Fachhochschulen sind bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung benachteiligt
- ShortId
-
13.3612
- Id
-
20133612
- Updated
-
28.07.2023 10:18
- Language
-
de
- Title
-
Fachhochschulen sind bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung benachteiligt
- AdditionalIndexing
-
36;Forschungsprogramm;Fachhochschule;Forschungsförderung;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L04K16020201, Forschungsprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verankerung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweizer Hochschullandschaft gehört zur "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015" die der Bundesrat am 27. Januar 2012 verabschiedet hat. Das Fachhochschulgesetz (FHSG; SR 414.71) verpflichtet die Fachhochschulen (FH), bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung zu sorgen (Art. 3 Abs. 5 Bst. c FHSG). Die FH sorgen heute im Rahmen ihrer Strategien und ihrer Leistungsaufträge für die Erfüllung dieses Grundsatzes. Das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; BBL 2011 7455), das voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden wird, verankert den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung als Aufgabe von gesamtschweizerischer Bedeutung und als Akkreditierungsvoraussetzung für alle Schweizer Hochschulen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1./2. Erst das neue HFKG wird eine hochschulübergreifende gemeinsame Förderung von Aufgaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung, wie die nachhaltige Entwicklung, ermöglichen (Art. 59 Abs. 2 Bst. f HFKG). Im Unterschied zum Universitätsförderungsgesetz (UFG; SR 414.20) sieht das heutige Fachhochschulrecht einzig im Bereich der Chancengleichheit die Möglichkeit der separaten Unterstützung von Bundesprogrammen vor (Art. 16cbis Fachhochschulverordnung; SR 414.711). Das heutige Bundesprogramm "Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fachhochschulen" stützt sich darauf. Der Bund versucht mit Blick auf das neue Recht allerdings bereits heute die Zusammenarbeit von FH und universitären Hochschulen (UH) zu fördern, indem er die Teilnahme der FH an Bundesprogrammen der UH unterstützt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) diese Möglichkeit vorsieht, die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) diese Teilnahme einfordert und Bund und Kantone die entsprechenden Mittel im Rahmen der gemeinsamen Finanzplanung bereitstellen (Masterplanung FH; z.B. NanoTera.ch).</p><p>3. Die unterschiedliche Bewertung und Gewichtung der einzelnen Programme und Projekte ist auf die heute noch unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen von FH und UH zurückzuführen. Die Unterstützung des Bundesprogramms für die Chancengleichheit an FH stützt sich heute auf eine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Fachhochschulrecht (vgl. obige Antwort). Der Bundesrat hat die entsprechenden finanziellen Mittel für das Bundesprogramm Chancengleichheit mit der BFI-Botschaft 2013 bis 2016 auch beantragt (vgl. BBl 2012 3170).</p><p>4. Aus den in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 genannten Gründen ist die bundesseitige Unterstützung eines Bundesprogramms für die FH in der Programmperiode 2013-2016 nicht vorgesehen. Das von der SUK für die Jahre 2013-2016 vorgesehene Programm bezweckt, die Möglichkeiten der Ausgestaltung von nachhaltiger Entwicklung an den UH auszuloten und zu optimieren und dazu in einem ersten Schritt das Verständnis von Nachhaltigkeit zu klären. Von den gesammelten Erfahrungen werden auch die FH profitieren. Das neue HFKG erlaubt der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die Periode 2017-2020, auch Programme für die FH im Bereich der Nachhaltigkeit zu verabschieden und über projektgebundene Beiträge zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit projektgebundenen Beiträgen fördert der Bund Programme, die unter bildungs- und forschungspolitischen Gesichtspunkten als prioritär förderungswürdig gelten. Darunter fällt beispielsweise das Bundesprogramm zur Chancengleichheit zwischen Frau und Mann an Hochschulen, Nanotera.ch (Nanowissenschaften) oder das Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Lehre und Forschung an Universitäten. Während einzelne Programme die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen fördern, sind die Fachhochschulen bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Bundesprogramm nicht integriert.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb werden bei den projektgebundenen Beiträgen das Synergiepotenzial und die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen nicht systematisch gefördert?</p><p>2. Was sind die Gründe, weshalb Fachhochschulen im Bundesprogramm nachhaltige Entwicklung in Lehre, Forschung und Betrieb an Universitäten nicht berücksichtigt wurden?</p><p>3. Warum werden die einzelnen Bundesprogramme bei den projektgebundenen Beiträgen finanziell in hohem Ausmass unterschiedlich bewertet? Gibt es aufgrund der Höhe der Beiträge auch eine unausgesprochene Gewichtung der Prioritäten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Programmperiode 2013-2016 den Fachhochschulen ein Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen?</p>
