Qualitätsgastronomie. Welche Ausbildung braucht es?

ShortId
13.3645
Id
20133645
Updated
28.07.2023 07:28
Language
de
Title
Qualitätsgastronomie. Welche Ausbildung braucht es?
AdditionalIndexing
15;32;verzehrfertiges Lebensmittel;Gastronomieberuf;Konsumenteninformation;behandeltes Lebensmittel;Lebensmittelsicherheit;Frischprodukt;berufliche Bildung;zubereitetes Lebensmittel;Gaststättengewerbe;berufliche Eignung
1
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L06K010101030701, Gastronomieberuf
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
  • L04K14020304, Frischprodukt
  • L04K14020303, zubereitetes Lebensmittel
  • L05K1402030313, verzehrfertiges Lebensmittel
  • L04K14020302, behandeltes Lebensmittel
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lebensmittelskandale in letzter Zeit beweisen, dass die wachsenden Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten, was die Rückverfolgbarkeit und die Qualität der Lebensmittel betrifft, berechtigt sind. Diese Ansprüche betreffen auch die Speisen, die in Restaurants serviert werden. Die Gäste erhalten jedoch nur wenige Informationen zu den Produkten und zur Art der Zubereitung der Gerichte, die sie bestellen. Das Personal braucht spezifische Kenntnisse für die Auswahl und die Zubereitung von frischen Produkten, deren Herstellungsweg gut rückverfolgbar ist. Gastronomie ist ein Beruf. Seit einigen Jahren aber werden die Ausbildungsanforderungen für die Restaurateurinnen und Restaurateure immer mehr aufgeweicht, zuletzt im Kanton Neuenburg. Diese Entwicklung ist auch deshalb sehr besorgniserregend, weil die gesetzlichen Vorschriften für Akteure im Gastronomiegewerbe sehr komplex sind (Mehrwertsteuer, Arbeitsrecht, Lebensmittel- und Hygienevorschriften usw.) und nur mit einem Minimum an Kenntnissen und Fähigkeiten befolgt werden können. Ein gutes Ausbildungsniveau, insbesondere in der Unternehmensführung, würde zudem die sehr hohe Personalfluktuation reduzieren, die in gewissen Kantonen bei bis zu 35 Prozent pro Jahr liegt.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ziele der Lebensmittelgesetzgebung mit dem heutigen System bereits erreicht werden können. Die Einführung eines strikteren Bildungssystems durch den Bund würde sehr hohe Kosten verursachen und könnte daher als unverhältnismässig betrachtet werden. Ausserdem haben viele Kantone liberalen Lösungen den Vorzug gegeben und ihre Wirtepatente abgeschafft. Die Einführung einer "eidgenössischen Ausbildung" würde diesem Willen zuwiderlaufen.</p><p>2. Das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG; SR 817.0) soll die Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen schützen, den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen in Zusammenhang mit Nahrungsmitteln schützen. Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes gilt daher ausschliesslich in diesem Zusammenhang. Der Bestimmung wird in Artikel 23 der Hygieneverordnung des EDI (HyV; SR 817.024.1) konkret Rechnung getragen, nach dem Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, in Lebensmittelhygiene geschult sein müssen. Es ist Sache der verantwortlichen Person im Unternehmen, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden für die ihnen zugewiesene spezifische Tätigkeit genügend geschult sind. Dazu haben Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und Cafetiersuisse vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigte Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 52 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) erarbeitet. Diese Leitlinien legen den Umfang der Grund- und Fachkenntnisse fest, welche die verantwortliche Person und ihre Mitarbeitenden haben müssen.</p><p>Die kantonalen Vollzugsbehörden überprüfen bei ihren Kontrollen, ob Personen, die mit Lebensmitteln hantieren, genügend Kenntnisse im Hygienebereich haben. Stellen sie Lücken in diesem Bereich fest, können sie die kontrollierte Person zur Absolvierung eines spezifischen Kurses verpflichten.</p><p>3. Mangels gesetzlicher Grundlagen fällt es nicht in die Zuständigkeit des Bundes, Anforderungen an die Wirteausbildung zu stellen, die über die Ziele des Lebensmittelgesetzes hinausgehen, oder der Branche die Einführung einer solchen Ausbildung aufzuzwingen. In diesem Bereich hat der Bundesrat schon immer den privaten Ansatz unterstützt und wird dies auch in Zukunft tun.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die heutige Ausbildung für Restaurateurinnen und Restaurateure ausreicht, wenn man die wachsenden Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf Qualität und Rückverfolgbarkeit, die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben für die Branche und die hohe Personalfluktuation im Gastgewerbe betrachtet?</p><p>2. Artikel 15 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes legt fest: "Wenn es zur Erreichung des Gesetzeszwecks erforderlich ist, kann der Bundesrat durch Verordnung für Personen, die Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgeben, Ausbildungsanforderungen aus dem Bereich der Hygiene vorsehen." Ist die Kann-Bestimmung in diesem Absatz im heutigen Kontext noch angebracht?</p><p>3. Die Bestimmung erwähnt nur die Ausbildung im Bereich der Hygiene. In mehreren Kantonen bemüht sich die Branche hingegen um eine umfassendere Ausbildung. So sollen im Kanton Waadt Kenntnisse über lokale Produkte und im Management integriert werden. Wie könnte der Bundesrat solche Anstrengungen fördern?</p>
