Verbesserung der bestehenden Finanzhilfen zur Umschulung und Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern
- ShortId
-
13.3624
- Id
-
20133624
- Updated
-
27.07.2023 22:04
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der bestehenden Finanzhilfen zur Umschulung und Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern
- AdditionalIndexing
-
55;32;Landwirt/in;berufliche Umschulung;Arbeitskräftebedarf;Landwirtschaftsschule;Weiterbildung;Erhaltung der Landwirtschaft;landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb;nebenberuflich tätige/r Landwirt/in
- 1
-
- L04K13020303, Landwirtschaftsschule
- L05K1401050601, Landwirt/in
- L05K0702030304, berufliche Umschulung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K1401050605, nebenberuflich tätige/r Landwirt/in
- L05K1401050504, landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die heute bestehenden Umschulungsbeihilfen (Artikel 86a LwG) werden kaum beansprucht, namentlich weil sie die sofortige und definitive Aufgabe des Bauernbetriebs voraussetzen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt aber zu vielen arbeitslosen Bauern und Bäuerinnen (minus 1450 Betriebe im Jahr 2011). Deshalb sollten bessere Möglichkeiten zur Umschulung oder Zweitausbildung von bäuerlichem Personal geschaffen werden, um einen schrittweisen Ausstieg zu ermöglichen, aber den Betrieb dank einer Zusatzerwerbstätigkeit erhalten zu können. Die Diversifizierung in landwirtschaftsnahe Betriebszweige sowie Erwerbskombinationen mit Tätigkeiten ausserhalb der Landwirtschaft können hierzu zielführend sein. Handwerklich geschickte Fachkräfte sind gesucht - derzeit besonders im Gesundheitswesen. Bäuerliche Fähigkeiten wären nicht nur, aber auch im Pflegebereich und in sozialen Berufen bestens einsetzbar: Gezielte Schulungen führen zu Erwerbskombinationen, senken die Arbeitslosigkeit und erhalten familiäre Bauernbetriebe.</p>
- <p>Die Umschulungsbeihilfen wurden mit der Agrarpolitik 2007 im Jahr 2004 eingeführt, um ausstiegswilligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern von Landwirtschaftsbetrieben oder ihren Ehepartnern und Ehepartnerinnen zu ermöglichen, eine qualifizierte, ausserlandwirtschaftliche Tätigkeit in einem anerkannten Beruf aufzunehmen. Gleichzeitig besteht jedoch die Verpflichtung, spätestens nach erfolgter Umschulung den Betrieb aufzugeben, um anderen Landwirten Gelegenheit zur Zupacht oder zum Zukauf von Land und Gebäuden zu geben. Das Parlament hat die mit der Agrarpolitik 2011 festgelegte Befristung der Massnahme auf 2015 im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 bis 2019 verlängert. Wegen der eher geringen Beanspruchung des Instrumentes hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogrammes 2014 (KAP 2014) beantragt, diese Beihilfen auf Ende 2016 aufzuheben. Angesichts dieser Ausgangslage ist die Ausarbeitung eines Berichtes zur Neuausrichtung der Umschulungsbeihilfen nicht sinnvoll. Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Zahl der Haupterwerbsbetriebe nahm in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 1,5 und die der Nebenerwerbsbetriebe um 2,0 Prozent pro Jahr ab. Der Strukturwandel erfolgt in erster Linie im Rahmen des Generationenwechsels. Der Bund finanziert auch in anderen Bereichen keine spezifischen Umschulungen.</p><p>2. Über die Einkommenssituation in der Landwirtschaft wird im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft jährlich Bericht erstattet. Gemäss Betriebszählung 2010 haben 44,5 Prozent ihren Betrieb innerbetrieblich diversifiziert. Rund ein Drittel des Einkommens wird heute ausserhalb der landwirtschaftlichen Kerntätigkeiten erarbeitet. Die Tendenz ist steigend. Der Bund hat auf diese Entwicklung reagiert und unterstützt seit 2004 Investitionen in landwirtschaftsnahe Aktivitäten mit zinsfreien Investitionskrediten, sofern die baulichen Anpassungen raumplanerisch bewilligungsfähig sind.</p><p>3. Die kantonalen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sind gut organisiert und reagieren auf die vielfältigen Entwicklungen und Innovationen. Das Angebot an landwirtschaftsfremden Aus- und Weiterbildungen ist vielfältig und steht allen Bevölkerungsgruppen offen.