- Fachhochschulen sind bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung benachteiligt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Verankerung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweizer Hochschullandschaft gehört zur "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012-2015" die der Bundesrat am 27. Januar 2012 verabschiedet hat. Das Fachhochschulgesetz (FHSG; SR 414.71) verpflichtet die Fachhochschulen (FH), bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung zu sorgen (Art. 3 Abs. 5 Bst. c FHSG). Die FH sorgen heute im Rahmen ihrer Strategien und ihrer Leistungsaufträge für die Erfüllung dieses Grundsatzes. Das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; BBL 2011 7455), das voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden wird, verankert den Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung als Aufgabe von gesamtschweizerischer Bedeutung und als Akkreditierungsvoraussetzung für alle Schweizer Hochschulen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1./2. Erst das neue HFKG wird eine hochschulübergreifende gemeinsame Förderung von Aufgaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung, wie die nachhaltige Entwicklung, ermöglichen (Art. 59 Abs. 2 Bst. f HFKG). Im Unterschied zum Universitätsförderungsgesetz (UFG; SR 414.20) sieht das heutige Fachhochschulrecht einzig im Bereich der Chancengleichheit die Möglichkeit der separaten Unterstützung von Bundesprogrammen vor (Art. 16cbis Fachhochschulverordnung; SR 414.711). Das heutige Bundesprogramm "Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fachhochschulen" stützt sich darauf. Der Bund versucht mit Blick auf das neue Recht allerdings bereits heute die Zusammenarbeit von FH und universitären Hochschulen (UH) zu fördern, indem er die Teilnahme der FH an Bundesprogrammen der UH unterstützt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) diese Möglichkeit vorsieht, die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) diese Teilnahme einfordert und Bund und Kantone die entsprechenden Mittel im Rahmen der gemeinsamen Finanzplanung bereitstellen (Masterplanung FH; z.B. NanoTera.ch).</p><p>3. Die unterschiedliche Bewertung und Gewichtung der einzelnen Programme und Projekte ist auf die heute noch unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen von FH und UH zurückzuführen. Die Unterstützung des Bundesprogramms für die Chancengleichheit an FH stützt sich heute auf eine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Fachhochschulrecht (vgl. obige Antwort). Der Bundesrat hat die entsprechenden finanziellen Mittel für das Bundesprogramm Chancengleichheit mit der BFI-Botschaft 2013 bis 2016 auch beantragt (vgl. BBl 2012 3170).</p><p>4. Aus den in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 genannten Gründen ist die bundesseitige Unterstützung eines Bundesprogramms für die FH in der Programmperiode 2013-2016 nicht vorgesehen. Das von der SUK für die Jahre 2013-2016 vorgesehene Programm bezweckt, die Möglichkeiten der Ausgestaltung von nachhaltiger Entwicklung an den UH auszuloten und zu optimieren und dazu in einem ersten Schritt das Verständnis von Nachhaltigkeit zu klären. Von den gesammelten Erfahrungen werden auch die FH profitieren. Das neue HFKG erlaubt der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die Periode 2017-2020, auch Programme für die FH im Bereich der Nachhaltigkeit zu verabschieden und über projektgebundene Beiträge zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit projektgebundenen Beiträgen fördert der Bund Programme, die unter bildungs- und forschungspolitischen Gesichtspunkten als prioritär förderungswürdig gelten. Darunter fällt beispielsweise das Bundesprogramm zur Chancengleichheit zwischen Frau und Mann an Hochschulen, Nanotera.ch (Nanowissenschaften) oder das Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Lehre und Forschung an Universitäten. Während einzelne Programme die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen fördern, sind die Fachhochschulen bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Bundesprogramm nicht integriert.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb werden bei den projektgebundenen Beiträgen das Synergiepotenzial und die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Fachhochschulen nicht systematisch gefördert?</p><p>2. Was sind die Gründe, weshalb Fachhochschulen im Bundesprogramm nachhaltige Entwicklung in Lehre, Forschung und Betrieb an Universitäten nicht berücksichtigt wurden?</p><p>3. Warum werden die einzelnen Bundesprogramme bei den projektgebundenen Beiträgen finanziell in hohem Ausmass unterschiedlich bewertet? Gibt es aufgrund der Höhe der Beiträge auch eine unausgesprochene Gewichtung der Prioritäten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Programmperiode 2013-2016 den Fachhochschulen ein Programm zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen?</p>
- Fachhochschulen sind bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung benachteiligt
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