Oxo-biologisch abbaubare Säckchen. Eine schlechte Idee

ShortId
13.3620
Id
20133620
Updated
27.07.2023 19:21
Language
de
Title
Oxo-biologisch abbaubare Säckchen. Eine schlechte Idee
AdditionalIndexing
52;Umweltschädigung;Polymer;Konsumenteninformation;Missbrauch;Schadstoff;biologische Abbaubarkeit;Kunststoff;Verpackungsartikel;Gewässerschutz
1
  • L05K0701010102, Verpackungsartikel
  • L07K07050103020401, Kunststoff
  • L02K0602, Umweltschädigung
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06020101, Schadstoff
  • L05K0601040101, biologische Abbaubarkeit
  • L08K0705010302040101, Polymer
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L04K01010219, Missbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die oxo-biologisch abbaubaren Säckchen werden aus Polymeren (Polyäthylen oder Polypropylen) hergestellt, die chemische Stoffe enthalten, damit sie sich am Licht und an der Wärme schneller zersetzen. Sie verwandeln sich also in Tausende kleine Plastikfragmente, die sich in der Natur verteilen und die Erde und die Gewässer verschmutzen. Sie sind folglich schwierig aus der Umwelt zu entfernen.</p><p>Dazu kommt, dass immer mehr Geschäfte diese Säckchen benutzen, in der Annahme, es handle sich um biologisch abbaubare Säckchen. Auch die Bürgerinnen und Bürger lassen sich irreführen. Leider sind die oxo-biologisch abbaubaren Säckchen zu 100 Prozent aus Erdöl hergestellt und in keiner Weise kompostierbar.</p><p>In das Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken an der Ladenkasse muss auch diese Art von Säckchen eingeschlossen werden.</p>
  • <p>Mit der Überweisung der Motion de Buman 10.3850 wurde der Bundesrat beauftragt, die Gratisabgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an der Kasse zu verbieten. Die Arbeiten zur Umsetzung dieses Verbots haben beim zuständigen Bundesamt für Umwelt begonnen. Es ist geplant, das Verbot der Gratisabgabe von Plastiksäcken an der Kasse auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen.</p><p>Der Bundesrat war sich schon damals bewusst, und die weiteren Überlegungen zur Umsetzung der Motion unterstreichen dies, dass durch ein einseitiges, auf ein Material beschränktes Verbot der Gratisabgabe ein Risiko besteht, dass auf andere, eventuell ökologisch unvorteilhaftere Wegwerfsäcke gewechselt wird. Bei der Umsetzung der Motion sollen deshalb alle Materialien, auch die sogenannten Bio-Plastiksäcke, einbezogen werden. Ziel des Bundesrates ist es, dass den Kunden und Kundinnen, falls bei einem Kauf eine Verpackung nötig oder gewünscht ist, die ökologisch sinnvollsten Säcke angeboten werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe sind auf Erdölbasis produzierte Kunststoffe mit chemischen Additiven, die den Abbau des Kunststoffs beschleunigen sollen. Diese Oxo-Additive führen dazu, dass sich die Kunststoffe unter Einfluss von UV-Licht, Hitze oder Feuchtigkeit selber abbauen. Ohne über eine detaillierte Ökobilanz zu verfügen, kann festgehalten werden, dass bei einem solchen Abbau die Energie im Kunststoff verlorengeht, dies im Gegensatz zu stofflichen oder thermischen Verwertungen. Gelangen oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe ins PET-Recycling, wird die Produktqualität des Rezyklats vermindert, oder das Recycling wird sogar verunmöglicht.</p><p>2. Der Bundesrat wird bei der Umsetzung des Plastiksackverbots oxo-biologisch abbaubare Plastiksäcke gleich behandeln wie Säcke aus anderen Materialien.</p><p>3. Plastiksäcke dürfen wie alle übrigen Abfälle nicht mit dem Abwasser entsorgt werden (Art. 10 der Gewässerschutzverordnung; SR 814.201). Falls trotzdem Teile davon in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gelangen, kann man davon ausgehen, dass sie wie alle übrigen festen Stoffe behandelt und in der ARA weitgehend ausgeschieden werden (mechanische Reinigung und Vorklärung). Diese Rückstände werden wie Abfälle entsorgt (verbrannt).</p><p>4. Bezeichnungen oder Klassifizierungen wie "biologisch abbaubar" - wenn nicht klar reguliert (z. B. durch eine Norm) - sind nichtkontrollierte Wertungen. In der Tat können sich Kunden und Kundinnen nicht zuverlässig auf solche Hinweise verlassen und können, zumindest indirekt, in ihrem (Kauf-)Entscheid beeinflusst werden.</p><p>Im konkreten Fall ist die Aussage "biologisch abbaubarer Kunststoff" naturwissenschaftlich nicht falsch, gleichzeitig wird aber indirekt impliziert, das Produkt sei ökologisch besser als ein anderes, was nicht nachgewiesen ist. Dies ist mit ein Grund, warum der Bundesrat ökologische Klassifizierungen selber nicht fördert. Labels oder Energieetiketten werden nur unterstützt, wenn die Anforderungen eindeutig und nach definierten Regeln mess- und vergleichbar sind. Ein ausdrückliches Verbot dieser Bezeichnung für Plastiksäcke ist jedoch nicht sinnvoll, da diese ohnehin dem generellen Verbot für Gratisplastiksäcke unterliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Welche Haltung nimmt der Bundesrat gegenüber den oxo-biologisch abbaubaren Säckchen ein?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, diese Säckchen im Zusammenhang mit dem Verbot des Gebrauchs von Wegwerf-Plastiksäcken an der Ladenkasse ebenfalls zu verbieten?</p><p>3. Ist dem Bundesrat bewusst, welche Auswirkungen die Fragmente dieser Plastiksäckchen auf die Abwasserreinigungsanlagen haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Bezeichnung "biologisch abbaubar" missbräuchlich und irreführend ist?</p>
