10. Revision des Asylgesetzes. Monitoring und Evaluation der dringlichen Änderungen
- ShortId
-
13.3598
- Id
-
20133598
- Updated
-
27.07.2023 21:32
- Language
-
de
- Title
-
10. Revision des Asylgesetzes. Monitoring und Evaluation der dringlichen Änderungen
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylrecht;Flüchtlingsbetreuung;Asylverfahren;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01080102, Asylrecht
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss den Ergebnissen der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 werden die dringlichen Massnahmen, die am 29. September 2012 in Kraft getreten sind, während mindestens drei Jahren in Kraft bleiben. Um die Entwicklung im Asylwesen und die damit zusammenhängenden Fragen besser zu verstehen und im Hinblick auf die Möglichkeit, dass diese Massnahmen nach Ablauf von drei Jahren in Kraft bleiben, sollte ein Monitoring erfolgen - dies auch, weil die beschlossenen Massnahmen eine wichtige Rolle für die Beschleunigung der Asylverfahren spielen und weil sie bei ihrer Umsetzung möglicherweise Folgen für die Wahrung der Menschenrechte zeitigen. Im Monitoring soll erhoben werden, wie viele Zentren für "renitente" Asylsuchende geschaffen werden und wie viel diese Zentren kosten; erhoben werden soll auch, welche Behandlung Asylsuchende, die in solchen Zentren untergebracht sind, erfahren und wie es im neuen Bundeszentrum um Kinder hinsichtlich der Bildungsmöglichkeiten und spezieller Unterbringungsmöglichkeiten bestellt ist. Gegenstand des Monitorings soll auch die Frage sein, welche Auswirkungen der neue Artikel 3 des Asylgesetzes hat; ferner sollen die Beschäftigungsprogramme evaluiert werden. Was all diese Fragen angeht, wäre es hilfreich zu erfahren, von welchen Zahlen das BFM ausgeht und welche Arten von Kontrollen es durchführt. Untersucht werden soll auch die wichtige Frage, ob die vom Bundesrat angekündigten Kompensationsmassnahmen im Bereich der Visa-Erteilung und der Kontingentserteilung ausreichend sind und ob ein gemeinsames Vorgehen mit der EU möglich ist.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die parlamentarische Arbeit zu den Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, die am 14. Juni in die Vernehmlassung gingen, einen Bericht zum Monitoring und zur Evaluation der am 29. September 2012 in Kraft gesetzten dringlichen Massnahmen vorzulegen; dabei soll das Augenmerk auf den folgenden Massnahmen liegen:</p><p>1. Durchführung von Testphasen während zweier Jahre im Rahmen des neuen Asylverfahrens (Bericht der Begleitgruppe);</p><p>2. Aufhebung der Möglichkeit, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen;</p><p>3. Ausschluss der Desertion und der Wehrdienstverweigerung als Flüchtlingseigenschaft, unter Vorbehalt des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge;</p><p>4. bewilligungsfreie Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes für die Unterbringung von Asylsuchenden;</p><p>5. Ausrichtung von Sicherheitspauschalen an die Kantone, in denen sich Bundeszentren befinden;</p><p>6. Durchführung und Finanzierung von Beschäftigungsprogrammen für Asylsuchende, die in einem Bundeszentrum untergebracht sind.</p>
- 10. Revision des Asylgesetzes. Monitoring und Evaluation der dringlichen Änderungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss den Ergebnissen der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 werden die dringlichen Massnahmen, die am 29. September 2012 in Kraft getreten sind, während mindestens drei Jahren in Kraft bleiben. Um die Entwicklung im Asylwesen und die damit zusammenhängenden Fragen besser zu verstehen und im Hinblick auf die Möglichkeit, dass diese Massnahmen nach Ablauf von drei Jahren in Kraft bleiben, sollte ein Monitoring erfolgen - dies auch, weil die beschlossenen Massnahmen eine wichtige Rolle für die Beschleunigung der Asylverfahren spielen und weil sie bei ihrer Umsetzung möglicherweise Folgen für die Wahrung der Menschenrechte zeitigen. Im Monitoring soll erhoben werden, wie viele Zentren für "renitente" Asylsuchende geschaffen werden und wie viel diese Zentren kosten; erhoben werden soll auch, welche Behandlung Asylsuchende, die in solchen Zentren untergebracht sind, erfahren und wie es im neuen Bundeszentrum um Kinder hinsichtlich der Bildungsmöglichkeiten und spezieller Unterbringungsmöglichkeiten bestellt ist. Gegenstand des Monitorings soll auch die Frage sein, welche Auswirkungen der neue Artikel 3 des Asylgesetzes hat; ferner sollen die Beschäftigungsprogramme evaluiert werden. Was all diese Fragen angeht, wäre es hilfreich zu erfahren, von welchen Zahlen das BFM ausgeht und welche Arten von Kontrollen es durchführt. Untersucht werden soll auch die wichtige Frage, ob die vom Bundesrat angekündigten Kompensationsmassnahmen im Bereich der Visa-Erteilung und der Kontingentserteilung ausreichend sind und ob ein gemeinsames Vorgehen mit der EU möglich ist.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die parlamentarische Arbeit zu den Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich, die am 14. Juni in die Vernehmlassung gingen, einen Bericht zum Monitoring und zur Evaluation der am 29. September 2012 in Kraft gesetzten dringlichen Massnahmen vorzulegen; dabei soll das Augenmerk auf den folgenden Massnahmen liegen:</p><p>1. Durchführung von Testphasen während zweier Jahre im Rahmen des neuen Asylverfahrens (Bericht der Begleitgruppe);</p><p>2. Aufhebung der Möglichkeit, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen;</p><p>3. Ausschluss der Desertion und der Wehrdienstverweigerung als Flüchtlingseigenschaft, unter Vorbehalt des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge;</p><p>4. bewilligungsfreie Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes für die Unterbringung von Asylsuchenden;</p><p>5. Ausrichtung von Sicherheitspauschalen an die Kantone, in denen sich Bundeszentren befinden;</p><p>6. Durchführung und Finanzierung von Beschäftigungsprogrammen für Asylsuchende, die in einem Bundeszentrum untergebracht sind.</p>
- 10. Revision des Asylgesetzes. Monitoring und Evaluation der dringlichen Änderungen
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