Arbeitsplatzabbau im Berggebiet durch Verlagerung von Bundesstellen teilkompensieren

ShortId
13.3638
Id
20133638
Updated
28.07.2023 10:53
Language
de
Title
Arbeitsplatzabbau im Berggebiet durch Verlagerung von Bundesstellen teilkompensieren
AdditionalIndexing
15;04;Ferienwohnung;Volksinitiative;Dezentralisierung;Berggebiet;Evaluation;Bundesverwaltung;wirtschaftliche Auswirkung;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Änderung der Wirtschaftsstruktur;benachteiligtes Gebiet
1
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L05K0704020101, Änderung der Wirtschaftsstruktur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative hat für das Berggebiet dramatische Folgen. Der nach der Annahme prognostizierte kurzfristige Bauboom ist ausgeblieben, und der Arbeitsplatzabbau im Bausektor steht bevor. Der Tourismus steht vor massiven strukturellen Anpassungen und wird künftig kaum mehr Menschen beschäftigen können, als er dies heute tut. Die Landwirtschaft schrumpft ebenfalls auf heute unter 26 000 Betriebe. Durch die geringere Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft im Rahmen der beschlossenen Agrarpolitik 2014-2017 drohen nochmals zahlreiche Betriebe zu verschwinden. Gemäss Schätzungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete droht als Folge der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative der Verlust von bis zu 13 000 Arbeitsplätzen im Berggebiet. Das Berggebiet ist bereits heute mit einer stetigen Abwanderung vor allem der jüngeren Bevölkerung konfrontiert. Der Verlust von 13 000 Arbeitsplätzen dürfte ohne Gegenmassnahmen mindestens zur Abwanderung nochmals derselben Zahl von Bewohnern des Berggebiets führen. Ohnehin schon dünnbesiedelten Gemeinden droht die weitere Entleerung und damit das Abgleiten in die Perspektivenlosigkeit.</p><p>Der Bundesrat könnte dem entgegenwirken. Im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel sind Videokonferenzen und elektronischer Datenverkehr eine Selbstverständlichkeit. Eine Verlegung von Arbeitsplätzen der Bundesverwaltung in das Berggebiet müsste somit ohne grossen zusätzlichen Kommunikations- und Administrationsaufwand machbar sein. Bereits heute zeigen nicht in Bern residierende Amtsstellen (beispielsweise das Bundesamt für Statistik), dass ein hoher Dienstleistungsstandard auch fern der Bundesstadt gut zu erreichen ist. Der Aufbau einer angemessenen Infrastruktur für Bundesarbeitsplätze im Berggebiet und vor allem der Zuzug von Angestellten des Bundes könnten die Folgen der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative somit deutlich lindern.</p>
  • <p>Die Verknüpfung der Organisation der Bundesverwaltung mit den Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative auf die Berggebiete ist problematisch, stehen diese beiden Themen doch in keinem direkten Zusammenhang. Die Wahl des Standorts der Bundesarbeitsplätze basiert auf Kriterien wie z. B. die Nähe zur Landesregierung und zu den Departementsführungen. Im Weiteren hat sich der Bundesrat mit dem Unterbringungskonzept 2024 des Bundesamtes für Bauten und Logistik vom 15. April 2011 für eine Konzentration von Verwaltungseinheiten in der Agglomeration Bern entschieden. Dadurch können Synergien genutzt werden. Verschiedene Bürogebäude im Grossraum Bern sind in der Planung, befinden sich im Bau oder stehen kurz vor der Vollendung.</p><p>Es kann zudem nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass bei einer allfälligen Verlegung von Bundesarbeitsplätzen in Berggebiete die betroffenen Mitarbeitenden ihren Wohnsitz auch tatsächlich vor Ort wählen. Würden sie dies nicht tun, würde der Pendlerverkehr in die betroffenen Regionen erhöht, was einen unerwünschten Effekt auf die verschiedenen Bestrebungen bezüglich eines nachhaltigen Umgangs mit Energie und Ressourcen im Rahmen der bundesrätlichen Energiestrategie 2015 und des in diesem Zusammenhang stehenden Mobilitätskonzeptes haben könnte.</p><p>In den letzten Jahren wurden einige Bundesarbeitsplätze verlegt, beispielsweise das Bundesamt für Kommunikation nach Biel, das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, das Bundesamt für Wohnungswesen nach Grenchen sowie das Bundesstrafgericht nach Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen. Ob weitere Verlegungen möglich und sinnvoll sind, ist zu gegebener Zeit im Einzelfall zu entscheiden.</p><p>Eine Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume (Motion Maissen 11.3927) sowie eine umfassende Politik für die Berggebiete und ländlichen Räume sind im Übrigen im Rahmen der Legislaturplanung 2011-2015 (Art. 18, Ziel 17, Massnahme 69) in Erarbeitung. Letztere wird als Dachstrategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume gelten und Handlungsempfehlungen zu wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen beinhalten. Im Rahmen der Strategie gemäss Motion Maissen 11.3927 wird eine Gesamtschau zu den Herausforderungen im Berggebiet und im ländlichen Raum erstellt, und es werden entsprechende Handlungsempfehlungen im Bereich der sozioökonomischen Entwicklung abgeleitet und formuliert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber zu erstellen, ob erstens der sich abzeichnende Verlust von Arbeitsplätzen im Berggebiet durch eine Umstrukturierung der Arbeitsplätzeverteilung der Bundesverwaltung teilweise wettgemacht werden könnte und mit welchen Kosten und welchem Nutzen für die Qualität der Dienstleistungen der Bundesverwaltung dies zweitens verbunden wäre.</p>