</p><p>4. Da der Strukturwandel in erster Linie über den Generationenwechsel erfolgt, ist die Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft unbedeutend. Bei wirtschaftlich schwierigen Aussichten eines Betriebes können je nach Rahmenbedingungen und persönlichen Interessen und Fähigkeiten verschiedene Lösungen zielführend sein, wie die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion, Diversifikation in landwirtschaftsnahe Tätigkeiten, ausserbetriebliche Arbeiten, Zusammenarbeit mit anderen Betrieben oder allenfalls die Aufgabe des Betriebes. Wichtig ist dabei unter anderem, ein kompetentes landwirtschaftliches Beratungssystem zu haben, welches Betriebe in solchen Situationen professionell berät und unterstützt.</p><p>5. Die Attraktivität einer Erwerbskombination ist abhängig von der Betriebssituation, den Fähigkeiten und Interessen der betroffenen Personen und kann nicht pauschal beurteilt werden. Dabei bieten verschiedene Organisationen Angebote von sozialen Dienstleistungen auf Bauernbetrieben an. Zur Frage des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen wird der Bundesrat Massnahmen zur Förderung und Unterstützung von Umschulungsmöglichkeiten sowie Zweitausbildungen für Pflegepersonal im Rahmen der überwiesenen Motion Humbel 11.3889 vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mögliche Verbesserungen bei den Umschulungsbeihilfen für Bäuerinnen und Bauern zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Namentlich sollen im Bericht folgende Möglichkeiten und Massnahmen geprüft werden, um die bisher wirkungslosen Finanzmittel künftig besser im Interesse der Landwirte einzusetzen:</p><p>1. Wie hat sich die Anzahl an Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben in den letzten zehn Jahren entwickelt? Ist demgemäss eine Ausrichtung von Finanzbeihilfen für eine zusätzliche ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit sinnvoll?</p><p>2. Wie und weshalb haben sich die Kernaktivitäten landwirtschaftsnaher Tätigkeiten in den letzten Jahren entwickelt? Ist demgemäss eine Ausrichtung von Finanzbeihilfen für landwirtschaftsnahe Zusatzerwerbstätigkeit sinnvoll?</p><p>3. Welche Innovationen stehen in der Landwirtschaft bevor, auf welche die Landwirte mit gezielten Schulungen vorbereitet werden könnten? Ist demgemäss der Ersatz von Umschulungsbeihilfen durch gezielte Schulungen (in ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeiten) sinnvoll?</p><p>4. Welche Erwerbskombinationen dienen als Absicherung gegen Arbeitslosigkeit am besten, und wie können solche durch gezielte Massnahmen gefördert werden?</p><p>5. Welche Erwerbskombinationen wären für Bäuerinnen und Bauern besonders attraktiv und deshalb zu fördern, etwa mit Blick auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen?</p>
- Verbesserung der bestehenden Finanzhilfen zur Umschulung und Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die heute bestehenden Umschulungsbeihilfen (Artikel 86a LwG) werden kaum beansprucht, namentlich weil sie die sofortige und definitive Aufgabe des Bauernbetriebs voraussetzen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt aber zu vielen arbeitslosen Bauern und Bäuerinnen (minus 1450 Betriebe im Jahr 2011). Deshalb sollten bessere Möglichkeiten zur Umschulung oder Zweitausbildung von bäuerlichem Personal geschaffen werden, um einen schrittweisen Ausstieg zu ermöglichen, aber den Betrieb dank einer Zusatzerwerbstätigkeit erhalten zu können. Die Diversifizierung in landwirtschaftsnahe Betriebszweige sowie Erwerbskombinationen mit Tätigkeiten ausserhalb der Landwirtschaft können hierzu zielführend sein. Handwerklich geschickte Fachkräfte sind gesucht - derzeit besonders im Gesundheitswesen. Bäuerliche Fähigkeiten wären nicht nur, aber auch im Pflegebereich und in sozialen Berufen bestens einsetzbar: Gezielte Schulungen führen zu Erwerbskombinationen, senken die Arbeitslosigkeit und erhalten familiäre Bauernbetriebe.</p>
- <p>Die Umschulungsbeihilfen wurden mit der Agrarpolitik 2007 im Jahr 2004 eingeführt, um ausstiegswilligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern von Landwirtschaftsbetrieben oder ihren Ehepartnern und Ehepartnerinnen zu ermöglichen, eine qualifizierte, ausserlandwirtschaftliche Tätigkeit in einem anerkannten Beruf aufzunehmen. Gleichzeitig besteht jedoch die Verpflichtung, spätestens nach erfolgter Umschulung den Betrieb aufzugeben, um anderen Landwirten Gelegenheit zur Zupacht oder zum Zukauf von Land und Gebäuden zu geben. Das Parlament hat die mit der Agrarpolitik 2011 festgelegte Befristung der Massnahme auf 2015 im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 bis 2019 verlängert. Wegen der eher geringen Beanspruchung des Instrumentes hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogrammes 2014 (KAP 2014) beantragt, diese Beihilfen auf Ende 2016 aufzuheben. Angesichts dieser Ausgangslage ist die Ausarbeitung eines Berichtes zur Neuausrichtung der Umschulungsbeihilfen nicht sinnvoll. Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Zahl der Haupterwerbsbetriebe nahm in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 1,5 und die der Nebenerwerbsbetriebe um 2,0 Prozent pro Jahr ab. Der Strukturwandel erfolgt in erster Linie im Rahmen des Generationenwechsels. Der Bund finanziert auch in anderen Bereichen keine spezifischen Umschulungen.</p><p>2. Über die Einkommenssituation in der Landwirtschaft wird im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft jährlich Bericht erstattet. Gemäss Betriebszählung 2010 haben 44,5 Prozent ihren Betrieb innerbetrieblich diversifiziert. Rund ein Drittel des Einkommens wird heute ausserhalb der landwirtschaftlichen Kerntätigkeiten erarbeitet. Die Tendenz ist steigend. Der Bund hat auf diese Entwicklung reagiert und unterstützt seit 2004 Investitionen in landwirtschaftsnahe Aktivitäten mit zinsfreien Investitionskrediten, sofern die baulichen Anpassungen raumplanerisch bewilligungsfähig sind.</p><p>3. Die kantonalen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sind gut organisiert und reagieren auf die vielfältigen Entwicklungen und Innovationen. Das Angebot an landwirtschaftsfremden Aus- und Weiterbildungen ist vielfältig und steht allen Bevölkerungsgruppen offen.</p><p>4. Da der Strukturwandel in erster Linie über den Generationenwechsel erfolgt, ist die Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft unbedeutend. Bei wirtschaftlich schwierigen Aussichten eines Betriebes können je nach Rahmenbedingungen und persönlichen Interessen und Fähigkeiten verschiedene Lösungen zielführend sein, wie die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion, Diversifikation in landwirtschaftsnahe Tätigkeiten, ausserbetriebliche Arbeiten, Zusammenarbeit mit anderen Betrieben oder allenfalls die Aufgabe des Betriebes. Wichtig ist dabei unter anderem, ein kompetentes landwirtschaftliches Beratungssystem zu haben, welches Betriebe in solchen Situationen professionell berät und unterstützt.</p><p>5. Die Attraktivität einer Erwerbskombination ist abhängig von der Betriebssituation, den Fähigkeiten und Interessen der betroffenen Personen und kann nicht pauschal beurteilt werden. Dabei bieten verschiedene Organisationen Angebote von sozialen Dienstleistungen auf Bauernbetrieben an. Zur Frage des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen wird der Bundesrat Massnahmen zur Förderung und Unterstützung von Umschulungsmöglichkeiten sowie Zweitausbildungen für Pflegepersonal im Rahmen der überwiesenen Motion Humbel 11.3889 vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mögliche Verbesserungen bei den Umschulungsbeihilfen für Bäuerinnen und Bauern zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Namentlich sollen im Bericht folgende Möglichkeiten und Massnahmen geprüft werden, um die bisher wirkungslosen Finanzmittel künftig besser im Interesse der Landwirte einzusetzen:</p><p>1. Wie hat sich die Anzahl an Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben in den letzten zehn Jahren entwickelt? Ist demgemäss eine Ausrichtung von Finanzbeihilfen für eine zusätzliche ausserbetriebliche Erwerbstätigkeit sinnvoll?</p><p>2. Wie und weshalb haben sich die Kernaktivitäten landwirtschaftsnaher Tätigkeiten in den letzten Jahren entwickelt? Ist demgemäss eine Ausrichtung von Finanzbeihilfen für landwirtschaftsnahe Zusatzerwerbstätigkeit sinnvoll?</p><p>3. Welche Innovationen stehen in der Landwirtschaft bevor, auf welche die Landwirte mit gezielten Schulungen vorbereitet werden könnten? Ist demgemäss der Ersatz von Umschulungsbeihilfen durch gezielte Schulungen (in ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeiten) sinnvoll?</p><p>4. Welche Erwerbskombinationen dienen als Absicherung gegen Arbeitslosigkeit am besten, und wie können solche durch gezielte Massnahmen gefördert werden?</p><p>5. Welche Erwerbskombinationen wären für Bäuerinnen und Bauern besonders attraktiv und deshalb zu fördern, etwa mit Blick auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen?</p>
- Verbesserung der bestehenden Finanzhilfen zur Umschulung und Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern
Back to List