  • Oxo-biologisch abbaubare Säckchen. Eine schlechte Idee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die oxo-biologisch abbaubaren Säckchen werden aus Polymeren (Polyäthylen oder Polypropylen) hergestellt, die chemische Stoffe enthalten, damit sie sich am Licht und an der Wärme schneller zersetzen. Sie verwandeln sich also in Tausende kleine Plastikfragmente, die sich in der Natur verteilen und die Erde und die Gewässer verschmutzen. Sie sind folglich schwierig aus der Umwelt zu entfernen.</p><p>Dazu kommt, dass immer mehr Geschäfte diese Säckchen benutzen, in der Annahme, es handle sich um biologisch abbaubare Säckchen. Auch die Bürgerinnen und Bürger lassen sich irreführen. Leider sind die oxo-biologisch abbaubaren Säckchen zu 100 Prozent aus Erdöl hergestellt und in keiner Weise kompostierbar.</p><p>In das Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken an der Ladenkasse muss auch diese Art von Säckchen eingeschlossen werden.</p>
    • <p>Mit der Überweisung der Motion de Buman 10.3850 wurde der Bundesrat beauftragt, die Gratisabgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an der Kasse zu verbieten. Die Arbeiten zur Umsetzung dieses Verbots haben beim zuständigen Bundesamt für Umwelt begonnen. Es ist geplant, das Verbot der Gratisabgabe von Plastiksäcken an der Kasse auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen.</p><p>Der Bundesrat war sich schon damals bewusst, und die weiteren Überlegungen zur Umsetzung der Motion unterstreichen dies, dass durch ein einseitiges, auf ein Material beschränktes Verbot der Gratisabgabe ein Risiko besteht, dass auf andere, eventuell ökologisch unvorteilhaftere Wegwerfsäcke gewechselt wird. Bei der Umsetzung der Motion sollen deshalb alle Materialien, auch die sogenannten Bio-Plastiksäcke, einbezogen werden. Ziel des Bundesrates ist es, dass den Kunden und Kundinnen, falls bei einem Kauf eine Verpackung nötig oder gewünscht ist, die ökologisch sinnvollsten Säcke angeboten werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe sind auf Erdölbasis produzierte Kunststoffe mit chemischen Additiven, die den Abbau des Kunststoffs beschleunigen sollen. Diese Oxo-Additive führen dazu, dass sich die Kunststoffe unter Einfluss von UV-Licht, Hitze oder Feuchtigkeit selber abbauen. Ohne über eine detaillierte Ökobilanz zu verfügen, kann festgehalten werden, dass bei einem solchen Abbau die Energie im Kunststoff verlorengeht, dies im Gegensatz zu stofflichen oder thermischen Verwertungen. Gelangen oxo-biologisch abbaubare Kunststoffe ins PET-Recycling, wird die Produktqualität des Rezyklats vermindert, oder das Recycling wird sogar verunmöglicht.</p><p>2. Der Bundesrat wird bei der Umsetzung des Plastiksackverbots oxo-biologisch abbaubare Plastiksäcke gleich behandeln wie Säcke aus anderen Materialien.</p><p>3. Plastiksäcke dürfen wie alle übrigen Abfälle nicht mit dem Abwasser entsorgt werden (Art. 10 der Gewässerschutzverordnung; SR 814.201). Falls trotzdem Teile davon in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) gelangen, kann man davon ausgehen, dass sie wie alle übrigen festen Stoffe behandelt und in der ARA weitgehend ausgeschieden werden (mechanische Reinigung und Vorklärung). Diese Rückstände werden wie Abfälle entsorgt (verbrannt).</p><p>4. Bezeichnungen oder Klassifizierungen wie "biologisch abbaubar" - wenn nicht klar reguliert (z. B. durch eine Norm) - sind nichtkontrollierte Wertungen. In der Tat können sich Kunden und Kundinnen nicht zuverlässig auf solche Hinweise verlassen und können, zumindest indirekt, in ihrem (Kauf-)Entscheid beeinflusst werden.</p><p>Im konkreten Fall ist die Aussage "biologisch abbaubarer Kunststoff" naturwissenschaftlich nicht falsch, gleichzeitig wird aber indirekt impliziert, das Produkt sei ökologisch besser als ein anderes, was nicht nachgewiesen ist. Dies ist mit ein Grund, warum der Bundesrat ökologische Klassifizierungen selber nicht fördert. Labels oder Energieetiketten werden nur unterstützt, wenn die Anforderungen eindeutig und nach definierten Regeln mess- und vergleichbar sind. Ein ausdrückliches Verbot dieser Bezeichnung für Plastiksäcke ist jedoch nicht sinnvoll, da diese ohnehin dem generellen Verbot für Gratisplastiksäcke unterliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Welche Haltung nimmt der Bundesrat gegenüber den oxo-biologisch abbaubaren Säckchen ein?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, diese Säckchen im Zusammenhang mit dem Verbot des Gebrauchs von Wegwerf-Plastiksäcken an der Ladenkasse ebenfalls zu verbieten?</p><p>3. Ist dem Bundesrat bewusst, welche Auswirkungen die Fragmente dieser Plastiksäckchen auf die Abwasserreinigungsanlagen haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Bezeichnung "biologisch abbaubar" missbräuchlich und irreführend ist?</p>
    • Oxo-biologisch abbaubare Säckchen. Eine schlechte Idee

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