Eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär für die schweizerische Verkehrspolitik
- ShortId
-
13.3608
- Id
-
20133608
- Updated
-
14.11.2025 07:06
- Language
-
de
- Title
-
Eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär für die schweizerische Verkehrspolitik
- AdditionalIndexing
-
08;48;04;Beförderungsmittel;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Koordination;Verkehrspolitik (speziell);internationale Verhandlungen;Schaffung neuer Bundesstellen;Staatssekretär/in
- 1
-
- L03K180202, Verkehrspolitik (speziell)
- L03K180104, Beförderungsmittel
- L04K08020314, Koordination
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L05K0806020306, Staatssekretär/in
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mehrere Organe der Bundesverwaltung sind zuständig für einzelne Aspekte der Verkehrspolitik. Dies erschwert organisatorisch eine optimale Koordination. Im UVEK sind zwar wichtige Fachdisziplinen zusammengeführt (BAV, Astra, Bazl, ARE, BFE, Bafu), und die verwaltungsinterne Koordination dieser verschiedenen Ämter geschieht im Rahmen einer departementalen "Koordinationskonferenz Verkehr". Zu prüfen ist jedoch, ob die Schaffung eines Staatssekretariates für Verkehrspolitik im UVEK einer Gesamtverkehrsperspektive förderlich sein könnte. Es zeigt sich, dass die kritischen Fragen der Verkehrspolitik nicht unter Betrachtung nur eines Verkehrsträgers angegangen werden können, sondern dass eine Gesamtverkehrsperspektive notwendig ist. Auch auf der Ebene der Finanzierung sind die verschiedenen Verkehrsträger sowohl auf der Einnahme- wie auch auf der Ausgabenseite miteinander verknüpft. Die Verkehrspolitik wird des Weiteren immer stärker beeinflusst vom internationalen Kontext. Man denke an die Notwendigkeit, in Deutschland und Italien dafür zu sorgen, dass die Zufahrtslinien zur Neat wie vereinbart gebaut werden; auch müssen genügend Terminalkapazitäten für die Verlagerungspolitik geschaffen werden. Als weitere Beispiele können der Fluglärmstreit mit Deutschland, grenzüberschreitende Agglomerationsprojekte in Basel, Genf oder Mendrisio oder verschiedene verkehrspolitische Fragen im bilateralen Verhältnis mit der EU erwähnt werden. Bei vielen diesen Projekten ist eine intensive, hochrangige, nicht nur technisch solide, sondern auch diplomatisch versierte Verkehrsaussenpolitik in einer Gesamtperspektive gefragt. Die Schweiz verfügt zurzeit weder personell noch organisatorisch über die Ressourcen, um eine diesen Anfordernissen entsprechende Verkehrsaussenpolitik zu betreiben. Diese bleibt Stückwerk. Nach Artikel 46 RVOG (SR 172.010) soll der Titel eines Staatssekretärs dann verliehen werden, wenn es der Verkehr mit dem Ausland erfordert. Damit trägt eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär zur Entlastung der Mitglieder des Bundesrates und zur Stärkung der Verkehrsaussenpolitik bei.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, bis im Jahr 2015 abzuklären und dem Parlament zu berichten, ob er zur Koordination der nationalen und internationalen Verkehrspolitik auf allen Verkehrsträgern Schiene, Strasse, Wasser, Luft) eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär ernennen will.</p>
- Eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär für die schweizerische Verkehrspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mehrere Organe der Bundesverwaltung sind zuständig für einzelne Aspekte der Verkehrspolitik. Dies erschwert organisatorisch eine optimale Koordination. Im UVEK sind zwar wichtige Fachdisziplinen zusammengeführt (BAV, Astra, Bazl, ARE, BFE, Bafu), und die verwaltungsinterne Koordination dieser verschiedenen Ämter geschieht im Rahmen einer departementalen "Koordinationskonferenz Verkehr". Zu prüfen ist jedoch, ob die Schaffung eines Staatssekretariates für Verkehrspolitik im UVEK einer Gesamtverkehrsperspektive förderlich sein könnte. Es zeigt sich, dass die kritischen Fragen der Verkehrspolitik nicht unter Betrachtung nur eines Verkehrsträgers angegangen werden können, sondern dass eine Gesamtverkehrsperspektive notwendig ist. Auch auf der Ebene der Finanzierung sind die verschiedenen Verkehrsträger sowohl auf der Einnahme- wie auch auf der Ausgabenseite miteinander verknüpft. Die Verkehrspolitik wird des Weiteren immer stärker beeinflusst vom internationalen Kontext. Man denke an die Notwendigkeit, in Deutschland und Italien dafür zu sorgen, dass die Zufahrtslinien zur Neat wie vereinbart gebaut werden; auch müssen genügend Terminalkapazitäten für die Verlagerungspolitik geschaffen werden. Als weitere Beispiele können der Fluglärmstreit mit Deutschland, grenzüberschreitende Agglomerationsprojekte in Basel, Genf oder Mendrisio oder verschiedene verkehrspolitische Fragen im bilateralen Verhältnis mit der EU erwähnt werden. Bei vielen diesen Projekten ist eine intensive, hochrangige, nicht nur technisch solide, sondern auch diplomatisch versierte Verkehrsaussenpolitik in einer Gesamtperspektive gefragt. Die Schweiz verfügt zurzeit weder personell noch organisatorisch über die Ressourcen, um eine diesen Anfordernissen entsprechende Verkehrsaussenpolitik zu betreiben. Diese bleibt Stückwerk. Nach Artikel 46 RVOG (SR 172.010) soll der Titel eines Staatssekretärs dann verliehen werden, wenn es der Verkehr mit dem Ausland erfordert. Damit trägt eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär zur Entlastung der Mitglieder des Bundesrates und zur Stärkung der Verkehrsaussenpolitik bei.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, bis im Jahr 2015 abzuklären und dem Parlament zu berichten, ob er zur Koordination der nationalen und internationalen Verkehrspolitik auf allen Verkehrsträgern Schiene, Strasse, Wasser, Luft) eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär ernennen will.</p>
- Eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär für die schweizerische Verkehrspolitik
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