltsrecht
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