  • Qualitätsgastronomie. Welche Ausbildung braucht es?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lebensmittelskandale in letzter Zeit beweisen, dass die wachsenden Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten, was die Rückverfolgbarkeit und die Qualität der Lebensmittel betrifft, berechtigt sind. Diese Ansprüche betreffen auch die Speisen, die in Restaurants serviert werden. Die Gäste erhalten jedoch nur wenige Informationen zu den Produkten und zur Art der Zubereitung der Gerichte, die sie bestellen. Das Personal braucht spezifische Kenntnisse für die Auswahl und die Zubereitung von frischen Produkten, deren Herstellungsweg gut rückverfolgbar ist. Gastronomie ist ein Beruf. Seit einigen Jahren aber werden die Ausbildungsanforderungen für die Restaurateurinnen und Restaurateure immer mehr aufgeweicht, zuletzt im Kanton Neuenburg. Diese Entwicklung ist auch deshalb sehr besorgniserregend, weil die gesetzlichen Vorschriften für Akteure im Gastronomiegewerbe sehr komplex sind (Mehrwertsteuer, Arbeitsrecht, Lebensmittel- und Hygienevorschriften usw.) und nur mit einem Minimum an Kenntnissen und Fähigkeiten befolgt werden können. Ein gutes Ausbildungsniveau, insbesondere in der Unternehmensführung, würde zudem die sehr hohe Personalfluktuation reduzieren, die in gewissen Kantonen bei bis zu 35 Prozent pro Jahr liegt.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ziele der Lebensmittelgesetzgebung mit dem heutigen System bereits erreicht werden können. Die Einführung eines strikteren Bildungssystems durch den Bund würde sehr hohe Kosten verursachen und könnte daher als unverhältnismässig betrachtet werden. Ausserdem haben viele Kantone liberalen Lösungen den Vorzug gegeben und ihre Wirtepatente abgeschafft. Die Einführung einer "eidgenössischen Ausbildung" würde diesem Willen zuwiderlaufen.</p><p>2. Das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG; SR 817.0) soll die Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Nahrungsmitteln und Gebrauchsgegenständen schützen, den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherstellen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen in Zusammenhang mit Nahrungsmitteln schützen. Artikel 15 Absatz 4 des Gesetzes gilt daher ausschliesslich in diesem Zusammenhang. Der Bestimmung wird in Artikel 23 der Hygieneverordnung des EDI (HyV; SR 817.024.1) konkret Rechnung getragen, nach dem Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, in Lebensmittelhygiene geschult sein müssen. Es ist Sache der verantwortlichen Person im Unternehmen, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden für die ihnen zugewiesene spezifische Tätigkeit genügend geschult sind. Dazu haben Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und Cafetiersuisse vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigte Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 52 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV; SR 817.02) erarbeitet. Diese Leitlinien legen den Umfang der Grund- und Fachkenntnisse fest, welche die verantwortliche Person und ihre Mitarbeitenden haben müssen.</p><p>Die kantonalen Vollzugsbehörden überprüfen bei ihren Kontrollen, ob Personen, die mit Lebensmitteln hantieren, genügend Kenntnisse im Hygienebereich haben. Stellen sie Lücken in diesem Bereich fest, können sie die kontrollierte Person zur Absolvierung eines spezifischen Kurses verpflichten.</p><p>3. Mangels gesetzlicher Grundlagen fällt es nicht in die Zuständigkeit des Bundes, Anforderungen an die Wirteausbildung zu stellen, die über die Ziele des Lebensmittelgesetzes hinausgehen, oder der Branche die Einführung einer solchen Ausbildung aufzuzwingen. In diesem Bereich hat der Bundesrat schon immer den privaten Ansatz unterstützt und wird dies auch in Zukunft tun.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die heutige Ausbildung für Restaurateurinnen und Restaurateure ausreicht, wenn man die wachsenden Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf Qualität und Rückverfolgbarkeit, die Komplexität der gesetzlichen Vorgaben für die Branche und die hohe Personalfluktuation im Gastgewerbe betrachtet?</p><p>2. Artikel 15 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes legt fest: "Wenn es zur Erreichung des Gesetzeszwecks erforderlich ist, kann der Bundesrat durch Verordnung für Personen, die Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgeben, Ausbildungsanforderungen aus dem Bereich der Hygiene vorsehen." Ist die Kann-Bestimmung in diesem Absatz im heutigen Kontext noch angebracht?</p><p>3. Die Bestimmung erwähnt nur die Ausbildung im Bereich der Hygiene. In mehreren Kantonen bemüht sich die Branche hingegen um eine umfassendere Ausbildung. So sollen im Kanton Waadt Kenntnisse über lokale Produkte und im Management integriert werden. Wie könnte der Bundesrat solche Anstrengungen fördern?</p>
    • Qualitätsgastronomie. Welche Ausbildung braucht es?

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