  • Arbeitsplatzabbau im Berggebiet durch Verlagerung von Bundesstellen teilkompensieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative hat für das Berggebiet dramatische Folgen. Der nach der Annahme prognostizierte kurzfristige Bauboom ist ausgeblieben, und der Arbeitsplatzabbau im Bausektor steht bevor. Der Tourismus steht vor massiven strukturellen Anpassungen und wird künftig kaum mehr Menschen beschäftigen können, als er dies heute tut. Die Landwirtschaft schrumpft ebenfalls auf heute unter 26 000 Betriebe. Durch die geringere Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft im Rahmen der beschlossenen Agrarpolitik 2014-2017 drohen nochmals zahlreiche Betriebe zu verschwinden. Gemäss Schätzungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete droht als Folge der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative der Verlust von bis zu 13 000 Arbeitsplätzen im Berggebiet. Das Berggebiet ist bereits heute mit einer stetigen Abwanderung vor allem der jüngeren Bevölkerung konfrontiert. Der Verlust von 13 000 Arbeitsplätzen dürfte ohne Gegenmassnahmen mindestens zur Abwanderung nochmals derselben Zahl von Bewohnern des Berggebiets führen. Ohnehin schon dünnbesiedelten Gemeinden droht die weitere Entleerung und damit das Abgleiten in die Perspektivenlosigkeit.</p><p>Der Bundesrat könnte dem entgegenwirken. Im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel sind Videokonferenzen und elektronischer Datenverkehr eine Selbstverständlichkeit. Eine Verlegung von Arbeitsplätzen der Bundesverwaltung in das Berggebiet müsste somit ohne grossen zusätzlichen Kommunikations- und Administrationsaufwand machbar sein. Bereits heute zeigen nicht in Bern residierende Amtsstellen (beispielsweise das Bundesamt für Statistik), dass ein hoher Dienstleistungsstandard auch fern der Bundesstadt gut zu erreichen ist. Der Aufbau einer angemessenen Infrastruktur für Bundesarbeitsplätze im Berggebiet und vor allem der Zuzug von Angestellten des Bundes könnten die Folgen der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative somit deutlich lindern.</p>
    • <p>Die Verknüpfung der Organisation der Bundesverwaltung mit den Auswirkungen der Zweitwohnungs-Initiative auf die Berggebiete ist problematisch, stehen diese beiden Themen doch in keinem direkten Zusammenhang. Die Wahl des Standorts der Bundesarbeitsplätze basiert auf Kriterien wie z. B. die Nähe zur Landesregierung und zu den Departementsführungen. Im Weiteren hat sich der Bundesrat mit dem Unterbringungskonzept 2024 des Bundesamtes für Bauten und Logistik vom 15. April 2011 für eine Konzentration von Verwaltungseinheiten in der Agglomeration Bern entschieden. Dadurch können Synergien genutzt werden. Verschiedene Bürogebäude im Grossraum Bern sind in der Planung, befinden sich im Bau oder stehen kurz vor der Vollendung.</p><p>Es kann zudem nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass bei einer allfälligen Verlegung von Bundesarbeitsplätzen in Berggebiete die betroffenen Mitarbeitenden ihren Wohnsitz auch tatsächlich vor Ort wählen. Würden sie dies nicht tun, würde der Pendlerverkehr in die betroffenen Regionen erhöht, was einen unerwünschten Effekt auf die verschiedenen Bestrebungen bezüglich eines nachhaltigen Umgangs mit Energie und Ressourcen im Rahmen der bundesrätlichen Energiestrategie 2015 und des in diesem Zusammenhang stehenden Mobilitätskonzeptes haben könnte.</p><p>In den letzten Jahren wurden einige Bundesarbeitsplätze verlegt, beispielsweise das Bundesamt für Kommunikation nach Biel, das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, das Bundesamt für Wohnungswesen nach Grenchen sowie das Bundesstrafgericht nach Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht nach St. Gallen. Ob weitere Verlegungen möglich und sinnvoll sind, ist zu gegebener Zeit im Einzelfall zu entscheiden.</p><p>Eine Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume (Motion Maissen 11.3927) sowie eine umfassende Politik für die Berggebiete und ländlichen Räume sind im Übrigen im Rahmen der Legislaturplanung 2011-2015 (Art. 18, Ziel 17, Massnahme 69) in Erarbeitung. Letztere wird als Dachstrategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume gelten und Handlungsempfehlungen zu wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen beinhalten. Im Rahmen der Strategie gemäss Motion Maissen 11.3927 wird eine Gesamtschau zu den Herausforderungen im Berggebiet und im ländlichen Raum erstellt, und es werden entsprechende Handlungsempfehlungen im Bereich der sozioökonomischen Entwicklung abgeleitet und formuliert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber zu erstellen, ob erstens der sich abzeichnende Verlust von Arbeitsplätzen im Berggebiet durch eine Umstrukturierung der Arbeitsplätzeverteilung der Bundesverwaltung teilweise wettgemacht werden könnte und mit welchen Kosten und welchem Nutzen für die Qualität der Dienstleistungen der Bundesverwaltung dies zweitens verbunden wäre.</p>
    • Arbeitsplatzabbau im Berggebiet durch Verlagerung von Bundesstellen teilkompensieren

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